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Jetzt ist es offiziell! Der neue Sharan! Endlich!

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 18:41

Der neue Sharan:

 

http://www.volkswagen.de/.../sharan.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von knurps

 

P.S.: Auweia. Gerade lese ich noch, dass die ekelektrische Parkbremse serienmäßig ist. Ordentliches Anfahren am Berg mit Wohnwagen im Schlepp hat sich damit dann wohl auch erledigt. Und wenn mal die Batterie platt ist (was ja bei modernen Autos *niiieee* vorkommt), kann man den Wagen noch nicht mal mehr von der Stelle schleppen / schieben, da niemend da ist, der die Bremse löst. Innovation und Fahrerassistenz? Sehr gern, aber sie muss einen Fortschritt darstellen. Den sehe ich hier nicht.

Jaja, noch so einer, der das nie getestet hat. Ich LIEBE die elektronische Parkbremse. Und zwar gerade MIT Wohnwagen. Noch nie war ein Handschalter mit 1,5t am Haken angenehmer anzufahren als mit der elektr. Handbremse. 20.000 km getestet mit Passats und Tiguans mit Knaus Südwind 500 FSD am Haken. Erst testen (und zwar ausgiebig) und dann urteilen!!

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am 9. August 2010 um 7:38

Zitat:

Original geschrieben von Manager2008

Als Firmenwagen kommt aufgrund des Vorsteuerabzuges nur bei vollwertigen Vans sowieso nur der Sharan in Frage.

Kannst Du das mal genau erklären? Wo ist da der Unterschied zwischen Touran, Sharan, T5 etc?

am 9. August 2010 um 7:39

Ich finde den sharan wegen schiebetüren und ausstadung sehr schön den wollen wir uns kaufen wir haben normalen sharan

am 9. August 2010 um 7:44

mal zur Info, im Seat-Konfigurator steht jetzt auch der Alhambra zur Verfügung.

Zitat:

Kannst Du das mal genau erklären? Wo ist da der Unterschied zwischen Touran, Sharan, T5 etc?

Ganz einfach.

Durch die Vorsteuer-Abzugsberechtigung entstehen der Firma um exakt 20% geringere Kosten. (zumindest in Österreich, wo der Umsatzsteuersatz 20% beträgt)

Denn man bekommt die Vorsteuer (Umsatzsteuer) für ALLE durch das Fahrzeug enstehenden Kosten, also die Anschaffung, die Reparaturen, Tanken etc. vom Finanzamt zurück.

Das gilt natürlich auch für den T5.

Grob gesprochen sind die Regeln so:

Es muss das Auto für mindestens 7 Sitze typisiert sein (heißt nicht, daß man den auch als 7-Sitzer bestellen muss !).

Und er muss hinter der letzten Sitzreihe noch einen Kofferraum einer bestimmten Größe haben.

Das ist beim Touran nicht gegeben, beim Sharan und T5 aber schon.

Ich weiß nicht, inwiefern du eine wirtschaftliche Ausbildung hast und inwiefern du im täglichen Geschäftsleben mit Finanzen und Steurrecht zu tun hast.

Aber eine einfache Erklärung dazu ist:

In unserem Steuerrecht sind die Steuern ein Durchgangsposten.

Man kauft Waren oder Leistungen und bezahlt die Steuern.

Dann verkauft man seine eigenen produzierten Waren oder Leistungen weiter, natürlich mit Aufschlag, sonst könnte man nicht überleben.

Und zusätzlich verrechnet man dem Kunden die entsprechenden Steuern.

Die an die eigenen Lieferanten bezahlen Steuern darf man als Vorsteuer abziehen, das vermindert dann die Umsatzsteuern, die man selbst ans Finanzamt abführen muss.

Man bezahlt also nur die Umsatzsteuer für den Aufschlag, also den höheren Betrag, den man von seinen Kunden eingefordert hat.

Beim Firmenauto funktioniert dieses "Spiel" nicht, denn man verkauft oder verleiht ja das Auto nicht, man benützt es selbst.

