Käufer droht mit Fahrzeugrückgabe!
Hallo liebe Leute,
ich habe gestern soeben meinen VW Passat 3C 2.0 TDI verkauft.
Optisch und Technisch in einem einwandfreien Zustand.
Der Käufer hat mich heute früh angerufen und meint, er will das KFZ sofort zurückgeben, da ich in der Anzeige "mit PDC" geschrieben habe und das KFZ dieses nicht besitzt.
Wir haben den Kaufvertrag genutzt:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf
Ich bin dem Käufer vor dem KFZ Kauf schon 300€ entgegengekommen.
Hat er Anspruch auf Rückgabe bzw. was ratet ihr mir?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.
Hat er aber nicht....
Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.
Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von itzibitzi
Ich weiss gar nicht, was der Käufer von Dir will, …
Und weil du nix weißt, muss du das gleich posten? Ein Blick auf die Rechtsprechung der letzten Zeit würde dich erhellen, die Inhalte sind ja auf den vorigen 5 Seiten schon durchgekaut worden. Dass du immer noch nicht weißt, was der Käufer vom TE will, ist kein gutes Zeichen … 😰
Zitat:
Dass du immer noch nicht weißt, was der Käufer vom TE will, ist kein gutes Zeichen …
Ist schon ein gutes Zeichen, nicht nur unsere Kinder versagen beim PISA Test, die Schüler aus den 70er und 80er Jahren hätten da auch keine Schnitte gekriegt... 😁
Lesen und Verstehen sind verschiedene Paar Schuhe, in dem Forum hier kann das richtig Geld kosten, wenn einer auf solche Tipps reinfällt.
Beitragen zum Thema kann ich nichts, es wurde schon alles rechtlich perfekt dargelegt was den Verkäufer betrifft. Der Käufer kann sich da beruhigt zurücklehenen.
Befremdlich finde ich, dass hier im Thread immer noch Meinungen vorherschen, dem Verkäufer könne gar nichts geschehen. Entweder können diese Menschen alle nicht lesen, verstehen nicht was hier im Thread wirklich Klasse dargelegt wurde oder wollen einfach nur die Diskusion überflüssigerweise weiter antreiben.
Schade
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von itzibitzi
Ich weiss gar nicht, was der Käufer von Dir will,
vertraglich bindend ist nur der Kaufvertrag,
Schmarrkopf!
Weißt Du das, oder denkst Du dass es vielleicht so sein könnte?
Zitat:
Original geschrieben von itzibitzi
Der Käufer könnte sich bei mir auf den Kopf stellen und von mir würde er auch nicht
mal mehr einen Cent zurück bekommen, ganz zu schweigen von einer Zuzahlung
für die Nachrüstung.
Er müsste auch gar keine akrobatischen Einlagen vor dir zum besten geben.
Er könnte diesen Job die erledigen lassen die dafür da sind und es kostet ihn nichtmal einen Cent, da die Rechnung dafür dann ohnehin dir überlassen wird.
Welcher Weg mag da nun also wohl der preisgünstigere sein?😁
Manche lernens halt nur auf dem großen Dienstweg, und nebenbei bemerkt sind Leute wie du ein Grund dafür, warum ich niemals einen Gebrauchtwagen von privat kaufen würde.
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Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Natürlich kann man mal in der Verkaufsanzeige einen Fehler machen und schnell mal was anklicken (ok, wenn es eigenhändig eingetragen oder geschrieben wurde ist es wieder was anderes), aber muß dies dann sofort vom Käufer ausgenutzt werden für eine Preisminderung oder Rückgabe?
Möchtest Du ein Taschentuch?
Eine Verkaufsanzeige läuft unter der Rubrik "Geschriebenes Wort".
Und das geschriebene Wort sollte im Gegensatz zum gesprochenen Wort reiflich überlegt sein.
