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Käufer droht mit Fahrzeugrückgabe!

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 9:51

Hallo liebe Leute,

ich habe gestern soeben meinen VW Passat 3C 2.0 TDI verkauft.

Optisch und Technisch in einem einwandfreien Zustand.

Der Käufer hat mich heute früh angerufen und meint, er will das KFZ sofort zurückgeben, da ich in der Anzeige "mit PDC" geschrieben habe und das KFZ dieses nicht besitzt.

Wir haben den Kaufvertrag genutzt:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf

 

Ich bin dem Käufer vor dem KFZ Kauf schon 300€ entgegengekommen.

Hat er Anspruch auf Rückgabe bzw. was ratet ihr mir?

 

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.

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OT: 750GB <> 500GB ist keine Backuppartition. Unterschiede ergeben sich durch den Umrechnungsfaktor 1GB = 1000KB und 1GB = 1024KB. Auch in dem Fall hätte ich Nachbesserung vom Hersteller verlangt.

Zitat:

Original geschrieben von Letar

Ich kann mir da auch vorstellen, dass ein Unterschied zwischen bewusst eingegeben und versehentlich angekreuzt gibt.

Bewusst falsch ist ein strafrechtlich relevanter Betrug, bei versehentlich entfällt die Straftat - aber nicht die Haftung.

Wenn ich versehentlich Deinen Wagen ramme, zB. wegen Glatteis rein rutsche, dann bin ich doch auch nicht wegen "ungewollt", "leider nicht aufgepasst", oder "hast eben Pech gehabt" aus der Haftung raus.

 

Zitat:

... oder sich 50:50 der Kosten für eine Nachrüstung teilt (jeder 150€ in dem Fall). Hier sieht man dann auch schnell ob der Käufer PDC haben möchte oder ob es doch nur zum Preisdrücken gedacht war.

Wenn Dir etwas verkauft wurde, dann wirst Du dich mit weiteren 50% an den Kosten beteiligen, damit Du auch das bekommst, was Du bereits gekauft hast - wieso glaube ich das nicht?

Nein ich meinte, dass es ein Unterschied sein könnte, ob man versehentlich ein Häkchen setzt (Tab + Leertaste) oder in den Anzeigetext ein PDC eintippt (okay, auch aus versehen da geträumt oder falsch abgetippt). Interessant ist es ob es dem Käufer zumutbar war das Fehlen des PDC zu bemerken (bspw. Bilder im Angebot). Ich empfinde den Käufer auch im Recht, kann mir aber echt nicht vorstellen, dass der Verkäufer so "absolut" in die Mangel genommen werden kann.

Mich würde hier wirklich ein Fall der Rechtsprechung interessieren, so richtig habe ich nichts im Netz finden können (bin allerdings auch gerade nicht voll dabei mit der Suche)

Ich kann nur von mir ausgehen und ich bin ein Freund von einfach Lösungen und dem Motto Leben und leben lassen, wenn ich bspw. das Auto 100% möchte, dann würde ich mich darauf einlassen (die 50:50 waren beispielhaft, können nat. auch 25:75 sein) oder das Auto zurückgeben und weitersuchen. Ich kann das jetzt mit dem PDC schlecht sagen, denn mir wäre das sicher aufgefallen und PDC wäre für mich nicht kaufentscheidend. Allerdings wochenlang eine Rennerei zu haben, um mein Recht durchzusetzen und vllt. doch einem Vergleich zuzustimmen, vllt. meine RS zu verlieren, da hätte ich besseres zu tun. Daher ja, ich würde eine einvernehmliche Lösung suchen und wenn ich PDC haben wollen würde, auch nachträglich etwas Geld (Verhältnismäßigkeit wahren) investieren.

Zitat:

Original geschrieben von Letar

OT: 750GB <> 500GB ist keine Backuppartition. Unterschiede ergeben sich durch den Umrechnungsfaktor 1GB = 1000KB und 1GB = 1024KB. Auch in dem Fall hätte ich Nachbesserung vom Hersteller verlangt.

Ich bessere mal Deinen Unsinn nach.

