Kältemittel 1234yf mit R134a mischen? Möglich?
Hallo Gemeinde,
Ich wollte mal Frage,ob es möglich ist, diese Kältemittel zu mischen? Meine Anlage ist mit 1234yf Gas befüllt würde bei nicht ausreichender Kühlung mir R134a saugseitig mit beigeben.
Mir ist bekannt das die Anschlüsse nicht passen aber dafür gibt es ja Adapter.
Gruß in die Runde
Beste Antwort im Thema
R134a hat darin nichts zu suchen..
58 Antworten
was ist hier illegal? dass man Technologie anderer Länder nutzen kann? das meinst du illegal?
der Besitzer entscheidet was er mit seinem Auto macht oder machen will - ob das zulassungsfähig ist oder nicht - wenn jemand diese Umrüstung als Test macht oder das Auto auf Privatgelänge wie Rennstrecke bewegt - was ist hierbei illegal?
Motor-talk.de unterliegt aber deutschem Recht, also nix mit woanders und Privatgelände.
Zitat:
@robmale schrieb am 11. August 2022 um 13:46:16 Uhr:
was ist hier illegal? dass man Technologie anderer Länder nutzen kann? das meinst du illegal?
Verboten ist verboten ... ganz gleich ob Airbagfummellei, Chemiaklienrechtliches, Funfrequenzrechtliches etc.
Zitat:
der Besitzer entscheidet was er mit seinem Auto macht oder machen will -
Das mag er ja entscheiden, dennoch kann es geandet werden.
Zitat:
ob das zulassungsfähig ist oder nicht - wenn jemand diese Umrüstung als Test macht oder das Auto auf Privatgelänge wie Rennstrecke bewegt - was ist hierbei illegal?
Es geht um Umwelt- und Chemiekalienrecht. Und da hat die Legislative EU-Weit (und teils in anderen Ländern) ganz klar ein Verbot ausgesprochen. Die Ansage ist klar: In Fahrzeugen ab 01.2017 hat kein R134a mehr eingefüllt zu werden. ... udn jedes Klimamittel auch nicht eingefüllt zu werden wenn ein Leckratentest nicht bestanden wird. Kann man siviel meinen wie mal will das es Privatsache sei, ist es aber nicht.
... und der Aufruf oder die Anleitung zu strafbaren Handlungen ist gleichfalls eine Straftat <hint>
R134a ist ne (GWP) Sauerei und AFAIK untersagt. Ein Verwendungsverbot in der EU steht bevor, "wir" sind am Phase out.
Aber wenn man das 1234YF "wegen will nicht" keinesfalls haben will, eine Umrüstung auf 50/50 Mix (+/-10%) aus R290A und R600 (Sprich: Autogas) ist meinem Kenntnisstand nach legal. Weil nahe "Null" GWP, der "GWP-Faktor" ist vernachlässigbar klein.
So lange das alte Kältemittel
(a) Korrekt entsorgt wird
sowie optional und eher um Schäden vorzubeugen
(b) in der korrekten und vor allem "korrigierten" Menge (damit sind nicht Gramm gemeint) eingefüllt wird
(c) die NEUE Füllung entsprechend gekennzeichnet wird, damit es bei einer Nachfüllung keine ungewollte Vermischung samt "Überfüllung" gibt.
Dann geht das. Und es gibt AFAIK keinen technischen Grund nicht das spottbillige "Autogas" zu nehmen. Siedekurven, Verdampfungsenthalpien und "Kritische Punkte" sind ausreichend dicht zusammen.
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Zitat:
@Feuerteufel29 schrieb am 20. September 2019 um 18:45:23 Uhr:
Hallo Gemeinde,
Ich wollte mal Frage,ob es möglich ist, diese Kältemittel zu mischen? Meine Anlage ist mit 1234yf Gas befüllt würde bei nicht ausreichender Kühlung mir R134a saugseitig mit beigeben.
Mir ist bekannt das die Anschlüsse nicht passen aber dafür gibt es ja Adapter.Gruß in die Runde
Hier wurde ja schon allerlei Geschrieben ,beschrieben,komische Tipps gegeben usw.
Aber " Warum zum Teufel willst du die beiden überhaupt mischen?
Wenn du ne 1234 Anlage hast pack 1234 drauf ,dann musst du auch nicht rumkaspern oder mit komischen Adaptern arbeiten und so weiter.
Die Gesamtfüllmenge steht an der Anlage drauf dann alles Absaugen neues Drauf und Ruhe ist.
R1234yf wurde erfunden damit es sich sehr schnell zersetzt. Das Zersetzungsprodukt ist Trifluoressigsäure (TFA). Man rechnet wenn alle PKW umgerüstet sind mit einem Niederschlag von 1 kg TFA pro km2 und Jahr (Uni Zürich). TFA ist persistent und biologisch nicht abbaubar und reichert sich somit in Organismen an. Es zerstört viele Proteine z.B. Cytochrome.
Nadelbäume haben jetzt schon einen Gehalt von bis zu 1 mg/kg Nadeln.
</Klugscheiss> 🙂
Meine persönliche Meinung: CF3-R Substanzen haben in der Umwelt nix, gar nix zu suchen. Am Isobutan kann man halt nix verdienen.
Quelle der Studie?
