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käufer meldet kfz nicht um und niemand kann helfen

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 7:41

hallo,

ich weiss mittlerweile, dass ich einen sehr dummen fehler gemacht habe und schwöre, dass ich nie wieder einen wagen angemeldet verkaufen werde!!! ich bin 28 und hatte auch nicht so viele autos im leben verkauft aber das ist jetzt wirklich die lehre meines lebens.

jetzt zu meiner Story:

vor 2 Wochen habe ich meinen alten Ford Ka für 120,- euro verkauft. Der Vk hatte natürlich keinen Ausweis dabei und ich, die dumme + naive habe mir nichts gedacht. Habe mir seinen Namen vom Führerschein notiert. er wollte den wagen binnen 2 Tagen um- bzw. abmelden. wurde im vertrag notiert.Von wegen... natürlich war die Adresse nicht korrekt und er fährt immernoch auf meine kosten. Ich habe die versicherung

( zurich ) unverzüglich kontaktiert und ihnen den Fall geschildert, auch Kaufvertrag etc. zugefaxt.die machen nichts, so lange die nicht das GO von der Zulassung erhalten.Gut, also bin ich schnell zur Zulassung Offenbach am Main: Hier, können Sie das Fahrzeug erst 18 Monate nachdem es zur Fahndung ausgeschrieben wurde abmelden!!!

18 Monate!!!

Ich bekam die Auskunft, dass ich sofort meinen versicherungsbeitrag einstellen soll. irgendwann wird die versicherung mir kündigen und der wagen wird zur fahndung ausgeschrieben. Jetzt stellt sich mir hier die frage, welche versicherung wird mich dann versichern???nach vielen telefonaten und betteln bekomme ich die korrekte Adresse vom Vk. also dachte ich, auf zur Poizei, irgend jemand muss mir doch helfen..netterweise fährt die streife mit zu dem idioten.leider treffen wir ihn und den wagen nicht an. Mehr kann die polizei nicht tun, es ist eine privatrechtliche angelegenheit, ich kann ihn nicht anzeigen.soll wieder zur zulassung. Also geh ich wieder zur Zulassung und hier wieder 18 Monate!!!

Ich hab schlaflose nächte, bin richtig verzweifelT und heule seitdem für meine dummheit.ich lauere dem typen seit dem auf, aber der wagen ist einfach verschwunden. Logisch, dass ich für meinen fehler die ganze Rennerei habe. klar habe ich das verdient aber ich kann es einfach nicht glauben, dass dieser Betrüger ungeschoren davon kommt. Warum notiert man sich die ganze Ummeldezeit im Kaufvertrag, wenn es eh niemanden interessiert? Ich bitte um eure Hilfe, denn ich sehe es nicht ein diesen scheiss idioten anzuflehen.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2015 um 14:30

wenn du weiterhin solche geistreichen kommentare (wie bereits in diverse anderen threads) abgibts, dauert es nicht mehr lange.

tue bitte zukünftig der forengemeinde einen gefallen und setze ein [OnTopic]-Tag vor Deine Beiträge, wenn Du wider erwartend doch mal etwas zum Thema beizutragen möchtest.

Dann kann Dein Geschwafel von Sachbeiträgen trennen.

[IGNORED]

gruß

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Wieso? Meine Prämie bei einem großen Serviceversicherer hat noch keine Direktversicherung bisher unterboten.

Du glaubst doch nicht wirklich, dass Firmen wie z.B. Check24 die Werbung ohne Ende im TV machen nicht auch ordenliche Provisionen von den Versicherungen bekommen.

Bei check24 findest du auch nicht die Billigsten, weil die keine Provisionen zahlen.

Zitat:

@Hugaar schrieb am 2. Mai 2015 um 21:28:57 Uhr:

Zitat:

[

Und was soll das bringen?

Die StA stellt das Verfahren zun 99% wegen Geringfügigkeit ein und verweist den TE auf den Privatklageweg!

