Käufer will Auto zurück geben

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen.
Ich habe vor 2 Tagen meinen Audi A4 , Bj1997, 150Tkm privat verkauft.
Ich habe dem Kunden die kleinen Mängel aufgezählt und ihm gesagt das ich vor einem halben Jahr die Zylinderkopfdichtung hab wechseln lassen.Und das es zu Ölrückständen im Kühlwasser kommen kann( so wurde es mir von der Werkstatt gesagt).
Leider habe ich es nicht im Kaufvertrag vermerkt sondern nur das der Wagen keinen Unfallschaden und keine sonstigen beschädigungen hat(ADAC-Kaufvertrag). Nun rief mich heute der Käufer an das er das Auto auf sich angemeldet hat und er dannach in der Werkstatt war zur Kontrolle. Dort sagte man Ihm das Öl im Kühlwasser wäre und er die Zylinderkopfdichtung wechseln müsste. Nun verlangt er von mir die Reparaturkosten.Ich habe ihm gesagt das das Öl von dem alten Defekt herrührt welchen ich behoben habe.Das glaubt er mir trotz Rechnung nicht.
Da ich vom Recht nun überhaupt keine Ahnung habe wollte ich mal fragen ob ich die Reparaturkosten übernehmen muss.

20 Antworten

so kann man natürlich den Einkaufspreis auch drücken! Ich würde den aber auch gar nichts zurückgeben! Sollte er weiter Druck ausüben, würde ich (falls Rechtsschutz da) zum Anwalt laufen!

Auch meine Meinung:
immer schön locker bleiben!
Zuerst einmal hat Du den Wagen goldrichtig mit dem Standard Vertrag des ADAC verkauft.
Somit hat der Käufer "gekauft wie gesehen" und Du bist aus dem Schneider.
Sollte er nun versuchen Geld von Dir zurück zubekommen, dann muss er zu einem Anwalt.
Dieser wird ihn über die sehr geringen Erfolgsaussichten aufklären.
Vorteil für Dich: seit kurzer Zeit, werden auch Beratungsgespräche nicht mehr von den RV Versicherungen gedeckt. Früher wurde das bei einem Fall mit verrechnet. Da kann ich aus eigener Erfahrung berichten.
Somit muss der Käufer hier schon mit 50-100 Euro in Vorleistung gehen.
Sollte er dann tatsächlich eine Klage einreichen, muss er ebenfalls in Vorleistung gehen, da die Gerichtsgebühren im Vorraus zu entrichten sind. Zahlt er nicht, kommt es auch nicht zu einer Verhandlung. Diese Kosten werden dann in der Verhandlung entsprechend verteilt.
Die Kostenhöhe ist abhängig vom Streitwert. Ebenso die Anwaltskosten (wobei das wohl mittlerweile verhandelbar ist).
Also in jedem Fall muss der Käufer mit geschätzten 400-500 Euro in Vorlage gehen (Beratungsgespräch, Gerichtskosten und abschliessend Anwaltsgebühr).
Von z.B. den Gerichtskosten sieht er nur anteilig etwas wieder, wenn überhaupt. Nur in dem Fall, daß er zu 100% Recht bekommt, müsstest Du diese Kosten übernehmen.
Im allerschlimmsten und äußerst unwarscheinlichen Fall, kommt es zu einem 50:50 Urteil.
Verrechnet der Käufer das mit seinen Ausgaben, wird es wohl +- Null für ihn ausgehen. Abgesehen von den Fahrtkosten (werden nicht erstattet) und seinen Nerven.
Also letztlich ist es das Risiko nicht wert. Aber jeden Tag steht ja irgendwo ein Dummer auf.
Es ist aber in jedem Fall besser verklagt zu werden, als selbst in Aktion treten zu müssen.
Also: Ruhe bewahren und erst reagieren, wenn tatsächlich ein offizielles Schreiben ins Haus flattern sollte.
Halte uns mal auf dem Laufenden.

