Käufer will Geld von mir...........

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute,

mein Kumpel hat sein Auto verkauft,nach 11 Tagen soll der Käufer auf der Strasse liegen geblieben sein,Dann hat er sich zu Audi schleppen lassen die haben CO2 in Kühlwasser gefunden und haben gesagt ZKD defekt ca 3000euro.

Dann hat der Käufer mein kumpel angerufen und hin das so erzählt,dann ha der Käufer ein anderen Werkstatt gefunden der es für 1000euro macht. Vorher hat der Käufer mein Kumpel unter Druck gesetzt von wegen das es schon vorher defekt war und er es per Dekra dann beweisen kann und so weiter.Na klar dann hat mein Kumpel angst bekommen.Der Käufer hat zu men Kumpel vorgeschlagen das die es für 1000euro machen lassen und die es teilen.

er hat sogar 150euo bei Audi bezahlt fürs Diagnose am Tag des Schadens,aber komisch ist das von diesen Betrag nichts zurück haben will.

Ja die haben am Telefon abgemacht das der Werkstatt es für 1000euro macht und die es dann teilen.

Fahrzeug ist angeblih gemacht worden und mein Kumpel hat jetzt ein Brief bekommen,wo drin steht: Wenn sie den 500euro auf mein Konto zahlen dann sind Sie von jeglichen Gewährleistung oder folge schäden befreit.

So das hat mein Kumpel mir das gestern erzählt zufällig,ich hab gesagt du bist doof zahl da nichts sol er doch zu Anwalt,auch wenn es so gewesen wäre das es vorher defekt war sagen wir mal,wie soll es weiter gehen der Wagen ist schon zerlegt worden und wieder repariert worden,ohne eine Schriftliche zustimmung vom Verkäufer zu haben hat der Käufer es machen lassen.

Was sagt Ihr dazu was soll mein Kumpel tun? Bezahlen und ruhe oder ????

gruss harry

Beste Antwort im Thema

versteh ich das jetzt richtig,dass da schon geld geflossen ist???
dann ist das schon sowas wie ein schuldeingeständnis.
wenn man privat ein auto verkauft,gehört in den kaufvertrag zwingend der ausschluß jeglicher sachmängelhaftung!
vordrucke zb vom adac haben diesen passus automatisch drin.
wer das nicht macht ist entweder naiv oder dumm...

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Zitat:

Original geschrieben von Springa79


Das spielt gar keine Rolle! Dieser allgemein gehaltene Satz "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Fahrzeugs keine Gewährleistung" in standartisierten Kaufverträgen vom ADAC usw. entbindet auch einen privaten Verkäufer nicht von der Haftung für die Beschaffenheit des Fahrzeugs. Egal ob Unfallschaden, defekte ZKD oder sonstiges.
...

Hi,

dass der "Ausschluss der Gewährleistung" nicht packt, gilt i.d.R. nur dann, wenn der Käufer einen technischen Mangel vorsätzlich verschwiegen hat.
Ansonsten kann man den Verkäufer nicht für Mängel verantwortlich/haftbar machen, wenn sie erst eine Zeit lang nach Kauf offensichtlich werden und er sie als Laie nicht vorher hätte erkennen können.

Zitat:

Original geschrieben von Springa79


...Egal ob Unfallschaden...

Unfallschäden haben afaik weniger mit der Gewährleistung an sich zu tun, da diese sich bestimmt auf technische Mängel bezieht. Unfallschaden ja oder nein, hat eher mit einer zugesicherten Eigenschaft des Fahrzeugs zu tun.

Lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren.

EDIT: Wäre nett, wenn der TE uns mal einen Zwischenstand durchgeben könnte.

Kann mir kaum vorstellen, dass der Käufer so geduldig ist 😉

gruss
TazaTDI

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


hast du nicht richtig gelesen?

der hat einen schrotthaufen als angeblich repariert bezahlt....das ist was ganz anderes als dass um was es hier geht.
bei der sache hier im thread müsste erst mal bewiesen werden,wann der schaden entstanden ist.
beim schaden im urteil geht schon aus dem kaufvertrag hervor,dass der verkäufer vom vorschaden wusste.

das sind zwei verschiedene fälle,die auch vor gericht vollkommen verschieden behandelt würden!

Genau so sehe ich es auch!

