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Käufer droht mit Fahrzeugrückgabe!

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 9:51

Hallo liebe Leute,

ich habe gestern soeben meinen VW Passat 3C 2.0 TDI verkauft.

Optisch und Technisch in einem einwandfreien Zustand.

Der Käufer hat mich heute früh angerufen und meint, er will das KFZ sofort zurückgeben, da ich in der Anzeige "mit PDC" geschrieben habe und das KFZ dieses nicht besitzt.

Wir haben den Kaufvertrag genutzt:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf

 

Ich bin dem Käufer vor dem KFZ Kauf schon 300€ entgegengekommen.

Hat er Anspruch auf Rückgabe bzw. was ratet ihr mir?

 

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.

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Warum gibt man denn in der Anzeige Sachen an die man nicht hat.Das muss mir doch auffallen. Wie komm ich darauf wenn es sie nie gab? Ich verkaufe doch kein Auto laut Anzeige mit Lederaustattung,wenn ich nie eine hatte. Wer ist denn so durch den Wind ? Würde ihm auch anbieten das KFZ unter berücksichtigung der gef.KM zurückzunehmen.

am 28. Januar 2014 um 5:11

Hallo!

Zunächst einmal möchte ich in Frage stellen, dass das Fehlen einer PDC eine Rückabwicklung des KV rechtfertigt.

Es gilt grundsätzlich, dass eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.

Wäre nun ein Dieselmotor anstatt des gewünschten und annoncierten Benziners verbaut, wäre die Sache klar.

So aber würde ich dem Käufer 200 Eur oder die Rückabwicklung unter Berücksichtigung von Nutzungsgebühren und Wertminderung wegen einer evtl. bereits erfolgten Zulassung und somit höherer Halteranzahl in den Papieren anbieten.

Mensch, habt Ihr denn alle keine Augen im Kopf um ein gebrauchtes Auto vernünftig zu begutachten, bzw. so wenig Zeit, eine Annonce korrekt zu formulieren?

Gruß,

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Hallo!

Zunächst einmal möchte ich in Frage stellen, dass das Fehlen einer PDC eine Rückabwicklung des KV rechtfertigt.

Du hast den Thread nur kurz überflogen um dann deinen Haufen in Form eines Beitrags zu setzen.

 

Ich finde es nur gerecht, daß der Verkäufer kräftig brennen muß, wenn er falsche Angaben macht. Wenn ich beim Metzger 1 Pfund Wurst kaufe, will ich auch nicht weniger nach Hause tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Ich finde es nur gerecht, daß der Verkäufer kräftig brennen muß, wenn er falsche Angaben macht. Wenn ich beim Metzger 1 Pfund Wurst kaufe, will ich auch nicht weniger nach Hause tragen.

Hi,

grundsätzlich Richtig. Aber bei so offenschtlichen Dingen muß man schon Fragen wo der Käufer sein Hirn hatte (der Verkäufer natürlich auch :D)

oft erkennt man schon ja auf Bildern das sowas fehlt,spätesten bei der Besichtigung hätte es dem Käufer auffallen können/müssen. Der Käufer hätte dann vom Verkäufer seine Auslagen (Spritkosten etc.) für die unnütze Anfahrt verlangen können mehr aber auch nicht.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Zitat:

Original geschrieben von Letar

OT: 750GB <> 500GB ist keine Backuppartition. Unterschiede ergeben sich durch den Umrechnungsfaktor 1GB = 1000KB und 1GB = 1024KB. Auch in dem Fall hätte ich Nachbesserung vom Hersteller verlangt.

Ich bessere mal Deinen Unsinn nach.

1 GB = 1048576 KB

1 GB = 1024 MB

1 GB = 1073741824 Byte

1 GB = 8589934592 Bit

Mein Tip:

Kündige das Computer-BILD-Abo :D

hehe da hast du fast Recht, Asche auf unser beider Häupter :D

Wie sagt mein Chef, das was ich sage und das was ich meine müssen sie wissen.

Schlimm schlimm, was man hier immer wieder für Sachen lesen muß.

Man kann sein Auto wirklich nur noch nach Afrika verkaufen, oder es zu Schrott fahren.

Wenn dem Käufer die Eigenschaft PDC so sehr wichtig und kaufentscheidend war, wieso hat er es nicht bei Kauf überprüft?

Natürlich kann man mal in der Verkaufsanzeige einen Fehler machen und schnell mal was anklicken (ok, wenn es eigenhändig eingetragen oder geschrieben wurde ist es wieder was anderes), aber muß dies dann sofort vom Käufer ausgenutzt werden für eine Preisminderung oder Rückgabe?

Jedes Teil, was mir so wichtig ist, dass ich den Wagen zurückgeben wollte, würde ich bei Kauf doch selbst überprüfen.

Fazit: Demnächst nur Fotos und zu verkaufen in die Anzeige schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Schlimm schlimm, was man hier immer wieder für Sachen lesen muß.

Man kann sein Auto wirklich nur noch nach Afrika verkaufen, oder es zu Schrott fahren.

