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Käufer droht mit Fahrzeugrückgabe!

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 9:51

Hallo liebe Leute,

ich habe gestern soeben meinen VW Passat 3C 2.0 TDI verkauft.

Optisch und Technisch in einem einwandfreien Zustand.

Der Käufer hat mich heute früh angerufen und meint, er will das KFZ sofort zurückgeben, da ich in der Anzeige "mit PDC" geschrieben habe und das KFZ dieses nicht besitzt.

Wir haben den Kaufvertrag genutzt:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf

 

Ich bin dem Käufer vor dem KFZ Kauf schon 300€ entgegengekommen.

Hat er Anspruch auf Rückgabe bzw. was ratet ihr mir?

 

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.

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Themenstarteram 27. Januar 2014 um 13:19

Ich wusste das mein KFZ kein PDC besitzt, hatte eine Beschreibung für mein Fahrzeug kopiert und nicht bemerkt, dass PDC dabeistand.

Es wurde bei dem 1. Telefonat nie nach PDC gefragt und bei der Besichtigung auch nicht.

Ich werde versuchen mich mit dem Käufer zu einigen.

Weiß einer, wie teuer die Nachrüstung ist?

Hi,

ich vermute das dem Käufer das PDC nicht wirklich wichtig ist,sonst wäre ihm das fehlen gleich aufgefallen ;)

Aber es ist jetzt natürlich ein willkommener Anlaß Geld rauszuschlagen.

Die nachrüstung einer originalen PDC dürfte teuer sein, es gibt im Zubehör aber gute System. (selbst die 20€ billigst teile aus China funktionieren)

In akzeptabler Qualität incl. Einbau solltest du mit ca. 300€ rechnen (nur hinten)

Gruß Tobias

Ich glaube nicht, dass eine nicht-originale PDC dem rechtlichen Anspruch an eine Nachbesserung in diesem Fall gerecht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

… In akzeptabler Qualität incl. Einbau solltest du mit ca. 300€ rechnen (nur hinten)

Das habe ich für mein Nachrüst-PDC (nur hinten) auch bezahlt.

PDC nachzurüsten wäre durchaus eine Möglichkeit, sofern nirgends steht oder stand, dass das PCD ab Werk verbaut war. Auch ein Nachrüst-PDC ist ein PDC und erfüllt somit den Kaufvertrag, auch wenn es nicht so elegant ins Fahrzeug integriert ist wie ein originales.

Zitat:

Original geschrieben von roro5556

Ich wusste das mein KFZ kein PDC besitzt, hatte eine Beschreibung für mein Fahrzeug kopiert und nicht bemerkt, dass PDC dabeistand.

Es wurde bei dem 1. Telefonat nie nach PDC gefragt und bei der Besichtigung auch nicht.

Ich werde versuchen mich mit dem Käufer zu einigen.

Weiß einer, wie teuer die Nachrüstung ist?

Ich denke, dass der Versuch einer Einigung sinnvoll ist. Denn der Käufer hat nach meinem Verständnis zwar kein sofortiges Recht auf Rückabwicklung, wohl aber ein Recht auf Nachbesserung, da das Ausstattungsdetail zugesagt war, wenngleich auch "nur" in der Anzeige und nicht im Kaufvertrag.

Der Verkäufer hat ebenfalls kein Recht auf Rückabwicklung.

Wäre ich der Käufer und wäre die PDC ein für mich unverzichtbares Ausstattungsmerkmal, dann würde ich den Verkäufer direkt zur Nachbesserung auffordern. Versagt der Verkäufer diese, dann würde ich mein Recht via Anwalt einfordern, wobei ich im Rahmen der Schadenersatzpflicht den Anwalt bitten würde seine Kosten direkt dem Verkäufer in Rechnung zu stellen (das habe ich in der Form als Käufer selbst schon so praktiziert, wenngleich der Verkäufer ein Händler war).

