Käufer hält Ratenzahlung nicht ein - und gibt beschädigtes Auto - und fordert Anzahlung € 180 zurück

Ich hoffe, Ihr hattet alle ein schönes Weihnachten 2024, und hier kommt meine "Weihnachtsstory":

Im November 2024 hatte ich einen VW Polo auf Ratenzahlung verkauft, der Käufer leistete bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von € 150,
ich übergab Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und TÜV-Bescheinigung.

Am 14.November 2024 wollte er das Auto anmelden, das ging aber nicht, weil er Steuerrückstände von € 30 hatte, die ich verauslagt hatte, woraufhin er das Auto anmelden konnte.
Am 14.November 2024 zahlte er dann weitere € 60 wovon ich die vorab verauslagten € 30 für das Zollamt wieder abgezogen habe, und händigte mir den Fahrzeugbrief aus.

Er wollte dann weitere Ratenzahlungen leisten, aber da kam nie was.

Anfang Dezember 2024 bin ich dann zu ihm nach Hause gefahren, und wollte den Kaufvertag wieder wandeln, da ich gemerkt hatte, dass er nicht zahlen kann (oder will?) , auch war er plötzlich telefonisch nicht erreichbar.
Ich war also bei ihm zu Hause und legte die € 180 Bargeld auf den Tisch des Hauses, doch er wollte das Auto behalten und versprach wieder Ratenzahlungen, doch wieder kam nie was.

Also schrieb ich ihm einen Einschreibebrief mit Rücktritt vom Kaufvertrag zum 29.Dezember 2024 und Ankündigung bei Rücknahme des Auto seine € 180 abzüglich € 20 Unkosten für Briefporto und Spritkosten zurückzuzahlen, somit also € 160

Am 23.Dezember 2024 hatte er mich dann angerufen, dass Auto sei kaputt, die Kupplung und die Gänge könne man nicht mehr einlegen.

Ich fuhr mit einem Bekannten hin, und schaute mir das Auto an:
Es war eingedreckt, und auf Nachfrage gab er Käufer zu, damit über Feldwege gefahren zu sein, und die hängende Stoßstange sei seit der Feldwegfahrt.

Wir machten dann ein Seil dran, und schleppten das Auto ab, dabei stellte ich dann noch fest, dass das Lenkrad schief stand.

Ich rief den ADAC "Gelben Engel " an, der sich das Auto anschaute und sagte, der Kupplungsgeberzylinder sei kaputt, und er schleppte das Auto zu einem Bekannten, der eine Werkstatt hat.

Ich kontaktierte mehrere Werkstätten, die alle nicht ausschließen konnten, dass der VW Polo während der Feldwegfahrt in ein Schlagloch gefahren sein kann, was die Spur verzogen hat (schiefes Lenkrad) und auch den Bruch des Stiftes am Kupplungsgeberzylinder verursacht haben kann, wenn man während der Schlaglochfahrt auch gleichzeitig kuppelt.
Das Fahrzeug kann überdies auch "aufgesessen" sein?

Eine Reparatur nur alleine des Kupplungsgeberzylinders würde bei VW € 390 kosten, wobei
das Ersatzteil € 141 bei VW kostet (gibt es jedoch woanders sicherlich günstiger) und ca. 90 Minuten Arbeitszeit, was noch einmal mit ca. € 250 zu buche schlagen würde.

Der Käufer weigert sich, die Reparatur durchführen zu lassen, bzw. den Kupplungsgeberzylinder zu tauschen und argumentiert, er müße Spritkosten für die Anholung bezahlen und überdies ja auch einen KFZ Schlosser bezahlen, der das einbaut, und der würde zwischen 70 bis90 EURO verlangen.

Er möchte das Auto nicht mehr, und will "seine" € 180 zurück und das Auto abmelden.
Dazu verlangt er die Aushändigung der Kennzeichen und auch den Fahrzeugbrief , da er den Fahrzeugbrief angeblich auch zur Abmeldung braucht.

Was meint ihr?
Wer ist im Recht?

