Käufer hält Ratenzahlung nicht ein - und gibt beschädigtes Auto - und fordert Anzahlung € 180 zurück
Ich hoffe, Ihr hattet alle ein schönes Weihnachten 2024, und hier kommt meine "Weihnachtsstory":
Im November 2024 hatte ich einen VW Polo auf Ratenzahlung verkauft, der Käufer leistete bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von € 150,
ich übergab Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und TÜV-Bescheinigung.
Am 14.November 2024 wollte er das Auto anmelden, das ging aber nicht, weil er Steuerrückstände von € 30 hatte, die ich verauslagt hatte, woraufhin er das Auto anmelden konnte.
Am 14.November 2024 zahlte er dann weitere € 60 wovon ich die vorab verauslagten € 30 für das Zollamt wieder abgezogen habe, und händigte mir den Fahrzeugbrief aus.
Er wollte dann weitere Ratenzahlungen leisten, aber da kam nie was.
Anfang Dezember 2024 bin ich dann zu ihm nach Hause gefahren, und wollte den Kaufvertag wieder wandeln, da ich gemerkt hatte, dass er nicht zahlen kann (oder will?) , auch war er plötzlich telefonisch nicht erreichbar.
Ich war also bei ihm zu Hause und legte die € 180 Bargeld auf den Tisch des Hauses, doch er wollte das Auto behalten und versprach wieder Ratenzahlungen, doch wieder kam nie was.
Also schrieb ich ihm einen Einschreibebrief mit Rücktritt vom Kaufvertrag zum 29.Dezember 2024 und Ankündigung bei Rücknahme des Auto seine € 180 abzüglich € 20 Unkosten für Briefporto und Spritkosten zurückzuzahlen, somit also € 160
Am 23.Dezember 2024 hatte er mich dann angerufen, dass Auto sei kaputt, die Kupplung und die Gänge könne man nicht mehr einlegen.
Ich fuhr mit einem Bekannten hin, und schaute mir das Auto an:
Es war eingedreckt, und auf Nachfrage gab er Käufer zu, damit über Feldwege gefahren zu sein, und die hängende Stoßstange sei seit der Feldwegfahrt.
Wir machten dann ein Seil dran, und schleppten das Auto ab, dabei stellte ich dann noch fest, dass das Lenkrad schief stand.
Ich rief den ADAC "Gelben Engel " an, der sich das Auto anschaute und sagte, der Kupplungsgeberzylinder sei kaputt, und er schleppte das Auto zu einem Bekannten, der eine Werkstatt hat.
Ich kontaktierte mehrere Werkstätten, die alle nicht ausschließen konnten, dass der VW Polo während der Feldwegfahrt in ein Schlagloch gefahren sein kann, was die Spur verzogen hat (schiefes Lenkrad) und auch den Bruch des Stiftes am Kupplungsgeberzylinder verursacht haben kann, wenn man während der Schlaglochfahrt auch gleichzeitig kuppelt.
Das Fahrzeug kann überdies auch "aufgesessen" sein?
Eine Reparatur nur alleine des Kupplungsgeberzylinders würde bei VW € 390 kosten, wobei
das Ersatzteil € 141 bei VW kostet (gibt es jedoch woanders sicherlich günstiger) und ca. 90 Minuten Arbeitszeit, was noch einmal mit ca. € 250 zu buche schlagen würde.
Der Käufer weigert sich, die Reparatur durchführen zu lassen, bzw. den Kupplungsgeberzylinder zu tauschen und argumentiert, er müße Spritkosten für die Anholung bezahlen und überdies ja auch einen KFZ Schlosser bezahlen, der das einbaut, und der würde zwischen 70 bis90 EURO verlangen.
Er möchte das Auto nicht mehr, und will "seine" € 180 zurück und das Auto abmelden.
Dazu verlangt er die Aushändigung der Kennzeichen und auch den Fahrzeugbrief , da er den Fahrzeugbrief angeblich auch zur Abmeldung braucht.
Was meint ihr?
Wer ist im Recht?
81 Antworten
Zitat:
@VW-Polo-2003 schrieb am 4. Januar 2025 um 13:09:46 Uhr:
Wobei ich nichts falsch gemacht habe!