ABER wenn es sich um ein Firmenauto mit Vorsteuerabzugsberechtigung handelt, dann kommt eben diese Ausnahme zu tragen.

Man kann trotzdem die Steuern zurückfordern, das Finanzamt kassiert also letztlich für vorsteuerabzugsberechtige Firmenwagen keine Umsatzsteuer.

Frage mich nicht, warum das nur für große Autos gilt.

Vom umweltpolitischen Standpunkt ist das falsch, von diesem Blickwinkel gesehen dürfte man nur einen Polo Blue Motion oder ähnliches von der Umsatzsteuer befreien.

Ich bin mir nicht sicher, wie sowas in den Diskussionen politisch in der Öffentlichkeit verkauft wird.

Die Auto-Lobby freut es sicher sehr, denn ein Sharan kostet nun mal mehr als doppelt so viel als ein Polo.

Das ist aber nicht der einzige wichtige Grund für einen Sharan.

Der zweite sehr wichtige Grund ist, daß nur der Sharan (und natürlich auch der T5) ein "vollwertiges" Auto ist, ist die Länge des Laderaums.

Nur mit mindestens 2 Meter Laderaum kriegt man wirklich alles in den Kofferraum was man so täglich braucht.

Also ein Bett, Kasten etc. hat in der Regel genau diese 2 Meter.

Ein Touran scheidet für solche Aufgaben also aus.

Bleibt nur der Sharan als bester Kompromiss (wenn man das Geld aufbringen kann oder will).

am 9. August 2010 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von Manager2008

Ganz einfach.

Durch die Vorsteuer-Abzugsberechtigung entstehen der Firma um exakt 20% geringere Kosten. (zumindest in Österreich, wo der Umsatzsteuersatz 20% beträgt)

Denn man bekommt die Vorsteuer (Umsatzsteuer) für ALLE durch das Fahrzeug enstehenden Kosten, also die Anschaffung, die Reparaturen, Tanken etc. vom Finanzamt zurück.

Das gilt natürlich auch für den T5.

Grob gesprochen sind die Regeln so:

Es muss das Auto für mindestens 7 Sitze typisiert sein (heißt nicht, daß man den auch als 7-Sitzer bestellen muss !).

Und er muss hinter der letzten Sitzreihe noch einen Kofferraum einer bestimmten Größe haben.

Das ist beim Touran nicht gegeben, beim Sharan und T5 aber schon.

OK, ist eine rein Österreichische Regelung, die uns in Deutschland nicht betrifft. Hier werden Firmenwagen gleich besteuert, egal, ob sie 5 oder 7 Sitze und was für einen Kofferraum sie haben.

Zitat:

Original geschrieben von Manager2008

Ich weiß nicht, inwiefern du eine wirtschaftliche Ausbildung hast und inwiefern du im täglichen Geschäftsleben mit Finanzen und Steurrecht zu tun hast.

Ich bin Wirtschaftsingenieur, aber wie gesagt, in D sind die rewgeln etwas anders. Für mich als Angestellter ist ein teurer Firmenwagen nur von Nachteil, weil ich monatlich 1% vom Listenneupreis als Einkommen versteuern muss, zusätzlich 0,03% * Entfernungskilometer (Wohnort - Arbeitsort) * Listenneupreis.

Bei einem Listenneupreis von 30.000€ und 50km Fahrstrecke Wohnort zum Arbeitsort, sieht das also so aus:

1% von 30.000€ = 300€

0,03% * 50 * 30.000€ = 450€

--------------------------------------

Summe: 750€ Geldwerter Vorteil!, der als Einkommen zu versteuern ist.

Nein, gilt auch für Deutschland, nur der Steuersatz ist anders.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/.../index.html

http://www.imagetours.de/.../

Ich glaube du hast da was verwechselt.

Es geht nicht darum, wie viele Steuern du bezahlst.

Sondern, ob du diese bezahlten Steuern vom Finanzamt zurückbekommst oder nicht.

Und das ist eben beim Touran nicht der Fall, beim Sharan aber schon.

Ich habe für meinen Firmenwagen auch einen beträchtlichen Privatanteil zu bezahlen, weil ich ihn auch privat nutzen darf.

