Junge Sterne bei Kauf ungültig?

Mercedes C-Klasse W204

Hallo zusammen,

danke für die schnelle Aufnahme hier. Ich habe auch schon direkt eine erste Frage.
Meine c220 cdi (BJ 11/11) habe ich im Februar 15 gekauft. Nicht bei mir vor Ort, sondern ca 200 KM entfernt bei einem Mercedes Händler. Mit Junger Sterne garantie.
Nun ist der Vordersitz eingerissen und damit war ich in der Werkstatt. Die Junge Sterne Garantie gilt nicht (OK, steht auch so in den Bedingungen). Angebot von Mercedes 50 % Beteiliung aus Kulanz. Soweit so gut. (wobei 200 € immer noch eine schöne Summe ist, nur für die Sitzfläche)

Bei dem Gespräch ist aber auch rausgekommen, dass bei dem Wagen in der Vorgeschichte eine Inspektion um 7.000 KM überzogen worden ist - ergo die Junge Sterne Garantie überaupt nicht gilt. Ich habe also ein Auto unter einer falschen Überzeugung gekauft/verkauft bekommen.

Habe bisher keine Reaktion des auswärtigen Händlers dazu (alle zuständigen bis Montag im Urlaub). Was meint Ihr dazu? Wie sollte ich vorgehen - was kann ich überhaupt machen?

Danke
Tim

24 Antworten

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 14. August 2015 um 18:29:11 Uhr:



Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 13. August 2015 um 23:23:06 Uhr:


Und sie meinte: können sie sich sparen. Sonst wäre es kein JS
Daran können die sich naturgemäß nicht mehr erinnern , wenn er hart auf hart kommt 😉.

Moin, moin,

da kann ich Jupp nur zustimmen und

darf eine Frage in den Raum werfen:

Was ist daran so schwer, sich zugesicherte Eigenschaften eines Gebrauchtgegenstands
auch im Kaufvertrag schriftlich zusichern zu lassen ????

Alles was der Verkäufer mir mündlich mitteilt (ohne Rechnungen, Wartungsprotokoll,
Pflegescheckheft), gilt für mich als nicht vorhanden.

Nur als Beispiel, da ging es nicht um den Kauf einer gebrauchten C-Klasse, sondern
um ein Boot (dagegen sind die Preise für ne C-Klasse Peanuts, wir sprechen über sechsstellige
Beträge).
- Verkäufer versicherte immer Motorwartung selbst gemacht nach Herstellervorgabe
- Unfallschaden fachmännisch instandgesetzt, aber keine Rechnung, da Versicherung bezahlt hat.

Hätte ich ihm alles glauben können, da er seriös auftrat und durchaus glaubwürdig erschien.
- Dennoch habe ich darauf bestanden, dass er ne Motorwartung in einer Fachwerkstatt mit fehler-
freiem Wartungsprotokoll macht - auf seine Kosten.
- Ein Gutachter die Vorschäden prüft bzw. der Hersteller (beim Boot die Werft, beim Auto wohl die Niederlassung) und dann bestätigt, dass es gegen die Reparatur keine Einwände gibt und der Verkaufsgegenstand dem Zustand eines unbeschädigten Objekts entspricht. Kosten zahlt Verkäufer.

OK, wollte Verkäufer anfangs alles nicht. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich einen verpflichtenden Kaufvertrag zur Übernahme des Gegenstands unterzeichne, falls Gutachten
etc. ohne negativem Befund ausfallen. Falls negative Befunde, hatten wir Nachbesserung durch den
Käufer bzw. Kaufrücktritt von meiner Seite vereinbart, wobei ich 50 Prozent der anfallenden Kosten für Wartung, Gutachter etc. mitgetragen hätte.

Vorgehensweise ist sicherlich nicht auf jeden 204er übertragbar (zum Zeit Punkt meiner Suche gab es nur 3 Boote in ganz Deutschland, die meinen Kriterien entsprachen), sollte aber als Anregung dienen, wie man zwischen Käufer und Verkäufer einen Art Interessensausgleich herstellen kann. Verkäufer, die so was nicht wollen, würde ich gleich links liegen lassen. Bei allen anderen bekomme ich so ne gewisse Rechtssicherheit.

