Käufer behauptet nach einem Jahr hätte Mangel verschwiegen.

Opel Vectra C

Hallo,

vor ca. 1 Jahr haben wir den Vectra meiner Frau privat verkauft. Das Auto war 1,5 Jahre alt und in einem Neuwagenzustand. Gepflegt wie den eigenen Augapfel. Das Auto hatte noch 1,5 Jahre Garantie usw.
Jetzt nach einem Jahr meldet sich der Käufer wieder er hätte einen Unfall gebaut und bei der Durchsicht wäre eine Nachlackierung am Seitenschweller aufgefallen. Deshalb würde ihm die Werkstatt die Reparatur auf Garantie verweigern. (Wusste gar nicht das wenn man sein Auto knallt das man das auf Garantie bekomme....) Jedenfalls will er eine Beteiligung von mir haben da ich ihm ja einen Schaden verschwiegen hätte.

Wir sind fast aus allen Wolken gefallen es gab nie von uns einen Schaden dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Die Sachlage ist wohl so, dass der Käufer den Vectra geknallt hat und jetzt wohl nicht richtig mit seiner Versicherung klarkommt. Und von uns dafür noch Geld haben will. War so ein wilder Draufgänger gewesen.

Wie würdet ihr euch verhaltenn? Ich dachte ich stelle die Frage im Vectra Forum da es sich ja um einen Vectra handelte. War ein Vectra GTS Silber.

35 Antworten

Hat er sein Anliegen schriftlich vorgebracht ?

mfg

Omega-OPA

Naclackierung

Hallo,

wenn Du wirklich nie einen Unfall mit dem Fzg. gehabt hast, dann lass Dir da nichts anhängen. Sollte mal ein kleinerer Schaden, zum Beispiel kratzer im Schweller oder so nachlakiert worden sein gib das gleich zu - das musst Du bei Verkauf auch nicht erwähnen. Frag auch mal beim ausliefernden Händler nach eventuellen Transportschänden....

Nicht gleich zum Anwald rennen, erst wenn da noch was nachkommt zum Anwald gehen.

Gruß
JonnyXe

Gehe auf nichts ein. Eventuell könnte es hilfreich sein, schon mal den Anwalt des Vertrauens über die Sache zu informieren - vorsorglich...

Garantie-Reparatur bei einem Unfall ?

So einen Schmarrn habe ich ja noch nie gehört.

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Na eine Nachlackierung heißt ja nicht automatisch Unfallbeseitigung. Wenn zum Beispiel ab Werk schlecht lackiert wurde und bereits vor der Auslieferung noch im Werk oder beim FOH die mangelhafte Lackierung überarbeitet worden ist, ist das doch o. k.

Und nachlackierte Seitenschweller = verdeckter Mangel? Die Seitenschweller sieht man doch, oder?

Unfallschäden am Schweller müßte man meiner Meinung nach auch leicht feststellen können. (Ein Gutachter kann auch ältere Schäden feststellen).

Ich würde dem Käufer eigentlich nur anbieten, eine eidesstattliche Erklärung im Bezug auf die Unfallfreiheit zu leisten. Aber dazu müßte man erst einmal vielleicht seinen Anwalt konsultieren.

Tja,
da wird wohl ein Gutachter notwendig sein. Der kann nachweisen, wann der Wagen dort nachlackiert wurde, wenn überhaupt.
Das kannst du ihm als erstes schreiben. Ohne ein Gutachten von ihm, machst du nichts. Ansonsten hast du hoffentlich eine gute Rechtsschutzversicherung, denn ohne Anwalt wird da weiter nichts mehr laufen.

Ja was soll ich da zugeben? Der Typ hatte das Auto jetzt ein ganzes Jahr und kommt jetzt mit angeblichen Mängeln. Was er mit dem Auto in diesem Jahr gemacht hat ist mir doch gar nicht ersichtlich. Wie will er bitte beweisen wer den Schaden der 100% von ihm stammt herkommt?
Hab sowas noch nie erlebt da wird man nach einem Jahr angerufen man solle sich an was beteiligen was man gar nicht gemacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von MT1901


Ich würde dem Käufer eigentlich nur anbieten, eine eidesstattliche Erklärung im Bezug auf die Unfallfreiheit zu leisten. Aber dazu müßte man erst einmal vielleicht seinen Anwalt konsultieren.

Von der eidesstatlichen Erklärung würde ich erstmal abraten. Wenn du die abgibst, können sie dich darauf festnageln.

Wie von ihm und mir schon erwähnt: Ohne Anwalt wirst du da wohl nicht weit kommen.

Zitat:

Original geschrieben von to2002


Hab sowas noch nie erlebt da wird man nach einem Jahr angerufen man solle sich an was beteiligen was man gar nicht gemacht hat.

Warte ab , bis was SCHRIFTLICHES kommt ! Bis dahin kannste Dir ja nochmal alles durch den Kopf gehen lassen 😁

Hallo,

das würde ich auch sagen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Wenn ja, die gleich mal anrufen.

Dann zu einem Anwalt deines Vertrauens oder zum Anwalt deiner Versicherung, und dem die Sache gleich mal erklären und die Sachlage klarstellen.
Wenn die Gegenpartei einigermaßen geschickt taktiert, solltest du gleich gewappnet sein.
Und auf keinen Fall auf einen Streit mit einem gegnerischen Anwalt einlassen, ohne daß du selber einen ausgebufften Rechtsbeistand hast.
Keine Zugeständnisse ohne Rücksprache machen und schon gar nichts unterschreiben.
Und lass dich auch vom Gegner nicht einlullen oder sowas. Der will nur dein Bestes, nämlich dein Geld.😁 Und bei Geld hört die Freundschaft recht schnell auf (auch wenn er dir was anderes erzählen will).

Das ganze ist viell. mit Kanonen auf Spatzen geschossen, jedoch sind "Recht haben" und "Recht bekommen" schon immer zwei verschiedene Dinge gewesen.

Die Gegenpartei sollte von deinem Vorgehen noch nichts erfahren, jedoch solltest du darauf bedacht sein, daß du denen immer gleich einen Schritt vorraus bist.

MfG

Erstmal abwarten er will soweit ich das verstanden habe den Betrag zur Instandsetzung teilen dies ist wohl nicht viel Geld. Aber ich kann doch nicht für was bezahlen was er verursacht hat. Der Wagen ist wohl ganz schön in Mitleidenschaft gezogen worden so wie ich verstanden habe.

Hallo,

ja wie jetzt

Ist es nicht viel Geld, oder ist er ziemlich in Mitleidenschaft gezogen?

Ist doch ein Wiederspruch, oder?

MfG

Eben.

Wenn er richtig beschädigt ist, was hat dann der mögliche Vorunfall damit zu tun ?

Zitat:

Original geschrieben von to2002


Erstmal abwarten ........

Genau , was soll der wilde Aktionissmuss !!

Solange er seine Forderung nicht schriftlich dargelegt hat , kann Dir das am A*** vorbeigehen .

Danach ist immer noch Zeit die Sache umfassend zu Klären !!

Also ruhig Blut.....so schnell schießen die Preußen nicht .

mfg

Omega-OPA

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