1 GB = 1048576 KB

1 GB = 1024 MB

1 GB = 1073741824 Byte

1 GB = 8589934592 Bit

Mein Tip:

Kündige das Computer-BILD-Abo :D

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Ich bessere mal Deinen Unsinn nach.

1 GB = 1048576 KB

Du weißt aber, auf was es ankam, nämlich die unterschiedliche Angabe mit Dezimal- oder Binärpräfix.

Deine Angabe 1 GB = 1024 MB ist nämlich genauso unsinnig,

1 GB = 1.000.000.000 Byte,

1024 MB = 1.024.000.000 Byte

Auf was du wahrscheinlich anspielst ist der IEC-Name, da könntest du dich hier ein wenig informieren.

Zitat:

Original geschrieben von Letar

Interessant ist es ob es dem Käufer zumutbar war das Fehlen des PDC zu bemerken (bspw. Bilder im Angebot).

Hier muss aber vorher eine Gewichtung festgelegt werden.

Darf der Verkäufer schreiben, was immer er will, ohne dass es eine Verantwortung und Haftung daraus gibt, weil die Pflicht zur Überprüfung aller Angaben höher gewichtet ist?

Es werden bestimmte Eigenschaften besonders hervorgehoben, und gerade diese Hervorhebungen müssen dann überprüft werden? Eigenschaften, die dem Verkäufer bei einem vorhandenen PDC sehr bekannt sein müssen.

Unabhängig, wie versehentlich dies versehentlich angeklickt wurde - wie glaubhaft würde genau diese Position bei "versehentlich" vor Gericht aussehen: Weil man sich als Verkäufer die eigene Verkaufsanzeige nie durchgelesen hat; oder sich durchgelesen hat, aber die Zusicherung von PDC nie aufgefallen ist; oder weil man den beim engen Rangieren fehlenden Piepton als vorhandenes PDC angesehen hat?

Es gibt sicherlich Ausstattungsdetails, die wären diskutabel, aber beim hier vorliegenden PDC und seine Effekte dann versehentlich ankreuzen, versehentlich in der eigenen Anzeige übersehen und versehentlich nicht im Kaufvertrag richtig stellen und auch noch frei einer Haftung zu sein - mag sein, nur dürfte es schwer werden, auch einen Richter zu finden, der das ebenso sieht.

 

Zitat:

Ich empfinde den Käufer auch im Recht, kann mir aber echt nicht vorstellen, dass der Verkäufer so "absolut" in die Mangel genommen werden kann.

Dieses "absolut" ergibt sich doch nur aus der Situation, dass ein Nachrüsten sehr teuer ist.

Soll man nun die Pflichten eines Verkäufers und Rechte eines Käufers an den finanziellen Auswirkungen fest machen - je teurer eine Mängelbeseitigung wird, um so geringer ist die Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Angaben?

 

Zitat:

Ich kann nur von mir ausgehen und ich bin ein Freund von einfach Lösungen ...

Ich hier sicherlich auch aus der Motivation, dass die komplizierte Lösung aller Voraussicht nach zu dem selben Ergebnis führt, aber wegen Kollateraleffekten erheblich teurer werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Ich bessere mal Deinen Unsinn nach.

1 GB = 1048576 KB

Du weißt aber, auf was es ankam, nämlich die unterschiedliche Angabe mit Dezimal- oder Binärpräfix.

Deine Angabe 1 GB = 1024 MB ist nämlich genauso unsinnig,

1 GB = 1.000.000.000 Byte,

1024 MB = 1.024.000.000 Byte

Auf was du wahrscheinlich anspielst ist der IEC-Name, da könntest du dich hier ein wenig informieren.

Ich glaube ich schlendere lieber mit einem Blinden durch den Louvre, bevor ich Dir meine binäre Welt erkläre :p

am 27. Januar 2014 um 18:15

Betriebssysteme (außer Mäc) und Fachliteratur rechnen mit 2^X, die Dezimalpräfixe werden nur von Ebay-Käufern verwendet, die die Kunden bei Festplatten verarschen wollen.