=

nichts, aber auch garnichts erreicht (außer noch mehr Papier verbraucht)

In § 374 StPO steht, was Privatklagedelikte sind, wo also die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verweisen kann:

Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf,

1. ein Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches),

2. eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches), wenn sie nicht gegen eine der in § 194 Abs. 4 des Strafgesetzbuches genannten politischen Körperschaften gerichtet ist,

2a. eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches),

3. eine Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 des Strafgesetzbuches),

4. eine Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches),

5. eine Nachstellung (§ 238 Abs. 1 des Strafgesetzbuches) oder eine Bedrohung (§ 241 des Strafgesetzbuches),

5a. eine Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 des Strafgesetzbuches),

6. eine Sachbeschädigung (§ 303 des Strafgesetzbuches),

6a. eine Straftat nach § 323a des Strafgesetzbuches, wenn die im Rausch begangene Tat ein in den Nummern 1 bis 6 genanntes Vergehen ist,

7. eine Straftat nach den §§ 16 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb,

8. eine Straftat nach § 142 Abs. 1 des Patentgesetzes, § 25 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes, § 10 Abs. 1 des Halbleiterschutzgesetzes, § 39 Abs. 1 des Sortenschutzgesetzes, § 143 Abs. 1, § 143a Abs. 1 und § 144 Abs. 1 und 2 des Markengesetzes, § 51 Abs. 1 und § 65 Abs. 1 des Designgesetzes, den §§ 106 bis 108 sowie § 108b Abs. 1 und 2 des Urheberrechtsgesetzes und § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie.

Liest du da was von Betrug § 263 StGB?

Also besser erst erkundigen und dann schreiben.

Nix für ungut!

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 3. Mai 2015 um 16:17:21 Uhr:

Bei check24 findest du auch nicht die Billigsten, weil die keine Provisionen zahlen.

Wer ist das denn?

am 3. Mai 2015 um 15:06

ich

z.B. CosmosDirekt

am 3. Mai 2015 um 16:33

Keines der Vergleichsportale für was immer (Strom, Reisen, Geldanlage, KFZ-Versicherungen, allgemeine Waren, Auslandskrankenversicherung, Fähren und was der Mensch sonst noch so braucht), bildet den tatsächlichen Markt auch nur halbwegs verlässlich ab.

Man kann die Schnäppchen trotzdem finden - kostet etwas Mühe, Zeit und einige Erfahrung in der zielgerichteten Suche und vor allem Grips.

Einen guten Teil meiner favorisierten "Geschäftspartner" kennen die Portale nicht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Für nichts vertraue ich irgendwelchen Beratern. Tipps sind gut, wenn sie die eigene Überprüfung überleben - aber nur dann (die verbreitet man aber nicht im Netz).

Wer nichts davon hat, lebt halt etwas teurer und muss eben Leute bezahlen, die das gut oder schlecht (kann er dann ja nicht bewerten, sonst brauchte er ihn ja nicht) für ihn erledigen.

am 3. Mai 2015 um 17:35

Zitat:

@soringer schrieb am 3. Mai 2015 um 16:43:37 Uhr:

 

In § 374 StPO steht, was Privatklagedelikte sind, wo also die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verweisen kann:

Da deutest du dein Zitat wohl etwas falch!

Zitat:

Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf,

...

Liest du da was von Betrug § 263 StGB?

Also besser erst erkundigen und dann schreiben.

Nix für ungut!

Heißt, so hab ich das mal gelernt:

Die weiter unten im Text (hab ich mal gekürzt) genannten Straftaten können gleich im Privatklageverfahren geklärt werden! Dafür brauch ich die StA vorher nicht mit ins Boot nehmen, ich kann es aber trotzdem machen. Dann erhalte ich aber zu einem hohen %-Satz von der StA ein Schreiben mit dem Verweis auf die Privatklage.

P.S.: man sollte eben nicht nur lesen und zitiern können, was du ja scheinbar kannst, sondern eben auch DEUTEN und VERSTEHEN können!

Nix für ungut!

am 3. Mai 2015 um 17:58

nun sonderst du den gleichen krams - weiterhin substanzlos noch einmal ab, obwohl schon zwei sagen, dass dies unsinnig ist.

wo hast du das denn her, dass meiste eingestellt wird oder ist das - sagen wir mal - deine meinung.

ansonsten bitte ich dich um etwas substanz in deinen aussagen oder klar zu kennzeichen, dass es deine unbelegte meinung ist; ist ja auch voll in Ordnung in einem Forum.

Du solltest du jedoch nicht den Eindruck von Fakten erwecken, wenn Du diese nicht belegen kannst!

Das solltest spätestens den Nachweis erbringen, wenn jemand dich drum bittet oder es klarstellen.

Alles andere wirkt für Deine Beiträge nur disqualifizierend.

grß

Zitat:

@Hugaar schrieb am 3. Mai 2015 um 19:35:35 Uhr:

 

Da deutest du dein Zitat wohl etwas falch!

Heißt, so hab ich das mal gelernt:

Die weiter unten im Text (hab ich mal gekürzt) genannten Straftaten können gleich im Privatklageverfahren geklärt werden! Dafür brauch ich die StA vorher nicht mit ins Boot nehmen, ich kann es aber trotzdem machen. Dann erhalte ich aber zu einem hohen %-Satz von der StA ein Schreiben mit dem Verweis auf die Privatklage.

