Jetzt hats mich auch erwischt--> Frontschaden :-(

BMW 3er E36

Servus,

leider Gottes hats mich heute früh erwischt.

Ich fahre wie jeden Tag auf Arbeit, rechts hält ein Bus, die Frau vor mir zieht rüber, ich hinterher und urplötzlich steigt sie voll in die Eisen.
Es kam kein Gegenverkehr, es war niemand auf der Straße .....

Bin zwar auch voll in die Eisen, ABS hat eingegriffen aber alles half nichts. Bin dann mit ungefähr 15kmh schön hinten drauf.

Bei Ihrem Peugot 206 sah man auf dem ersten Blick nichts, außer das die Stoßstange etwas eingedrückt ist, aber weiß man ja nie ob sich darunter noch was verzogen hat oder so.

Bin im Prinzip mit den Nieren ins andere Auto gefahren, hat dann auch schön die Motorhaube verdrückt und den linken Scheinwerfer zerbrochen.

Nach dem ersten Schock bin ich gleich zu meinem Onkel in die Werkstatt gefahren und wir haben versucht die Motorhaube zu öffnen, leider ging dies nicht ohne Brecheisen, da sich die "Kolben" etwas verdrückt haben und etwas schief standen.

Hab dann mal bei BMW angerufen zwecks KVA ---> Alles zusammen (Nieren, Nierenblech, Motorhaube) 550€.

Bin dann zum Schrottplatz gefahren und hab mir dort ne Haube für 50euro und ein Nierenblech mit Nieren für 20euro geholt.
Natürlich nicht in Wagenfarbe (wäre ja zu schön gewesen) aber zum Glück ist mein Onkel gelernter Lackierer.
Einen Satz Scheinwerfer hab ich zum Glück auch noch, so dass mir die Teile nicht besonders teuer kamen/kommen.

Auf die Frage, warum sie eigentlich gebremst hat, gab sie mir die Antwort: "Ich dachte da läuft noch jmd über die Straße"

Was will man dazu noch sagen....

Was denkt ihr bzgl. Versicherung um wie viel % sich diese im Schnitt erhöht?

Rentiert sich eine evtl. Rückzahlung des Schadens? (ab welchem Preis etwa-den reellen weiß ich leider noch nicht-)

Grüße

Matze

Beste Antwort im Thema

Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme, dann müsste die Dame einen saublöden Anwalt haben wenn sie auch nur eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Natürlich darf sie nicht ohne Grund eine Vollbremsung hinlegen, aber sie wird vor Gericht zumindest sowas wie: "Ich sah da vorne am Bus so einen Schatten und vermutete, dass dort gleich ein Kind auf die Straße laufen würde".
Das dürfte dann auch schon fast das Ende der Verhandlung sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Das MUSS nichts ein, es gibt auch genug Leute die einfach zur Werkstatt fahren und den Schaden auf Basis der Kostenkalkulation abrechnen lassen, ein Sachverständiger ist hier nicht zwangsweise Pflicht...

Hab ich auch nicht behauptet.

Bei Bagatellschäden bis etwa 700 - 1000 € reicht dies auch aus, liegt der Schaden höher will die Versicherung automatisch ein Gutachten.

Wird wohl hier der Fall sein, allein die neue Stossstange incl. Lackierung wird diesen Preis bestimmt erreichen.

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Und wenn mir als Schädiger die Rechnung nicht gefällt, sprich ich sie als zu Hoch empfinde, dann habe ich die Möglichkeit den Schaden ebenfalls durch einen Sachverständiger begutachten zu lassen, gleihces Rehct für alle...

Ich als Geschädigter würde mit dem Verursacher überhaupt nicht reden und alles über seine Versicherung abwickeln, da könnte er ein Handstand machen und mit den Händen klatschen 😁

Wenn der KV nicht ausreicht, kann der Verursacher gerne aus eigener Kippe einen Gutachter beauftragen, ob ich diesem Gutachter mein Auto vorführe ist eine andere Sache, solange nichts von seiner Versicherung kommt, können wegen mir 100 Gutachter auftauchen welche das Fahrzeug sehen wollen, mehr wie NÖ zeig ich nicht würden die nicht zu hören bekommen 😁
Denn bevor nicht Ich als Geschädigter ein Gutachten erstellt lassen habe, kann auch kein Gutachten angefochten werden.
Wenn der KV zu hoch und unplausibel sein sollte, dann verlangt die Versicherung automatisch ein Gutachten, und da habe Ich als Geschädigter die frei Wahl des Gutachters 😉

Danach kann wie bereits erwähnt die Versicherung des Verursachers unberechtigte Ansprüche anzweifeln, aber nicht der Verursacher persönlich, und ob die Versicherung ein Gutachten eines Sachverständigen in Frage stellt ?
Wohl eher nicht, dazu müsste schon ein wirklich nicht nachvollziehbares Gutachten vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Hab ich auch nicht behauptet.
Bei Bagatellschäden bis etwa 700 - 1000 € reicht dies auch aus, liegt der Schaden höher will die Versicherung automatisch ein Gutachten.
Wird wohl hier der Fall sein, allein die neue Stossstange incl. Lackierung wird diesen Preis bestimmt erreichen.