Bei mir gehts eben nicht nur um den Sachbezug.

Im Gegenteil, der Sachbezug vermindert sich natürlich um den Privatanteil.

Der springende Punkt ist, daß der Sharan als Firmenwagen um 20% geringere Kosten verursacht.

Das kann der Touran auch durch den geringeren Preis niemals wettmachen.

Der Praxisnutzen ist sowieso deutlich geringer, weil die Ladefläche zu kurz ist und der Platz hinter der letzten Sitzreihe praktisch gar nicht vorhanden ist.

Für mich als Firmenwagen-Fahrer ist das ebenso von Vorteil, da für mich auch um ca 100 Euro pro Monat geringere Kosten entstehen.

Denn die niedrigeren Kosten durch den Vorsteuerabzug werden mir weitergereicht.

Das wäre auch nicht fair, wenn die Firma für einen Touran die gleichen Regeln anwendet als für einen Sharan.

Sie sparen sich ja auch was, wenn ich statt dem Touran einen Sharan nehme.

Außer in Fällen wie deinen, wo man überhaupt keinen Privatanteil zahlt, sondern nur den Sachbezug versteuern muss.

Nur in deinem Fall ist es auch ein Vorteil, weil du im Falle einer betraglichen Begrenzung für den Firmenwagen auch um 20% mehr "Auto'" bekommst, wenn du einen Sharan nimmst anstatt eines Touran.

Du musst ja beim Sharan die Vorsteuer nicht bezahlen.

Beim Touran aber schon.

Alles klar ?

Übrigens, wäre interessant, wenn du das mal anhand des Firmenwagen-Rechners durchrechnest:

http://www.firmenwagenrechner.de

Wenn der gut gemacht wurde, müsste er auch den Vorsteuerabzug berücksichtigen.

am 9. August 2010 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Manager2008

Übrigens, wäre interessant, wenn du das mal anhand des Firmenwagen-Rechners durchrechnest:

www.firmenwagenrechner.de

Wenn der gut gemacht wurde, müsste er auch den Vorsteuerabzug berücksichtigen.

Ja, für Österreich wird der Vorsteuerabzug berücksichtigt, für Deutschland nicht, weil es da keine 7-Sitzer-komfortabler-Transport-von-7-Personen-mit-Gepäck-Regelung gibt. Echt lustig, was sich die Steuerbehörden in Österreich ausdenken, sind ja fast so fantasievoll wie die Deutschen<IMG alt=:D src="http://static.motor-talk.de/images/smilies/biggrin.gif">

In Deutschland ist es für den Arbeitnehmer mit Firmenwagen völlig unerheblich, ob er einen 2-, 3-, 4- oder Sonstwassitzer fährt.

Die Kriterien in Ö sind echt witzig:

- 7 Sitze

- kastenwagenförmiges Aussehen (ist das die Österreichische Lex-VW?:D)

- Beförderung von Gepäck für 7 Personen (Maßangaben sind auch definiert!!!)

- Beförderung muss bequem sein

- und über eine längere Strecke.

Wer hat sich denn das ausgedacht? Hatte da ein Minister einen T5 gekauft und wollte jetzt damit Steuern sparen?

Zitat:

Original geschrieben von saschaef

mal zur Info, im Seat-Konfigurator steht jetzt auch der Alhambra zur Verfügung.

Nicht wirklich.......man kann noch nichts konfigurieren, keine Preise, nur Bildchen die schon paar Wochen drinne sind

gruß Don

Hallo zusammen,

ich habe auch schon viel hier im Sharan Forum gelesen und meiner ist auch schon bestellt.

Hier meine Konfiguration:

Highline 125kw 7 Sitzer

Night Blue Metallic

Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt

Park Pilot

Klimaanlage Climatronic

Mobiltelefonvorbereitung Premium

Anhängervorichtung

Multifunktionslenkrad

Sportfahrwerk

Aluflegen AVUS

RCD 510

Cargo Paket

Bestellung 29.04. (mehrmals umkonfiguriert)

Fertig 40 KW, Abholung in WOB ca. 2-3 Wochen später.

