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Felgen Privatverkauft über ebay kleinanzeigen Rückgaberecht

Themenstarteram 6. April 2015 um 14:32

Hallo liebe Community,

Kurze Vorgeschichte meines Anliegen.

Ich hab vor gut zwei Wochen einen Gebrauchten Audi A3 8pa 2.0tdi gekauft.

Beim Kauf waren Alufelgen mit Sommerreifen dabei.

Die besagten Alufelgen mit Sommerreifen habe ich bei ebay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten.

Nach kurzer Zeit meldete sich auch ein Interessent.

Wir machten einen Termin zur Besichtigung aus.

Der Käufer kam sah sich jede Felge mit Reifen genau an und hat alle Mängel (wie in der Artikelbeschreibung gesehen)akzeptiert und hat die Felgen für gut befunden.

Es ging hierbei lediglich um Lackschäden bzw. Kratzer im Lack.

Bemängelt hat er allerdings noch das die Narbendeckel im Lack unterlaufen waren.

Das hat er vernommen und auch für akzeptabel erklärt.

Ich bin ihm aus diesem Grund auch nochmal großzügig von meiner Preisvorstellung entgegen gekommen.

Einen Tag später meldete er sich bei mir um mir mitzuteilen das er ein Problem mit meinen Felgen hätte.

Er würde diese nicht richtig reinigen können.

Die Felgen haben im Felgenbett leicht braune Verlaufspuren.

Felgenhorn und Felgenfront sind nicht betroffen.

Er schrieb mir,das er schon zwei Stunden lang versucht hat die Felgen mit Verdünnung zu reinigen.

Dies War wohl nur von gering Erfolg und möchte das ich die Felgen zurück nehme weil er gedacht hat er bekommt sie sauber.

Ich muss ja nun davon ausgehen das der mit Verdünnung behandelte Lack jetzt beschädigt.

Zumal sollte er mir beweisen das diese Verlaufspuren nicht durch seine Reinigungs versuche entstanden ist.

Der Verkauf erfolgte ohne Schriftlichen Kaufvertrag sonder er wurde nur per Handschlag besiegelt.

Auf was muss ich mich jetzt einlassen?

Hat der Käufer irgendwelche Rechte?

Danke schon mal

 

Beste Antwort im Thema
am 6. April 2015 um 15:55

Zitat:

Der Käufer kam sah sich jede Felge mit Reifen genau an und hat alle Mängel (wie in der Artikelbeschreibung gesehen)akzeptiert und hat die Felgen für gut befunden.

Nachdem er die Felgen abgenommen hat und die zu dem Zeitpunkt schon bestehenden offensichtlichen Dreckränder gesehen hat, würde ich mich entspannt zurücklehnen.

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Der Käufer hat bei diesem Geschäft kein Rückgaberecht.

am 6. April 2015 um 14:53

Grundsätzlich ist ein Verkäufer gewährleistungspflichtig, das ist im BGB so geregelt. Wenn in einem Kaufvertrag (der kann auch mündlich geschlossen werden, also z.B. per Handschlag) die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden soll, muss das entsprechend vereinbart werden. Habt ihr also nichts vereinbart, bist du als Verkäufer in der Gewährleistungspflicht und musst für alle Mängel geradestehen, die beim Kauf vorhanden oder im Keim vorhanden waren und die dem Käufer nicht mitgeteilt wurden, also Vertragsbestandteil wurden.

Ob die braunen Verlaufsspuren nicht altersgemäßer Zustand sind oder die Spuren durch seine Reinigungsversuche entstanden sind, können letztlich nur ein Richter und ein Gutachter klären. Ein Rückgaberecht hat der Käufer jedenfalls nicht. Er hat – sollte der Zustand wirklich nicht der zugesicherten Eigenschaft entsprechen – ein Recht auf Nachbesserung. Ob Spuren von Bremsstaub auf gebrauchten Alufelgen allerdings als Mangel durchgehen, wage ich mal zu bezweifeln.

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. April 2015 um 16:53:40 Uhr:

Er hat – sollte der Zustand wirklich nicht der zugesicherten Eigenschaft entsprechen – ein Recht auf Nachbesserung.

Dadurch, daß er dieses Recht vom Verkäufer nicht eingefordert und außerdem durch eigene Behebungsversuche deutlich gemacht hat, daß er von diesem Recht auch keinen Gebrauch machen möchte, ist dieser Punkt auch bereits erledigt.

Er hat 6 Monate Zeit die Nachbesserung einzufordern. So lang müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand.

Themenstarteram 6. April 2015 um 15:45

Hallo,

um es nochmal genauer zusagen,wollte er die Felgen neu lackieren lassen und hat vorgeschlagen, dass wir uns die lackierkosten teilen.

Oder aber die Felgen komplett zurück nehme.

Da ich aber die Verlaufspuren nicht unbedingt als Groben Mangel bezeichnen würde, habe ich beides abgelehnt.

