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Käufer droht mit Fahrzeugrückgabe!

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 9:51

Hallo liebe Leute,

ich habe gestern soeben meinen VW Passat 3C 2.0 TDI verkauft.

Optisch und Technisch in einem einwandfreien Zustand.

Der Käufer hat mich heute früh angerufen und meint, er will das KFZ sofort zurückgeben, da ich in der Anzeige "mit PDC" geschrieben habe und das KFZ dieses nicht besitzt.

Wir haben den Kaufvertrag genutzt:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf

 

Ich bin dem Käufer vor dem KFZ Kauf schon 300€ entgegengekommen.

Hat er Anspruch auf Rückgabe bzw. was ratet ihr mir?

 

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Mooment! Der Käufer hat das Auto gesehen? Und die PDC hat er NICHT gesehen bzw. nicht gemerkt, dass die fehlt?

Muss nicht überprüft werden, weil das Vorhandensein verbindlich zugesichert wurde.

Es handelt sich hier nicht um ein defektes Bauteil, sondern um eine falsche Angabe in den zugesicherten Eigenschaften, dem vorhandenen Zubehör.

am 27. Januar 2014 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Es gibt da noch eine weitere Möglichkeit:

Der Käufer lässt das nachrüsten und holt dich die dafür entstandenen Kosten beim Verkäufer zurück.

DAS könnte er ja bei mir mal versuchen ... Ich fürchte, dass würde ihm übel aufstoßen. Denn, wenn ich den Faden mal weiterspinne und das auf einen anderen Artikel übertrage, hat der Verkäufer das RECHT zur Nachbesserung. Gehst du als Käufer hin und änderst den Kaufgegenstand eigenständig ohne Zustimmung des Verkäufers, könnte das gehörig in die Hose gehen.

Wohlgemerkt: ICH würde so handeln! Ob der Verkäufer so handelt ist sein Problem. Alternative wäre sich juristischen Rat bei einem Juristen zu holen.

Der Käufer ändert gar nichts eigenmächtig.

Er bietet an, die fest zugesicherte Sonderausstattung nachzurüsten und sich die Kosten hierfür erstatten zu lassen vom Verkäufer.

Mach bitte keine Märchenstunde daraus.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

DANKE für die Info! Mooment! Der Käufer hat das Auto gesehen? Und die PDC hat er NICHT gesehen bzw. nicht gemerkt, dass die fehlt? Komisch, mir fallen die "knöppe" ständig ins Auge und der Käufer hat das fehlen übersehen ... Ein Witz! :rolleyes:

Wenn diese Eigenschaft im Inserat zugesichert wurde, und es gibt durchaus auch Passat 3C, die eine PDC haben, dann hat der Käufer in meinen Augen recht, zumal die PDC nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Vielleicht hat er das Auto nie rückwärts bewegt oder die PDC war stumm geschaltet, sowas gibt's ja auch. Wobei wie gesagt seitens des Käufers überhaupt keine Verpflichtung besteht, das Vorhandensein zu überprüfen, wenn diese Eigenschaft zugesichert wurde.

Wenn die PDC kaputt wäre, dann hätte das der Käufer vorher prüfen müssen... aber wenn die PDC noch nicht mal da ist, ist der Verkäufer in der Pflicht, entgegenzukommen, nachrüsten, nachrüsten lassen und Erstattung oder Rücknahme des Fzs.

 

Ich glaube, dass beide Seiten ungerne das Fahrzeug umtauschen wollen.

Eine PDC ist für viele Käufer ein K.O.-Kriterium.

Und beim nächsten Mal bitte genau lesen und schreiben, wenn man ein Fahrzeug verkaufen will.

Sonst können wir ja alles reinschreiben und hinterher sagen, ätsch, war doch nicht.

Und dann kauft keiner mehr privat irgendein Auto.

cheerio

am 27. Januar 2014 um 12:01

Ich bleibe dabei, dann soll er das Auto zurück geben unter Abzug der Nutzung. Und dann? Er kann den Verkäufer doch nicht zwingen etwas nachzurüsten bzw. die Kosten für die Nachrüstung zu erstatten. Ok, kommt darauf an ob der Verkäufer sich einschüchtern lässt. Noch mal, mit mir könnte er das nicht machen, da wäre ich stur.

