Käufer hat Auto nicht umgemeldet - jetzt will die Behörde 164,25 € Gebühren haben

Was soll ich tun?

Das Auto habe ich ordentlich mit Kaufvertrag verkauft, und diesen an die Behörde geschickt.

Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung über 164,25 € erhalten

Zwangsweise Außerbetriebssetzung
Gebührenrechnung über 164,25 €
155 Antworten

Verkaufst du dein Auto angemeldet, ist es ab Übergabe an den Käufer für dich abgemeldet und auf den Käufer angemeldet. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Käufer für das Fahrzeug verantwortlich. Versicherung und Zulassungsstelle werden sich beim Käufer melden, wenn der nicht von sich aus aktiv wird.

Ja ja, wie man auch hier wieder sieht🙁

Aber lass uns ruhig weiter im Kreis drehen, mir ist schon ganz schwindelig🙂

Zitat:

@Twinni schrieb am 11. Dezember 2024 um 01:09:59 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 10. Dezember 2024 um 17:52:47 Uhr:


Ich war zwar noch nie in der Situation, ein gebrauchtes Auto zu kaufen oder zu verkaufen, aber...

Echt, null Erfahrung? Das erklärt einiges. Danke für den Hinweis.

Ich verstehe zwar nicht, was du mir sagen willst, erkläre dir aber trotzdem gerne, dass ich noch nie ein gebrauchtes Auto gekauft habe. Und was den Verkauf angeht, war das immer eine Inzahlungnahme.

Ich habe gerade mal nachgeschaut: Im Laufe meines Autofahrerlebens habe ich genau 26 Autos an privat verkauft, alle noch angemeldet. Ich kann mich auch erinnern, dass ich in allen Fällen Zulassungsstelle und Versicherung (früher gab es sogar extra Kärtchen dazu) unverzüglich benachrichtigt hatte. Probleme danach: exakt null. Ich bin offensichtlich ein Glückspilz.

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Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 11. Dezember 2024 um 16:58:12 Uhr:


Ich habe gerade mal nachgeschaut: Im Laufe meines Autofahrerlebens habe ich genau 26 Autos an privat verkauft, alle noch angemeldet.

Gebrauchtwagenhändler?

Hä?

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 11. Dezember 2024 um 17:02:25 Uhr:


Hä?

@Melosine meint das du wenn du ein Gebrauchtwagenhändler bist soviel Autos verkauft hast, wegen der grossen Anzahl Verkäufen von deinen Fahrzeugen über die Jahre. 26 Autos.

Ich bin seit 1974 motorisiert unterwegs. Ab den 90er Jahren hatte ich Zweitfahrzeuge, teilweise dazu noch reine Winterkutschen, ab den 2000ern hatte ich zeitweilig bis zu fünf Fahrzeuge gleichzeitig. Von allen Fahrzeugen habe ich 26 noch zugelassen an privat verkauft. Möglich, dass ich in 50 Jahren ein wenig mehr Fahrzeuge hatte und noch habe als andere. Wie man aber auf Gebrauchtwagenhändler kommt, wissen wahrscheinlich nur die "Erleuchteten" wie Melosine.

Macht nix, ich hatte im Laufe der Zeit sogar noch mehr an den Mann gebracht und noch einige für Freunde.

Da komme ich locker auf 35/40.

Ich hab mal versucht aufzuschreiben was ich alles schon so hatte, bei 35 hab ich aufgehört und mir vielen später noch welche ein die ich vergessen hatte🙂

Heutzutage hätte ich schon den Abmahnanwalt am Hals weil der denkt ich wäre Händler🙂🙂

Nö, war alles privat.

Ich hab auch viele billige Winterkutschen gehzbt, bzw. Rostige Rest TÜV Kisten … bis zu meinem 35.Lebensjahr.
Teils nur wenige Monate oder max.1 Jahr. Dazu nebenher noch Motrräder…
Kann es nicht mehr genau abschätzen, aber um um die 20 bis 25 könnten es gewesen sein.
Ebenfalls oft angemeldet ge-und verkauft.
Jedenfalls war oder bin ich ebenfalls kein Gebrauchtwagen Händler. 🙂
Selten ein Problem gehabt… nur 1x ein 5 € Strafzettel gekommen bzw. die KFZ Steuer erst nach 6 Wochen abgerechnet worden.
Aber hielt sich alles noch im Rahmen, beim 5 € Strafzettel die richtigen Angaben gemacht (wann verkauft und an wen) damit war der Kas gegessn.
Bei der Steuer tatsächlich Pech gehabt… diese DM chen gingen letztendlich zu meinen Lasten.

Heute weiß ich nicht mehr ob ich das immer noch so machen würde… kann nicht sagen ob die Klientel unzuverlässiger als früher geworden ist.

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 11. Dezember 2024 um 16:47:43 Uhr:


Verkaufst du dein Auto angemeldet, ist es ab Übergabe an den Käufer für dich abgemeldet und auf den Käufer angemeldet.

Wo steht das? Stimmt so nämlich nicht.

Abgemeldet ist ein Fahrzeug, wenn die Kennzeichen entsiegelt und die Außerbetriebsetzung in der ZB 1 vermerkt ist. § 16 /1 FZV bzw durch freilegen der SI Codes § 24 /2 FZV im online Verfahren.

Angemeldet auf den Käufer ist es erst, wenn der Erwerber seiner Pflicht nach § 15 / 5 S.4 Fzv nachgekommen ist und die Umschreibung beantragt hat, bzw online gem § 30 Abs.1 S.1 Nr.2 iVm 26 FZV den Antrag gestellt hat.

Bingo, bin gleicher Meinung!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dezember 2024 um 18:59:37 Uhr:



Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 11. Dezember 2024 um 16:47:43 Uhr:


Verkaufst du dein Auto angemeldet, ist es ab Übergabe an den Käufer für dich abgemeldet und auf den Käufer angemeldet.

Wo steht das? Stimmt so nämlich nicht.

Abgemeldet ist ein Fahrzeug, wenn die Kennzeichen entsiegelt und die Außerbetriebsetzung in der ZB 1 vermerkt ist. § 16 /1 FZV bzw durch freilegen der SI Codes § 24 /2 FZV im online Verfahren.

Angemeldet auf den Käufer ist es erst, wenn der Erwerber seiner Pflicht nach § 15 / 5 S.4 Fzv nachgekommen ist und die Umschreibung beantragt hat, bzw online gem § 30 Abs.1 S.1 Nr.2 iVm 26 FZV den Antrag gestellt hat.

Dito, genau so ist es.
Wie man darauf kommt das es automatisch beim Verkauf auf dem Käufer geht ist mir schleierhaft.
Je länger dieser thread wird desto absurder werden die Antworten.

Da bin ich voll bei euch.

Zitat:

Es gibt auch eine Vorschrift sich als Halter um dauerhaften Versicherungsschutz zu kümmern.
Machen trotzdem viele nicht und gurken ohne rum.

Ist müßig weiter zu diskutieren, sicher ist es nur, wenn man abgemeldet mit ordentlichen KV sein Kfz veräußert.

Was solls, einer der Unbelehrbaren ...

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