Stoßstange hängt
Vw-polo-beim-abschleppen-mit-schiefen-lenkrad
Adac-vw-polo-silber-metallic-mit-kupplungsschaden-rechnung-geberzylinder-kupplung-fuer-vw-polo-vin-wvwzzz9nz3d169024
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81 Antworten

Zitat:

@Thomasbaerteddy schrieb am 29. Dezember 2024 um 14:55:10 Uhr:


Man kann per Gericht aber die Herausgabe der Papiere, Zweitschlüssel und Teile verlangen - sofern man es schriftlich hat, daß die übergeben wurden.

Ich habe ja einen Zeugen, dass der Käufer noch

1.) den Fahrzeugschein hat

2.) Zweitschlüssel

Nur dass ich die Bremsbacken mitgegeben habe, habe ich nicht schriftlich, aber die Rechnung darüber habe ich.

Zitat:

@Thomasbaerteddy schrieb am 29. Dezember 2024 um 14:55:10 Uhr:



Wenn da ein "Schrank" mit dunkler Stimme vor der Tür steht und ein wenig mit den Muskeln spielt... 😁

Der Schrank mag zwar eine gute Idee sein, aber mit Köpfchen und Intelligenz läßt sich das auch noch lösen....

Obwohl, das Köpfchen hätte ich im November 2024 haben müßen, und den beiden erst gar nicht ein Auto auf ABzahlung überlassen

Zitat:

@Thomasbaerteddy schrieb am 29. Dezember 2024 um 14:55:10 Uhr:



Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist: zum Anwalt.

Leider keine Rechtschutzversicherung vorhanden, sonst wäre ich schon längst beim Rechtsanwalt gewesen, der da wesentlich besser hätte "händeln" können als ich

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Dezember 2024 um 14:57:38 Uhr:


Die verscheißern Dich beide.

Ja, die haben noch den Fahrzeugschein, Bremsbeläge, Zweitschlüssel und technisches Dokument...

Obwohl mit allen 4 obigen Sachen können die nichts anfangen

Ihr vergesst dass es hier um ein Auto um weniger als 1000€ geht. Die Gerichte haben andere Dinge zu verhandeln und werden sich dem nicht annehmen.
Noch dazu ist keine Rechtsschutz vorhanden - also fällt ein Anwaltsschreiben auch flach, es sei denn man bezahlt es selbst und die Kosten kommen dann noch oben drauf.

Alles in Allem, keine Aussicht auf irgendwas, also abhaken und daraus lernen.

Also Fakt ist doch jetzt: das Auto ist auf den Käufer angemeldet, aber nicht mehr bei ihm vor Ort.

Folglich zahlt er Versicherung und Steuer für das Auto. Kann er das nicht, kommt irgendwann ein gelber Umschlag (förmliche Zustellung) mit einem Mahnbescheid.

Also hat er irgendwann auch ein Interesse an einer Abmeldung. Ohne Fahrzeugbrief geht das nicht - es sei denn, er erklärt ihn für verloren und beantragt einen neuen.

Deswegen vielleicht erst mal gar nichts tun und abwarten.

Und ja, Köpfchen hätte es beim Verkauf schon gebraucht...

Hier kommst Du mit Köpfchen nicht viel weiter - nicht ohne Rechtsschutz (die nicht vorhanden ist) oder finanzielles Federlassen...

Bremsbeläge? Technische Dokumente? Wirst Du abschreiben können - auch wenn der Käufer die nicht gebrauchen kann (Beläge kann er theoretisch weiterverkaufen, Dokumente - um Dich ärgern).
Abgesehen davon gjbt es Leute, die auch einen krummen Nagel noch brauchen können.

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Der Fahrzeugbrief hier bestimmt schon die ZB2 ist für die. Abmeldung nicht erforderlich.
Lediglich ZB 1 und Kennzeichen

Aber da ZB1 beim Käufer und Kennzeichen beim Verkäufer sind, kann keiner von beiden die Abmeldung durchführen.

