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Käufer hat Fahrzeug nicht abgemeldet

Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 9:50

hallo,

ich habe mein Auto vor 2 Monaten verkauft.

Nach 2 Wochen habe ich durch Anruf bei meiner KFZ Versicherung festgestellt das der Wagen noch nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war.

Den Kaufvertrag habe ich meiner KFZ versicherung geschickt. Die haben die Versicherung aufgelöst und mir meine Restprämie ausgezahlt.

Jetzt habe ich aber einen Bußgeldbescheid bekommen.

Der Käufer fährt immer noch mit meinen Schildern und Auto rum.

Den Angaben auf den Kaufvertrag vertrau ich auch nicht wirklich.

Unter der Telefonnummer habe ich einen Unbekannten erreicht.

Die Polizei meinte ich soll zur KFZ-Zulassung und dass Auto zwangsabmelden lassen.

Hat aber die alte KFZ-Versicherung nicht schon die Behörde benachrichtigt?

Das Bußgeld muss ich ja nicht zahlen, weil auf dem Foto ja ein anderer drauf ist.

Meine frage ist kommen auf mich noch kosten zu?

Oder muss ich bei der KFZ-Stelle nur 15€ oder so für die Zwangsabmeldung bezahlen und das Thema ist erledigt?

Wenn er einen Unfall baut und von dem Fahrer werden die Personalien aufgenommen bin ich ja auch raus aus der Sache?

Ich würde auch gerne zum Käufer fahren der wohnt angeblich 50km von mir entfernt und die Schilder abnehmen.

Aber ich glaube die Fahrt wäre umsonst weil ich mein Auto nicht finden werde...

Ich weiß habe Fehler gemacht.

Hätte die Schilder behalten sollen und Ausweis abgleichen sollen.

Die Schilder hatten die schon abgenommen und mir gegeben.

Nachher meinten die wenn die abmelden kommen keine Kosten auf mich zu und ich spare mir den Weg habe sie deßhalb mitgegeben :-(

Naja, fürs nächste mal bin ich schlauer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

dass ist immer ein Problem, wenn das KFZ angemeldet verkauft wird.

Sei froh, dass es nicht zu eine Staftat verwendet wurde.

Nein, es ist sicher nicht immer ein Problem. Eigentlich ist es gar kein Problem ein Auto angemeldet zu Verkaufen wenn man zumindest die Identität des Käufers prüft und einen schriftlichen Vertrag mit Zeitpunkt der Übergabe verwendet.

Was der Satz mit der Straftat soll kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen.... Auch dabei gilt der Zeitpunkt des Verkaufs bzw der Übergabe.

Grüße

Steini

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Themenstarteram 30. April 2013 um 10:01

Hab immer noch Probleme mit dem verkauften Fahrzeug.

Das Finanzamt akzeptiert nichts.

Der Kaufvertrag wird nicht akzeptiert und das Fahrzeug wurde letzte Woche entsiegelt, aber solange der Käufer sich nicht meldet bin ich der die Steuern zahlen muss.

Echt nervig. Bin jetzt froh das nach 5 Monaten entsiegelt wurde, aber soviel scheint mir das wohl nicht zu bringen. Warscheinlich nur weitere Probleme......

Das FA akzeptiert nur was wenn die Zulassungsstelle den neuen Besitzer denen meldet.

Zitat:

Original geschrieben von nexia driver

Hab immer noch Probleme mit dem verkauften Fahrzeug.

Das Finanzamt akzeptiert nichts.

Der Kaufvertrag wird nicht akzeptiert und das Fahrzeug wurde letzte Woche entsiegelt, aber solange der Käufer sich nicht meldet bin ich der die Steuern zahlen muss.

Echt nervig. Bin jetzt froh das nach 5 Monaten entsiegelt wurde, aber soviel scheint mir das wohl nicht zu bringen. Warscheinlich nur weitere Probleme......

Das FA akzeptiert nur was wenn die Zulassungsstelle den neuen Besitzer denen meldet.