Gruß,
Thilo

Hi,

Bleib einfach locker, wobei ich aus eigener Erfahrung weiss dass das leichter gesagt wie getan ist. Hab mich auch tage- und nächtelang damit beschäftigt und vor allem sehr viel aufgeregt über die Dummheit und Dreistigkeit mancher Mitmenschen.

So wie dir erging es mir vor kurzem ebenfalls bei meinem 2.5 TDI. Auch der wurde mit Kaufvertrag von ADAC verkauft. Käufer rief ein paar Tage später an und erzählte mir irgendwas von technischen Mängeln, als er damit nicht weiterkam weil ich ihn drauf hingewiesen habe dass dies ausgeschlossen sei im Kaufvertrag rief er ein paar Tage später bei mir an und erzählte mir irgendwas von Unfallschaden. Bei mir war kein Unfallschaden und ich hab das Auto vom Vorbesitzer unfallfrei gekauft. Labert der mich Ewigkeiten am Telefon voll von wegen "ich kann aber Auto zurückgeben", ich verweise immer auf Klausel im Kaufvertrag "soweit mir bekannt" und er solle ihn sich doch mal richtig durchlesen. Kam dauernd mit "ich will das Auto doch haben, aber wir müssen uns nochmal über den Preis einig werden" .......... da schellten bei mir die Alarmglocken. Irgendwann wurde es mir zu blöd und ich hab gesagt "ich überlegs mir" .............. Ich diskutier doch nicht mit so Idiot herum der von mir ein 6 Jahre altes Auto mit 220.000 km kauft und einen Neuwagen erwartet. Vor allem auch noch unter DAT Händler-EK, da gibts am Preis nix mehr zu rütteln, war so schon hergeschenkt.

Am nächsten Tag klingelte unentwegt das Telefon, bin nicht rangegangen weil erstens keinen Bock auf sein Geschwätz hatte und zweitens war ich eh krank. Am übernächsten Tag wurde es mir zu bunt und ich lies jemand anderen ans Telefon gehen der dann sagte "Der Herr xxxxxx hat keine Lust mehr mit ihnen zu kommunizieren, ich soll ihnen ausrichten dass er mit ihnen nur noch über Rechtsanwalt kommuniziert". Wäre ich ans Telefon gegangen wäre ich ausgerastet, war reine Vorsichtsmassnahme, nicht dass noch Anzeige wegen Beleidigung folgt *fg*.

Dachte damit hätte es sich erledigt .......... naja, aber jeder Depp in Deutschland hat wohl Rechtschutzversicherung, selbst der letzte Hinterwäldler *gg*. Eine Woche später kam Brief von seinem Rechtsanwalt dass sein Mandant das Recht hätte bis zu einem bestimmten Datum das Fahrzeug zurückzugeben. Denk ich mir "jaja klar du Schwätzer, da rufst doch erstmal bei deiner Rechtschutzversicherung an und holst dir Kostenübernahme". Kostenübernahme war gesichert, also Termin bei Rechtsanwalt ausgemacht. Bring ich dem also den Kaufvertrag und den Brief des Rechtsanwalts des Käufers mit, sagt der gleich "Vergiss es, der hat eh keine Chance"............... Hab dann noch irgendeinen Zettel unterschrieben von wegen "Vollmacht" (oder so ähnlich), und schon war ich wieder weg..............Das war vor HALBEM Jahr, bis jetzt hab ich nix mehr gehört, weder von meinem Rechtsanwalt noch von dem Held.

Zitat:

Es läuft darauf hinaus das er etwas Geld zurück
haben will.

Siehe oben, auf was anderes läuft es nie heraus. Dumm ist nur wer wirklich drauf eingeht, bei bestender Rechtschutzversicherung würde ich es IMMER drauf ankommen lassen. Vor allem wirst auch so gut wie immer Recht bekommen, vor allem in deinem Fall da Reparatur von Kopfdichtung belegbar ist.

