Käufer hält Ratenzahlung nicht ein - und gibt beschädigtes Auto - und fordert Anzahlung € 180 zurück
Ich hoffe, Ihr hattet alle ein schönes Weihnachten 2024, und hier kommt meine "Weihnachtsstory":
Im November 2024 hatte ich einen VW Polo auf Ratenzahlung verkauft, der Käufer leistete bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von € 150,
ich übergab Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und TÜV-Bescheinigung.
Am 14.November 2024 wollte er das Auto anmelden, das ging aber nicht, weil er Steuerrückstände von € 30 hatte, die ich verauslagt hatte, woraufhin er das Auto anmelden konnte.
Am 14.November 2024 zahlte er dann weitere € 60 wovon ich die vorab verauslagten € 30 für das Zollamt wieder abgezogen habe, und händigte mir den Fahrzeugbrief aus.
Er wollte dann weitere Ratenzahlungen leisten, aber da kam nie was.
Anfang Dezember 2024 bin ich dann zu ihm nach Hause gefahren, und wollte den Kaufvertag wieder wandeln, da ich gemerkt hatte, dass er nicht zahlen kann (oder will?) , auch war er plötzlich telefonisch nicht erreichbar.
Ich war also bei ihm zu Hause und legte die € 180 Bargeld auf den Tisch des Hauses, doch er wollte das Auto behalten und versprach wieder Ratenzahlungen, doch wieder kam nie was.
Also schrieb ich ihm einen Einschreibebrief mit Rücktritt vom Kaufvertrag zum 29.Dezember 2024 und Ankündigung bei Rücknahme des Auto seine € 180 abzüglich € 20 Unkosten für Briefporto und Spritkosten zurückzuzahlen, somit also € 160
Am 23.Dezember 2024 hatte er mich dann angerufen, dass Auto sei kaputt, die Kupplung und die Gänge könne man nicht mehr einlegen.
Ich fuhr mit einem Bekannten hin, und schaute mir das Auto an:
Es war eingedreckt, und auf Nachfrage gab er Käufer zu, damit über Feldwege gefahren zu sein, und die hängende Stoßstange sei seit der Feldwegfahrt.
Wir machten dann ein Seil dran, und schleppten das Auto ab, dabei stellte ich dann noch fest, dass das Lenkrad schief stand.
Ich rief den ADAC "Gelben Engel " an, der sich das Auto anschaute und sagte, der Kupplungsgeberzylinder sei kaputt, und er schleppte das Auto zu einem Bekannten, der eine Werkstatt hat.
Ich kontaktierte mehrere Werkstätten, die alle nicht ausschließen konnten, dass der VW Polo während der Feldwegfahrt in ein Schlagloch gefahren sein kann, was die Spur verzogen hat (schiefes Lenkrad) und auch den Bruch des Stiftes am Kupplungsgeberzylinder verursacht haben kann, wenn man während der Schlaglochfahrt auch gleichzeitig kuppelt.
Das Fahrzeug kann überdies auch "aufgesessen" sein?
Eine Reparatur nur alleine des Kupplungsgeberzylinders würde bei VW € 390 kosten, wobei
das Ersatzteil € 141 bei VW kostet (gibt es jedoch woanders sicherlich günstiger) und ca. 90 Minuten Arbeitszeit, was noch einmal mit ca. € 250 zu buche schlagen würde.
Der Käufer weigert sich, die Reparatur durchführen zu lassen, bzw. den Kupplungsgeberzylinder zu tauschen und argumentiert, er müße Spritkosten für die Anholung bezahlen und überdies ja auch einen KFZ Schlosser bezahlen, der das einbaut, und der würde zwischen 70 bis90 EURO verlangen.
Er möchte das Auto nicht mehr, und will "seine" € 180 zurück und das Auto abmelden.
Dazu verlangt er die Aushändigung der Kennzeichen und auch den Fahrzeugbrief , da er den Fahrzeugbrief angeblich auch zur Abmeldung braucht.
Was meint ihr?
Wer ist im Recht?
81 Antworten
Zitat:
@VW-Polo-2003 schrieb am 3. Januar 2025 um 16:00:33 Uhr:
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Den Rest, d.h. die Restzahlung von € 800 sollte eigentlich bei Übergabe am 14.November 2024 erfolgen.Weil er aber nur € 60 Bargeld hatte, wurden € 30 Rate anerkannt und die "anderen € 30" hatte ich ja schon vorab beim Zollamt für aussenstehende KFZ Steuern verauslagt.
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Steht das alles im KV ?
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Zitat:
@VW-Polo-2003 schrieb am 3. Januar 2025 um 16:00:33 Uhr:
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Weil er am 14.November 2024 keine € 800 zahlen konnte, hatte er mir dann den KFZ Brief gegegeben.
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Ist das dokumentiert ?
Sonst hast Du wieder nix.
