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Käufer hat Fahrzeug nicht abgemeldet

Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 9:50

hallo,

ich habe mein Auto vor 2 Monaten verkauft.

Nach 2 Wochen habe ich durch Anruf bei meiner KFZ Versicherung festgestellt das der Wagen noch nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war.

Den Kaufvertrag habe ich meiner KFZ versicherung geschickt. Die haben die Versicherung aufgelöst und mir meine Restprämie ausgezahlt.

Jetzt habe ich aber einen Bußgeldbescheid bekommen.

Der Käufer fährt immer noch mit meinen Schildern und Auto rum.

Den Angaben auf den Kaufvertrag vertrau ich auch nicht wirklich.

Unter der Telefonnummer habe ich einen Unbekannten erreicht.

Die Polizei meinte ich soll zur KFZ-Zulassung und dass Auto zwangsabmelden lassen.

Hat aber die alte KFZ-Versicherung nicht schon die Behörde benachrichtigt?

Das Bußgeld muss ich ja nicht zahlen, weil auf dem Foto ja ein anderer drauf ist.

Meine frage ist kommen auf mich noch kosten zu?

Oder muss ich bei der KFZ-Stelle nur 15€ oder so für die Zwangsabmeldung bezahlen und das Thema ist erledigt?

Wenn er einen Unfall baut und von dem Fahrer werden die Personalien aufgenommen bin ich ja auch raus aus der Sache?

Ich würde auch gerne zum Käufer fahren der wohnt angeblich 50km von mir entfernt und die Schilder abnehmen.

Aber ich glaube die Fahrt wäre umsonst weil ich mein Auto nicht finden werde...

Ich weiß habe Fehler gemacht.

Hätte die Schilder behalten sollen und Ausweis abgleichen sollen.

Die Schilder hatten die schon abgenommen und mir gegeben.

Nachher meinten die wenn die abmelden kommen keine Kosten auf mich zu und ich spare mir den Weg habe sie deßhalb mitgegeben :-(

Naja, fürs nächste mal bin ich schlauer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

dass ist immer ein Problem, wenn das KFZ angemeldet verkauft wird.

Sei froh, dass es nicht zu eine Staftat verwendet wurde.

Nein, es ist sicher nicht immer ein Problem. Eigentlich ist es gar kein Problem ein Auto angemeldet zu Verkaufen wenn man zumindest die Identität des Käufers prüft und einen schriftlichen Vertrag mit Zeitpunkt der Übergabe verwendet.

Was der Satz mit der Straftat soll kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen.... Auch dabei gilt der Zeitpunkt des Verkaufs bzw der Übergabe.

Grüße

Steini

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am 28. Juni 2017 um 7:21

So ein Blödsinn!

Er hat völlig richtig gehandelt. Es war ein Termin ausgemacht und bis zu dem hat der Käufer es nicht um bzw. abgemeldet. Was dann folgte, war eine Ersatzvornahme.

Der Käufer hat das Auto erworben, nicht aber die Zulassung auf den Vorbesitzer. Jeder Anwalt oder Richter wird hier nur müde lächeln.

 

Zitat:

@Deloman schrieb am 28. Juni 2017 um 07:56:05 Uhr:

Nimm es nicht übel, aber die Sache kann dir noch Ärger und Kosten einbringen.

Wenn du jemandem Geld leihst und sagst gib es mir bis Sonntag wieder, dann kannst du ja am Montag auch nicht einfach in seine Geldbörse greifen und es wieder holen? Oder gleich ersatzweise pfänden und den Fernseher mitnehmen, den er davon gekauft hat. Dafür gibt es ja die Regelungen im BGB.

