Käufer hat Auto nicht umgemeldet - jetzt will die Behörde 164,25 € Gebühren haben

Was soll ich tun?

Das Auto habe ich ordentlich mit Kaufvertrag verkauft, und diesen an die Behörde geschickt.

Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung über 164,25 € erhalten

Zwangsweise Außerbetriebssetzung
Gebührenrechnung über 164,25 €
155 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2024 um 12:54:21 Uhr:



500 € Kaution, die der Käufer erst gegen Nachweis der vertragsgemäßen Ummeldung erstattet bekommt.

Dein Misstrauen gegenüber dem Käufer, ob er mit dem angemeldeten Fahrzeug Schindluder betreibt, kann aber genauso beim Käufer bestehen, ob er seine Kaution jemals wiedersieht.
Ich war zwar noch nie in der Situation, ein gebrauchtes Auto zu kaufen oder zu verkaufen, aber ich würde ein angemeldetes Auto viel eher abgeben, als eine Kaution beim Kauf zu hinterlegen.

Ich habe meine Autos immer angemeldet ge- und verkauft und noch nie Probleme gehabt.

Tja, so ist das Leben, wie man hier sieht kann es Ärger geben muss es aber nicht.

Nur lasst uns den ganzen Scheiß nicht immer wieder von vorne durchkauen.

Einige, wie ich, gehören zu der Fraktion die abgemeldet verkaufen und die anderen hier eben nicht.

Nicht meine Sache, nicht mein Problem.

Das ist korrekt, schlussendlich müssen sich nur Verkäufer und Käufer einig werden ..

Warum das immer wieder durchgekaut wird, weil immer wenn das Thema aufkommt, schlicht Mist geschrieben wird ... ging gleich am Anfang los .. mit ...man verliehre seine SF Jahre...wenn Käufer Unfall baut, der Käufer fährt auf der eigenen Versicherung weiter u.s.w. und das stimmt so schlicht nicht..wenn man sich an den richtigen Ablauf hält.😉

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Dezember 2024 um 13:47:49 Uhr:


Und ich würde niemals eine Kaution bei einer privaten Person lassen...
Ich würde auch gar nicht erst losfahren, wenn die Karre nicht angemeldet ist, denn dann kann ich ja nicht mal ne Probefahrt machen, habe damit ein enormes Risiko technische Mängel nicht feststellen zu können, welche im Zweifel dann mein Problem sind, da von privat gekauft!

Wenn die FZV nicht so schwammig wäre, und die Onlinedienste flächendeckend funktionieren würden, hätte man die Probleme nicht.
Dann könnte man nach Vertragsabschluss und Geldübergabe die Codes auf dem Kennzeichen und in der ZB freilegen, und online anmelden.
Bis 24:00 Uhr besteht ja noch VS Schutz, da sollte jeder Käufer zu Hause sein.
Könnte so einfach sein, nur nicht in Deutschland.
Gelbe Kennzeichen sind ja auch nicht mehr das gelbe vom Ei.

Die Rückfahrt mit entsiegelten Kennzeichen ist aber nur bei der Abmeldung vor Ort möglich.
Bei einer online Abmeldung gibt es die Rückfahrt nicht.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Dezember 2024 um 13:54:01 Uhr:


Wenn die Sache hier so stimmt, und der TE hat sich an alle Sachen gehalten, braucht er doch nur einen Widerspruch einlegen.

Wenn die Veräußerungsmitteilung gem 15/5 vor Eingang der Anzeige 51/1 bei der Zulassungsstelle eingegangen wäre, dann wären die Maßnahmen gegen den erwerber eingeleitet worden und nicht gegen den letzten Halter.

Da der TE zu diesen Daten keine Auskunft gegeben hat ist es müßig darüber zu spekulieren, ob die Erhebung der Gebühren für die Vollstreckungsmaßnahmen korrekt ist oder nicht.

Und aus Erfahrung würde ich immer dazu raten, ein kfz nur abgemeldet zu veräußern.

Sollen wir mal eine Strichliste machen wer ab- und wer unabgemeldet verkauft?🙂🙂

Könnte ja wer als Umfrage in seinem Block aufnehmen.

Ich mach mal eine Prognose: Geht 50 zu 50 aus😉

Ach herrlich, was ein Blödsinn.

Viel interessanter ist was der TE jetzt gemacht hat und was bei rum kommt.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. Dezember 2024 um 22:35:25 Uhr:


Ich mach mal eine Prognose: Geht 50 zu 50 aus😉

Ach herrlich, was ein Blödsinn.

Viel interessanter ist was der TE jetzt gemacht hat und was bei rum kommt.

Ich glaube er wird sich erstmal nicht melden, aber kann mich auch irren, ist ja Menschlich.
Ich glaube eher es geht 30/30/40 aus!

Zitat:

@Melosine schrieb am 10. Dezember 2024 um 17:52:47 Uhr:


Ich war zwar noch nie in der Situation, ein gebrauchtes Auto zu kaufen oder zu verkaufen, aber...

Echt, null Erfahrung? Das erklärt einiges. Danke für den Hinweis.

Wie lange will man hier im Forum das "tote Pferd" noch weiter reiten...

Bin auch schon damit auf die Fresse gefallen.
Verkaufe auch nur mit Kaution. Wird aber im Vorfeld so kommuniziert.
Wer das nicht möchte bekommt das Auto nur abgemeldet oder er sucht sich ein anderes aus.

Ist müßig, weiter darüber zu diskutieren.

Obwohl es eindeutige Vorschriften beim Verkauf einen Kfz hinsichtlich Meldepflichten gibt, schustern sich einige eigene Ideen und Verhaltensweisen zusammen, die zudem nicht ohne Risiko sind.
Selbst erfundene, größtenteils nicht zutreffende Vorteile sind kein wirkliches Argument!
Muss ja jeder selbst wissen, wie er mit dem Käufer bzw. Verkäufer einig wird.

Ich bin mehr für die Einhaltung der offiziellen Vorschriften, weil die völlig risikolos und zudem einfach zu handhaben sind.

Es gibt auch eine Vorschrift sich als Halter um dauerhaften Versicherungsschutz zu kümmern.
Machen trotzdem viele nicht und gurken ohne rum.

Ist müßig weiter zu diskutieren, sicher ist es nur, wenn man abgemeldet mit ordentlichen KV sein Kfz veräußert.

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