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käufer meldet kfz nicht um und niemand kann helfen

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 7:41

hallo,

ich weiss mittlerweile, dass ich einen sehr dummen fehler gemacht habe und schwöre, dass ich nie wieder einen wagen angemeldet verkaufen werde!!! ich bin 28 und hatte auch nicht so viele autos im leben verkauft aber das ist jetzt wirklich die lehre meines lebens.

jetzt zu meiner Story:

vor 2 Wochen habe ich meinen alten Ford Ka für 120,- euro verkauft. Der Vk hatte natürlich keinen Ausweis dabei und ich, die dumme + naive habe mir nichts gedacht. Habe mir seinen Namen vom Führerschein notiert. er wollte den wagen binnen 2 Tagen um- bzw. abmelden. wurde im vertrag notiert.Von wegen... natürlich war die Adresse nicht korrekt und er fährt immernoch auf meine kosten. Ich habe die versicherung

( zurich ) unverzüglich kontaktiert und ihnen den Fall geschildert, auch Kaufvertrag etc. zugefaxt.die machen nichts, so lange die nicht das GO von der Zulassung erhalten.Gut, also bin ich schnell zur Zulassung Offenbach am Main: Hier, können Sie das Fahrzeug erst 18 Monate nachdem es zur Fahndung ausgeschrieben wurde abmelden!!!

18 Monate!!!

Ich bekam die Auskunft, dass ich sofort meinen versicherungsbeitrag einstellen soll. irgendwann wird die versicherung mir kündigen und der wagen wird zur fahndung ausgeschrieben. Jetzt stellt sich mir hier die frage, welche versicherung wird mich dann versichern???nach vielen telefonaten und betteln bekomme ich die korrekte Adresse vom Vk. also dachte ich, auf zur Poizei, irgend jemand muss mir doch helfen..netterweise fährt die streife mit zu dem idioten.leider treffen wir ihn und den wagen nicht an. Mehr kann die polizei nicht tun, es ist eine privatrechtliche angelegenheit, ich kann ihn nicht anzeigen.soll wieder zur zulassung. Also geh ich wieder zur Zulassung und hier wieder 18 Monate!!!

Ich hab schlaflose nächte, bin richtig verzweifelT und heule seitdem für meine dummheit.ich lauere dem typen seit dem auf, aber der wagen ist einfach verschwunden. Logisch, dass ich für meinen fehler die ganze Rennerei habe. klar habe ich das verdient aber ich kann es einfach nicht glauben, dass dieser Betrüger ungeschoren davon kommt. Warum notiert man sich die ganze Ummeldezeit im Kaufvertrag, wenn es eh niemanden interessiert? Ich bitte um eure Hilfe, denn ich sehe es nicht ein diesen scheiss idioten anzuflehen.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2015 um 14:30

wenn du weiterhin solche geistreichen kommentare (wie bereits in diverse anderen threads) abgibts, dauert es nicht mehr lange.

tue bitte zukünftig der forengemeinde einen gefallen und setze ein [OnTopic]-Tag vor Deine Beiträge, wenn Du wider erwartend doch mal etwas zum Thema beizutragen möchtest.

Dann kann Dein Geschwafel von Sachbeiträgen trennen.

[IGNORED]

gruß

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Die Zulassungsstelle akzeptiert normalerweise auch einen Kaufvertrag anstelle der Veräußerungsanzeige. Deine Versicherung sollte das auch als Veräußerungsanzeige akzeptieren.

Damit bist du aus den Verkehrsverstößen und dem Risiko der Rückstufung in der Versicherung zuerst mal raus.

Allerdings bleiben die Kosten der Versicherung bis zu einer Kündigung (je nach Vertrag meist ja zum Jahresende) "gesamtschuldnerisch" bei Verkäufer und Käufer. Da die Versicherung dich kennt, wird sie meist dann auch dort den Betrag einfordern.