Nur, sieh es mal so:

Der Verkäufer will das Auto vom Hof haben und dem Käufer wurde diese Ausstattung zugesichert. Er ist mit dem Fahrzeug zufrieden, es fehlt allerdings die PDC.

Das ist ein K.O.-Kriterium.

Aber wenn man in der Summe mit dem Fahrzeug sehr zufrieden ist, kann der beste Weg für beide Seiten nur ein Preisnachlass in Höhe einer PDC-Nachrüstung sein oder der Verkäufer lässt auf seine Kosten die PDC nachrüsten und übergibt danach dem Käufer das Fahrzeug.

Und dann sind beide Seiten auf dem richtigen Stand.

Es geht ja nicht um irgendeinen Kindergarten oder Abzocke, der Käufer hat ein berechtigtes Interesse am Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft.

Und die Motivation, sich ein anderes Fahrzeug anzusehen, nur weil der Verkäufer gepennt hat, hält sich auch sehr in Grenzen, verständlicherweise.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Es gibt da noch eine weitere Möglichkeit:

Der Käufer lässt das nachrüsten und holt dich die dafür entstandenen Kosten beim Verkäufer zurück.

DAS könnte er ja bei mir mal versuchen ... Ich fürchte, dass würde ihm übel aufstoßen.

Deine Befürchtung ist völlig unbegründet ;)

 

Zitat:

Denn, wenn ich den Faden mal weiterspinne und das auf einen anderen Artikel übertrage, hat der Verkäufer das RECHT zur Nachbesserung.

Nicht ganz richtig,

der Käufer hat das Recht auf Nachbesserung, der Verkäufer hat die Pflicht.

 

Zitat:

Gehst du als Käufer hin und änderst den Kaufgegenstand eigenständig ohne Zustimmung des Verkäufers, könnte das gehörig in die Hose gehen.

Warum?

Wird der Verkäufer zwei mal zur Nachbesserung aufgefordert und kommt dem nicht nach, oder ist bereits aufgrund seiner Reaktion und Handeln objektiv zweifelsfrei erkennbar, dass Aufforderungen nicht nachgekommen werden wird, dann ist der Verkäufer nur noch Beifahrer.

Sich "stur stellen" ist die ungeschickteste aller Varianten, denn das kann dem Verkäufer nur auf die Füße fallen.

http://www.auto.de/.../...erate-Fotos-sind-ebenso-bindend-wie-der-Text

Ergänzend zu unserem Artikel, Recht: „Versprochen ist versprochen“ - Versprechen beim Gebrauchtwagenverkauf müssen gehalten werden, vom 23.11.2010, möchten wir Sie über ein vom Bundesgerichtshof (BGH) jüngst veröffentlichtes Urteil informieren. Dieses fasst zusammen, dass Fotos von im Internet zum Kauf angebotenen Automobilen ebenso bindend sind, wie ein dort hinterlegter Beschreibungstext. Fehlt bei der Fahrzeugübergabe ein auf den Online-Fotos abgebildetes Ausstattungsmerkmal, hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. Schadensersatz kann der Käufer dagegen nicht geltend machen.

Lt. diesem BGH-Urteil ist der Käufer im Recht, als Verkäufer würde ich also versuchen eine gütliche Einigung zu finden.

ich hätte eine Anzeige im Internet als unverbindliches Angebot eingestuft und den Kaufvertrag als rechtlich bindend gesehen. Dass die Richter am BGH einer Anzeige im WWW bereits Rechtverbindlichkeit attestieren erstaunt mich etwas.

am 27. Januar 2014 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Nur, sieh es mal so:

Der Verkäufer will das Auto vom Hof haben und dem Käufer wurde diese Ausstattung zugesichert. Er ist mit dem Fahrzeug zufrieden, es fehlt allerdings die PDC.

Das ist ein K.O.-Kriterium.

Ich versuch's ja zu verstehen. Vielleicht habe ich auch schon zu viele entsprechende Beiträge gelesen, die immer wieder gleich klingen: Nach Autokauf Reklamation, was soll ich tun?

Darauf will ich hinaus. Als Verkäufer würde ich da kurzen Prozess machen. Anders sieht es aus, wenn ich das Teil unbedingt loswerden will/wollte. Da gebe ich dir recht, da würde ich auch den einfacheren Weg gehen.

