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Käufer hat Fahrzeug nicht abgemeldet

Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 9:50

hallo,

ich habe mein Auto vor 2 Monaten verkauft.

Nach 2 Wochen habe ich durch Anruf bei meiner KFZ Versicherung festgestellt das der Wagen noch nicht beim Straßenverkehrsamt abgemeldet war.

Den Kaufvertrag habe ich meiner KFZ versicherung geschickt. Die haben die Versicherung aufgelöst und mir meine Restprämie ausgezahlt.

Jetzt habe ich aber einen Bußgeldbescheid bekommen.

Der Käufer fährt immer noch mit meinen Schildern und Auto rum.

Den Angaben auf den Kaufvertrag vertrau ich auch nicht wirklich.

Unter der Telefonnummer habe ich einen Unbekannten erreicht.

Die Polizei meinte ich soll zur KFZ-Zulassung und dass Auto zwangsabmelden lassen.

Hat aber die alte KFZ-Versicherung nicht schon die Behörde benachrichtigt?

Das Bußgeld muss ich ja nicht zahlen, weil auf dem Foto ja ein anderer drauf ist.

Meine frage ist kommen auf mich noch kosten zu?

Oder muss ich bei der KFZ-Stelle nur 15€ oder so für die Zwangsabmeldung bezahlen und das Thema ist erledigt?

Wenn er einen Unfall baut und von dem Fahrer werden die Personalien aufgenommen bin ich ja auch raus aus der Sache?

Ich würde auch gerne zum Käufer fahren der wohnt angeblich 50km von mir entfernt und die Schilder abnehmen.

Aber ich glaube die Fahrt wäre umsonst weil ich mein Auto nicht finden werde...

Ich weiß habe Fehler gemacht.

Hätte die Schilder behalten sollen und Ausweis abgleichen sollen.

Die Schilder hatten die schon abgenommen und mir gegeben.

Nachher meinten die wenn die abmelden kommen keine Kosten auf mich zu und ich spare mir den Weg habe sie deßhalb mitgegeben :-(

Naja, fürs nächste mal bin ich schlauer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

dass ist immer ein Problem, wenn das KFZ angemeldet verkauft wird.

Sei froh, dass es nicht zu eine Staftat verwendet wurde.

Nein, es ist sicher nicht immer ein Problem. Eigentlich ist es gar kein Problem ein Auto angemeldet zu Verkaufen wenn man zumindest die Identität des Käufers prüft und einen schriftlichen Vertrag mit Zeitpunkt der Übergabe verwendet.

Was der Satz mit der Straftat soll kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen.... Auch dabei gilt der Zeitpunkt des Verkaufs bzw der Übergabe.

Grüße

Steini

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Ja weiß ich, ich habe auch noch einen zweit Schlüssel den er bekommen hätte wenn das restliche Geld bezahlt worden wäre.. Wenn ich das auto einfach aufschließe und zurück fahre, wäre es Diebstahl da er laut Vertrag der neue Besitzer ist...Nein, es gibt nur einen Kaufvertrag wo drin steht, das er innerhalb einer Woche das auto ummelden muss. Auch der Firlefanz mit TÜV und HU Bericht der fehlte, begründet nicht das wochenlange fahren auf meine Versicherung .

Nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle des Ortes wo der Meister aller Klassen wohnt, hat mir bestätigt, dass zum abmelden oder Um Melden auf seinen erlauchten Namen, kein TÜV Bericht vorliegen müsste da anhand der vorhandenen Schilder und des im Fahrzeugschein eingetragenen nächsten HU Termin ersichtlich ist, dass die Karre aktuell einfach Zulassungs fähig ist . Nach Zusendung der in der Zwischenzeit gefundenen TÜV Papiere, hat er immer noch nicht reagiert.... Null. Während die kosten für mich einfach weiter laufen. Für die alte karre und die neue. Ich weiß das die Frist, von der Versicherung bald ausläuft. Dann erst wird er scheinbar Zwang entstempelt oder so.. Ich hoffe das dieses wirkliche Trauer Spiel bald ein Ende hat...

Man man... Was denkt sich der eigentlich dabei. So was macht man einfach nicht.

