Käufer droht mit Fahrzeugrückgabe!
Hallo liebe Leute,
ich habe gestern soeben meinen VW Passat 3C 2.0 TDI verkauft.
Optisch und Technisch in einem einwandfreien Zustand.
Der Käufer hat mich heute früh angerufen und meint, er will das KFZ sofort zurückgeben, da ich in der Anzeige "mit PDC" geschrieben habe und das KFZ dieses nicht besitzt.
Wir haben den Kaufvertrag genutzt:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf
Ich bin dem Käufer vor dem KFZ Kauf schon 300€ entgegengekommen.
Hat er Anspruch auf Rückgabe bzw. was ratet ihr mir?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.
Hat er aber nicht....
Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.
Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.
92 Antworten
Außerdem ist doch hier im V+S eine beliebte Floskel "Zahl wie ein Mann". Das würde sich hier dann an den TE richten 😁
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Hmm, Pferdehändler stehen auf das gesprochene Wort. 🙄Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Bei mir gilt noch immer das gesprochene Wort von Mann zu Mann mehr, als das heutige Geschreibsel, [...]
.., Gebrauchtwagenverkäufer, ... also immer dann, wenn man etwas garantieren muss, bei der die einzige Garantie dann die ist, dass der Käufer hinterher nichts beweisen kann.
Man kann doch keinen Gebrauchtwagenkauf auf die selbe Ebene stellen, wie eine lang andauernde Geschäftsbeziehung, bei der man auf ein für mündliche Abmachungen notwendiges Vertrauen bauen kann - und dies auch nur für eine geringe Zeit, bis das schriftlich bestätigt auf dem Tisch liegt.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Bei mir gilt noch immer das gesprochene Wort von Mann zu Mann mehr, als das heutige Geschreibsel, im Zeitalter von Internet und FB ist auf einmal jeder Legastheniker zum Schreibkünstler verkommen und jeder Dahergelaufene muß gerichtsfeste Anzeigen schalten.
Komm bleib mir mit den Geschichten weg.
Ach ja, jetzt sind das Internet und FB wieder schuld.
Es scheint ja über die Maßen schwierig zu sein, unfallfrei Informationen auf ein paar Zeilen zu verteilen.
Und es mag ja sein, dass Du nur mit gemütsmäßig "einfachen" Leuten zu tun hast, die sich im Internet bewegen wie der erste Mensch, aber es gibt auch Leute, die bewusst mit Daten umgehen und die in der Lage sind, eine Verkaufsanzeige zu schreiben, ohne dass die Ware zurückkommt.
Und das mit dem gesprochenen Wort hast Du nicht verstanden.
Es ging mir darum, dass ich niemandem einen Versprecher nachtrage oder dass er sich im gesprochenen Wort geirrt hat.
Ich bin auch kein Mensch, der jedes Gramm auf die Goldwaage legen würde, in dieser Hinsicht.
Ich mache auch Dinge mündlich mit Leuten, die ich schon seit Jahren kenne.
Aber wenn man etwas schreibt, verfasst, anfertigt, für komplett Fremde, dann gehe ich davon aus, dass derjenige das auch mal durchgelesen hat und weiß, was er aussagen möchte.
Ich meine, wo kommen wir denn sonst hin?
Dann kann ich ja auch, wie ein Vorredner schon sagte, in die Anzeige einen Laptop schreiben und im Kaufvertrag steht dann eine Gehwegplatte.
Und darauf zielte doch anscheinend Deine Kritik ab, oder nicht?
Dass sich Leute beschweren, weil das Objekt nicht die Eigenschaften hat, die angepreist wurden.
Das ist doch eindeutig die Schuld des Verfassers und nicht des Kaufinteressenten.
Es gab reichlich Passat 3C auch mit Einparkhilfe, daher ist das gar nicht so unüblich und kann auch einfach mal ohne Hinterfragung so angenommen werden.
Die Pflicht, dies richtigzustellen, hat der Verkäufer.
Wenn die Einparkhilfe vorhanden, aber kaputt wäre, dann wäre das für den Verkäufer wiederum kein Problem, denn privat wird idR die Gewährleistung ausgeschlossen. Aber wenn die PDC gar nicht da ist, obwohl es drinsteht, hm... dazu habe ich mich ja nun hinreichend geäußert.
cheerio