LFU Bayern sagt:
"TFA gelangt über Kläranlagen, über Regenwasser (nach photochemischer Oxidation von fluorierten Kältemitteln wie R134a oder R1234yf), als Abbauprodukt von trifluormethylhaltigen Pflanzenschutz- und Arzneimittelwirkstoffen sowie aus natürlichen Quellen in die Umwelt."
Quelle: https://www.lfu.bayern.de/.../index.htm
Bei R134a wegen der sehr sicher langsameren Abbaugeschwindigkeit halt verzögert.
Kann man R134a und R1234yf mischen und gibt es anschließend Probleme?
Ja, man kann es mischen. Es gibt sogar ein offizielles Kältemittelgemisch namens R513A. Dieses Gemisch besteht zu 56% aus R1234yf und zu 44% aus R134a.
Der Vorteil ist, dass dieses Kältemittel in der Kategorie A1 (nicht toxisch / nicht brennbar) geführt ist und gegenüber reinem R134a ein um die Hälfte geringeres Treibhauspotenzial besitzt.
Daher wirken sich Vermischungen aus R134a und R1234yf nicht negativ auf die Lebensdauer der Klimaanlage aus.
...ich darf doch mal den Franz Josef Strauß zitieren...
"Wenn's schon keine Ahnung haben, dann halten's halt wenigstens das..."
Zitat:
@RKK schrieb am 26. September 2024 um 12:20:39 Uhr:
Kann man R134a und R1234yf mischen und gibt es anschließend Probleme?
Ja, man kann es mischen. Es gibt sogar ein offizielles Kältemittelgemisch namens R513A. Dieses Gemisch besteht zu 56% aus R1234yf und zu 44% aus R134a.Der Vorteil ist, dass dieses Kältemittel in der Kategorie A1 (nicht toxisch / nicht brennbar) geführt ist und gegenüber reinem R134a ein um die Hälfte geringeres Treibhauspotenzial besitzt.
Daher wirken sich Vermischungen aus R134a und R1234yf nicht negativ auf die Lebensdauer der Klimaanlage aus.
...ich darf doch mal den Franz Josef Strauß zitieren...
"Wenn's schon keine Ahnung haben, dann halten's halt wenigstens das..."
dann los.
kauf dir ein R513A Klimagerät und Spare.
Zitat:
@pmscali schrieb am 26. September 2024 um 12:51:37 Uhr:
Zitat:
@RKK schrieb am 26. September 2024 um 12:20:39 Uhr:
Kann man R134a und R1234yf mischen und gibt es anschließend Probleme?
Ja, man kann es mischen. Es gibt sogar ein offizielles Kältemittelgemisch namens R513A. Dieses Gemisch besteht zu 56% aus R1234yf und zu 44% aus R134a.Der Vorteil ist, dass dieses Kältemittel in der Kategorie A1 (nicht toxisch / nicht brennbar) geführt ist und gegenüber reinem R134a ein um die Hälfte geringeres Treibhauspotenzial besitzt.
Daher wirken sich Vermischungen aus R134a und R1234yf nicht negativ auf die Lebensdauer der Klimaanlage aus.
...ich darf doch mal den Franz Josef Strauß zitieren...
"Wenn's schon keine Ahnung haben, dann halten's halt wenigstens das..."dann los.
kauf dir ein R513A Klimagerät und Spare.
Sie haben die Ursprüngliche Frage gelesen?
Es ist also vollkommen irrelevant wie das Mischverhältnis der beiden Gase ist, es wird nicht explodieren und man kann sowohl neuere Anlagen mit R134a befüllen als auch ältere mit R1234yf. Es ist weder ein Leistungsverlust, noch ein Schaden an der Klimaanlage zu befürchten.
Korrigieren sie mich, aber meines Erachtens ist das DIE Antwort auf die ursprüngliche Frage.
Die ursprüngliche Frage ist irrrelevant denn Diese Falschbefüllungen sind verboten und sind ein Verstoß gegen die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und haben empfindliche Geldstrafen zur Folge.
Normalerweise gehört so ein Thema gleich geschlossen.
Zitat:
@pmscali schrieb am 26. September 2024 um 16:04:07 Uhr:
Die ursprüngliche Frage ist irrrelevant denn Diese Falschbefüllungen sind verboten und sind ein Verstoß gegen die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und haben empfindliche Geldstrafen zur Folge.Normalerweise gehört so ein Thema gleich geschlossen.
https://partner.mvv.de/.../...nativen-und-betreiberpflichten-kklu-wmpp
ich sehe da nichts von einem Verbot?
Ich meine mich zu erinnern, dass man mal über Anlagen mit mehr als 3kg von einem Verbot geredet hat.
Jetzt müssten sie nur wissen, wie viel in so einem Auto ist... ;-)
Bitte informieren sie sich, dann können sie auch hilfreiche Sachen beitragen.
Zitat:
@pmscali schrieb am 26. September 2024 um 16:04:07 Uhr:
Die ursprüngliche Frage ist irrrelevant denn Diese Falschbefüllungen sind verboten und sind ein Verstoß gegen die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und haben empfindliche Geldstrafen zur Folge.Normalerweise gehört so ein Thema gleich geschlossen.
Schade, dass es hier kein Button ( Daumen nach unten) gibt.
Der Klimaanlage wird das Mischen nicht schaden, aber die Klimawartungsanlagen, welche das Mittel evtl. abpumpen, können geschädigt werden.