Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe..

Hallo zusammen,

ich hätte ein Frage:

Vor einigen Tagen haben wir unseren Gebrauchten privat verkauft. Der Wagen war top in Schuss und unfallfrei. Bei der Begutachtung des Käufers hat der Käufer ein leises Geräusch aus dem Motorraum gehört. Er hat uns gesagt, dass dies eventuell das Radlager sei und repariert werden müsste. Wir haben dieses Geräusch damals auch zum ersten Mal gehört. Daraufhin sind wir ihm auch ihm mit dem Preis entgegen gekommen. Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt.

Einige Tage später hat uns der Käufer kontaktiert und gesagt, dass er das Auto zurückgeben möchte. Angeblich sei etwas am Getriebe kaputt. Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht.

Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Er hat damals ein Geräusch gehört und trotzdem mit Risiko das Auto gekauft.

Könnt ihr uns hierzu helfen?

Vielen Dank,
Falk84

Beste Antwort im Thema

Und du nicht besonders helle ;-)

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Mai 2016 um 20:05:39 Uhr:


Ja, diese Frage ist durchaus berechtigt.

Wenn sich jemand so ein Bastlerfahrzeug zulegt, obwohl ihm der Umgang mit Schweißgerät und Schraubenschlüssel fremd ist und er auch keine Personen mit entsprechenden Kenntnissen in seinem Bekannten-/Verwandtenkreis hat, so zeugt dies zunächst einmal von Realitätsferne.

...und erheblicher Naivität.
Glaubt jemand, er bekommt für 700 EUR einen tip-top-Gebrauchtwagen?

Dass der Verkäufer irgendwas von "fährt tadellos" erzählt hat, halte ich solange für unerheblich, wenn er nicht schwere Vorschäden bewusst verschwiegen hat. Dies ihm nachzuweisen ist leider immer ein riesen Problem.

Aber entscheidend ist natürlich, was beim Kauf vereinbart wurde, vorzugsweise im Kaufvertrag steht.
Steht "Bastlerauto" ausdrücklich im KV, wirds in jedem Fall schwierig.

Die Formulierung Bastlerauto alleine begründet keinerlei Gewährleistungsausschlüsse oder ähnliches...die Zeiten sind vorbei. Wenn sonst nichts explizit vereinbart wurde, wird's eher schwierig für den Verkäufer...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Mai 2016 um 21:33:27 Uhr:


Die Formulierung Bastlerauto alleine begründet keinerlei Gewährleistungsausschlüsse oder ähnliches...die Zeiten sind vorbei. Wenn sonst nichts explizit vereinbart wurde, wird's eher schwierig für den Verkäufer...

alleine nicht, üblicherweise stehen in KFZ-KV von Privat an Privat aber der "Ausschluss der Sachmängelhaftung" schon drin.

Der niedrige Kaufpreis tut sein übriges.

Wenn dann noch "Bastlerauto" im Vertrag steht, dann ist doch wirklich nichts mehr beim Verkäufer zu holen.

Außer eben beim bewussten Verschweigen von Mängeln, die dem Verkäufer bekannt sein mussten.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Mai 2016 um 21:33:27 Uhr:


Die Formulierung Bastlerauto alleine begründet keinerlei Gewährleistungsausschlüsse oder ähnliches...die Zeiten sind vorbei. Wenn sonst nichts explizit vereinbart wurde, wird's eher schwierig für den Verkäufer...

Ich kenne es so, dass ein Bastlerauto ein Fahrzeug ist, wo es etwas zu tun gibt. Bei der reparatur dürfen aber nur Ersatzteile verweendet werden, die laut Inspektionsplan regelmäßig gewechselt werden müssen. Problematisch wird es bei Schweißarbeiten. Eine einfache Naht ist für einen Bastler zumutbar, wenn aber Bleche angepasst werden müssen kommen die ersten Meinungsverschiedenheiten.

Sollte bei der Übergabe eine Mängelfreiheit zugesagt werden, dürfen nur noch Inspektionsbedingte Reparaturen (z.B. Ölwechsel) anfallen. Die ersten Meinungsverschiedenheiten treten aber (bei nichtbastlern) bereits auf, wenn nach 5.000KM die Bremsen gewechselt werden müssen...