MfG

Zitat:

@polosmarc schrieb am 5. November 2018 um 17:54:46 Uhr:

...

Man man... Was denkt sich der eigentlich dabei. So was macht man einfach nicht.

MfG

Das gleich habe ich auch gedacht, als ich gelesen habe, dass du das auto angemeldet abgegeben hast obwohl du noch nicht mal den vollen Kaufpreis erhalten hast.

Zitat:

@polosmarc schrieb am 5. November 2018 um 17:54:46 Uhr:

... Nein, es gibt nur einen Kaufvertrag wo drin steht, das er innerhalb einer Woche das auto ummelden muss. ...

Was für einen Vordruck hast du denn da genommen (Hoffentlich mit Gewährleistungsausschluß)? Beim ADAC-Vertrag ist die Veräußerungsanzeige direkt mit dabei. Theoretisch dürfte aber auch der Kaufvertrag dafür reichen.

Gruß Metalhead

Das war von mobile.de... Ein blanko Wisch, zwei Blätter mit Spalten zum ausfüllen.

Jede Spalte hatte ihren Zweck und Überschrift, was man da rein schreiben soll.

Typischer Kfz Kaufvertrag.

Eine Ausfertigung für mich und

Eine Ausfertigung für Ihn.

.......

MfG

Dann wurde wenigstens die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Veräußerungsanzeige ist da leider nicht dabei. Nimm nächstes mal den vom ADAC.

Jetzt mußt du halt die Mühlen mahlen lassen (oder die Plaketten selber runter kratzen, was natürlich nicht erlaubt ist).

Gruß Metalhead

Hallo zusammen.

Der Wagen wurde endlich still gelegt.

Meine Empfehlung und Erfahrung hieraus ist, immer sofort zur eigenen Zulassungsstelle gehen und den Kaufvertrag vorzeigen, unverzüglich.

MfG und Danke, an alle mitredenden..

am 3. März 2023 um 17:44

Hey

Hab das gleiche Problem aber

Deine Satz

Den Kaufvertrag habe ich meiner KFZ versicherung geschickt. Die haben die Versicherung aufgelöst und mir meine Restprämie ausgezahlt.

 

Bei mir haben die gesagt das es nicht geht weil es nicht abgemeldet ist

Wie hast du es gemacht

Bitte hilf mir

Was auch richtig ist.

Manche Versicherungen machen als Entgegenkommen für den VN

Den KV schickst Du an die Zulassungsstelle und die fordern den Käufer zum um- abmelden auf.

Die Angaben des Käufers hast Du hoffentlich verifiziert?

am 3. März 2023 um 18:08

Ja die habe ich hab auch denn Kaufvertrag

Perfekt danke mach ich so

Aber behalte das Original oder zumindest eine Kopie vom Kaufvertrag für Dich zur Sicherheit zurück.

am 4. März 2023 um 20:53

Das habe ich

Nur ich fand’s das komisch

Das meine Versicherung sagt das ich es trotzdem weiter zählen muss obwohl

Dir kaufst die Versicherung zählen muss

Ich habe meiner Versicherung HUK Coburg bzw.später HUK 24 nach den Verkauf eines angemeldeten Autos oder Motorrad, immer eine Kopie des Kaufvertrages zugesandt, mit Angaben:

wann verkauft, Datum und Uhrzeit und Namen und Anschrift des Käufers.

(Personalausweis und Nummer habe ich mir zeigen lassen und notiert im KV)

Daraufhin hat meine Versicherung auf den Tag genau meinen Vertrag abgerechnet und ein evtl.Guthaben entweder an mich überwiesen bzw.beim nächsten Auto verrechnet, wenn der Vertrag nur ruhend gestellt wurde.

Ich verstehe da Deine Versicherung nicht.

Wie heißt die denn, ist die bekannt?

am 4. März 2023 um 21:15

Meine heißt kravag

Verstehe es auch nicht

Vielleicht mal Montag anrufen oder hingehen wenn das möglich ist und sag daß Du dich umgehört hast und es bei anderen Leuten und deren Versicherungen kein Problem war….?

Beim ADAC-Kaufvertrag sind gleich Zettel mit dabei zum ausfüllen:

"An die Zulassungsstelle" und "An die Versicherung".

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