Sobald der Zulassungsstelle mitgeteilt wurde, dass ein inländisches Kfz verkauft wurde, endet für den Verkäufer auch die Kfz-Steuerpflicht..

Nachzulesen in § 5 Abs. 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Grüße

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 15:14

FA hat sich ganze Zeit quer gestellt.

Hab erst in April was wieder bekommen.

Nach dem das Ordnungsamt das Fahrzeug gefunden und entsiegelt hat.....

Bestimmt jetzt zu spät noch Geld vom FA einzufordern?

am 24. Juli 2013 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von nexia driver

FA hat sich ganze Zeit quer gestellt.

Hab erst in April was wieder bekommen.

Nach dem das Ordnungsamt das Fahrzeug gefunden und entsiegelt hat.....

Bestimmt jetzt zu spät noch Geld vom FA einzufordern?

Das kommt davon wenn man nicht abmeldet und ewig wartet.

am 26. Juli 2013 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von nexia driver

FA hat sich ganze Zeit quer gestellt.

Hab erst in April was wieder bekommen.

Nach dem das Ordnungsamt das Fahrzeug gefunden und entsiegelt hat.....

Bestimmt jetzt zu spät noch Geld vom FA einzufordern?

Fordern kannst du immer, wenn du Glück hast, bekommst du sogar Geld wieder zurück. Versuch macht kluch. Schaden kanns nicht.

Um solche Unwägbarkeiten zu vermeiden:

- Entweder das Fahrzeug an einen seriösen Händler verkaufen(in Zahlung geben) oder

- Beim Verkauf an Privat IMMER nur abgemeldet ohne Nummernschilder übergeben, sicher ist sicher und erspart so manche Schererei.

Ist ja auch das gleiche, wenn ich mir ein Auto von einem Händler kaufe, die sind immer abgemeldet bzw. wenn es ein Vorführwagen ist, wird der Händler diesen nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages ummelden, bevor ich als Kunde damit fahren darf.

Frage: Warum nur machen ALLE Händler das IMMER so? Das hat schon seinen Grund, selbst wenn sie mich persönlich kennen weil ich dort schon so einige Autos gekauft hatte, kein Händler übergibt ein noch auf seinen Namen zugelassenes Auto an den Kunden! Nie!

Warum soll ein Privatmann nicht genauso handeln wie alle Händler?

Ein noch angemeldetes Auto in völlig fremde Hände zu übergeben ist nichts weiter als Schwachsinn/Leichtsinn, der bestraft gehört. Punkt.

 

Grüße

Udo

Zitat:

Original geschrieben von nexia driver

 

Das FA akzeptiert nur was wenn die Zulassungsstelle den neuen Besitzer denen meldet.

So richtig kaufe ich dir deine Story nicht ab.

Es ist ein vollkommen üblicher Vorgang zugelassene Fahrzeuge zu verkaufen (im Privatbereich sogar der "Normalfall")

Daher ist klar geregelt was dann von wem wann zu tun ist.

Auch Finanzämter haben sich hieran zu halten.

Dein Problem war, die Zulassungsstelle nicht wie vorgeschrieben über den Verkauf unterrichtet zu haben. Somit hast Du nun Probleme die du nicht hättest wenn du dich an die bestehenden Regeln gehalten hättest.

Eine davon besagt, dass ZuLa und Versicherung unverzüglich über den Kauf zu unterrichten sind.

Mal ein paar Monate abzuwarten obs sich etwas von selbst löst war keine gute Idee.

Der Spruch "Man verkauft kein angemeldetes Fahrzeug" ist Tinnef, und war es auch schon immer.

Der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs erfordert jedoch 15 Minuten Aufwand, um sicher und risikolos über die Bühne gehen zu können.

 

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Ein noch angemeldetes Auto in völlig fremde Hände zu übergeben ist nichts weiter als Schwachsinn/Leichtsinn, der bestraft gehört. Punkt.

