Käufer hat Auto nicht umgemeldet - jetzt will die Behörde 164,25 € Gebühren haben

Was soll ich tun?

Das Auto habe ich ordentlich mit Kaufvertrag verkauft, und diesen an die Behörde geschickt.

Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung über 164,25 € erhalten

Zwangsweise Außerbetriebssetzung
Gebührenrechnung über 164,25 €
155 Antworten

Zitat:

@ME1200 schrieb am 10. Dezember 2024 um 12:14:09 Uhr:


Ein angemeldetes Auto wird sich leichter und schneller verkaufen lassen .

Weil? Man kann ja eine Probefahrt und Alles ja noch angemeldet machen, dann unterschreibt man den Kaufvertrag und meldet das KFZ ab.
Der Verkäufer kommt dann mit eigenen Kennzeichen und kann dann damit machen was er auch immer will.

Dieses schnelle abmelden geht eben nicht immer und überall.

Wie wurde eigentlich auf die ersten Schreiben vom Juli reagiert? Das ist mir noch nicht ganz klar.
Ist der Käufer überhaupt identifizier- und greifbar oder hat er sich mit dem Perso von Max Mustermann ausgewiesen.

PS, ich bin auch der Meinung, dass man ein Auto durchaus auch angemeldet verkaufen kann. IdR geht das einfacher, man spricht mehr Interessenten an, und der Erlös ist dadurch wahrscheinlich auch etwas höher.
Um das bestehende Restrisiko aber nahezu gegen Null zu minimieren, sollte man aber ein paar (Sicherheits)Regeln als Verkäufer aber zwingend einhalten.

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 10. Dezember 2024 um 12:01:37 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. Dezember 2024 um 11:18:30 Uhr:


Auch das Gegenteil wurde schon mehrfach geschrieben.

So wie ich den TE verstanden habe liegt das Problem bei der Behörde, er hatte ja VS und StVA hinreichend informiert.


Ja, von Dir. Teile Deine Meinung da nicht.

Und vielen Anderen in vielen Foren.

Aber was du meist ist mir herzlichst egal. Ich lerne aus meinen Erfahrungen die auch andere schon geteilt haben und wie man hier sieht wäre es sicherlich anders besser gewesen.

Deine Meinung bleibt dir aber unbenommen, wie auch die meine und meine Einstellung jeden davor zu warnen ein Auto angemeldet abzugeben.

So, das sollte jetzt mal reichen

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Zitat:

@ME1200 schrieb am 10. Dezember 2024 um 12:14:09 Uhr:


Ein angemeldetes Auto wird sich leichter und schneller verkaufen lassen .

Mag sein, auch wenn ich das aus mind 30 privaten Autoverkäufen kein mal feststellen konnte.

ich bin meine Autos immer abgemeldet los geworden und das zu für mich guten Preisvorstellungen. Nicht das du auf die Idee kommst ich würde unter Preis verkaufen, eher das Gegenteil.

Mein Tipp,

500 € Kaution, die der Käufer erst gegen Nachweis der vertragsgemäßen Ummeldung erstattet bekommt.
Habe ich schon mehrfach mit Erfolg so praktiziert.

Wenn der Käufer das nicht akzeptiert, dann bekommt er kein zugelassenes Auto von mir, denn ich hätte null Bock auf irgendeinen Stress mit Versicherung, Zulassungsstelle oder Kriminalpolizei.

Gute Lösung.

Meine Tante hatte erst mitbekommen, dass ihr verkauftes Auto noch nicht umgemeldet war, nachdem sie ein Blitzerticket bekommen hat. Kaufvertrag an die Behörde geschickt und der Fall war für sie erledigt. Größeren Ärger dürfte der Käufer gehabt haben, zumal der Verkauf schon einige Monate her war.

Jepp, das erwähnte ich ja oben schon mal, eine ordentliche Kaution lässt sich ein Käufer nicht entgehen/verfallen.

Da wird man schon eher aktiv.