Ich hab euch mal ein paar Urteile zusammengesucht:

http://www.volksfreund.de/.../...ss-Geld-zurueckzahlen;art8049,3043686

http://www.auto.de/.../...Angaben-im-Inserat-muessen-korrigiert-werden

http://www.ra-kotz.de/gebrauchtwagen.htm

Sind alle eindeutig und ich hab noch mehr gefunden. Falsche Angaben im Inserat führen zum Gewährleistungsanspruch des Käufers.

Hallo,

also ich kann bei den drei Urteilen aber keinen konkr. Zusammenhang zum TE finden.

In den Urteilen geht es getürkten km-Stand, bewusst verschwiegene Mängel und falsche Angaben zur Motorisierung.

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72

Hallo,

also ich kann bei den drei Urteilen aber keinen konkr. Zusammenhang zum TE finden.

In den Urteilen geht es getürkten km-Stand, bewusst verschwiegene Mängel und falsche Angaben zur Motorisierung.

Über Fall 2 +3 kann man geteilter Meinung sein (zumal fall 3 ziemlich alt ist, das war noch zu DM Zeiten).

aber Fall 1 trifft das Problem auf den Punkt - es wurde eine Eigenschaft angeboten, die das Auto gar nicht hatte, im Fall des TE halt das PDC. Ich streite gerne (mein Anwalt liebt mich) - aber wenn ich der VK wäre, ich würde das Auto zurücknehmen und es noch mal mit richtigen Angaben verkaufen).

Fall1

zitat aus dem Urteilsspruch: "Die Leistungsangabe eines Autos spiele bei der Kaufentscheidung eine wesentliche Rolle und beeinflusse diese."

Wenn das die Rechtsprechung bei PDC genauso sieht, gebe ich dir Recht.

Wenn nicht, dann hat der Fall wenig mit dem TE zu tun.

Zeitungen und Laptops sind völlig unerheblich, die Rechtssprechung ist eindeutig.

 

In der Annonce zugesicherte Eigenschaften sind Bestandteil des Kaufvertrages. Wenn im Angebot ausdrücklich eine PDC zugesichert ist, so ist diese zugesicherte Eigenschaft rechtsverbindlich. Der Verkäufer ist also gut beraten, mit dem Käufer eine wie auch immer geartete Übereinkunft zu erlangen, hierüber aber unbedingt auch einen schriftlichen Zusatz zum Kaufvertrag anzufertigen. Hart auf hart muss der TE den Wagen zurücknehmen.

 

"Aus Versehen falscher Haken gesetzt" oder "unbesehen einkopiert" ist das Pech des Verkäufers, der Käufer ist weder in der Lage noch verpflichtet nachzuprüfen, ob der Verkäufer das Angebot sorgfältig/fachlich richtig erstellte.

am 27. Januar 2014 um 19:22

Mal ne blöde Frage, wenn der Verkäufer auf Rückgabe besteht muß er ja für Nutzung zahlen, und natürlich für von ihm verursachte Schäden. Das ist doch eher witzlos bei einem Gebrauchtfahrzeug, bei dem garantiert nicht jeder kleine Kratzer im Kaufvertrag erwähnt wurde?

am 27. Januar 2014 um 19:33

etwas merkwürdig ist die geschichte schon, aber kann mir vorstellen wenn einer sein neues auto abholt schaut er auf andere dinge als eine pdc. zumal diese hat ab einer gewissen klasse fast schon standard ist.

die frage ist halt will er nur paar euro abzocken, dann würde ich ihm erklären du nimmst von deinem recht auf nachbesserung gebraucht und klebst ihm so ne china scheiße für 100 euro dran.

von orginal pdc ab werk steht ja definitiv nix. da wird er wohl auch mit dem besten anwalt schlechte karten haben.

oder stört es ihn wirklich so extrem dass er den wagen ohne nicht gekauft hätte. aber wenn ihm der wagen sonst gefällt muß man doch eigentlich eine lösung finden....

 

i

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Mal ne blöde Frage, wenn der Verkäufer auf Rückgabe besteht muß er ja für Nutzung zahlen, und natürlich für von ihm verursachte Schäden. Das ist doch eher witzlos bei einem Gebrauchtfahrzeug, bei dem garantiert nicht jeder kleine Kratzer im Kaufvertrag erwähnt wurde?

..... soll heißen Käufer ??

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