Ein noch angemeldetes Auto in völlig fremde Hände zu übergeben ist ein üblicher Vorgang, der in ca. 80% der privaten Verkäufe Anwendung findet (sofern der Landkreis in dem ich zu Hause bin repräsentativ ist (was ich zugegebenermaßen nicht weiß, jedoch annehme)).

Sich dabei nicht an das vorgeschriebene Procededere zu halten ist nichts weiter als Schwachsinn/Leichtsinn, der bestraft gehört. Punkt.

Viele Vorbehalte basieren auch hier sicher auf Halbwissen.

am 26. Juli 2013 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Ein noch angemeldetes Auto in völlig fremde Hände zu übergeben ist ein üblicher Vorgang, der in ca. 80% der privaten Verkäufe Anwendung findet (sofern der Landkreis in dem ich zu Hause bin repräsentativ ist (was ich zugegebenermaßen nicht weiß, jedoch annehme)).

Sich dabei nicht an das vorgeschriebene Procededere zu halten ist nichts weiter als Schwachsinn/Leichtsinn, der bestraft gehört. Punkt.

Viele Vorbehalte basieren auch hier sicher auf Halbwissen.

Ja nun, der Themenstarter gehört dann wohl zu den wenigen, die Pech hatten. Hätte er das Auto ohne Kennzeichen übergeben und es selbst abgemeldet, wäre ihm der ganze Stress erspart geblieben.

Was hat das nun mit "Halbwissen" zu tun?

Eins kommt noch hinzu, wenn man das Auto nicht selbst abmeldet bzw. zusammen mit dem Käufer (man kann sich ja auf der Zulassungsstelle treffen, habe ich auch schon gemacht) ummeldet:

Was ist, wenn der Wagen nicht nur nicht abgemeldet wird, wie in diesem Fall, sondern auch irgendwann, das kann Jahre dauern, als abgestelltes Wrack irgendwo aufgefunden wird? Dann wird anhand der Fahrgestell-Nr. der letzte Besitzer ausfindig gemacht ...... und diesem die Rechnung fürs Bergen und Entsorgen sowie eine Strafe aufgebrummt. Wenn man dann noch so einen komischen alten Kaufvertrag hat, in dem außer dem (falschen) Namen des angeblichen Käufers und der (falschen) Adresse des ehemaligen Käufers keine weiteren Angaben zur Identität des vorgeblichen Käufers drin sind, kann man nichtmal unzweifelhaft beweisen, dass man damals das Auto auch wirklich verkauft hatte. Meine ehemaligen Nachbarn hatten mal den Fall, ist also keineswegs abwegig, dass sowas passieren kann.

 

Grüße

Udo

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

 

Ja nun, der Themenstarter gehört dann wohl zu den wenigen, die Pech hatten. Hätte er das Auto ohne Kennzeichen übergeben und es selbst abgemeldet, wäre ihm der ganze Stress erspart geblieben.

Mit Pech hat das nichts zu tun, der TE hat den Verkauf schlicht nicht korrekt durchgeführt. Ob aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit weiss ich nicht.

Hätte er das gemacht, was man unmittelbar nach einem Verkauf nach FZV 13/4 zwingend tun musswäremihmder ganze Stress ebenfalls erspart geblieben.

Dann nämlich hätte es ihm VÖLLIG egal sein können, ob der Käufer sein Auto abmeldet oder nicht.

Aber ich wiederhole mich.

 

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

 

Dann wird anhand der Fahrgestell-Nr. der letzte Besitzer ausfindig gemacht ...... und diesem die Rechnung fürs Bergen und Entsorgen sowie eine Strafe aufgebrummt. Wenn man dann noch so einen komischen alten Kaufvertrag hat, in dem außer dem (falschen) Namen des angeblichen Käufers und der (falschen) Adresse des ehemaligen Käufers keine weiteren Angaben zur Identität des vorgeblichen Käufers drin sind, kann man nichtmal unzweifelhaft beweisen, dass man damals das Auto auch wirklich verkauft hatte.