Sag ich doch. Das Auto ist offiziell auf den Käufer zugelassen, und er hat folglich für Versicherung und Steuer aufzukommen.

Ohne Versicherungsnachweis hätte es keine Zulassung gegeben - zahlt er jetzt die Versicherung nicht, lässt die das Auto zwangsstilllegen. Was auch mit Kosten verbunden ist.

Also müsste der Käufer ein Interesse daran haben, daß das Auto abgemeldet wird.

Aber vielleicht reicht bei dem der Grips dafür nicht aus bzw. er denkt nicht so weit.

Zitat:

@Thomasbaerteddy schrieb am 29. Dezember 2024 um 17:36:26 Uhr:


Aber vielleicht reicht bei dem der Grips dafür nicht aus bzw. er denkt nicht so weit.

Wer bei 950€ eine Ratenzahlung benötigt, hat schonmal finanziell grobe Probleme und sich dann gleich danach auf eine Offroad-Tour durch den benachbarten Acker begibt und dem Ding dann den Rest gibt, kann weder das Eine noch das Andere besitzen.

Stimmt auch wieder.

wurden wenigstens sozial verträgliche 72 Monatsraten vereinbart? 😁

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Dezember 2024 um 18:36:31 Uhr:


wurden wenigstens sozial verträgliche 72 Monatsraten vereinbart? 😁

Es wird gemunkelt - ja. Mit einer Abschlussrate von €878.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 29. Dezember 2024 um 16:10:42 Uhr:


Ihr vergesst dass es hier um ein Auto um weniger als 1000€ geht. Die Gerichte haben andere Dinge zu verhandeln und werden sich dem nicht annehmen.
Noch dazu ist keine Rechtsschutz vorhanden - also fällt ein Anwaltsschreiben auch flach, es sei denn man bezahlt es selbst und die Kosten kommen dann noch oben drauf.

Alles in Allem, keine Aussicht auf irgendwas, also abhaken und daraus lernen.

Selbstverständlich würde sich das zuständige Amtsgericht der Sache annehmen. Es gibt null Gründe, weshalb eine Klage nicht zugelassen würde.

Die wichtigste Lehre aus dem Schlamassel ist sicher wieder einmal, dass Menschen, die finanziell schon am Abgrund stehen, sich ihre Situation gerne schönreden und für außen stehende irrationale Handlungen vornehmen, z.B. immer wieder Versprechen abgeben, bald nun wirklich zu bezahlen. Den Gläubiger hinhalten.
Chancen auf eine andere, meiner Erfahrung nach recht wirksame und saubere Lösung sind vertan worden.

Das Forum kann hier nicht mehr viel tun, insbesondere nicht den Anwalt ersetzen, den es jetzt wohl braucht.

Ich lasse den Thread mal offen, insbesodere damit der TE gegebenenfalls hier noch berichten kann, wie er den Fall gelöst hat. Ansonsten bitte ich alle anderen um vornehme Zurückhaltung.

Grüße
SpyderRyder / MT-Moderation

Wenn ich mir den Streitwert ansehe und in meinem Gedächtnis nach Anwalts- und Gerichtskosten krame erscheint es mir unwahrscheinlich dass der TE da mit schwarzen Zahlen rauskommt.
Beim Käufer wird nichts zu holen sein.
Ich würde die Sache abhaken.
[edit OT / Olli/Mod.]

r

Hat man meinen Kollegen etwa nicht richtig verstanden ?

Vorigen Beitrag editiert.

Man muss nicht schreiben, nur um etwas zu schreiben.

Das bringt den TE nicht weiter und sorgt für unnötiges OT / Diskussionen.

Und nach moderativen Anweisungen einen nachzulegen ist nun gar keine gute Idee. 😉

VG Olli

Fand ich nicht schlimm was ich geschrieben habe und gelöscht wurde.
War auch nicht dazu gedacht um die Moderatoren zu ärgern.
Keine Ahnung was da passiert ist.
Egal. Muss nicht weiter diskutiert werden.
Schönes Wochenende und viele Grüße

r

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