Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe..

Hallo zusammen,

ich hätte ein Frage:

Vor einigen Tagen haben wir unseren Gebrauchten privat verkauft. Der Wagen war top in Schuss und unfallfrei. Bei der Begutachtung des Käufers hat der Käufer ein leises Geräusch aus dem Motorraum gehört. Er hat uns gesagt, dass dies eventuell das Radlager sei und repariert werden müsste. Wir haben dieses Geräusch damals auch zum ersten Mal gehört. Daraufhin sind wir ihm auch ihm mit dem Preis entgegen gekommen. Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt.

Einige Tage später hat uns der Käufer kontaktiert und gesagt, dass er das Auto zurückgeben möchte. Angeblich sei etwas am Getriebe kaputt. Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht.

Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Er hat damals ein Geräusch gehört und trotzdem mit Risiko das Auto gekauft.

Könnt ihr uns hierzu helfen?

Vielen Dank,
Falk84

Beste Antwort im Thema

Und du nicht besonders helle ;-)

156 weitere Antworten
156 Antworten

Zitat:

@Lattementa schrieb am 12. Dezember 2016 um 16:13:41 Uhr:


Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist (und so klingt es) hilft es dir nur wenn du nachweist, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Für mich klingt es, dass Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde.
Ist offensichtlich ein Privatverkauf.

"Gekauft wie gesehen" schließt nur offensichtliche Mängel aus, die bei einer Besichtigung durch einen nicht sachverständigen Käufer auffallen sollten. Für versteckte Mängel muss Verkäufer Gewährleistung geben. Mangel an Wasserpumpe ist versteckter Mangel.

Was ist das für ein Standardkaufvertrag?

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:29:15 Uhr:


"Gekauft wie gesehen" schließt nur offensichtliche Mängel aus, die bei einer Besichtigung durch einen nicht sachverständigen Käufer auffallen sollten.

Es gibt schon Urteile, die bei Privatverkäufern (nicht Juristen) den allgemeinen Sprachgebrauch gelten lassen. Da müssen keine juristisch sicheren Klauseln verwendet werden. Wenn klar ist, was gemeint ist, dann gilt das auch.

Zitat:

Für versteckte Mängel muss Verkäufer Gewährleistung geben.

Das ist quatsch, der Verkäufer ist ebenfalls Laie und muß selber gar nix wissen.

Das es hier vermutlich anders ist (wenn schon Kanister im Auto waren) mag ja sein, aber wie willst du das beweisen.

PS. Wenn ich das schon sehe bei der Besichtigung, warum achte ich nich da drauf? Dann fahr ich halt auch mal länger und schaue mir den Stand ganz genau an.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:50:45 Uhr:



Es gibt schon Urteile, die bei Privatverkäufern (nicht Juristen) den allgemeinen Sprachgebrauch gelten lassen. Da müssen keine juristisch sicheren Klauseln verwendet werden. Wenn klar ist, was gemeint ist, dann gilt das auch.

Dann zitiere mal das Urteil einer höheren Instanz.

Höchstrichterlich wurde festgestellt, dass in dem Fall, in dem Gewährleistungsausschluss und "gekauft wie gesehen" vereinbart wurden, die Klausel " gekauft wie gesehen" nicht den Gewährleistungsausschluss einschränkt. Beide Klauseln entfalten wohl nicht dieselbe rechtliche Wirkung.

O.

Zitiere mal du bitte dein Urteil (kenne ich nicht).
Nach "meinem" Urteil müsste ich erst googeln (kein plan wer das wann/wo geurteilt hat).

Gruß Metalhead

Ähnliche Themen

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Dezember 2016 um 08:40:58 Uhr:


Zitiere mal du bitte dein Urteil (kenne ich nicht).
Nach "meinem" Urteil müsste ich erst googeln (kein plan wer das wann/wo geurteilt hat).

Gruß Metalhead

Kein Problem:

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr136_04.htm

O.

Das ist aber nicht ganz treffend.

Zitat:

Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluss jeder Gewährleistung, wird dieser durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen" nicht eingeschränkt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025).

Das sagt aber nix darüber wie sich ein "gekauft wie gesehen" in einem Kaufvertrag ohne vorgefertigten Gewährleistungsausschluß verhält.

Übrigens hab ich auch ein Urteil im Kopf daß einen Gewährleistungsausschluß im vorgefertigen Kaufvertrag als AGB auslegt und somit zwischen Privatkäufern nicht gültig ist. 😰
Wenn die Gerichte lange genut Zeit haben, kommt genug Blödsinn raus. 😁

Gruß Metalhead

danke erstmal für eure Meinungen und Tipps!
gerade im gebrauchtwagenkauf gibt´s ja auch solche und solche Meinungen / Urteile.
deshalb habe ich erstmal hier nachgefragt. 🙁

zurück zur Story… es kam sogar noch besser:
Verkauft wurde der Wagen von einer guten Freundin die aber gerade arbeiten ist und sich mit Autos "weniger auskennt" daher ist "Er" eingesprungen. Im KFZ befanden sich noch eine Vielzahl an Gegenstände der Besitzerin, (Decken, Taschen, etc.) die der Verkäufer "um die Ecke" (bei ihrer Arbeit) ausräumen wollte nachdem wir uns dann im Preis einig wurden. Wir sollten aber unbedingt vor Ort warten und nicht mitkommen, bis er wieder zurück kommt da dort wohl kein Lärm oder Aufsehen erregt werden sollte. Wobei mir erst im Nachhinein klar wurde das er da EVENTUELL sogar noch genug Kühlwasser nachgeschüttet haben könnte, damit der Schwindel nicht sofort auffällt. Beweisen kann ich das zwar nicht, aber diese Zufälle kann und wird mein Begleiter zumindest bezeugen!
Sie wolle auch die Nummernschilder schleunigst schnell wiederhaben da sie damit ihr neues Auto anmelden wolle.