Aha, und bei einem abgemeldet verkauften Wagen wäre das anders?

Preisfrage:

Wenn ich dir heute dein abgemeldetes Auto abkaufe, und das Ordnungsamt dieses kommende Woche öltriefend im Wasserschutzgebiet auffindet, wer von uns beiden glaubst Du bekommt dann wohl Post?

Themenstarteram 9. August 2013 um 17:49

Meine Story ist echt!

Hab den Wagen verkauft. Meiner Versicherung frühzeitig Bescheid gegeben. Die Versicherung hat auch sofort Vertrag aufgelöst.

Fehler der Versicherung war die haben die Kündigung an das Straßenverkehrsamt nicht elektronisch übermittelt.

Im November habe ich den Kaufvertrag beim Straßenverkehrsamt eingereicht.

(Nach den Blitzer Brief)

@nexia driver

nochmal... es ist DEIN Job und nicht der, der Versicherung, der Zulassungsstelle mitzuteilen, dass das Fahrzeug ZUGELASSEN veräußert worden ist.

In dieser Mitteilung (oder dem Kaufvertrag, der dieser Mitteilung beigefügt worden ist) muss der Käufer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er vom Verkäufer Zulassung Teil 1 und 2 sowie gültige Kennzeichen erhalten hat. Anderenfalls ist auch diese Mitteilung wertlos.

Ich habe an ein paar rumänische Mitbürger vor ein paar Wochen ein zugelassenes Fahrzeug verkauft, im KV steht drinnen, dass der Käufer alles von mir erhalten hat. Dies hat der Käufer mit seiner Unterschrift bestätigt, ferner hab ich die Ausweisnummer des Käufers und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im KV stehen. Den KV hab ich zusammen mit der Mitteilung an die Versicherung und die Zulassungstelle am Verkaufstag per Telefax geschickt. Das Fahrzeug ist auch heute noch nicht ab/umgemeldet, den Bescheid vom Finanzamt und die Steuererstattung habe ich schon seit ner Woche.. Das System funktioniert also, wenn man sich an die Regeln hält.

Einzig dumm ist nur, dass mein altes Nummernschild noch nicht wieder frei ist, das wars aber auch..

Zitat:

Original geschrieben von nexia driver

hallo,

ich habe mein Auto vor 2 Monaten verkauft.

Nach 2 Wochen habe ich durch Anruf bei meiner KFZ Versicherung festgestellt das der Wagen noch nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war.

Den Kaufvertrag habe ich meiner KFZ versicherung geschickt. Die haben die Versicherung aufgelöst und mir meine Restprämie ausgezahlt.

Jetzt habe ich aber einen Bußgeldbescheid bekommen.

Der Käufer fährt immer noch mit meinen Schildern und Auto rum.

Den Angaben auf den Kaufvertrag vertrau ich auch nicht wirklich.

Unter der Telefonnummer habe ich einen Unbekannten erreicht.

Die Polizei meinte ich soll zur KFZ-Zulassung und dass Auto zwangsabmelden lassen.

Hat aber die alte KFZ-Versicherung nicht schon die Behörde benachrichtigt?

Das Bußgeld muss ich ja nicht zahlen, weil auf dem Foto ja ein anderer drauf ist.

Meine frage ist kommen auf mich noch kosten zu?

Oder muss ich bei der KFZ-Stelle nur 15€ oder so für die Zwangsabmeldung bezahlen und das Thema ist erledigt?

Wenn er einen Unfall baut und von dem Fahrer werden die Personalien aufgenommen bin ich ja auch raus aus der Sache?

Ich würde auch gerne zum Käufer fahren der wohnt angeblich 50km von mir entfernt und die Schilder abnehmen.

Aber ich glaube die Fahrt wäre umsonst weil ich mein Auto nicht finden werde...

Ich weiß habe Fehler gemacht.

Hätte die Schilder behalten sollen und Ausweis abgleichen sollen.

