Käufer behauptet nach einem Jahr hätte Mangel verschwiegen.

Opel Vectra C

Hallo,

vor ca. 1 Jahr haben wir den Vectra meiner Frau privat verkauft. Das Auto war 1,5 Jahre alt und in einem Neuwagenzustand. Gepflegt wie den eigenen Augapfel. Das Auto hatte noch 1,5 Jahre Garantie usw.
Jetzt nach einem Jahr meldet sich der Käufer wieder er hätte einen Unfall gebaut und bei der Durchsicht wäre eine Nachlackierung am Seitenschweller aufgefallen. Deshalb würde ihm die Werkstatt die Reparatur auf Garantie verweigern. (Wusste gar nicht das wenn man sein Auto knallt das man das auf Garantie bekomme....) Jedenfalls will er eine Beteiligung von mir haben da ich ihm ja einen Schaden verschwiegen hätte.

Wir sind fast aus allen Wolken gefallen es gab nie von uns einen Schaden dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Die Sachlage ist wohl so, dass der Käufer den Vectra geknallt hat und jetzt wohl nicht richtig mit seiner Versicherung klarkommt. Und von uns dafür noch Geld haben will. War so ein wilder Draufgänger gewesen.

Wie würdet ihr euch verhaltenn? Ich dachte ich stelle die Frage im Vectra Forum da es sich ja um einen Vectra handelte. War ein Vectra GTS Silber.

35 Antworten

Hi,

erstmal Beileid zu den nachträglichen Scherereien, die in jedem Fall lästig sind.

Grundsätzlich müsste aber auch bei euch in Deutschland gelten, dass jemand, der etwas vorbringt, dies auch belegen können muss.

Also muss dein Käufer zweifelsfrei belegen können, dass der reparierte Schaden bereits vor Kaufabschluss bestanden hat. Nur dann kann er überhaupt erst Ansprüche anmelden. Und wie die dann aussehen, ist wieder eine andere Frage. Denn ob ein lackierter Teil gleich eine Wertminderung darstellt und daher jetzt für den Käufer dadurch ein Schaden entsteht (durch geringeren Wagenwert = geringere Versicherungsablöse [Totalschaden?]), muss ja auch erst belegt werden können (vom Antragsteller).

Mein Tipp daher: Füße ruhig halten, warten was kommt. Nachdem du schreibst, dass du ein reines Gewissen hast, würde ich einmal grundsätzlich auf eine Klage warten. Denn oft ist fraglich, ob es der Gegner überhaupt darauf ankommen lässt oder es momentan "einfach probieren will". 😉

lg mrIllo

Hallo,

wie gesagt, ist viell. mit Kanonen auf Spatzen geschossen,

aber mir persönlich ist einfach wesentlich wohler, wenn ICH die Zügel in der Hand halte. 😁

MfG

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Eben.

Wenn er richtig beschädigt ist, was hat dann der mögliche Vorunfall damit zu tun ?

Ist mir leider persönlich schon mal so gegangen (war aber alles eigenverschuldet):

Totalschaden aus wirtschaftlicher Sicht ist dann, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Es geht also rein um die Bewertung.

Hatte das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls einen Vorschaden, war es weniger wert.

=> Die Versicherung muss weniger ablösen oder der "Totalschaden" wird überhaupt erst dadurch möglich.

Ich hatte damals leider keinen Rechtsschutz und konnte mich dadurch leider nicht auf einen Gutachterstreit mit meiner Versicherung einlassen = bin auf dem "Totalschaden" sitzen geblieben und musste die Reparatur aus eigener Tasche berappen. 🙁

lg mrIllo

Naja, wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um eine Reparatur.

Und diese wird nicht teurer oder billiger, weil ein Vorschaden an einem anderen Teil vorliegt.

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Hallo,

bitte etwas vorsichtigerer Umgang in Sachen Rechtsberatung. Die ist in Deutschland nur Juristen vorbehalten und hier im Forum erzählt sich das evtl. leichter, einen echten Effekt erzielt allerdings nur ein ordentlicher Rechtsvertreter.

MfG BlackTM

*FlüsterModusEin*

Sag ich doch

*FlüsterModusAus*

MfG

Erstmal danke für die vielen Tipps. Aber ich bin der Meinung was will der Typ mir bitte nach einem Jahr beweisen? Auch wenn ich das Auto z.b. am Schweller lackiert hätte wie will er das genau beweisen? Es handelt sich ja um kein altes Auto und auf den Tag genau kann kein Gutachter sowas schätzen. Im übrigen hat er jetzt das Auto ja wiegesagt beschädigt und meinte halt es wäre noch was vorher gewesen. Dieses "Vorher" ist zu 100% von ihm nur verschweigt er das.