Du hast ihm die Kennzeichen freiwillig / im Rahmen des Kaufes überlassen. Also hat er sie nicht gestohlen, sondern höchstens unterschlagen, und dafür musst du sie erst einmal von ihm zurück fordern.

am 5. Juli 2017 um 9:36

Das bringt keinen Ärger. Die Überlassung war klar zeitlich begrenzt und insofern hat er jedes Recht sich nach Ablauf der Übereinkunft wieder Besitz an seinem Eigentum zu verschaffen, zumindest sofern ihm dies rechtmäßig gelang, also ohne dass er z. B. in eine Garage einbrechen müsste o.ä.

Es ist halt nur meine Ansicht, kann jeder davon halten was er möchte.

Es fängt schon an, wenn man auf der Zulassungsstelle die Schilder vorlegt, dann wird man doch auch nach den Papieren gefragt.

Antwort a) Die Papiere habe ich verloren -> wäre gelogen, die hat ja der Käufer.

Antwort b) Die Papiere hat der Käufer unterschlagen -> auch gelogen, man hat sie ihm ja mitgegeben und noch nicht zurück verlangt, zudem hat der Käufer das Auto bezahlt.

Die Abmeldung ist ohne Papiere sehr schwierig.

Das richtige Vorgehen ist das, was man ohnehin muss. Nämlich den Halterwechsel bei der Zulassungsstelle und Versicherung zu melden. Dann ist man aus allem raus, auch wenn der Käufer Strafzettel bekommt.

am 17. Juli 2018 um 14:52

Zitat:

@Deloman schrieb am 5. Juli 2017 um 13:41:36 Uhr:

Es ist halt nur meine Ansicht, kann jeder davon halten was er möchte.

Es fängt schon an, wenn man auf der Zulassungsstelle die Schilder vorlegt, dann wird man doch auch nach den Papieren gefragt.

Antwort a) Die Papiere habe ich verloren -> wäre gelogen, die hat ja der Käufer.

Antwort b) Die Papiere hat der Käufer unterschlagen -> auch gelogen, man hat sie ihm ja mitgegeben und noch nicht zurück verlangt, zudem hat der Käufer das Auto bezahlt.

Die Abmeldung ist ohne Papiere sehr schwierig.

Das richtige Vorgehen ist das, was man ohnehin muss. Nämlich den Halterwechsel bei der Zulassungsstelle und Versicherung zu melden. Dann ist man aus allem raus, auch wenn der Käufer Strafzettel bekommt.

am 17. Juli 2018 um 15:06

Das stimmt leider nicht mehr.

War selber im Januar so dumm meinen angemeldeten PKW zu verkaufen. Mit Kaufvertrag und der Aufforderung den PKW innerhalb einer Woche um- oder abzumelden, kopiertem PA und Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle.

Nun ist Juli und der PKW immer noch auf mich angemeldet (Versicherung ist schon zwangsabgemeldet) weil:

"Ihre Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, ist für das Ende der Steuerpflicht das Datum der Umschreibung auf den Erwerber maßgeblich." Da der PKW inzwischen weiterveräußert wurde konnte mir bisher keine Zulassungsstelle Auskunft darüber geben wie es weitergeht. Was ist, wenn der PKW auf den Weg nach Afrika ist und nie um- oder abgemeldet wird? Die involvierten Zulassungsstellen halten sich für nicht mehr zuständig, wenn der PKW wie auch immer an wen auch immer weiterverkauft wurde. Ich bin Hilf- und Ratlos!

am 6. August 2018 um 9:52

Zitat:

@willye schrieb am 17. Juli 2018 um 17:06:51 Uhr:

Das stimmt leider nicht mehr.

War selber im Januar so dumm meinen angemeldeten PKW zu verkaufen. Mit Kaufvertrag und der Aufforderung den PKW innerhalb einer Woche um- oder abzumelden, kopiertem PA und Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle.