Grüße

Steini

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 21:21

Wenn es doch bloß soo leicht wäre...Ich war ja schon drei mal bei der Zulassung. Hier beharren die auf die frist von 18 monaten. Hat sehr wahrscheinlich etwas damit zu tun, dass es die Stadt Offenbach ist. In Frankfurt nämlich soll es ja auch anders zugehen und das Auto wird dort mit dem kaufvertrag sofort abgemeldet. Komisch wie ich finde..... was die versicherung betrifft, kann ich jeden von der zurich versicherung abraten. Denn genau in solchen situationen erkennt man den " wahren " service. Der anwalt meint, es ist eine langwierige angelegenheit, die viel geduld erfordert.Es kommt mir so vor, als will mich jeder bloß abzocken.

mittlerweile habe ich auch die Adresse vom käufer und besuche ihn öfters nachts. Doch vom wagen fehlt jede spur. Ich kann also die KZ nicht abmachen ;(

Scheinbar wird das in Deutschland unterschiedlich gehandhabt.

In NRW, hier Solingen, geht das offensichtlich.

Zitat:

@tnhina schrieb am 1. Mai 2015 um 23:21:45 Uhr:

Der anwalt meint, es ist eine langwierige angelegenheit, die viel geduld erfordert.

mittlerweile habe ich auch die Adresse vom käufer und besuche ihn öfters nachts. Doch vom wagen fehlt jede spur.

Es gibt in Deutschland eine Vielzahl hervorragender Anwälte. Wenn ich aber die Forumsbeiträge, die ich seit einigen Monaten verfolge, betrachte, kommen die Geschädigten, die hier ihr Leid klagen, immer an die falschen Advokaten. Ich halte die Sache für relativ klar und kurzfristig lösbar:

Der Käufer hat sich verpflichtet, das Auto binnen 2 Tagen umzumelden und Dich damit von den Zahlungen für Versicherung und Kfz-Steuer freizustellen. Das tut er aber nicht, also hat er Dich getäuscht, indem er falsche Tatsachen vorgespiegelt hat. Er hat dadurch, daß er Dir entgegen seiner tatsächlichen Absicht die baldige Ummeldung zugesagt hat, bei Dir einen Irrtum erregt. Seine Täuschungshandlung war kausal für Deinen Irrtum. Du hast eine Vermögensverfügung vorgenommen, nämlich ihm das Auto - angemeldet - übergeben. Der Irrtum war kausal für Deine Vermögensverfügung. Hättest Du nämlich gewußt, daß er das Auto nicht ummelden wird, hättest Du es ihm nicht überlassen. Er verschafft sich dadurch einen rechtswidrigen Vorteil, nämlich das Nutzen eines PKW ohne Zahlung von Kfz-Steuer und Versicherung. Du hast den entsprechenden Vermögensschaden, nämlich Zahlung von Steuer und Versicherung ohne die Möglichkeit der Fahrzeugnutzung. Deine Vermögensverfügung war kausal für Deinen Schaden.

Wenn Du § 263 StGB anschaust, dann nennt der so etwas Betrug und droht bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe an. Du hast seine Anschrift. Zeige ihn also - schriftlich; Polizeibeamte nehmen ungern mündliche Anzeigen auf - bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs an, stelle vorsorglich auch Strafantrag, falls die Strafverfolgungsbehörde von einem geringen Schaden im Sinn von § 248a StGB ausgehen sollte; wenn er die Vorladung zur Vernehmung erhält, wird er schnell tätig werden.

Zitat:

@tnhina schrieb am 1. Mai 2015 um 23:21:45 Uhr:

 

mittlerweile habe ich auch die Adresse vom käufer und besuche ihn öfters nachts. Doch vom wagen fehlt jede spur.

Nach so viel Ernst nun eine spaßige Anmerkung: Bevor Du einen solchen Flegel öfters nachts besuchst, besuch lieber mich, ich verfasse Dir auch die Anzeige.

Themenstarteram 2. Mai 2015 um 7:22

Das ist ja mal eine Idee!!! Wenn du mir deine Kontaktdaten zuschickst und mir sagst wann du zeit hast, werde ich natürlich auch diese option in erwägung ziehen. Ich will nämlich nochmal einen (sinnlosen) Versuch richtung Zulassung unternehmen.