Wenn dem Käufer die Eigenschaft PDC so sehr wichtig und kaufentscheidend war, wieso hat er es nicht bei Kauf überprüft?

Vielleicht weil er sich einfach drauf verlassen hat?

Wie würdest Du das denn im Gegenzug sehen?

Mann kann einen Gebrauchtwagen nur noch zusammen mit einem Anwalt und einem Sachverständigen besichtigen, da man davon ausgehen muss vom VK belogen zu werden?

Kanns ja auch nicht sein.

Grundsätzlich (dem VK will ich das hier nicht unterstellen) bringt es ja durchaus Vorteile im Angebotstext "aus Versehen" Extras anzugeben, die man gar nicht hat.

Alleine weil das Fahrzeug dann bei weniger Detailsuchen durch das Raster fällt.

Klicke ich "aus Versehen" eine Klimautomatik als vorhanden an erscheint das Auto in Suchanfragen, die es ansonsten gar nicht berücksichtigt hätten.

Da kann so ein "Versehen" schon bares Geld bringen.

Doof, wenns dann nach hinten los geht.

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72

Fall1

zitat aus dem Urteilsspruch: "Die Leistungsangabe eines Autos spiele bei der Kaufentscheidung eine wesentliche Rolle und beeinflusse diese."

Wenn das die Rechtsprechung bei PDC genauso sieht, gebe ich dir Recht.

Wenn nicht, dann hat der Fall wenig mit dem TE zu tun.

"Herr Richter, ich hätte niemals ein Auto ohne PDC gekauft" dürfte vor Gericht wohl die meisten Zweifel ausräumen.;)

 

Das unkomplizierteste für den TE wird wohl sein, das Auto zurück zu nehmen und nochmal mit korrektem Angebot zu verkaufen.

Ddas nächte Mal passt er sicherlich besser auf, was er in den Text schreibt.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Schlimm schlimm, was man hier immer wieder für Sachen lesen muß.

Man kann sein Auto wirklich nur noch nach Afrika verkaufen, oder es zu Schrott fahren.

Wenn dem Käufer die Eigenschaft PDC so sehr wichtig und kaufentscheidend war, wieso hat er es nicht bei Kauf überprüft?

Vielleicht weil er sich einfach drauf verlassen hat?

Wie würdest Du das denn im Gegenzug sehen?

Mann kann einen Gebrauchtwagen nur noch zusammen mit einem Anwalt und einem Sachverständigen besichtigen, da man davon ausgehen muss vom VK belogen zu werden?

Kanns ja auch nicht sein.

Grundsätzlich (dem VK will ich das hier nicht unterstellen) bringt es ja durchaus Vorteile im Angebotstext "aus Versehen" Extras anzugeben, die man gar nicht hat.

Alleine weil das Fahrzeug dann bei weniger Detailsuchen durch das Raster fällt.

Klicke ich "aus Versehen" eine Klimautomatik als vorhanden an erscheint das Auto in Suchanfragen, die es ansonsten gar nicht berücksichtigt hätten.

Da kann so ein "Versehen" schon bares Geld bringen.

Doof, wenns dann nach hinten los geht.

So ist es. Ich finde es echt erstaunlich, dass hier manch einer die Position einnimmt, dass man die armen Verkäufer nicht so rannehmen sollte, Falschangaben sind lässliche Sünde, "kann doch mal passieren", "soll sich mal nicht so anstellen, der blöde Käufer" etc etc.

Eigentlich geht es unabhängig von der Rechtslage, die da eh ziemlich klar ist, um Aspekte des allgemeinen Anstands. "Besch$!§$n gilt nicht" und "versprochen ist versprochen", um es mal auf Sandkastenniveau runter zu brechen.

Es ist ganz allgemein im Leben so, dass man gemachte Zusagen einzuhalten hat. Auch wenn die Zusage im nachhinein ein Problem ist, gar nur "aus Versehen" geschah. Hilft nichts, vorher aufpassen/denken!

Aber anscheinend wird Meisterschaft im "sich-rauslabern" heutzutage oft als erstrebenswert angesehen. :mad: Bis auf oberste Ebene, wo Politiker es heutzutage ja unverschämt finden, wenn sie an ihren Wahlversprechen gemessen werden. Kaputte Gesellschaft!

Zumeist steht doch unter solchen Angeboten unter Ausschluß von Fehlern oder Gewähr...

Fehler können sich immer mal einschleichen, das hat nichts mit auf Seite des Verkäufers zu tun.

Inzwischen nimmt es nur Überhand mit den scheinbar "dummen" oder sich nach Kauf dumm stellenden Käufern, die aus jedem kleinen Mist noch Kapital schlagen wollen.

Es mag anders sein, aber bei mir gilt die Devise: Anzeigentext war Anzeigentext, deswegen ist der Interessent vorbeigekommen. Dann soll er sich von mir aus eine Stunde den Wagen ansehen, wenn er nicht Fachkundig ist, soll er 10 Brüder mitnehmen oder zum Tüv fahren, und alles was ihm wichtig ist vorher ansehen.