Hattest Du Deiner Versicherung den Verkauf wenigstens gemeldet ?
Die Bezahlung des Kaufpreises müsste der Käufer schon selbst nachweisen. Damit würde ich mich an deiner Stelle nicht einschüchtern lassen. Hast du denn deinerseits Strafanzeige gegen den Käufer erstattet (Unterschlagung der ZB Teil1, 1 Schlüssel, versuchte Erpressung, falsche Verdächtigung etc.)?
Zitat:
@VW-Polo-2003 schrieb am 3. Januar 2025 um 15:34:03 Uhr:
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Wie und wo kann ich herausfinden, wo das Auto versichert ist, um einfach vorsorglich die Versicherung schon einmal zu informieren.
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Das kann m.W. Deine Versicherung. (nach Kennzeichen)
Jedenfalls konnte das meine, als man mir vor 2 Jahren in die Beifahrertür gefahren ist.
Zur Frage der Abmeldung:
Du bist doch im Besitz der ZB Teil 2 , oder?
Es handelt sich doch dabei bestimmt nicht um einen alten grün-weißen KFZ Brief. Auf welchem früher bis zu 6 Halter Platz hatten?
Falls doch, hätte er Dir den alten ungültigen entwerteten Brief gegeben, denn da er das Auto auf seinen Namen umgeschrieben hat, muss er zwangsläufig das heute übliche grüne Dokument bekommen haben. Auf welchem große : Zulassungsbescheinigung. Teil 2 , draufsteht.
Zur Sache: Dieses Dokument benötigt man definitiv NICHT (mehr) zur Ausserbetriebsetzung, Abmeldung.
Egal ob das Auto bei jeder x-beliebigen Zul.Stelle persönlich vor Ort, oder nur online abgemeldet wird.
Wahrscheinlich wil er mit dieser Falschbehauptung nur wieder in den Besitz der ZB 2 kommen, um bessere Karten zu haben und seine Lügen glubhafter erscheinen zu lassen.
Zum Abmelden braucht es nur die kleine ZB 1 (früher Fahrzeugschein genannt) und beide Kennzeichen. Sowie die paar Euro Gebühren.
Nichts weiter.
Seine Versicherung kannst Du über das Kennz. beim Zentralruf der Autoversicherer in wenigen Sekunden tel.erfragen und erfahren.
Die Tel.Nr.spuckt Dir Google in Sekundenschnelle aus.
Ähnliche Themen
Das alleinige private Herumdoktern bringt doch nichts.
Hier muß in den sauren Apfel gebissen und der Rechtsweg beschritten werden. Auch wenn die Kosten höher wie der Fahrzeugwert sind.
Es wurde eine Anzeige getätigt - und sich dagegen zu wehren, ist was für einen Profi.
Zitat:
Hattest Du Deiner Versicherung den Verkauf wenigstens gemeldet ?
Das Auto ist ja noch auf ihn angemeldet, aber die Versicherung weiß ich schon einmal:
(Haben den Werbespruch: Denn wer sich "Alibert" versichert, der ist voll und ganz gesichert).
Werde da wahrscheinlich rein vorsorglich schon einmal den Unfallschaden (Stoßstange) melden für den Fall, dass der irgendwo "rangefahren" ist und vielleicht Unfallflucht begangen hat?
Nicht dass er versucht, mir noch irgendwas "anzuhängen"
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. Januar 2025 um 16:08:01 Uhr:
Die Bezahlung des Kaufpreises müsste der Käufer schon selbst nachweisen. Damit würde ich mich an deiner Stelle nicht einschüchtern lassen. Hast du denn deinerseits Strafanzeige gegen den Käufer erstattet (Unterschlagung der ZB Teil1, 1 Schlüssel, versuchte Erpressung, falsche Verdächtigung etc.)?
Ach, ich bin eigentlich nicht so jemand, der sich gerne streitet, aber wenn jetzt die nächsten Tage keine Einigung passiert, werde ich mir diesen Weg selbstverständlich offen halten!
@berlin-paul ....danke für den Ratschlag
Zitat:
@olli27721 schrieb am 3. Januar 2025 um 16:20:39 Uhr:
Zitat:
@VW-Polo-2003 schrieb am 3. Januar 2025 um 15:34:03 Uhr:
. . .
Wie und wo kann ich herausfinden, wo das Auto versichert ist, um einfach vorsorglich die Versicherung schon einmal zu informieren.
. . .-
Das kann m.W. Deine Versicherung. (nach Kennzeichen)
Jedenfalls konnte das meine, als man mir vor 2 Jahren in die Beifahrertür gefahren ist.
Zentralruf der Autoversicherer:
Tel.: 0800-2502600
Zitat:
@Pauliese schrieb am 4. Januar 2025 um 05:34:42 Uhr:
Zur Frage der Abmeldung:
Du bist doch im Besitz der ZB Teil 2 , oder?