Verfahren klappt sicherlich nicht bei Massen/Volumenmodellen, da habe ich auch als Käufer die
Wahl auf dem Markt. Aber bei seltenen Modellen könnte es eventuell eine Anregung sein,
um nicht auf die Schnauze zu fallen. Und bei seltenen, weniger gefragten Modellen sollte
auch der Verkäufer mitspielen, da er weiß, dass sein Objekt nicht so gefragt ist.

Wie gesagt, nur als Anregung, um Reinfälle wie beim TE, zu vermeiden.

gruss
kajakspider

Zitat:

@kajakspider schrieb am 15. August 2015 um 12:55:17 Uhr:



Was ist daran so schwer, sich zugesicherte Eigenschaften eines Gebrauchtgegenstands
auch im Kaufvertrag schriftlich zusichern zu lassen ????

Die Schwierigkeit liegt vor allem darin, die Problemstelle als potentielle Problemstelle auf dem Schirm zu haben.

bugatti1712 ist da ein gutes Beispiel, hätte er das mit dem Scheckheft auf dem Schirm gehabt, dann hätte er es sich sicher zeigen lassen.

Ja... Ich hab das mit dem scheckheft nie geprüft... Bei drei jungen Sternen. Obwohl ich von berufswegen an sich ein rechts skeptischer Mensch bin. Aber scheinbar ist ein Überziehen des Service um 1 Monat kein Problem ?!

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 15. August 2015 um 21:47:57 Uhr:


Aber scheinbar ist ein Überziehen des Service um 1 Monat kein Problem ?!

Es ist kein Problem bzgl. des Status "scheckheftgepflegt". Aber es kann problematisch werden beim Erhalt der JS-Garantie, denn da darf nur ein Monat überzogen werden (bitte nicht verwursten, das gilt erst ab Erwerb des Fahrzeugs, vorher braucht gar nichts gemacht gewesen zu sein).

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Hallo zusammen,

danke für die vielen Antworten.
1. Es ist so - gerade vom Autohaus/Mercedes bestätigt - die Junge Sterne Garantie gilt. Was vor dem Garantiebeginn war ist egal, nur innerhalb der Jungen Sterne darf die Zeit/die KM Leistung nicht überschritten werden.
2. Scheckheft gepflegt hatten wir zwar beim Kauf besprochen und ich hatte auch die Belege der Inspektionen gesehen, dann aber selber nicht nachgerechnet, ob da was überschritten wäre - und natürlich dann auch nicht in den vertrag geschrieben. Eigenes Pech - so lernt man das halt dann...
3. In Maastricht wird jetzt noch geprüft, ob mehr als 50% der Kosten übernommen werden - bin gespannt und werde berichten.

Danke

Da bin ich auch gespannt

Ist zwar Ot möchte es trotzdem erwähnen.
Letzte Woche wegen Inspektion zum Freundlichen gefahren, ordentlich Asche da gelassen. Da ich einen kleinen Garagenschaden hatte, bin ich heute auch zum Lackierer hin damit es behoben wird. Fahrzeug abgeholt und 150€ bezahlt. Konnte es kaum glauben, aber die Jungs haben ein Steinschlag der Windschutzscheibe repariert ohne das ich es erwähnt hab. Kann es kaum abwarten wieder gegen die Garagenwand zu fahren :-)
Der Freundliche der über 1000€ bekommen hat, hat es noch nicht einmal erwähnt (macht aber sonst gute Arbeit).

Hi,

also Mercedes Maastricht hat zurückgerufen - die bleiben leider bei dem Angebot von 50% Kulanz. Aber naja für ca. 200 € dann einen neuen Sitz zu haben, ist ja auch OK 🙁.

Gruß

Zitat:

@Weber02857 schrieb am 20. August 2015 um 09:17:35 Uhr:


Hi,

also Mercedes Maastricht hat zurückgerufen - die bleiben leider bei dem Angebot von 50% Kulanz. Aber naja für ca. 200 € dann einen neuen Sitz zu haben, ist ja auch OK 🙁.

Gruß

Ja? Für das bescheidene Artico, was dann in ein paar Jahren wieder kaputt ist?

Frag mal bei einem Sattler in der Nähe, was der für die Reparatur mit echtem Leder sehen will. Wird wahrscheinlich nicht viel teurer sein.

Ich hätte es so gemacht, wenn MB nach der Mail nicht doch alles übernommen hätte.

Mag zwar sein, dann müsste ich aber alle Sitze neu machen. Das wird dann teurer. Das ist es mir dann nicht wert.

Gruß

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