Wäre ich der Verkäufer, dann würde ich mich für das Versehen entschuldigen und den Prozess abzukürzen versuchen. Für den Fall, dass die PDC für den Käufer unverzichtbar ist, würde ich eine Rückabwicklung anbieten. Für den Fall, dass die PDC verzichtbar ist, würde ich eine Kaufpreisminderung anbieten. Die hier bereits genannten 300 EUR halte ich persönlich für eine gute Größenordnung.

am 27. Januar 2014 um 13:42

Anderes Szenario: In einer Zeitung wird ein Artikel angeboten. Ich stiefele hin und will genau diese Teil haben. Oder, im Schaufenster wurde "versehentlich" der falsche Preis ausgezeichnet. Das stellt ein "UNVERBINDLICHES" Angebot dar. DAS was im Kaufvertrag steht ist bindend sonst nichts. Steht im Kaufvertrag KEIN PDC muss auch keins drin sein.

So kenne ich das ... Da gibt es schon genug Urteile zu, wo ein Käufer auf genau DIESES Angebot (falsch ausgezeichnet) reingefallen ist und nun darauf besteht dieses Teil auch zum ausgezeichneten Preis zu bekommen. Gibbet nisch, weil es nur ein "unverbindliches Angebot" darstellt. Würde dagegen im Kaufvertrag ein PDC zugesichert - man beachte den kleinen aber feinen Unterschied - und der Artikel hätte dieses Teil NICHT ... DANN könnte der Käufer darauf bestehen. Sonst nicht!

Der Verkäufer hat ja in seinem Kaufvertrag nicht etwas zugesichert, was nicht wirklich vorhanden war.

Auch ein gewerblicher Verkäufer kann nicht gezwungen werden eine in einer Anzeige gemachte Aussage auch zu liefern. Auch wenn da NICHT steht das die Anzeige unverbindlich ist.

Aber, macht man ... redet dem TE noch ein er hätte zu liefern was er nicht liefern muss. Aber, macht das bitte mal beim nächsten Einkauf.

An dem Beispiel meines Laptops kann ich ja nachweisen das es nicht geht. Lapidare Antwort: Systemfehler! Da kann ich auch darauf bestehen, dass das Laptop mit einer größeren Festplatte geliefert werden müsste. Gibbet nisch! PUNKT! Nach eurer Meinung könnte ich darauf bestehen. Steht ja gleich bei 3 Anbietern gleichzeitig. Wollt ihr die Korrespondenz sehen? Da kommt nichts! Warum sollte das plötzlich bei einem Auto anders sein und das noch bei einem Privatverkauf?

Aber, egal, ist nicht mein Problem. Wie ich handeln würde habe ich ja bereits geschrieben.

Es kommt nicht darauf an, was du tun oder lassen würdest, sondern wie die rechtliche Situation ist, wer also welche Pflichten und Rechte hat. Das haben Gerichte schon oft entschieden, auch dass in PKW-Verkaufsanzeigen genannte Ausstattungen Teil des Kaufvertrags sind. Du vergleichst also Äpfel mit Birnen, was den TE überhaupt nicht weiterbringen wird. Weisheiten wie "DAS was im Kaufvertrag steht ist bindend sonst nichts" sind schlicht und einfach falsch, auch wenn du als Laie es anders siehst.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Warum sollte das plötzlich bei einem Auto anders sein und das noch bei einem Privatverkauf?

Aber, egal, ist nicht mein Problem. .

Du bist aber beratungsresistent, der BGH hat zu dieser Thematik bereits Recht gesprochen und der Text einer Anzeige im WWW (beim Gebrauchtwagenkauf) ist deshalb bindend und der Verkäufer hat zwar kein Recht auf Schadenersatz, aber ihm steht das Recht auf Nacherfüllung zu.

Und glaube bitte nicht, nur weil Dir die Eier fehlen Dein Recht durchzusetzen, dass alle Gebrauchtwagenkäufer solche Turnbeutelvergesser sind.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.

"Verkaufe Insignia 2.0 Turbobenziner mit 160 kW."

Man fährt hin und guckt sich das Fz. an.

... Wieso geht der Drehzahlmesser bis 5.000?

"Ach so, jaa, ist ein 2.0 TurboDIESEL mit 160 PS!"