Diese Erfahrung wie oben beschrieben ist nicht nur bei mir so gewesen, auch Arbeitskollege ging es mal genauso, von wegen "zurückgeben" und so Mist. Zurücknehmen hat der die Kiste nicht müssen.

Zitat:

Verrechnet der Käufer das mit seinen Ausgaben, wird es wohl +- Null für ihn ausgehen. Abgesehen von den Fahrtkosten (werden nicht erstattet) und seinen Nerven. Also letztlich ist es das Risiko nicht wert. Aber jeden Tag steht ja irgendwo ein Dummer auf.

Man beachte dazu noch den zusätzlichen Haltereintrag, die gefahrenen Kilometer des Käufers und das zunehmende Alter des Fahrzeuges. Alles ist ist ein Wertverlust der nicht unerheblich ist. Da kommts auch nicht drauf an ob die Kiste jetzt weit unter Wert gekauft wurde, könnte ja jeder kommen und von mir PRIVAT ein Auto kaufen, paar Monate damit rumgurken und es dann wieder zurückgeben, warscheinlich noch in der Hoffnung den Deal seines Lebens gemacht zu haben. Rechtschutzversicherung mit 0 Euro SB hilft wohl noch gerne dabei..........

+- Null denke ich nicht wenn man diese Faktoren auch noch mit einrechnet, da zahlt Käufer wohl eher kräftig drauf. Mal davon abgesehen würde ich so ne Kiste die ich verkauft habe so einfach sicher nicht zurücknehmen, würde dort erstmal nach Beschädigungen suchen die beim Verkauf nicht vorhanden waren (und wenn mir einer so blöd kommt mach ich das ganz sicher........).

MFG

Ich hätte dem Herrn auch keinen Cent zurückbezahlt. Wie es meine Vorredner schon richtig bemerkt haben, sind seine Erfolgsaussichten sehr gering, wenn er sich gegen Dich zur Wehr setzen möchte und ausserdem mit Kosten verbunden, so dass ihm jeder VERNÜNFTIGE Anwalt dazu raten würde, die Sache nicht weiter zu verfolgen.
Es gibt aber leider Leute, die sich von einem Briefkopf "Rechtsanwälte XYZ" und einem bestimmenden Text einschüchtern lassen. In der Regel reicht allerdings ein kurzes Antwortschreiben, was man auch selbst ohne Anwalt verfassen kann.

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Hallo Leute,
erstmal danke für eure Tipps. Habe seit 2 Tagen nichts mehr von Ihm gehört. Ich habe ihm gesagt das er den Kühler durchspülen soll( so wie es Audilehrling empfohlen hat) und sich dann bei mir melden soll. Ich habe auch in erfahrung gebracht das er keine Rechtsschutzversicherung hat. Ich habe leider auch keine, ich denke nicht das er ohne Rechtsschutzvers. zum anwalt rennen wird.
Ich halte euch auf dem laufenden

Zitat:

Ich habe auch in erfahrung gebracht das er keine Rechtsschutzversicherung hat. Ich habe leider auch keine, ich denke nicht das er ohne Rechtsschutzvers. zum anwalt rennen wird.

Damit hat sich der Fall für dich eh erledigt.......... Das Risko geht kein vernünftig denkender Mensch ein. Als Beispiel, mein Rechtschutzversicherung hat meinem Rechtsanwalt für EINEN!!! Brief gleich mal gut 400 Euro als Vorschuss überwiesen, also weisst ja was so Rechtsanwaltsschreiben ungefähr ohne Rechtschutzversicherung für den Kläger kosten würde, ohne gibts sicher Rabatt, aber ist ja mal egal, vor allem war das nur der erste Schritt. Im Falle einer verlorenen Gerichtsverhandlung geht das warscheinlich in den höheren vierstelligen Bereich, die er ohne Rechtschutzversicherung komplett selbst abdrücken darf ............. Und verlieren wird er.

MFG

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