Nun ist Juli und der PKW immer noch auf mich angemeldet (Versicherung ist schon zwangsabgemeldet) weil:

"Ihre Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, ist für das Ende der Steuerpflicht das Datum der Umschreibung auf den Erwerber maßgeblich." Da der PKW inzwischen weiterveräußert wurde konnte mir bisher keine Zulassungsstelle Auskunft darüber geben wie es weitergeht. Was ist, wenn der PKW auf den Weg nach Afrika ist und nie um- oder abgemeldet wird? Die involvierten Zulassungsstellen halten sich für nicht mehr zuständig, wenn der PKW wie auch immer an wen auch immer weiterverkauft wurde. Ich bin Hilf- und Ratlos!

ich habe das gleiche vor einem halben jahr durchgemacht.

Das ganze habe ich in einem rechtsforum dokumentiert. Wenn man die richtige suche verwendet dann würde man diese auch finden.

Bei der Polizei kann man keine Anzeige machen. Ich habe zwar eine gemacht, aber diese wurde abgeleht von der staatsanwaltschaft.

Nichtsdestotrotz würde ich jedem raten eine Anzeige zu machen. Weil für die Zeit, in der die Anzeige am laufen ist, der Wagen gesucht wird und ggfs in einer Kontrolle angehalten und die Person auf den Sachverhalt angesprochen wird.

Eine Zwangsabmeldung ist nur nach einem Jahr möglich, nachdem der Prozess in Gang gesetzt wurde.

In dieser Zeit flattern alle Strafzettel in deinen Briefkasten.

Für diese musst du Einspruch einlegen, damit du keine Punkte kassierst. Einfach auf dem Formblatt angeben und am besten schon mal einen vorgeschriebenen Brief für alle Strafzettel parat legen.

Wenn ich mich recht erinnere wirst du etwa 24 euro Verwlatungsgebühr aber pro Strafzettel bezahlen müssen, nicht aber das Knöllchen.

Ich hoffe ich konnte alle deine Fragen beantworten.

Ich wundere mich in welcher Stadt dir das passiert ist und was das für eine Person war die das gemacht hat.

Denn das scheint eine neue Masche zu sein. Ich habe auch ein Foto von der Person, vielleicht kannst du mir ja ein paar geneuare Inofrmatinen über den Sachverhalt geben über PM.

Vielleicht sind wir auf den selben Heini reingefallen.

Grüße Momobf.

Mit der vom Käufer und Verkäufer unterzeichneten Veräußerungsanzeige, welche Versicherung und Zulassungsstelle erhält, wäre aller Ärger erspart.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 6. August 2018 um 12:01:37 Uhr:

Mit der vom Käufer und Verkäufer unterzeichneten Veräußerungsanzeige, welche Versicherung und Zulassungsstelle erhält, wäre aller Ärger erspart.

Guten Morgen,

Was Sie hier schreiben, hat mich sehr beruhigt.

Ich habe mein Auto vor 3 Monaten in Berlin verkauft. Käufer behauptete, dass er den Wagen für seine Tochter kauft, die es in Hamburg in einer Woche ummeldet.

Wir haben einen Kaufvertrag gemacht, den ich die Zulassungsstelle und meine Versicherung zugeschickt habe, von beiden habe ich Eingangsbestätigung. Die Zulassungsstelle hat die Zulassung bis jetzt nicht beendet und meine Versicherung bucht die Beiträge von meinem Konto weiter ab und meint, dass die Versicherung erst beendet werden kann, wenn der Wagen von der Zulassungsstelle abgemeldet wurde.

Kann man wirklich den Versicherungsvertrag ohne die Abmeldung kündigen?

Ich rufe ab und zu den Käufer an und er sagt ich kann kein Deutsch, obwohl er Deutsche ist und ich erkenne ihn an seine Stimme, dass er tatsächlich der Käufer ist.

Ich war bei der Polizei und sie konnte nichts für mich machen, man meinte, man soll kein zugelassenes Kfz verkaufen und dass ich mich an die Zulassungsstelle wenden soll.

Ich hoffe, dass Sie mir weiter machen können, denn Versicherung und Steuer laufen auf meinem Namen.