Hätte der Verkäufer hier die ZKD von außen mit irgendwas zugeschmiert, damit der keine Flüssigkeit verliert oder keine Ahnung da selber drinne was abgedichtet, dann wäre es was anderes. Aber wenn er da nichts gemacht hat und die karre nach 11Tagen verreckt, dann hat der Verkäufer den Wagen rechtzeitig verkauft 😁

Zitat:

Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Fahrzeugs keine Gewährleistung" in standartisierten Kaufverträgen vom ADAC usw. entbindet auch einen privaten Verkäufer nicht von der Haftung für die Beschaffenheit des Fahrzeugs. Egal ob Unfallschaden, defekte ZKD oder sonstiges.

..natürlich Entbindet diese Klausel den Verkäufer beim privaten Verkauf von der Gewährleistung - solange der Verkäufer bekannte Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht verschweigt und damit den Käufer (arglistig) täuscht oder wie beim angeführten Gerichtsurteil der Käufer mit einer angeblichen fachmännischen Reparatur getäuscht wurde

Zitat:

Original geschrieben von Shibi_


Soweit ich weiß ist er als Privatverkäufer sowieso von jeglicher Gewährleistung befreit.

Ist er gerade nicht, das Gesetz macht da keinen Unterscheid. Aber als Privater kann er die Gewährleistung wirksam ausschließen. Ein Händler kann das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Shibi_


Das einzige wo sie ihn dran bekommen könnten wäre arglistige Täuschung, aber die müssen sie erstmal nachweisen. Wenn der Schaden beim Verkauf nicht bemerkbar war dann heißt das für den Käufer einfach Pech gehabt.

Die "arglistige Täuschung" ist tatsächlich "arglistiges Verschweigen des Mangels"; dann gilt der Gewährleistungsausschluß auch bei Privaten nicht. Aber, wie du richtig sagst: Das soll mal einer nachweisen.

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Ich bin jetzt schon solange im Forum Unterwegs aber...
was zum Geier ist der/die/das ZKD???
Es gibt Threads hier da blick ich vor lauter Abkürzungen nix mehr... Vielleicht wäre es nicht verkehrt wenn man sowas wenigstens im Eingangspost ausschreibt...

Gruß Chris

Zitat:

Original geschrieben von stier1980


Ich bin jetzt schon solange im Forum Unterwegs aber...
was zum Geier ist der/die/das ZKD???
Es gibt Threads hier da blick ich vor lauter Abkürzungen nix mehr... Vielleicht wäre es nicht verkehrt wenn man sowas wenigstens km Eingangspost ausschreibt...

Gruß Chris

zylinderkopfdichtung 😉

Hach ja... Macht Sinn! Danke!!

...wenn ich das hier lese:

"der Wagen ist schon zerlegt worden und wieder repariert worden,ohne eine Schriftliche zustimmung vom Verkäufer zu haben hat der Käufer es machen lassen."

hat der Käufer doch den Wagen schon selbst reparieren lassen OHNE den VK vorher zu informieren,oder??????

Der Käufer kriegt hier nix... vergesst das ganze.

Zitat:

Original geschrieben von Springa79


Die Sache mit dem Haftungsausschluß hat das OLG Oldenburg am 27.05.2011 für unwirksam erklärt. Siehe hier.

Auch die Sache mit der Nacherfüllung wird dort eingeschränkt. Von einer Privatperson ohne eigene Werkstatt ist Nachbesserung nur möglich, wenn das Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben wird. Wie sinnvoll das wirtschaftlich gesehen ist, ist zweifelhaft.

Das ist ja ein ganz anderer Fall.

Es geht um ein Unfallschaden!!

also wo ich meinen BMW verkauft habe ist dem Käufer auch der Motor um die Ohren geflogen.

Dieser wollte auch von mir den entstandenen Schaden ersetzt haben.
Leider hatte er eine Probefahrt gemacht und da war kein Schaden erkennbar.

Von daher ist er selber schuld und ich hab nichts bezahlt.
Hab dem Käufer auch geschrieben das wir uns gerne vor Gericht wieder treffen können, sofern er genug Geld hat für die ganzen Kosten, bzw. meinen Arbeitsausfall.

1 Tag gericht muss er mir eine volle woche bezahlen, da ich nur wochenweise unterwegs bin.

Ab da hab ich nie wieder was gehört

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