Super... :D :D :D

Ich hab meinen Teil dazu gesagt. Der Käufer hat ein berechtigtes Interesse und hier liegt keine blinde Abzocke vor und das hat nichts mit irgendwelchen Extrawürsten oder Bootsmann-Geschichten zu tun.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

In einer Zeitung wird ein Artikel angeboten. Ich stiefele hin und will genau diese Teil haben.

War das Angebot fehlerhaft, dann könnten eventuell Schadensersatzansprüche abgeleitet werden, zB. Erstattung der Fahrtkosten.

 

Zitat:

Oder, im Schaufenster wurde "versehentlich" der falsche Preis ausgezeichnet.

Das klärt sich in dem Moment auf, wenn an der Kasse, also VOR dem Verkauf der korrekte Preis genannt wird. Man kann den Verkäufer nicht dazu zwingen, den Artikel für den falschen ausgewiesen Preis zu verkaufen - das passiert aber alles vor dem eigentlichen Kauf.

Würde es zu einem Verkauf zu dem falschen Preis kommen, zB. durch eine Verkäuferin, die nicht aufpasst, das in die Kasse eintippt und Du bezahlst, dann ist vorbei. Der Verkäufer kann nach dem Verkauf (Zahlung und Übergabe der Ware) nicht mehr ankommen und den korrekten Kaufpreis oder Rückgabe verlangen, weil ihm das Komma um eine Stelle verrutscht ist.

 

Zitat:

Das stellt ein "UNVERBINDLICHES" Angebot dar. DAS was im Kaufvertrag steht ist bindend sonst nichts.

Die "Unverbindlichkeit" bezieht sich ausschließlich darauf, dass es bis zum tatsächlichen Verkauf noch Änderungen geben kann. Gibt es keine Änderungen in Form von Richtigstellungen, dann ist der Inhalt verbindlich.

Im Angebot schreibe ich Laptop rein und liefere dann einen Pflasterstein, weil das Angebot keinerlei Verbindlichkeit hat?

 

Zitat:

Steht im Kaufvertrag KEIN PDC muss auch keins drin sein.

Wenn es vorher nicht erwähnt wurde, dann nicht. Wurde es vorher als vorhanden erwähnt, dann muss es (spätestens) im Kaufvertrag richtig gestellt worden sein.

 

Zitat:

... nun darauf besteht dieses Teil auch zum ausgezeichneten Preis zu bekommen. Gibbet nisch, weil es nur ein "unverbindliches Angebot" darstellt.

Absolut richtig,

allerdings mit dem deutlichen Unterschied, dass der Kaufinteressent einen Kaufvertrag auf Basis des Angebots erzwingen will.

Liegt hier aber nicht vor, weil aus dem Kaufinteressenten ein Käufer geworden ist, der einen Kaufvertrag auf Basis des (nicht korrigierten) Angebots hat.

 

Zitat:

Der Verkäufer hat ja in seinem Kaufvertrag nicht etwas zugesichert, was nicht wirklich vorhanden war.

Er hat es im Angebot gemacht und im Rahmen des Verkaufs nicht widersprochen.

 

Zitat:

Auch ein gewerblicher Verkäufer kann nicht gezwungen werden eine in einer Anzeige gemachte Aussage auch zu liefern.

:confused:

und die ganzen Verfahren, in denen Autokäufer Ersatzansprüche bzw. Rückgabe des Fahrzeugs durchgesetzt haben, weil die Verbrauchswerte im Prospekt nicht gestimmt haben, weil die Vollleder-Ausstattung nur Teilleder war, weil die Klimaautomatik nur eine Klimaanlage ohne Automatik war, ...

 

Zitat:

An dem Beispiel meines Laptops kann ich ja nachweisen das es nicht geht. Lapidare Antwort: Systemfehler! Da kann ich auch darauf bestehen, dass das Laptop mit einer größeren Festplatte geliefert werden müsste. Gibbet nisch! PUNKT!

"Gibbet nisch!", weil Du ein Gerichtsverfahren verloren hast, oder weil Du aufgrund den Aussagen eines Verkäufers aufgegeben hast?

 

Zitat:

Nach eurer Meinung könnte ich darauf bestehen.

Vermutlich ja.

