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Pkw verkaufen.. Käufer mit gelbe Kennzeichen???

Themenstarteram 17. März 2016 um 4:22

Hallo,

Ich werde meine PKW verkaufen und möchte es erst nach dem ich das Auto abgemeldet habe abgeben aber fragt sich nur ob die Käufer dann auch Geduld haben weil bei uns muss man für alles Termin machen, Fahrzeug anmelden/abmelden usw... Bis man Termin bekommt können auch 4-5 Tage vergehen also ich als Käufer hätte da keine Lust drauf ganz ehrlich! Vor knapp zwei Jahren hab ich mein erste PKW verkauft/abgemeldet da hab ich nur Fahrzeugschein gebraucht aber jetzt braucht man Fahrzeugbrien und TÜV Unterlagen dazu ??????

 

Meine Frage wäre kann ich den Käufer meine Auto geben wenn er mit gelbe Nr. Schilder kommt? Werde ihn dann die Papiere nach der Anmeldung aushändigen.

Kann es eventuell Probleme geben wenn er mein PKW welche laut kaufvetrag ihm gehört aber noch nicht angemeldet ist?

Problem ist halt auch das ich keine private stell Platz habe sonst würde ich mein PKW vorher anmelden und dann verkaufen. Abgemeldete Fahrzeuge haben ja in der Öffentlichkeit nichts verloren da weder versucht noch versteuert sind.

 

Wenn ihr weitere Tipps für mich habt dann lasst mich das bitte wissen. Hab grad kein Plan was und wieviel das machen soll. Früher ging's alles ohne Termine jetzt seit 6 mon. Muss man für alles Termin machen sogar für kurzzeit Kennzeichen. Offenbach am Main ????

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28 Antworten

Eigentlich ist das Problem nur im Kopf. :-) Bist nicht der Einzige, also kein Stress. Weil der Gesetzgeber und die Versicherungen haben das schön geregelt. Der Verkäufer mit Wohnsitz in Deutschland übernimmt automatisch auch deine Versicherung ab dem Kaufdatum. Im Vertrag über das Autosteht, dass die Versicherung auf den neuen Besitzer übergeht, das Datum, die Uhrzeit und der Kilometerstand. Nachdem er bei dir vom Hof ist, machst du einen Anruf bei Deiner Versicherung und teilst es denen mit. Fertig.

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 17. März 2016 um 05:22:36 Uhr:

Meine Frage wäre kann ich den Käufer meine Auto geben wenn er mit gelbe Nr. Schilder kommt? Werde ihn dann die Papiere nach der Anmeldung aushändigen.

Kann es eventuell Probleme geben wenn er mein PKW welche laut kaufvetrag ihm gehört aber noch nicht angemeldet ist?

Häää?

Gelbe Nummernschlilder sind ausschließlich für nicht angemeldete Fahrzeuge zulässig.

Die bekommt man aber nicht mehr pauschal, die müssen auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (danke an all die Idioden die damit mit ihren Schrottkarren auf irgendwelche Treffen gefahren sind).

Es wird also niemand mit gelben Nummernschildern unter dem Arm bei dir vorbei kommen.

Wenn dann kannst du es nach der Probefahrt abmelden und der Käufer kommt mit normalen Nummernschildern.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 17. März 2016 um 8:37

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. März 2016 um 07:17:30 Uhr:

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 17. März 2016 um 05:22:36 Uhr:

Meine Frage wäre kann ich den Käufer meine Auto geben wenn er mit gelbe Nr. Schilder kommt? Werde ihn dann die Papiere nach der Anmeldung aushändigen.

Kann es eventuell Probleme geben wenn er mein PKW welche laut kaufvetrag ihm gehört aber noch nicht angemeldet ist?

Häää?

Gelbe Nummernschlilder sind ausschließlich für nicht angemeldete Fahrzeuge zulässig.

Die bekommt man aber nicht mehr pauschal, die müssen auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (danke an all die Idioden die damit mit ihren Schrottkarren auf irgendwelche Treffen gefahren sind).

Es wird also niemand mit gelben Nummernschildern unter dem Arm bei dir vorbei kommen.

Wenn dann kannst du es nach der Probefahrt abmelden und der Käufer kommt mit normalen Nummernschildern.