Nur sah mir das zu sehr nach den üblichen Jammerthemen aus ... Vielleicht sollte ich mal eine Therapie besuchen? Wird ja langsam schlimm mit meiner Paranoia ...:rolleyes: ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Er kann den Verkäufer doch nicht zwingen etwas nachzurüsten bzw. die Kosten für die Nachrüstung zu erstatten.

Ja, das kann der Käufer.

Eine Begrenzung gibt es nur in der Zumutbarkeit, aber die Grenze liegt hier sehr hoch, weil hier der Verkäufer zwei erhebliche Versäumnisse gemacht hat, falsche Angabe im Angebot, fehlende Korrektur beim Kaufabschluss (Kaufvertrag).

 

Zitat:

Noch mal, mit mir könnte er das nicht machen, da wäre ich stur.

Du kannst auch mit dem Fuß aufstampfen.

Als Beifahrer, der auch noch hinten sitzt, kannst Du vieles machen, interessiert aber nicht sonderlich.

 

Hier sollte der Verkäufer ein deutlich gesteigertes Interesse haben, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Macht der Käufer keinen massiven Fehler, dann fährt er oder sein Anwalt mit einem Schlitten.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Vielleicht habe ich auch schon zu viele entsprechende Beiträge gelesen, die immer wieder gleich klingen: Nach Autokauf Reklamation, was soll ich tun?

Hier gibt es aber einen erheblichen Unterschied:

Hier geht es nicht um einen technischen Mangel mit plötzlich klapperndem Motor, hohem Ölverbrauch oder schlecht schaltendes Getriebe, sondern um ein vom Verkäufer als vorhanden zugesichertes Zubehör, das der Wagen nicht hat.

Kein defektes PDC, was man als Käufer hätte überprüfen müssen, sondern ein fehlendes PDC, was als vorhanden zugesichert war und nicht überprüft werden muss, weil für extra erwähnte Eigenschaften immer eine Haftung besteht.

am 27. Januar 2014 um 12:45

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Und dass man damit durchkommt...vor Gericht...bezweifle ich. Das gibt ein Riesentheater und geht aus wie das Hornberger Schießen.

Ich würde mich stur stellen und in die Anzeige nachträglich reinschreiben :Alle Angaben ohne Gewähr"

So machen es die gewerblichen Verkäufer ja auch.

Ich glaube nicht, dass man das als Verkäufer hier auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Der Käufer ist, wenn das Geschilderte hier so stimmt, absolut im Recht.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Würde mich interessieren wo Deine Schmerzgrenze beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Mir hat der Verkäufer bei Opel damals erzählt, dass das Auto beheizte Außenspiegel, sowie Alarmanlage hat.

Hat er aber nicht....

Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Was man selber würde und wie man es persönlich findet, interessiert doch weder den TE noch den Käufer!

Danke, das es wenigstens andere Schreiberlinge gibt, die wirklich helfen können!

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

… Deswegen auf die Idee zu kommen den Wagen zurück zu geben, ist schon selten dämlich.

Dämlich sind eher solche Kommentare wie deiner. Wenn jemand ein Auto mit PDC anbietet, muss es eben PDC haben. So einfach. Du weißt ja nicht, ob der Käufer einen kaputten Halswirbel hat und sich nicht gscheid umdrehen kann oder hinter seinem Parkplatz eine niedrige Mauer steht, die er nicht sehen kann und so weiter.

Zitat:

Und dass man damit durchkommt...vor Gericht...bezweifle ich. Das gibt ein Riesentheater und geht aus wie das Hornberger Schießen.

Du bist aber nicht der Richter. Wenn du ein wenig in die letzten Urteil reinschaust, wirst du feststellen, dass durchaus zugunsten der Käufer entschieden wird, wenn zugesagte Eigenschaften fehlen.

Zitat:

Ich würde mich stur stellen und in die Anzeige nachträglich reinschreiben :Alle Angaben ohne Gewähr"

So machen es die gewerblichen Verkäufer ja auch.

Auch eine nachträgliche Änderung, die im Übrigen einen Betrug darstellt, wird dir nichts bringen, das haben die Gerichte auch schon oft entschieden.

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