Noch eine sehr lange Wartezeit.

Gruß

Ispax

am 9. August 2010 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von DonoAlfonso

Zitat:

Original geschrieben von saschaef

mal zur Info, im Seat-Konfigurator steht jetzt auch der Alhambra zur Verfügung.

Nicht wirklich.......man kann noch nichts konfigurieren, keine Preise, nur Bildchen die schon paar Wochen drinne sind

gruß Don

Ich weiss ja nicht, wo Du geschaut hast, aber ich Ihn kann es ganz normal konfigurieren...

Zitat:

Original geschrieben von saschaef

Zitat:

Original geschrieben von DonoAlfonso

 

 

Nicht wirklich.......man kann noch nichts konfigurieren, keine Preise, nur Bildchen die schon paar Wochen drinne sind

gruß Don

Ich weiss ja nicht, wo Du geschaut hast, aber ich Ihn kann es ganz normal konfigurieren...

Eh.......die Konfiguration, welche funktioniert, ist doch noch vom alten Alhambra!

www.seat.de/modelle_/alhambra_neu/start.html

gruß don

am 9. August 2010 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von DonoAlfonso

Zitat:

Original geschrieben von saschaef

 

Ich weiss ja nicht, wo Du geschaut hast, aber ich Ihn kann es ganz normal konfigurieren...

Eh.......die Konfiguration, welche funktioniert, ist doch noch vom alten Alhambra!

www.seat.de/modelle_/alhambra_neu/start.html

gruß don

ich denke mal er meint die at seite.

Zitat:

In Deutschland ist es für den Arbeitnehmer mit Firmenwagen völlig unerheblich, ob er einen 2-, 3-, 4- oder Sonstwassitzer fährt.

Du meinst also, daß des für ALLE Firmenwagen einen Vorsteuerabzug für das Unternehmen gibt ?

Uns haben sie das so verkauft, daß das angeblich EU-Recht wäre.

Zumindest habe ich das irgendwann mal so aufgeschnappt.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist das mittlerweile auch schon fast 9 Jahre her.

Wurde bei uns exakt zum 1.1.2002 eingeführt.

Genau zu diesem Zeitpunkt habe ich meinen ersten Firmenwagen bekommen.

Zitat:

Die Kriterien in Ö sind echt witzig:

- 7 Sitze

- kastenwagenförmiges Aussehen (ist das die Österreichische Lex-VW?:D)

- Beförderung von Gepäck für 7 Personen (Maßangaben sind auch definiert!!!)

- Beförderung muss bequem sein

- und über eine längere Strecke.

Wer hat sich denn das ausgedacht? Hatte da ein Minister einen T5 gekauft und wollte jetzt damit Steuern sparen?

Ja, ist tatsächlich so.

Und wie gesagt, eine wirkliche Begründung, warum das so sein muss, und z.b. nicht für einen Polo Blue Motion auch gelten soll, erschließt sich für mich nicht.

Ich könnte mir vorstellen, daß das von der Auto-Lobby so gewünscht wurde, denn damit macht man natürlich ein vielfaches an Umsatz und auch Gewinn.

Oder eventuell ist auch ein Punkt, damit nicht jeder private Pkw aus Steuerspargründen einfach zum Firmenwagen umdeklariert wird.

Denn ein Sharan ist doch um so viel teurer als ein Polo oder Golf, daß doch noch ein Respekatabstand besteht.

Und natürlich gilt diese "Van und Transporter-Regelung" auch für den Renault Espace, Ford Galaxy, Chrsyler Voyager, Peugeot 807 und alle anderen "richtigen" Vans.

Die Liste ist auch taxativ, also erschöpfend, und auf der Seite des Finanziministeriums zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von DonoAlfonso

Nicht wirklich.......man kann noch nichts konfigurieren, keine Preise, nur Bildchen die schon paar Wochen drinne sind

gruß Don

Also ich kann Ihn auch auf der deutschen Seite konfigurieren. Und es ist definitiv der Neue.

http://configurator.seat.de/bcc/configurator.do?...

 

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