Die Schilder hatten die schon abgenommen und mir gegeben.

Nachher meinten die wenn die abmelden kommen keine Kosten auf mich zu und ich spare mir den Weg habe sie deßhalb mitgegeben :-(

Naja, fürs nächste mal bin ich schlauer

Soweit mir bekannt, wird die Versicherung dir wieder eine neue Beitragsrechnung schicken, solange das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist, denn DU bist immernoch für die Versicherung und die Kfz.- Steuer zuständig als "HALTER" des Kfz.

Ein Betrieb eines nicht haftpflichtversicherten Kfz. auf öffentlichen Straßen ist nicht zulässig und somit würdest du dann bis zu 1 Jahr die Haftpflichtversicherungs-Beiträge als Versicherungsnehmer zahlen müssen AUCH wenn das Fahrzeug garnicht mehr in deinem Eigentum steht. Solange es nicht abgemeldet ist will die Versicherung GELD, da das Fahrzeug ja Schäden verursachen kann, die dann durch deine Versicherung geregelt werden müssen.

Somit, mein Tipp: NIEMALS ein Fahrzeug in abgemeldetem Zustand an Käufer übergeben.. NIEMALS. Du handelst dir u. U. nur Probleme mit den Leuten ein und bist immer auf der sicheren Seite, wenn es um zulassungs bwz. versicherungsrechtliche Angelegenheiten geht.

 

Themenstarteram 15. August 2013 um 15:27

Das Ordnungsamt hat das Fahrzeug vor paar Monaten gefunden und entsiegelt.

Mal sehen ob noch was kommt. Bis jetzt hab ich ruhe :-)

@ nutella

glaube du hast dich vertippt und meinst nie angemeldet verkaufen....

Bei einem Kaufvertrag vom ADAC steht zum Beispiel das der Käufer das Auto abmeldet.

Das reicht als Nachweis für die Zulassungsstelle aus. Da sehen die wann das Auto verkauft ist. Kosten sollten da für dich nicht aufkommen. Hatte vor einigen Jahren auch das Problem. Ich bin damals mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle gegangen und das Problem war aus der Welt, ohne zusätzlichen Kosten.

Noch mal zum Kaufvertrag vom ADAC den man kostenlos runter laden kann.

Da ist auch eine Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung für die Versicherung und für die Zulassungsstelle mit bei. Beim nächsten mal einfach ausfüllen und dann einfach zur Versicherung und zur Zulassungsstelle abschicken, da bist Du auf der ganz sicheren Seite.

Das ist zwar schon zimmlich alt hier, aber das gleiche Problem habe ich auch. Hab mein Bmw verkauft am 23.06.17 der Käufer hatte zeit bis 27.06.17 das Auto um zu melden, was er nicht tat somit bin ich erst zur Zulassung gefahren haben denn verkauf gemeldet und dann zu Polizei. Die sagten mir holen sie sich die Kennzeichen und dann ab zur Zulassung zwangsweise abmelden. Meine Frage an denn Beamten ist das nicht Diebstahl sagte er nur warum die Nummernschilder sind noch auf sie zugelassen somit ist es ihr Eigentum. So Schilder habe ich wieder heute mache ich eine Zwangsstillegung der kann heute erst mal nicht mit seinem Auto fahren.!!!

Nimm es nicht übel, aber die Sache kann dir noch Ärger und Kosten einbringen.

Wenn du jemandem Geld leihst und sagst gib es mir bis Sonntag wieder, dann kannst du ja am Montag auch nicht einfach in seine Geldbörse greifen und es wieder holen? Oder gleich ersatzweise pfänden und den Fernseher mitnehmen, den er davon gekauft hat. Dafür gibt es ja die Regelungen im BGB.

Du hast ihm die Kennzeichen freiwillig / im Rahmen des Kaufes überlassen. Also hat er sie nicht gestohlen, sondern höchstens unterschlagen, und dafür musst du sie erst einmal von ihm zurück fordern.

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