P.S.: man sollte eben nicht nur lesen und zitiern können, was du ja scheinbar kannst, sondern eben auch DEUTEN und VERSTEHEN können!

Lieber Hugaar,

Halbwissen ist oft viel schlimmer als Nichtwissen, so wie Halbwahrheiten oft böser als Lügen sind. Kannst du mir verraten, wo du das gelernt hast, etwa an der Fernuni von Timbuktu? An einer deutschen Uni oder sonstigen Ausbildungsstätte hast Du das sicher nicht gehört. Schau doch mal § 376 StPO an: " Die öffentliche Klage wird wegen der in § 374 bezeichneten Straftaten von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt."

Ein bißchen Nachhilfe für dich: Es gibt Offizialdelikte und Privatklagedelikte. Letztere sind in § 374 StPO aufgeführt. Sogar du hast gesehen, daß Betrug dort nicht aufgeführt ist. Also ist es ein Offizialdelikt, das immer zu verfolgen ist. Nur bei Privatklagedelikten ist, damit nicht auf den Privatklageweg verwiesen werden kann, ein öffentliches Interesse Voraussetzung für eine Anklage.

Glaub mir, ich kann auch deuten und verstehen, bei dir hab ich da aber gewisse Zweifel.

ist so[

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Staatsanwaltschaften, vermutlich wegen Arbeitsüberlastung, vieles einstellen oder es extrem lange dauert, bis man etwas hört.

Im Fall der TE könnte ich mir vorstellen, dass eine Strafanzeige nicht den gewünschten schnellen Erfolg erzielt und selbst wenn, davon hat sie ihr Geld noch lange nicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Mai 2015 um 23:47:14 Uhr:

 

Im Fall der TE könnte ich mir vorstellen, dass eine Strafanzeige nicht den gewünschten schnellen Erfolg erzielt und selbst wenn, davon hat sie ihr Geld noch lange nicht.

Es geht nicht darum, ob die TE "ihr Geld kriegt", sondern darum, daß der Kerl endlich das Fahrzeug auf sich anmeldet. Wenn er eine Vorladung zur Vernehmung wegen einer Betrugsanzeige bekommt und nicht völlig abgestumpft ist, wird er tätig werden.

am 4. Mai 2015 um 8:12

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 3. Mai 2015 um 14:53:24 Uhr:

Wieso? Meine Prämie bei einem großen Serviceversicherer hat noch keine Direktversicherung bisher unterboten.

Du glaubst doch nicht wirklich, dass Firmen wie z.B. Check24 die Werbung ohne Ende im TV machen nicht auch ordenliche Provisionen von den Versicherungen bekommen.

Wer weiß wodurch du da gute Konditionen bekommst, für die Allgemeinheit wird das so pauschal nicht gelten.

Wenn ein 18 jähriger Fahranfänger einen Versicherungsvergleich macht, noch nicht 7 andere bestehende Versicherungsverträge vorweisen kann und weil die Eltern unzufrieden sind auch nicht zum gleichen Versicherer gehen möchte bei dem die Eltern sind wird er es sehr schwer haben einen günstigen "Serviceversicherer" zu finden, ich würde pauschal behaupten, dass die meisten Direktversicherungen einen Monatslohn günstiger sind pro Jahr.

Ich habe damals mit HUK24 angefangen wegen Sondereinstufung (Eltern bei "normaler" HUK) und es bisher nicht bereut, ein Vollkaskoschaden wegen Parkrempler mit Fahrerflucht, dann gewechselt zu Cosmos weil die HUK24 die Preise massiv erhöht hatte, nach Fahrzeugwechsel wollte die Cosmos das neue nichtmehr versichern wegen Fahrzeugwert, also wieder zur HUK24, dann ein Teilkaskoschaden wegen Diebstahl, und aktuell läuft die nächste Regulierung wegen Diebstahl :D

Die haben es nicht leicht mit mir aber trotzdem kann ich bisher nicht meckern :D

Te hat die gesetzlich vorgeschriebene, vom Käufer unterschriebene Veräußerzungsanzeige nicht der Zulassungsstelle vorgelegt und sich damit gesetzeswidrig verhalten. Somit hat sie auch die Folgen zu tragen.

Die Zulassungsstelle wird bei Vorlage einer Veräußerungsanzeige tätig, aber nicht bei Vorlage eines privaten Kaufvertrages. Te bleibt nur, den Verkäufer privatrechtlich zu verklagen.

O.

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