In Offenbach macht das keinen Sinn. Meiner Meinung nach sollte man denen auch noch Fechenheim schenken.

am 2. Mai 2015 um 17:39

Zitat:

@tnhina schrieb am 1. Mai 2015 um 23:21:45 Uhr:

Hier beharren die auf die frist von 18 monaten.

was die versicherung betrifft, kann ich jeden von der zurich versicherung abraten.

Der anwalt meint, es ist eine langwierige angelegenheit, die viel geduld erfordert.

mittlerweile habe ich auch die Adresse vom käufer und besuche ihn öfters nachts.

1.) Auf was die beharren ist doch völlig belanglos; die Gesetzeslage zählt, also in schriftform sich bei der ZuLa melden oder nochmal nach der Gesetzlage für diese Borniertheit mündlich erkundigen, vom letzteren halte ich aber nicht viel. Meiner Erfahrung nach mangels bei der ZuLa an Fachpersonal; schon diverse Telefonate geführt.

2.) Erkläre dochmal, warum die Versicherung für Deinen Fehler aufkommen soll? Die Versicherung ist im Recht. Wenn Du langjähriger schadenfreier Kunde bei der Versicherung bist, kannst Du nochmal an die Gruppenleitung schreiben m.d.B. um Entgegenkommen; hoppelst du wie die meisten von Jahr zu Jahr von Versicherer zu Versicherer kannst Du Dir das sparen.

3.)dann suche dir einen kompetenten Anwalt. (mal im bekanntenkreis umhören). Du bist Kunde; kein Bittsteller. Wird in der Servicewüste Deutschlands oft leider nicht gelebt. Stichwort Kunde = König

4.)kannst Du dir glaube ich sparen; du misst jetzt wissen, ob du den nächsten schritt gehen willst. Einfach Sachverhalt in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft beschreiben. Gesetzesgrundlagen würde ich nciht nennen, dass soll dann schon der Staatsanwalt entscheiden, ob und wogegen verstoßen wird.

gruß

am 2. Mai 2015 um 19:28

Zitat:

@soringer schrieb am 2. Mai 2015 um 02:14:53 Uhr:

 

Wenn Du § 263 StGB anschaust, dann nennt der so etwas Betrug und droht bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe an. Du hast seine Anschrift. Zeige ihn also - schriftlich; Polizeibeamte nehmen ungern mündliche Anzeigen auf - bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs an, stelle vorsorglich auch Strafantrag, falls die Strafverfolgungsbehörde von einem geringen Schaden im Sinn von § 248a StGB ausgehen sollte; wenn er die Vorladung zur Vernehmung erhält, wird er schnell tätig werden.

Und was soll das bringen?

Die StA stellt das Verfahren zun 99% wegen Geringfügigkeit ein und verweist den TE auf den Privatklageweg!

=

nichts, aber auch garnichts erreicht (außer noch mehr Papier verbraucht)

am 2. Mai 2015 um 20:21

Zitat:

. Wird in der Servicewüste Deutschlands oft leider nicht gelebt. Stichwort Kunde = könig

Lass dich von so einem seit mindestens einem Vierteljahrhundert veralteten Spruch nicht abhalten. Im Vergleich zu anderen Ländern gehört Deutschland inzwischen zur Spitzengruppe, was guten Service und Verhalten gegenüber Kunden angeht; versuch mal im Ausland. solche Dinge zu klären und lass dir mal von Einheimischen unserer Nachbarländer wie Schweiz oder Frankreich erzählen, wo die Bürokratien wirklich blühen und man von Pontius zu Pilatus rennen muss, weil keiner mitdenken mag.

Falls du mal an einen der relativ selten gewordenen Oberdödel gerätst, nicht aufgeben, sondern weiterbohren.

Die 18 Monate klärst du beim Straßenverkehrsamt besser als in einem Forum. Hat den Vorteil. dass nur deren Antwort unter dem Strich für dich verbindlich ist und dir weiterhilft.

am 3. Mai 2015 um 12:18

Zitat:

Und was soll das bringen?