Soviel zur Selbstwahrnehmung.
Tatsächlich hast du bis hierhin alles falsch gemacht was irgendwie geht.
Selbst wenn ich deine Text drei mal lese finde ich nichts was richtig gemacht wurde.
Damit das nicht noch in einem völligen Fiasko endet, soll heißen Auto weg, Geld weg, Reparaturkosten und Strafbefehle an der Backe ist hier der Gang zum Anwalt dringendst angeraten. Ganz offensichtlich fehlt dir jedes Wissen und die Erfahrung wie man mit so einer Situation umgeht und vor allem, wie nicht.
Zitat:
@VW-Polo-2003 schrieb am 4. Januar 2025 um 12:55:35 Uhr:
Werde da wahrscheinlich rein vorsorglich schon einmal den Unfallschaden (Stoßstange) melden für den Fall ...
Das wäre der nächste böse Fehler in der endlosen Fehlerkette die dein sog. "Käufer" für sich ausnutzen kann.
Ich verstehe den TE dahingehend, als dass er sich dem „Käufer“ ggü. korrekt verhält. Das ist bestimmt mit „nichts falsch gemacht“ gemeint
Kann gut sein.
Allerdings müsste man sich dann über Sinn und Unterschiede von "korrekt" vs. "richtig" unterhalten. Ist letztendlich aber wurscht.
Die Nachricht war, sich professionelle Hilfe zu holen.
Zitat:
@Propolis schrieb am 6. Januar 2025 um 08:01:55 Uhr:
Ich verstehe den TE dahingehend, als dass er sich dem „Käufer“ ggü. korrekt verhält. Das ist bestimmt mit „nichts falsch gemacht“ gemeint
@Propolis
Das stimmt zu 100% Ich habe mich korrekt verhalten.
Von "nichts falsch machen" kann ja wirklich keine Rede sein, aber das habe ich ja schon im ersten Beitrag geschrieben.
"Nichts falsch machen" fing schon mit DEM FEHLER an, überhaupt ein Auto auf Abzahlung zu verkaufen
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Zitat:
@Spi95 schrieb am 6. Januar 2025 um 10:16:47 Uhr:
Die Nachricht war, sich professionelle Hilfe zu holen.
Diese professionelle Hilfe würde wesentlich mehr kosten als der "Streitwert" in Höhe von € 180.
Ich habe mich jetzt so geeinigt, indem ich mit einem Zeugen zum Käufer hingefahren bin, und ihm
€ 140 gegeben habe, er gab mir den Fahrzeugschein, den Zweitschlüssel, die noch anderen zum Fahrzeug dazugehörenden Papiere sowie die Bremsbeläge.
Ein Rechtsanwalt hätte wesentlich mehr gekostet als € 140 mit "ungewissen Ausgang".
Ich bin es auch leid gewesen der ständigen Diskussionen, die zu nichts geführt haben, und nur Zeit und Nerven gekostet haben.
Nie wieder.... NIE WIEDER WERDE ICH EIN AUTO AUF ABZAHLUNG VERKAUFEN
NIE WIEDER.... IST jetzt .... AB JETZT!
Blockiert die Shift-Taste?
Wie du schon selbst eingesehen hast und ich von Anfang an geraten habe, vergiss das Ganze und abhaken.
Wenn du dagegen vorgehst wirst du 100% einfahren.
Jetzt hast Du tatsächlich was richtig gemacht! Glückwunsch.
Und die 140 € waren ja kein reiner Verlust, sondern ein Teil der Anzahlungen die Du immerhin bekommen hattest.
Wenn ich es noch richtig im Kopf habe waren es 180€ in 2 Raten?
Und auch wenn das Auto nun vielleicht einen weghat…immerhin wäre der Worst Ase gewesen : Auto ganz weg, Geld weg, Anzeigenärger, usw.
Hoffentlich hast Du es trotzdem noch schriftlich fixiert, trotz des Zeugen.
Gut wäre auch gewesen, wenn der Vogel schriftlich zugesagt hätte, die Anzeige gegen Dich zurückzunehmen.