Ich bin halt ein "bisschen" eingeschränkt Auto affin. Achte eher auf technische Sachen außerhalb der Motorhaube und die Optik. Wobei mir meine gutgläubige Einstellung jetzt wohl zum Verhängnis geworden ist. Das alles lässt es für mich im Nachhinein schon schwer betrügerisch aussehen. Wobei die einzelnen Punkte für mich zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht den Sinn ergeben haben. Da der Verkäufer auch die ganze Zeit alleine war und an sich auch eine sympathische Person war.

Nach einem kurzen Telefonat mit meiner Anwältin gestern (leider kein Kfz oder Verkehrsrecht), wusste ich auf jeden Fall, das ich nicht so einfach das Recht habe ihm das Auto wieder vor die Türe zu stellen und von dem Vertrag zurückzutreten. Ich solle ihm aber eine erstmals eine begründete Anfechtung des Vertrags erklären. In dieser habe ich dem Verkäufer alle Macken für das "nicht beschädigte ausgeschriebene KFZ" aufgezählt, sowie meine beweggründe und auch die Chance geboten den Wagen zurück zu nehmen und den Kaufvertrag zu annullieren mit einer Frist von 2 Tagen. Um das Thema für beide Seiten wieder schnell und möglichst reibungsfrei abzuschließen ohne einen längeren Rechtstreit wegen Betruges. Umgemeldet habe ich ihn wie eigentlich ausgemacht war gestern, bedingt durch den Werkstatttermin auch noch nicht und das werde ich auch erstmal nicht.

Reaktion des Verkäufers war natürlich erstmal erstaunt und sauer zugleich, auch das er noch nicht umgemeldet ist, der Verkäufer befinde sich zudem gerade noch auf Montáge. Aber wir würden dann sprechen.

Nun denn... bin ich gespannt. Wie es weiter geht...

Für den Fall das das eskaliert werde ich auf jeden Fall meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Und meinen Anwalt (dann den richtigen) auch erstmal fragen ob "Er" mir überhaupt das Auto so verkaufen durfte, was ja nicht Ihm war?!

Man sagt ja... jeden Tag steht ein Trottel auf, an letztem Wochenende war ich einer davon ^^
Aber, für den nächsten Autokauf werde ich auf jeden fall mit dem Auto entweder:
-bei einer Werkstatt nachfragen ob gegen Gebühr da drüber gesehen werden kann.
-bei DEKRA oder adac oder ähnlichen Geld ausgeben um sicherer zu sein.
-mindestens einen fachkundigen bekannten mitnehmen der das Auto vor Ort weitgehendstes checkt.

so long... ich halte euch auf dem laufenden!

Was ist denn das für eine "gute Freundin"?....lachhaft und armselig.

Wenn ich jemandem mit betrügerischen Absichten ein Auto verkaufen will, mach ich das doch nicht unabgemeldet mit meinen Nummernschildern???

Zitat:

@Nice-DJ schrieb am 10. Oktober 2009 um 17:35:23 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von Ford_Scorpio_Driver


kleiner tipp von mir.. ich verkaufe alle 3monate ein auto.. ich kaufe mir es verkaufe es... ist ja nixbei... am besten immer reinschreibengekauft wie gesehn, als bastler fahrzeug, unfallwagen mit getriebe und motorschaden...bis jetzt hat sich nie einer beschwert... nur einer.. aber der hat nicht traufgeachtet was drinnen stand im vertrag.. also immer diesen satz reinschreiben dan ist alles in ordnung.. ok das unfallwagen kann man auch noch weglassen aba getriebe und motorschaden sollte man rein thun, den da ist ma auf der sicheren seite als leihe,,,

Bei Deinen Sachen die Du so machst, wundert es mich eh, das Du noch nicht im Knast sitzt.

Keine Ahnung.

Komisch das solchen Leuten nie einer an die Karre pissen will.

da geb ich meinem vorredner recht, bin auch betrogen worden , und da gibt es leute die machen noch werbung wie man leute über den tisch zieht, frechheit, und dann nicht mal richtig schreiben können.

und dann gibt es Leute, die reaktivieren einen Thread von 2009, um diese Werbung jedem wieder sichtbar zu machen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Januar 2018 um 11:04:22 Uhr:


und dann gibt es Leute, die reaktivieren einen Thread von 2009, um diese Werbung jedem wieder sichtbar zu machen.

und wo ist nun das problem du schlauberger????

Ein Problem ist, zumindest in meinen Augen, mit schlechter Rechtschreibung auf schlechte Rechtschreibung hinzuweisen. Und es gibt Themen, in denen ist eigentlich bereits alles gesagt. Nur halt noch nicht von jedem. ;-)

Und wo sind meine Rechtschreibefehler?

Deine Antwort
Ähnliche Themen