Ist halt immer ärgerlich sowas da macht es fast keinen Spaß mehr ein Auto zu verkaufen..

Hallo,

halte uns aber bitte auf dem Laufenden, was in dieser Sache jetzt weiterhin passiert.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von to2002


Erstmal danke für die vielen Tipps. Aber ich bin der Meinung was will der Typ mir bitte nach einem Jahr beweisen? Auch wenn ich das Auto z.b. am Schweller lackiert hätte wie will er das genau beweisen? Es handelt sich ja um kein altes Auto und auf den Tag genau kann kein Gutachter sowas schätzen. Im übrigen hat er jetzt das Auto ja wiegesagt beschädigt und meinte halt es wäre noch was vorher gewesen. Dieses "Vorher" ist zu 100% von ihm nur verschweigt er das.

Ist halt immer ärgerlich sowas da macht es fast keinen Spaß mehr ein Auto zu verkaufen..

Hallo,

was heißt denn jetzt "hätte". Auch wenn kein Unfallschaden Deinerseits vorliegt, hast Du den Schweller während das Auto in Deinem Besitz war, lackieren lassen oder nicht????
Und wenn ja, dann hast Du nichts zu befürchten, wenn der Grund kein Unfall war. Ansonsten Ruhe bewahren und abwarten. Einen Unfallschaden vor Gericht nachzuweisen bedarf eines Sachverständigen und die Kosten dafür muss der Kläger ersteinmal vorstrecken. Und darauf würde ich es ankommen lassen. Wenn Du ein reines Gewissen hast, kann Dir auch nichts passieren.

Gruß

Winglet

hast du im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen??
wenn nein, hat er wohl 2Jahre Gewährleistung, das erste halbe must du beweisen das der Schaden nicht von dir kommt die anderen 1,5 Jahre er. Das muß er dann ja schließlich schriftlich machen und wohl über einen Gutachter. Bevor dies nicht erfolgt ist würd ich, wenn ich ganz sicher gehen will meine Rechtsschutz anrufen und mich mit einem Anwalt in verbindung setzten. Anosnsten abwarten, er will ja was von dir.

Und mal so nebenbei falls ein Vorschaden fachmänisch repariert wurde, heißt das noch lange nicht das er ein Recht auf jetzt anstehende Reperaturen hat.

Also locker bleiben und warten was kommt, aber nervig ist das auf jedenfall 🙁

Infos dazu: http://...verbraucherzentrale-nrw.de/.../link199986A.html

Die Frage ist nur, ob das bei Fahrzeugen genauso gilt.

Hier noch was: http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A8-Gebrauchtwagen.php

Zeig den Affen an wegen Nötigung u./o. Betrug bzw. kündige Ihm an, dieses zu tun, sofern er dich nicht mit seiner dummen Abzockermasche ab sofort auf alle Ewigkeit in Ruhe lässt. Kommt er dir nochmal blöd, tu es einfach - zur Not über deine Rechtsvertretung. Kannst du aber auch problemlos selbst machen.

Glückauf

Edi10

Zitat:

Original geschrieben von Edi10


Zeig den Affen an wegen Nötigung u./o. Betrug bzw. kündige Ihm an, dieses zu tun, sofern er dich nicht mit seiner dummen Abzockermasche ab sofort auf alle Ewigkeit in Ruhe lässt. Kommt er dir nochmal blöd, tu es einfach - zur Not über deine Rechtsvertretung. Kannst du aber auch problemlos selbst machen.

Glückauf

Edi10

Sorry Edi10,

aber wo liegt denn hier bitte Nötigung und/oder Betrug vor?? Hier darf zwar jeder seine Meinung kundtun, aber es sollte schon Hand und Fuß haben. Emotional mag man zwar geneigt sein, so wie Du zu reagieren, aber leider hat Dein Rat keinen tatsächlichen "Mehrwert"

Meine ganz persönliche Meinung: Nicht wild drauf los schreiben, wenn man sich nicht sicher ist bzw. auf keine entprechende Quelle verweisen kann. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass man schnell in den Bereich der rechtsberatenden Berufe rutschen kann. Und da haben die Herren Rechtanwälte nunmal was dagegen.

Ansonsten nix für Ungut

Winglet

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