Die StA stellt das Verfahren zun 99% wegen Geringfügigkeit ein und verweist den TE auf den Privatklageweg!

=

nichts, aber auch garnichts erreicht (außer noch mehr Papier verbraucht)

das halte ich für ein Gerücht? Substanz?

Fakt ist das hier drei Straftaten im Raum stehen? Wo ist da die Geringfügigkeit?

Spätestens wenn es um Steuerhinterziehung und Verstoß PflVG ist hier ein öffentliches Interesse gegeben und somit wenig Spielraum für ein Einstellen.

am 3. Mai 2015 um 12:22

Zitat:

@situ schrieb am 2. Mai 2015 um 22:21:39 Uhr:

Zitat:

. Wird in der Servicewüste Deutschlands oft leider nicht gelebt. Stichwort Kunde = könig

Lass dich von so einem seit mindestens einem Vierteljahrhundert veralteten Spruch nicht abhalten. Im Vergleich zu anderen Ländern gehört Deutschland inzwischen zur Spitzengruppe, was guten Service und Verhalten gegenüber Kunden angeht; versuch mal im Ausland. solche Dinge zu klären und lass dir mal von Einheimischen unserer Nachbarländer wie Schweiz oder Frankreich erzählen, wo die Bürokratien wirklich blühen und man von Pontius zu Pilatus rennen muss, weil keiner mitdenken mag.

Falls du mal an einen der relativ selten gewordenen Oberdödel gerätst, nicht aufgeben, sondern weiterbohren.

Die 18 Monate klärst du beim Straßenverkehrsamt besser als in einem Forum. Hat den Vorteil. dass nur deren Antwort unter dem Strich für dich verbindlich ist und dir weiterhilft.

das ist zu pauschal. Im Fernöstlichen und Fernwestlichen Ländern kann ich das überhaupt nicht bestätigen. Innereuropäisch waren, wenn Aufhalte als Referenz vorhanden, diese sehr kurzfristig, so dass ich mich einer Meinung enthalten muss.

Aber nichts desto trotz:

Wenn andere von der Brücke springen, springe ich hinterher.

Wir sind eine Dienstleistungsindustrie? Dann sollte es auch kundenorientierte Dienstleistungen geben, oder?

aber nur meine Meinung

am 3. Mai 2015 um 12:44

Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass - wenn das alte Schlagwort "Servicewüste Deutschland" wieder mal hervor geholt wird -, an einen Vergleich mit China oder Kambodscha gedacht wird. Asiatische Länder kenne ich nur vom Urlaub. Wenn man vor 30 Jahren aus den USA/Kanada heimkehrte, glaubte man tatsächlich, in Deutschland auf diesem Gebiet eine Wüste anzutreffen - das ist aber Geschichte. Der Wandel vollzog sich innerhalb weniger Jahre. Die USA und Europa kenne ich nun - mit wenigen Ausnahmen - privat und geschäftlich sehr gut. Und da muss sich Deutschland hinsichtlich Servicefreundlichkeit - auch oder sogar besonders der Verwaltung - wahrhaftig nicht verstecken.

Die Leute wollen ja keinen Service.

Viele Unterschreiben bei einer vermeintlich billigen Direktversicherung obwohl sie keine Ahnung von der Materie haben.

am 3. Mai 2015 um 12:51

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 3. Mai 2015 um 14:45:52 Uhr:

Die Leute wollen ja keinen Service.

Viele Unterschreiben bei einer vermeintlich billigen Direktversicherung obwohl sie keine Ahnung von der Materie haben.

Lass das "vermeintlich" einfach weg. Sicher gibt es einige, die unüberlegt handeln. Das gilt aber für alles, was Mendchen so anstellen können. Oder ist der Kauf einer voll finanzierten Angebermühle für 20.000 EUR durch einen Azubi von Einsicht und Ahnung geprägt?

Aber eigentlich bin ich nur auf dieses in meinen Augen ungerechtfertigte Schlagwort aufgesprungen und möchte den Thread nicht ins Nirwarna führen.

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