Zumal ich nicht weiß in wie fern seine Reinigungs versuche auf die Felgen ausgewirkt haben.

Im Anhang auch ein Bild um was es geht.

Gruß

Img-20150404-wa0016
am 6. April 2015 um 15:46

Ich denke mal der Käufer will noch einen Preisnachlass raushandeln.

Er hat doch die Felgen genau begutachtet und gekauft.

Er hat kein Recht auf Rückgabe, geschweige denn auf Kostenübernahme einer Lackierung.

am 6. April 2015 um 15:55

Zitat:

Der Käufer kam sah sich jede Felge mit Reifen genau an und hat alle Mängel (wie in der Artikelbeschreibung gesehen)akzeptiert und hat die Felgen für gut befunden.

Nachdem er die Felgen abgenommen hat und die zu dem Zeitpunkt schon bestehenden offensichtlichen Dreckränder gesehen hat, würde ich mich entspannt zurücklehnen.

am 6. April 2015 um 16:11

Das was er hier als "Mangel" aufführt, war aber schlicht und einfach eine Produkteigenschaft, von der er auch wusste.

Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist immer nur etwas, von dem man nicht weiß. Als Laie kann man auch gerne das Wort "versteckt" vor den Mangel setzen, dann wird es klarer, was ein Mangel eigentlich ist.

Ich würde mich stur stellen.

Hier fallen ja bunt durchgewürfelt die Meinungen durcheinander... :)

Erstmal muss geklärt werden, ob überhaupt ein Mangel vorliegt:

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Bei einer gebrauchten Felge, die zudem auch noch vom Käufer genaustens untersucht wurde bezweifele ich, dass die Reinigungsmöglichkeit von vorhandenen, sichtbaren Verfärbungen einer üblichen oder zugesicherten Eigenschaft gleichkommt. Er hat "schmuddelige" Felgen gekauft, und die hat er auch bekommen.

Die 6 Monate und Beweislastumkehr würden hier natürlich eh nicht gelten, da es sich offensichtlich nicht um einen Verbrauchgüterkauf handelt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. April 2015 um 17:38:39 Uhr:

Er hat 6 Monate Zeit die Nachbesserung einzufordern. So lang müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand.

Die Beweislastumkehr greift nur im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs. Den bisherigen Ausführungen des TE ist aber nichts zu entnehmen, was diesen vermuten lässt.

am 6. April 2015 um 16:40

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. April 2015 um 17:38:39 Uhr:

Er hat 6 Monate Zeit die Nachbesserung einzufordern. So lang müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand.

1. 24 Monate,

Sachmangelhaftung sind 24 Monate und können bei gebrauchten Gegenständen auf 12 Monate reduziert werden.

 

2. Es gibt keine Beweislastumkehr "unter Privaten", der Käufer ist ab der ersten Sekunde beweispflichtig.

Die Beweislastumkehr findet sich im § 476 BGB und gilt nur beim sogenannten "Verbrauchsgüterkauf". Was der "Verbrauchsgüterkauf" ist, findet sich als Definition im § 474 (1) BGB: "Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft."

Ich sehe das auch so das du dich entspannt zurück lehnen kannst.Es handelt sich hier um gebrauchte felgen ! Welche in ihrer funktion in keinster weise mangelhaft sind.Es handelt sich hier nur um die optik und diese hat er sich genau angesehen und akzeptiert.Zumal es sich auch nicht um die front der felgen handelt sondern die innen seite welche nicht so wichtig ist.

Und wenn man es auch genau sieht hat er durch seine eigenversuche seine anspruechen verwirkt.

Und noch was da der vertrag ja nicht schriftlich ist kann jetzt jeder sagen was er will da steht jetzt aussage gegen aussage.

Fazit mach dir keine sorgen sage dem kaeufer er hat sich die felgen gründlich angesehen und fuer gut befunden fertig und aus.mfg

Auf der immenseite ist das normal. Kleberuckstande vom klebegewicht.

Mach eine kopy von der verkaufsanzeige. Der rest wurde schon gesagt.

Zurucklehnen und entspannen

Rudiger

Da hast du ja einen tollen Käufer erwischt.

Einfach reden lassen... die besagten Spuren waren ja beim Kauf schon sichtbar und wurde nicht versteckt.

Was will der Käufer vor Gericht sagen?

Ich hab da nicht hingesehen? Ich dachte das geht weg?

Da wird der Richter ihm aber was erzählen...

Der Käufer will es einfach nur versuchen... einfach ignorieren.

Ich habe meine Alus erst vor ein paar Wochen in der Bucht verkauft... da habe ich einfach klipp und klar dazu geschrieben das die Felgen schlimm Aussehen und ich Note 5 für den Zustand geben würde.... gab zwar nicht mehr viel Geld...aber ich hab sie ehrlich beschrieben und keinen Stress wegen sowas.

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