Schöne Grüße

Ich würde einfach mal die Versicherung per Einschreiben kündigen und den Abbuchungen widersprechen. Einfach zurückbuchen lassen, dann informiert die Versicherung die Behörden, dass kein Versicherungsschutz besteht, und das Auto wird von der Behörde zwangsabgemeldet.

Man kann sich das Leben auch schwer machen.

Habe mein.Auto auch an.einen.Bastard verkauft.

Fährt seit Wochen damit durch die Gegend und wurde auch schon geblitzt.

Versicherung bezahle ich weiter und das neue auto ist in.der Versicherung Sack Teuer weil der SF nicht frei ist, vom verkauften Auto.. Echt hilflos da unnötig Steuer und Versicherung weiter bezahlt werden müssen...

Im Kaufvertrag steht ganz klar innerhalb 1 Woche muss auto umgemeldet werden, nichts macht er.

Droht sogar mit irgendwelchen Männern, die bei mir mal vorbei kommen würden...

So etwas macht man einfach nicht.

Ich sitze auf den Kosten fest und das aktuelle Fahrzeug ist sehr teuer eingestuft jetzt.

Die Polizei sagte auch das es zivil Prozeß wäre und sie da nichts machen könnten..

Könnte ich das Geld einfach zurück buchen?

Muss ich einen Anwalt nehmen und erstmal Vorkasse leisten, da ich keinen Rechtschutz habe?

Kann ich alle Kosten die mir unnötigerweise angefallen sind, zurück klagen, kann ich das auto zurück klagen, da noch nicht mal der Kauf Preis vollständig bezahlt ist...?

Ich würde gerne die Differenz von den Mehrkosten der aktuellen Versicherung plus alte Versicherung plus die Steuer seit dem Verkauf des Autos, zurück erstattet haben.

Fazit : durch diese sehr Negative Erfahrung, werde ich nie mehr ein Auto das angemeldet ist, aus meiner Hand geben.

MfG

Wurde denn die Veräußerungs Bescheinigung an Zulassungsstelle und Versicherung geschickt?

Zitat:

Wurde denn die Veräußerungs Bescheinigung an Zulassungsstelle und Versicherung geschickt?

Hi ich hab genau das gleiche durchgemacht. Kannst du mir per pn eine personenbeschreibung geben und wo es passiert ist.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 5. November 2018 um 11:58:21 Uhr:

Wurde denn die Veräußerungs Bescheinigung an Zulassungsstelle und Versicherung geschickt?

Yep, damit steht und fällt alles.

Die Versicherung geht auf den Käufer über nur der Steuer muß man hinterher rennen.

Gruß Metalhead

Echt,?

Das bedeutet die Versicherung kann ich zurück buchen?

Und der SF muss ab dem Zeitpunkt der Vertraglichen Zusendung oder ( Verkauf Datum des Autos) zur Haftpflichtversicherung, auf meine neue Versicherung übergehen? Und wie rennt man der Steuer hinterher?

MfG

.....

Zitat:

@polosmarc schrieb am 5. November 2018 um 14:54:10 Uhr:

Echt,?

Das bedeutet die Versicherung kann ich zurück buchen?

Hast du der Versicherung den Verkauf gemeldet? Bzw. hast du überhaupt eine Veräußerungsanzeige unterschreiben lassen vom Käufer?

http://www.kfz-versicherungen.cc/.../...sicherung-bei-kfz-verkauf.html

Zitat:

Und der SF muss ab dem Zeitpunkt der Vertraglichen Zusendung oder ( Verkauf Datum des Autos) zur Haftpflichtversicherung, auf meine neue Versicherung übergehen?

Frage am Besten mal direkt bei der Versicherung (oder hier im Versicherungsforum)

Zitat:

Und wie rennt man der Steuer hinterher?

Steuer gibt's erst wenn die Plakette vom Kennzeichen ist und das kann dauern (weißt du wenigstens wo der Käufer wohnt?).

Gruß Metalhead

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