Es handelt sich doch dabei bestimmt nicht um einen alten grün-weißen KFZ Brief. Auf welchem früher bis zu 6 Halter Platz hatten?
Falls doch, hätte er Dir den alten ungültigen entwerteten Brief gegeben, denn da er das Auto auf seinen Namen umgeschrieben hat, muss er zwangsläufig das heute übliche grüne Dokument bekommen haben. Auf welchem große : Zulassungsbescheinigung. Teil 2 , draufsteht.Zur Sache: Dieses Dokument benötigt man definitiv NICHT (mehr) zur Ausserbetriebsetzung, Abmeldung.
Egal ob das Auto bei jeder x-beliebigen Zul.Stelle persönlich vor Ort, oder nur online abgemeldet wird.Wahrscheinlich wil er mit dieser Falschbehauptung nur wieder in den Besitz der ZB 2 kommen, um bessere Karten zu haben und seine Lügen glubhafter erscheinen zu lassen.
Zum Abmelden braucht es nur die kleine ZB 1 (früher Fahrzeugschein genannt) und beide Kennzeichen. Sowie die paar Euro Gebühren.
Nichts weiter.Seine Versicherung kannst Du über das Kennz. beim Zentralruf der Autoversicherer in wenigen Sekunden tel.erfragen und erfahren.
Die Tel.Nr.spuckt Dir Google in Sekundenschnelle aus.
Online-Abmeldung geht auch_:
https://www.abmeldung.digital/.../gifhorn?...
Das habe ich ja bereits gestern schon dem Käufer bzw. seiner Frau vorgeschlagen, und eine entsprechende "WhatsApp-Nachricht" geschickt.
Kasus-Knacktus " hierbei wieder: Der Käufer hat den Fahrzeugschein, den er bislang verweigert rauszugeben.
Ohne Fahrzeugschein ist auch keine "Online-Abmeldung" möglich!
Zitat:
@Thomasbaerteddy schrieb am 4. Januar 2025 um 10:49:11 Uhr:
Das alleinige private Herumdoktern bringt doch nichts.Hier muß in den sauren Apfel gebissen und der Rechtsweg beschritten werden. Auch wenn die Kosten höher wie der Fahrzeugwert sind.
Bevor ich hier noch "Gutes Geld schlechtem hinterherwerfe" lasse ich es lieber ganz bleiben.
Insbesondere, wenn die Unkosten für Rechtsanwalt ect. höher sind als der Fahrzeugwert.
Zitat:
@Thomasbaerteddy schrieb am 4. Januar 2025 um 10:49:11 Uhr:
Es wurde eine Anzeige getätigt - und sich dagegen zu wehren, ist was für einen Profi.
Wobei ich nichts falsch gemacht habe!
Zitat:
@VW-Polo-2003 schrieb am 4. Januar 2025 um 13:09:46 Uhr:
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Wobei ich nichts falsch gemacht habe!
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Und auch das gilt erstmal nachzuweisen. 😉
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Nochmal:
Zitat:
Zitat:
Hattest Du Deiner Versicherung den Verkauf wenigstens gemeldet ?
Egal wie das Fahrzeug nun versichert ist - hast Du Deiner Versicherung die Übergabe des Fahrzeugs gemeldet ??
Das spielt keine Rolle mehr, da der Käufer das Fahrzeug bereits auf sich angemeldet hat.
Damit sind alle Pflichten gem 15 FZV erfüllt und die Versicherung beim TE beendet.
Mit der Versicherung des Käufers hat der TE nichts am Schuh, ein schadensmeldung durch den TE ist unerheblich, da er weder VN noch Halter ist.
Hier liegt ein rein zivilrechtliches Verfahren vor, in dem der TE den Kaufpreis des Wagens haben will und nun das Fahrzeug in seinem Besitz ist und er dieses als Pfand zurück behält.
Ob Über die vom Verkäufer akzeptierte Rückabwicklung was schriftlich festgehalten wurde, war nicht erkennbar.
Je nachdem was schriftlich fixiert wurde, wird der Käufer dem TE die Unterschlagung seines Fahrzeuges vorwerfen, der TE dem Käufer die nicht vollständige Bezahlung.
Beides dürften zwei voneinander unabhängige ZivilVerfahren sein.
Da kennen sich die anwesenden RA sicher besser mit aus.
Das sieht mir eher nach 'da brauchen wir nichts Schriftliches, das machen wir so als Kumpels 'aus. Und jetzt steht er da im kurzen Hemd.
Vermute ich auch.
Wenn ich jedes mal einen Euro bekommen würde für den Satz "haben sie einen KV schriftlich gemacht" könnte ich der Lütten schon eine Tankfüllung zusätzlich Sponsoren
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 29. Dezember 2024 um 18:36:31 Uhr:
wurden wenigstens sozial verträgliche 72 Monatsraten vereinbart? 😁
Der ist bitterböse ;-)