Und die Zeit hat man, v.a. bei einem Gegenstand von nicht unerheblichem Wert. Passat 3C ... vielleicht grob angenommen 5.500 bis 9.500 Euro... für das Geld würd ich mir persönlich wirklich die Mühe machen!
Wie sonst schaffen es Leute, eine 85-seitige Arbeit ohne inhaltliche Fehler anzufertigen, wo Andere mit ein paar wahrheitsgemäßen Zeilen beim Verkaufsgegenstand völlig überfordert sind?
Oder um es mit reom35 zu sagen: "Wer ist denn so durch den Wind, dass er Sachen angibt, die er nie im Auto hatte?"
Sorry, dafür fehlt mir einfach das Verständnis. Anzeigen kann man vorschreiben, editieren, mal in sich gehen, nicht zu viel Tinnef hineinschreiben, der nicht angegeben werden muss, etc. pp.
Ist ja nicht so wie zu des Führers Zeiten mit Schreibmaschine... heute gibt's Computer und Vorgeschriebenes lässt sich per Backspace-Taste "löschen". 😉
Also DAS ist wohl kein Argument.
Und auch bei Dir wäre ich gespannt, wie weit Deine Toleranz gegenüber Falschangaben geht.
cheerio
Anmerkung:
Kommt der TE überhaupt noch zurück?
Irgendwie ist Funkstille.
Oder ist der restlos bedient von unserer "Beratung"?
cheerio
Er wird inzwischen selbst erkannt haben, dass dies hier sicher nicht der richtige Ort ist, um die richtige Vorgehensweise herauszufinden.
Jeder zweite Beitrag schlägt das Gegenteil des Vorposters vor.
Woher soll der TE wissen wer weiß was schreibt und wer dampfplaudert?
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
[...]
Woher soll der TE wissen wer weiß was schreibt und wer dampfplaudert?
Indem er die Beiträge ernst nimmt, die auf Gesetzestexte und Urteile verweisen.
Und die ignoriert, die beginnen mit "ich würde aber..." oder Dinge der Art "würde sich bei mir die Zähne ausbeissen...". Das sind die Helden, die früher auf dem Dorfplatz aus der dritten Reihe gegröhlt haben "verbrennt die Hexen".
Das ist doch kein Meinungswettbewerb, sondern eine Fachfrage, die mit Fakten hinterfüttert werden kann.
Oder am besten diesen ganzen Forenquatsch ignorieren und direkt nach vergleichbaren Urteilen googeln.
PS: Das der TO sich am Ende der Dinge nicht mehr meldet, es keinen Feedback gibt wie die Sache am Ende ausgegangen ist, ist doch auch typisch Web-Forum, mehr als 95% der Thread laufen open end aus. Was die Sache ja auch so nutzenarm macht. Kein Erkenntnisgewinn, keiner Erfahrungs- oder gar Wissenssammlung, sondern nur Meinungsgerausche.
Zitat:
Original geschrieben von roro5556
........ Ich werde versuchen mich mit dem Käufer zu einigen. ......
Da er ja versucht, sich mit dem Käufer zu einigen, ist es doch viel besser auf sein Feedback zu warten da es m.E. nicht zielführend ist hier noch sich widersprechende Posts zu generieren.
Wie sieht es denn aus, wenn der Verkäufer PDC ankreuzt und auf Fahrzeugbildern keines zu sehen ist? ist es zumutbar, dass das auffällt?
letztendlich muss der Verkäufer spätestens beim Kaufvertrag sehen/bemerken, dass er einen Fehler im Anzeigetext hat oder? und bspw. im KV reinschreiben "anders als in der Anzeige, hat das Fahrzeug xyz kein PDC, dies wurde fälschlicherweise in der Anzeige angegeben".
Dann würde ein Käufer ja gleich sagen ist okay, aber dann 300€ weniger oder Ersatz für meine An- und Abfahrt.
sl
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Möchtest Du ein Taschentuch?Eine Verkaufsanzeige läuft unter der Rubrik "Geschriebenes Wort".