Das sagt natürlich nicht, dass man in die Anzeige irgendwelche Unwahrheiten reinschreiben soll, aber so ein Fehler wie in diesem Fall, Haken bei PDC aus versehen gesetzt kann passieren.

Ich sage auch nichts dazu, dass der Verkäufer nun das Auto zurücknehmen muß, oder sollte.

Es geht mir nur um die in letzter Zeit immer sorgloser Gebrauchtwagen kaufenden Menschen, die dann hinterher immer was auszusetzen haben.

Auch wegen diesen gibt es immer weniger und schlechtere Gebrauchtwagenangebote.

Soetwas kann man doch bei einem bestellten Neuwagen machen, dass man sich auf eine bestellte eigenschaft verlässt, ansonsten ist eben alles durchzuarbeiten, auch wenn es der Verbandskasten ist, den man später vermisst.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Zumeist steht doch unter solchen Angeboten unter Ausschluß von Fehlern oder Gewähr...

Das bedeutet aber nicht "Narrenfreiheit" über den Kaufabschuss hinaus.

Mit diesem Satz kann man bis zum Kaufvertrag eventuelle Fehler korrigieren, ohne dass schon der Kaufinteressent einen Schadensersatzanspruch hat (so lange, wie Fehler nicht vorsätzlich gemacht wurden, zB. nur um Interessenten anzulocken). Mit Abschluss des Kaufvertrags verliert der Satz dann aber seine Wirkung.

Mal ehrlich, wenn man mit einem einfachen Satz Gesetze und geltende Rechtsprechung außer Kraft setzen könnte, dann würde ich doch als erstes mir selbst ein Schild auf den Rücken kleben: "von der Steuer befreit".

am 28. Januar 2014 um 14:39

Ganz ehrlich, ich werde einige Schreiber hier bei MT nie verstehen. Wenn man doch offensichtlich recht wenig Ahnung vom BGB und seiner Auslegung in Deutschland hat und nicht mal grundlegenste Dinge wie "Invitatio ad Offerendum" kennt, warum muss man seine Ansichten dann hier lautstark, mehrfach und mit dem Brustton der Überzeugung als juristische Wahrheiten verkaufen? Ich verstehe das nicht. Diese Threads (ich zähl da mal diverse zum leidigen Thema Garantie/Gewährleistung hinzu, wo ja auch etliche steile Thesen hier zu lesen sind) stehen dann jahrelang im Netz und verwirren demnächst den nächsten Hilfesuchenden, der in Google darauf stößt.

Man kann ja durchaus der persönlichen Meinung sein, die Nachforderungen des Käufers seien übertrieben und angemessen und deshalb nicht stichhaltig. Aber dann sollte man das doch bitte als genau das hier auch kennzeichnen: als persönliche Meinung. Damit wäre allen (und der Wahrheit) wohl eher gedient.

Mein Dank gilt in diesen Thread u.a. Leuten wie Pflaumenkuchen oder Twindancer, die unbeirrt versuchen, hier echte Hilfestellung zu geben!

Ich weiss gar nicht, was der Käufer von Dir will,

vertraglich bindend ist nur der Kaufvertrag, die Anzeige ist eine Beschreibung, bei der

durchaus Fehler passieren können (gemacht nach besten Wissen und Gewissen).

Der Käufer könnte sich bei mir auf den Kopf stellen und von mir würde er auch nicht

mal mehr einen Cent zurück bekommen, ganz zu schweigen von einer Zuzahlung

für die Nachrüstung. Wie hat er Dich kontaktiert? Er selbst oder sein Anwalt?

Ihn würde ich an deiner Stelle erst mal ignorieren. Glaube nämlich nicht, das er

zum Anwalt geht...alles Einschüchterung.

LG

Swen

Zitat:

Original geschrieben von itzibitzi

Ich weiss gar nicht, was der Käufer von Dir will,

vertraglich bindend ist nur der Kaufvertrag, die Anzeige ist eine Beschreibung, bei der

durchaus Fehler passieren können (gemacht nach besten Wissen und Gewissen).

Der Käufer könnte sich bei mir auf den Kopf stellen und von mir würde er auch nicht

mal mehr einen Cent zurück bekommen, ganz zu schweigen von einer Zuzahlung

für die Nachrüstung. Wie hat er Dich kontaktiert? Er selbst oder sein Anwalt?

Ihn würde ich an deiner Stelle erst mal ignorieren. Glaube nämlich nicht, das er

zum Anwalt geht...alles Einschüchterung.

LG

Swen

Und die Einschüchterung kann dann wie folgt enden.

Käufer besteht auf Nacherfüllung, der Verkäufer folgt Deinem Rat und verweigert die Nacherfüllung.

Käufer lässt sich von VW eine PDC einbauen und klagt die Kosten als Schadenersatz ein.

Verkäufer wird gem. aktueller Rechtsprechung zu Schadenersatz verdonnert, dazu kommen noch die Verfahrenskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite. Dann ist der Verkäufer nachhaltig eingeschüchtert.

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