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Mai 2016 um 21:33:27 Uhr:

Die Formulierung Bastlerauto alleine begründet keinerlei Gewährleistungsausschlüsse oder ähnliches...die Zeiten sind vorbei. Wenn sonst nichts explizit vereinbart wurde, wird's eher schwierig für den Verkäufer...

Das ist richtig.

Aber bei einem uralt Polo und einem Kaufpreis von 700 Euro wird auch ein Fahradfahrender Amstrichter schon etwas
genauer hinsehen und prüfen was ein Mangel und was alterbedingter Verschleiß ist.

Im Zweifel mach das dann ein Sachverständiger für Ihn. Und das kostet dann mal eben doppelt so viel wie der Polo.

und da wir alle nicht wissen:

1. gibt es einen schriftlichen KV?
2. wenn ja, was steht genau drin?

können wir hier noch 50 Seiten spekulieren... ohne neue Fakten vom TE kann man hier eigentlich zumachen.

da hast du Recht.

Sehe ich auch so

Zitat:

Sollte bei der Übergabe eine Mängelfreiheit zugesagt werden, dürfen nur noch Inspektionsbedingte Reparaturen (z.B. Ölwechsel) anfallen. Die ersten Meinungsverschiedenheiten treten aber (bei nichtbastlern) bereits auf, wenn nach 5.000KM die Bremsen gewechselt werden müssen...

Wer bei einem Bastlerfzg. eine Mängelfreiheit zusichert, dem ist -sorry- nicht mehr zu helfen.

wie ist es ausgegangen beim threadstarter?

Mal die andere Seite...

Habe ein Auto gekauft an dem ziemlich warscheinlich die Wasserpumpe kaputt war.
Dies aber verheimlicht wurde. Ausgeschrieben war ein "unbeschädigtes Fahrzeug"
(Bei der Probefahrt hat mein Kollege schon einen Wasserkanister im Auto gesehen)

Nach Hause weg... alles gut! (ca 50 km)
Kleine Spritztour am nächsten tag (nach 15-20 km) --> Motortemperatur extrem hoch!
Kühlwasser nachgeschüttet /abkühlen lassen, nach Hause gefahren, drunter gesehen...
Wasser tropft am Motor. Zur Werkstatt gefahren --> Wasserpumpe defekt. ca 600-700 Euro Reparatur.

Könnte ich Ihm den Wagen wieder geben?
Immerhin hat er mir ja mit ziemlicher Sicherheit den Mangel verheimlicht.

Wir haben einen zudem auch einen Standartkaufvertrag benutzt, es stand zwar "Gekauft wie gesehen - ohne Garantie" da drin aber auch das der Wagen keine Beschädigungen hat. Zudem ist ja mit großer warscheinlichkeit nicht die Wasserpumpe bei uns kaputt gegangen, hinweise dazu können bezeugt werden... Wenn ja schon nen Kanister mit Wasser im Auto war.

Somit hat er uns ja getäuscht, besteht da ein rückgaberecht? Verkäufer sagt nach Konfrontation natürlich: "ne, vorher war alles einwandfrei!"

PS: Bei der Werkstatt auf der Bühne wurden noch eine vielzahl anderer Mängel aufgedeckt sowie Titscher vorn und hinten. (NUR technische Reparaturkosten um den flott zu kriegen, wie ich gedacht habe wäre er, zusätzlich ca 1500-2500 €)

rechtschutz ist vorhanden.

Da wirst du, ziemlich sicher, Pech haben (da du es beweisen mußt).

Gruß Metalhead

wenn es so offensichtlich ist, sind Deine Chancen gar nicht so schlecht. So spontan geht eine Wasserpumpe auch nicht kaputt, da spricht schon der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie bereits beim Kauf kaputt war.

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist (und so klingt es) hilft es dir nur wenn du nachweist, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das ist nicht einfach. Da wärst du wohl besser vor dem Kauf zum Check in die Werkstatt gefahren...

Also wenn neben dem Wasserkanister nicht ein halbes Blumenbeet oder ein zu badendes Kleinkind im Kofferraum lag, kann ich mir bei bestem Willen nicht erklären, wieso da nicht direkt die Alarmglocken geschlagen haben...?

Vielleicht wollte er für unterwegs etwas Wasser zum Nachfüllen der Scheibenwaschanlage an Bord haben.
Der Job des Threadwiederbelebers ist: Beweise ihm das Gegenteil.

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