Und das geschriebene Wort sollte im Gegensatz zum gesprochenen Wort reiflich überlegt sein.Und die Zeit hat man, v.a. bei einem Gegenstand von nicht unerheblichem Wert. Passat 3C ... vielleicht grob angenommen 5.500 bis 9.500 Euro... für das Geld würd ich mir persönlich wirklich die Mühe machen!
Wie sonst schaffen es Leute, eine 85-seitige Arbeit ohne inhaltliche Fehler anzufertigen, wo Andere mit ein paar wahrheitsgemäßen Zeilen beim Verkaufsgegenstand völlig überfordert sind?
Oder um es mit reom35 zu sagen: "Wer ist denn so durch den Wind, dass er Sachen angibt, die er nie im Auto hatte?"
Sorry, dafür fehlt mir einfach das Verständnis. Anzeigen kann man vorschreiben, editieren, mal in sich gehen, nicht zu viel Tinnef hineinschreiben, der nicht angegeben werden muss, etc. pp.
Ist ja nicht so wie zu des Führers Zeiten mit Schreibmaschine... heute gibt's Computer und Vorgeschriebenes lässt sich per Backspace-Taste "löschen". 😉Also DAS ist wohl kein Argument.
Und auch bei Dir wäre ich gespannt, wie weit Deine Toleranz gegenüber Falschangaben geht.
cheerio
Taschentuch brauchst doch selber und am besten auch noch Klopapier...
Bei mir gilt noch immer das gesprochene Wort von Mann zu Mann mehr, als das heutige Geschreibsel, im Zeitalter von Internet und FB ist auf einmal jeder Legastheniker zum Schreibkünstler verkommen und jeder Dahergelaufene muß gerichtsfeste Anzeigen schalten.
Komm bleib mir mit den Geschichten weg.
Ich sagte schon, es geht mir nicht um den Richterspruch in diesem Fall, der ist keinesfalls so klar und sicher wie ihn hier einige sehen, das kann für beide Seiten ins Auge gehen.
Es geht darum, wie man als Käufer sein muß, um eine Eigenschaft die für sich so kaufentscheidend ist, nicht nachzuprüfen.
Wie ich schon sagte, bei einem bestellten Neuwagen kann man so blind vorgehen, aber bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat sicher nicht.
Ich bin ja auch etwas gespalten, da ich es mir nicht vorstellen kann, dass man als Käufer zu dritt aufläuft und das nicht sieht. Da kommt mir auch der Beigeschmack "Preisdrücker" in den Sinn.
Aber, man muss, wenn man einen ehrlichen Käufer vorraussetzt, dem Käufer sein Recht zugestehen.
Mir ist das auch passiert, Auto über 123 gekauft, hingefahren und gesehen Einbruchschaden an beiden Türen + alte und total abgefahrene Reifen obwohl TüV neu.
Wenn man das Szenario so durchspielt, dass es dem Käufer vor Ort aufgefallen wäre, dann hätte er das a) in die Preisverhandlung einbezogen oder wäre b) abgedampft + evtl. Forderung wegen An- und Abfahrt. Die alleinige Schuld liegt im Grunde beim Verkäufer .... Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
..., aber bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat sicher nicht.
Erkläre doch bitte mal, warum jemand für Fehler eines anderen zu haften hat?
Warum der Käufer für die Fehler des Verkäufers haften soll(te)?
Das ist doch eine völlige Verdrehung von so ziemlich allem: Nicht derjenige, der ein Schreiben verfasst ist für den Inhalt verantwortlich, sondern derjenige, der dieses Schreiben liest.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Bei mir gilt noch immer das gesprochene Wort von Mann zu Mann mehr, als das heutige Geschreibsel, [...]
Hmm, Pferdehändler stehen auf das gesprochene Wort. 🙄