500€ könnten reichen, zumindest ist das eine kleine Wiedergutmachung für möglichen Ärger🙂

Und ich würde niemals eine Kaution bei einer privaten Person lassen...
Ich würde auch gar nicht erst losfahren, wenn die Karre nicht angemeldet ist, denn dann kann ich ja nicht mal ne Probefahrt machen, habe damit ein enormes Risiko technische Mängel nicht feststellen zu können, welche im Zweifel dann mein Problem sind, da von privat gekauft!

Wenn die FZV nicht so schwammig wäre, und die Onlinedienste flächendeckend funktionieren würden, hätte man die Probleme nicht.
Dann könnte man nach Vertragsabschluss und Geldübergabe die Codes auf dem Kennzeichen und in der ZB freilegen, und online anmelden.
Bis 24:00 Uhr besteht ja noch VS Schutz, da sollte jeder Käufer zu Hause sein.
Könnte so einfach sein, nur nicht in Deutschland.
Gelbe Kennzeichen sind ja auch nicht mehr das gelbe vom Ei.

Und damit wären wir wieder dabei - Auto abmelden - kein Stress und man ist IMMER auf der sicheren Seite.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 10. Dez. 2024 um 13:49:10 Uhr:


Und damit wären wir wieder dabei - Auto abmelden - kein Stress und man ist IMMER auf der sicheren Seite.

Auch das ist nicht ganz richtig.

Stelle dir vor, der Käufer schnallt rote Kennzeichen dran, gelbe Kennzeichen oder whatever, es passiert was, bspw.wird angehalten, Raub, Diebstahl, Auto wird im Graben gefunden, ausgeschlachtet bist du der letzte Halter.

Musst dich auch erklären, also auch Stress.

Im Normalfall, wenn man sich an alle relevanten Dinge hält, gibt es da auch kein Stress.

Wenn die Sache hier so stimmt, und der TE hat sich an alle Sachen gehalten, braucht er doch nur einen Widerspruch einlegen. Kann man sich doch zurücklehnen. Oder verschweigt uns der TE relevante Dinge?

Zitat:

@8LKA5145 schrieb am 07. Dez. 2024 um 13:35:08 Uhr:


..........
Da muß ich nochmals in die Unterlagen schauen

Hier auf Seite 3 wollte der TE @8LKA5145 nochmal in die Unterlagen schauen, die scheint er nicht mehr zu finden.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 10. Dezember 2024 um 13:49:10 Uhr:


Und damit wären wir wieder dabei - Auto abmelden - kein Stress und man ist IMMER auf der sicheren Seite.

Was sollen solche besserwissenden Kommentare, die noch nicht mal stimmen?

Über die FIN lässt sich immer feststellen, wer der letzte Halter war, und wenn der Käufer das Kfz nicht wieder angemeldet, sondern erstmal Unfug damit gemacht hat, ist die Polizei automatisch wieder beim Verkäufer, der dann echte Probleme hat, die es beim Verkauf eines angemeldeten Kfz und Beachtung der Vorschriften nicht gegeben hätte.

Es ist ganz klar vorgeschrieben, dass man die Zulassungsbehörde und seine Versicherung über den Verkauf unverzüglich zu informieren hat!
Dazu gehört natürlich auch, dass man sich den Ausweis des Käufers vorlegen lässt und die notwendigen Daten in der Nachricht einträgt.
Und es gibt keinen einzigen Verkäufer, der diese Vorschrift korrekt beachtet hat, der nach dem Verkauf noch Probleme hatte, weil der Käufer mit dem Kfz noch irgendwelchen Unfug gemacht hat!

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 10. Dezember 2024 um 14:15:47 Uhr:



Und es gibt keinen einzigen Verkäufer, der diese Vorschrift korrekt beachtet hat, der nach dem Verkauf noch Probleme hatte, weil der Käufer mit dem Kfz noch irgendwelchen Unfug gemacht hat!

Genau so ist es. Bei meiner Tante ist der Käufer noch monatelang ohne umzumelden weiter gefahren. Konsequenzen für die Verkäuferin gleich Null.

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