Gruß Metalhead

Also... Ich hab diese PKW vor knapp nem Jahr gekauft... Gelbeschilder geholt.... Von Frankfurt nach Nürnberg gefahren und das PKW abgeholt mit Brief, TÜV und weitere Papiere ;) natürlich volle Kaufpreis abgedrückt!

Das Fahrzeug war angemeldet daher bekam ich von den Verkäufer die Fahrzeugschein nicht. Nächsten Tag hat er das Fahrzeug abgemeldet und zwei Tagen später hab ich dann die vollständige Papiere gehabt... Bis dahin mit gelbe Kennzeichen gefahren ;) niemand hat dich gemeckert... Abgesehen davon wissen die Büroangestellte ja eh net ob das Fahrzeug noch angemeldet oder abgemeldet ist

 

Aber hier Frankfurt/Offenbach braucht man für Abmeldung Brief und Schein sonst könnte ich den Käufer ja Brief geben damit er nicht mistraurisch wird.

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 17. März 2016 um 09:37:03 Uhr:

Also... Ich hab diese PKW vor knapp nem Jahr gekauft... Gelbeschilder geholt.... Von Frankfurt nach Nürnberg gefahren und das PKW abgeholt mit Brief, TÜV und weitere Papiere ;)

Tja, dann versuch das heute nochmal. ;)

Da gabs letztes Jahr eine Änderung.

Zitat:

Das Fahrzeug war angemeldet daher bekam ich von den Verkäufer die Fahrzeugschein nicht.

Das war auch da schon nicht zulässig, da das Fahrzeug doppelt versichert war.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 17. März 2016 um 09:37:03 Uhr:

 

Also... Ich hab diese PKW vor knapp nem Jahr gekauft... Gelbeschilder geholt.... Von Frankfurt nach Nürnberg gefahren und das PKW abgeholt mit Brief, TÜV und weitere Papiere ;) natürlich volle Kaufpreis abgedrückt!

War das vor oder nach dem 01. April? Denn ab da gelten die Änderungen?

Zitat:

@Genie21 schrieb am 17. März 2016 um 06:20:06 Uhr:

...haben das schön geregelt.

Das ist nur in der Theorie "schön" geregelt!

In der Praxis ist immernoch der letzte bekannte Halter auf den das Fahrzeug zugelassen war der erste Ansprechpartner & Rechnungsempfänger bzw. der der die Rennerei hat, wenn der neue Besitzer das Fahrzeug nicht ummeldet und irgendwelchen Schabernack damit treibt...

Insofern sollte man sich beim Verkauf eine Kopie des Personalausweises vom Käufer anfertigen wenn man das Fahrzeug angemeldet verkauft!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 17. März 2016 um 12:20:40 Uhr:

 

Insofern sollte man sich beim Verkauf eine Kopie des Personalausweises vom Käufer anfertigen wenn man das Fahrzeug angemeldet verkauft!

Ah ja...und weil du ne Kopie gemacht hast, macht er keinen Quatsch? Kannst du aus dem Stand beurteilen, ob du vielleicht ein gefälschtes Dokument vorgelegt bekommst? Insbesondere bei ausländischen Dokumenten, in denen nicht mal eine Adresse steht? Was also genau willst du mit dieser tollen Kopie genau bezwecken? Du könntest auch sein Telefon kopieren, hat in etwa die gleiche Sinnhaftigkeit. Genauso wie die immer wieder beliebten Tipps, das man doch die Verpflichtung zur Ummeldung im Kaufvertrag aufnehmen soll. Bringt überhaupt nix...

Ich verstehe nicht, was hier immer für Sachen diskutiert werden. Es gibt genau drei Möglichkeiten:

1. Fahrzeug abgemeldet verkaufen. Wie der Köufer den Rest erledigt, kann dem Verkäufer TOTAL egal sein. Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen, Anhänger, ... Schränkt ggf. den Käuferkreis ein, bietet aber die meiste Sicherheit.

2. Fahrzeug am Tag des Verkaufs abmelden, mit den entwerteten Kennzeichen kann bis 24h des Abmeldetages gefahren werden. Ebenfalls relativ sicher, aber meist unbequem, wenn man die Kennzeichenkombination behalten will.