Hier müsste überprüft werden, zB. in wie weit das beim eigentlichen Verkaufsformular beschrieben war, aber so vom Grundsatz her hättest Du völlig berechtigt darauf bestehen können.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Anderes Szenario: In einer Zeitung wird ein Artikel angeboten. Ich stiefele hin und will genau diese Teil haben. Oder, im Schaufenster wurde "versehentlich" der falsche Preis ausgezeichnet. Das stellt ein "UNVERBINDLICHES" Angebot dar.

Nö.

Das ist kein Angebot, sondern eine "Invitatio ad offerendum" (Einladung, ein Angebot abzugeben) Der interessierte Käufer gibt ein Angebot ab, das der Verkäufer annehmen oder auch ablehnen kann, weil z.B. eine unrichtige Preisauszeichnung vorlag.

Vorliegend war der Text in der Verkaufsanzeige unzutreffend. Auch hier hätte der Verkäufer  das Kaufangebot ablehnen können, was er auch gemacht hätte, wenn er den Fehler bemerkt hätte.

 

Im übrigen: Würde nur der Vertragsinhalt und nicht auch die Verkaufsanzeige verbindlich sein, läge es nahe, nicht vorhandene verkaufsfördernde Austattungsmerkmale in die Anzeige aufzunehmen, um dann zu "vergessen", diese Merkmale auch in den Vertrag aufzunehmen.

Das wäre zwar arglistige Täuschung, aber kaum nachweisbar.

 

Ich betone ausdrücklich, dass ich dies dem Te nicht unterstelle.  

 

O.

am 27. Januar 2014 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.

Das hat er mir erzählt, nachdem ich gekauft hatte.

Es stand nirgends etwas von einer Alarmanlage. War also nicht der ausschlaggebende Punkt für den Kauf. *lol*

Als er es erzählte, dachte ich halt "Okay, hat er halt ne Alarmanlage". Später fand ich dann heraus, dass der Knubbel auf dem Armaturenbrett der Lichtsensor für das Automatische Licht ist und nicht etwa irgend ein Sensor für eine Alarmanlage.

Von beheizten Außenspiegeln bin ich sowieso ausgegangen, dachte eigentlich, dass das Serie ist. Ist aber ein Extra, welches er nicht hat *lol*

Bin erstaunt, in welchem Ton ich hier angegangen werde. "Du bist aber nicht der Richter" und bla bla bla.

Ihr glaubt doch nicht, dass es bei Sowas einen klaren "Schuldspruch" gibt.

Immerhin ist das mit der PDC eine Sache, die man sehen kann. Nicht so wie ein verschwiegener Unfall o.Ä.

Und wenn er den Kaufvertrag so unterschrieben hat....

Es ergeben sich ja wohl nicht nur Rechte aus einer Unterschrift, sondern auch Pflichten.

Nämlich genau zu kontrollieren.

Bestellt eine Firma 50 Kartons irgendwas, unterschreibt bei Ankunft der Ware und stellt einen Tag später fest, dass es nur 49 Kartons sind, obwohl 50 auf dem Lieferschein stehen, haben sie auch.....ganz schlicht und ergreifend Pech gehabt.

 

Außerdem: Wie werden dann vergleichbare Modelle mit PDC bei Mobile.de gehandelt? Wie kann man denn einfach mal festsetzen, dass der Wagen GENAU SO den Betrag XY kostet und ohne eine Sonderausstattung dann nur noch XY-Z

Das ist ja Quatsch.

ich kann mir auch nur schwer vorstellen (okay, darum geht es hier auch nicht ^^), dass ein privater Verkäufer so in die Mangel genommen wird wenn er bei Aufgabe eines Inserates ein falsches Häkchen setzt. Ich kann mir da auch vorstellen, dass ein Unterschied zwischen bewusst eingegeben und versehentlich angekreuzt gibt. (kann mir jmd das BGH Urteil verlinken? finde über google nix was auf den verkauf zwischen zwei Laien abhebt)

Ich verstehe natürlich auch den Käufer, der hier sein Recht haben möchte, sehe aber das Problem der „Ausbeutung“. Die Lösung muss mM nach zumutbar für beide sein und keiner darf hier den Anderen übervorteilen. (sich bereichern).

Ich denke mal nicht, dass der Verkäufer PDC angehakt hat und daher den Preis um 500€ erhöhte. Andererseits hat aber der Käufer evtl. bewusst das Fahrzeug gekauft. Wobei, dann wäre es ihm oder seinen zwei Kollegen aufgefallen.

Die Einigung könnte so aussehen, dass geschaut wird wie Fahrzeuge mit PDC gehandelt werden und die Differenz bezahlt oder sich 50:50 der Kosten für eine Nachrüstung teilt (jeder 150€ in dem Fall). Hier sieht man dann auch schnell ob der Käufer PDC haben möchte oder ob es doch nur zum Preisdrücken gedacht war.

@TE: hat der Käufer angeboten das Fahrzeug zurückzugeben? ist das für dich evtl. annehmbar? dann würde ich das machen oder eben mir einen Preis für Nachrüstung PDc einholen und 50:50 machen.

ps: was mir einfällt. waren im Inserat Bilder vom Fahrzeug zu sehen? bspw. Heck? und wenn, dann sieht man anhand den Bildern, dass kein PDC vorhanden ist und schon könnte die zugesicherte Eigenschaft auf töneren Füßen stehen.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Ihr glaubt doch nicht, dass es bei Sowas einen klaren "Schuldspruch" gibt.

Doch doch

 

Zitat:

Immerhin ist das mit der PDC eine Sache, die man sehen kann. Nicht so wie ein verschwiegener Unfall o.Ä.

Frage ist, ob man es kontrollieren muss, wenn eine schriftliche Zusicherung existiert und da lautet die Antwort ganz deutlich nein - siehe auch unten.

 

Zitat:

Und wenn er den Kaufvertrag so unterschrieben hat....

Richtig, weil das "so" bedeutet, dass hier keine Korrektur gemacht wurde.

 

Zitat:

Bestellt eine Firma 50 Kartons irgendwas, unterschreibt bei Ankunft der Ware und stellt einen Tag später fest, dass es nur 49 Kartons sind, obwohl 50 auf dem Lieferschein stehen, haben sie auch.....ganz schlicht und ergreifend Pech gehabt.

Weil auf dem Lieferschein eben diese 50 Kartons bestätigt wurden.

Wenn in den Kartons nicht 50 irgendwas sondern irgendjenes geliefert wurden, dann hat man dafür ein paar Tage Zeit zur berechtigten Reklamation, selbst wenn bei Lieferung bezahlt wurde.

 

Zitat:

Außerdem: Wie werden dann vergleichbare Modelle mit PDC bei Mobile.de gehandelt? Wie kann man denn einfach mal festsetzen, dass der Wagen GENAU SO den Betrag XY kostet und ohne eine Sonderausstattung dann nur noch XY-Z

Auch das ist hier nicht die Frage.

Es geht um die Zumutbarkeit und wenn der Käufer deutlich machen kann, dass ein vorhandenes PDC für ihn kaufentscheident war, dann ist der Apfel geschält.

 

Wie Gerichte da urteilen (und Fahrzeughersteller akzeptieren) sollte deutlich werden, wenn es als Unzumutbar angesehen wird, wenn ein Insektenstich im Sichtbereich einer Lederausstattung vorhanden ist, und der Fahrzeughersteller das komplette Fahrzeug zurücknehmen muss.

Die Zumutbarkeit ist immer eine Individualbetrachtung aller Umstände, aber eine Einrede über einen nicht vorhandenen Minderwert gibt es dabei nicht. Es geht nicht um einen zu viel gezahlten Kaufpreis, sondern um ein nicht vorhandenes PDC.

Es

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Anzeigeninhalte sind Kaufvertragsbestandteile? Bist du sicher? Denn, in der Anzeige für mein Laptop stand eine 750GB Festplatte.

Es gibt auch noch versteckte Partitiionen, auf denen das System und anderes Zeugs ist, um mit F10 oder einer anderen Tastenkombination den Labtop in den Originalzustand zurückzuversetzen.

Daher kann die Festplatte tatsächlich 750 GB haben, auch wenn man im Explorer 250 GB nicht sieht.

Ist zwar off-topic, aber ich wollte den Bootsführer aufklären.

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