3. Angemeldet verkaufen. Gut für direkte Freunde. Sollte man es einer fremden Person verkaufen, dann auch die gesetzlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken. Und zwar KOMPLETT ausgefüllt und von BEIDEN unterschrieben. Ansonsten ist sie unwirksam und man hat ggf. Probleme, insbesondere bei Steuer und Verkehrsverstößen. Ein Kaufvertrag ist KEINE Veräußerungsanzeige, anderer Inhalt, anderer Regelungsgehalt. Beachtet man das nicht, ist das Risiko für Rennereien und Ärger am größten.

Mit einer Kopie kann man wenigstens halbwegs umgehen dass ein falscher Name ferner eine falsche Adresse eingetragen wird...und nur für einen Gebrauchtwagen in der üblichen "Gewicht in Kg = Verkaufspreis in €uro" Klasse werden wohl die wenigsten ein solches Dokument fälschen bzw. direkt dabei haben...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 17. März 2016 um 13:10:39 Uhr:

ferner eine falsche Adresse eingetragen wird...

Die ja in so vielen Dokumenten drin steht...außer dem deutschen Personalausweis nämlich NIRGENDS...

 

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 17. März 2016 um 13:10:39 Uhr:

nur für einen Gebrauchtwagen in der üblichen "Gewicht in Kg = Verkaufspreis in €uro" werfen wohl die wenigsten ein solches Dokument fälschen bzw. direkt dabei haben...

:D:D:D Dann kennst du dich ja besonders gut im Gebrauchtwagenmarkt aus...aber mach mal, ist ok ;)

 

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 17. März 2016 um 13:15:53 Uhr:

...aber mach mal, ist ok ;)

Niemand wird dazu gezwungen ein Fahrzeug an einen zweifelhaften Käufer zu veräußern... ;)

Aber auch die "Was is letzde Prais" -Käufer verfügen i.d.R. über einen deutschen Personalausweis.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. März 2016 um 10:04:04 Uhr:

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 17. März 2016 um 09:37:03 Uhr:

Also... Ich hab diese PKW vor knapp nem Jahr gekauft... Gelbeschilder geholt.... Von Frankfurt nach Nürnberg gefahren und das PKW abgeholt mit Brief, TÜV und weitere Papiere ;)

Tja, dann versuch das heute nochmal. ;)

Da gabs letztes Jahr eine Änderung.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. März 2016 um 10:04:04 Uhr:

Zitat:

Das Fahrzeug war angemeldet daher bekam ich von den Verkäufer die Fahrzeugschein nicht.

Das war auch da schon nicht zulässig, da das Fahrzeug doppelt versichert war.

Gruß Metalhead

Wie bitte? Entweder beim Nocheigentümer versichert oder schon beim Jetztbesitzer, dann endet doch der alte Deal und die Versicherung die raus ist, atmet auf. So kenn ich das

Ich kenne da allerdings den ein oder anderen, der einfach nicht umgemeldet hat, um billig durchs Leben zu kommen...

Zitat:

@Creeper45 schrieb am 17. März 2016 um 20:41:36 Uhr:

Wie bitte? Entweder beim Nocheigentümer versichert oder schon beim Jetztbesitzer, dann endet doch der alte Deal und die Versicherung die raus ist, atmet auf. So kenn ich das

Hä? Die gelben Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) sind für nicht zugelassene Fahrzeuge gedacht. Demzufolge hast du dafür auch eine Versicherung.

Daß die an ein zugelassenes Fahrzeug montiert werden ist nicht vorgesehen, machst du es doch, hast du das Fahrzeug doppelt versichert (weil ja logischerweise ein zugelassenes Fahrzeug auch versichert ist).

Gruß Metalhead

Vor allem bewegt man sich im Bereich des Kennzeichenmißbrauchs...

Hallo, Metalhead,

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. März 2016 um 10:04:04 Uhr:

Das war auch da schon nicht zulässig, da das Fahrzeug doppelt versichert war.

die doppelte Versicherung ist nicht das Problem, denn das interessiert niemanden. Hauptsache, es besteht überhaupt eine Versicherung.

Das Problem ist die in dem Moment bestehende doppelte Zulassung eines PKW mit zwei unterschiedlichen Kennzeichen.

Viele Grüße,

Uhu110

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