Das mag wohl sein, nur in deiner ersten Aussage hast du davon gesprochen, dass die Geschädigte eine Gutachten erstellen lassen wird.Und darauf habe ich geantworte, dass sie dies nicht zwangsläufig tun lassen muss.Nicht alle Versicherungen verlangen ein Gutachten, wenn der KVA plausibel und vernüftig eingegrenzt ist.Wie oft hört man das die Versicherung sagt, fahren sie in eine Werkstatt und lassen den Schaden dort Fachgerecht beheben und die Rechnung schicken sie uns dann zu.Das ganze geht dann auch ohne Gutachter u.s.w. keine Versicherung zahlt mehr als sie muss und gerade dann, wenn sie die Kosten für den Gutachter sparen kann...

Was der Geschädigte für Rechte bei einem unverschuldeten Unfall hat und wovon er letzlich Gebrauch macht, ist dann natürlich ne ganz andere Sache...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Ich als Geschädigter würde mit dem Verursacher überhaupt nicht reden und alles über seine Versicherung abwickeln, da könnte er ein Handstand machen und mit den Händen klatschen 😁

Das habe ich auch nicht behauptet, nur habe ich als Verursacher ebenfalls die Möglickeit gegen die Höhe der Rechnung Einspruch einzulegen, falls sie mir zu hoch erscheint.Wie und in welchem Umfang ich das dann tue, steht auf einem anderen Blatt...

Zitat:

Wenn der KV nicht ausreicht, kann der Verursacher gerne aus eigener Kippe einen Gutachter beauftragen, ob ich diesem Gutachter mein Auto vorführe ist eine andere Sache, solange nichts von seiner Versicherung kommt, können wegen mir 100 Gutachter auftauchen welche das Fahrzeug sehen wollen, mehr wie NÖ zeig ich nicht würden die nicht zu hören bekommen 😁

Das kannst du gerne machen, aber nur mal zur Info:

Du hast als Geschädigter, nicht nur immer RECHTE sondern auch gewisse Pflichten, dass vergessen nur die wenigsten bei so einem Vorfall...

Zitat:

Denn bevor nicht Ich als Geschädigter ein Gutachten erstellt lassen habe, kann auch kein Gutachten angefochten werden.
Wenn der KV zu hoch und unplausibel sein sollte, dann verlangt die Versicherung automatisch ein Gutachten, und da habe Ich als Geschädigter die frei Wahl des Gutachters 😉

Und davon gehts DU doch aus, sprich das dort ein Gutachten ersellt wird, also kann ich als Verursacher auch einen KVA/das Gutachten für den Gegenrischen Schaden anfechten, wenn es eben unplausibel und unangemssen erscheint.Das wäre dann interessant, wenn ich mir z.B überlege den Schaden evt. aus eigener Tasche zu bezahlen.Meine Versicherung muss ja nicht zwangsläufig für den Schaden aufkommen, wenn ich ihn selber tragen kann.(was natürlich dann wiederum auf die Höhe des Schadens ankommt)...

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Das mag wohl sein, nur in deiner ersten Aussage hast du davon gesprochen, dass die Geschädigte eine Gutachten erstellen lassen wird.Und darauf habe ich geantworte, dass sie dies nicht zwangsläufig tun lassen muss.Nicht alle Versicherungen verlangen ein Gutachten, wenn der KVA plausibel und vernüftig eingegrenzt ist.Wie oft hört man das die Versicherung sagt, fahren sie in eine Werkstatt und lassen den Schaden dort Fachgerecht beheben und die Rechnung schicken sie uns dann zu.Das ganze geht dann auch ohne Gutachter u.s.w. keine Versicherung zahlt mehr als sie muss und gerade dann, wenn sie die Kosten für den Gutachter sparen kann...

Du hast den Bezug zur Antwort verdreht / vergessen / sonstwas damit getan ?

Ist doch egal ob Gutachten oder KV, du als Verursacher darfst mir persönlich keinen Gutachter vorbeischicken, darum gehts, dass hast du gesagt.

Du darfst schon, aber was mit den Gutachtern dann geschieht habe ich im vorigen Beitrag erwähnt.
Das Geld kannst du dir als Verursacher des Schadens auch gleich verbrennen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Und davon gehts DU doch aus, sprich das dort ein Gutachten ersellt wird, also kann ich als Verursacher auch einen KVA/das Gutachten für den Gegenrischen Schaden anfechten, wenn es eben unplausibel und unangemssen erscheint.

Nein, kannst DU nicht wenn ich das als Geschädigter nicht will, dafür ist allein deine Kfz Haftpfilchtversicherung zuständig unberechtigte Forderungen abzuwehren, da hast du keinen Einfluss drauf.

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Das wäre dann interessant, wenn ich mir z.B überlege den Schaden evt. aus eigener Tasche zu bezahlen.
Meine Versicherung muss ja nicht zwangsläufig für den Schaden aufkommen, wenn ich ihn selber tragen kann.(was natürlich dann wiederum auf die Höhe des Schadens ankommt)...

Doch, deine Kfz Haftpflichtversicherung

MUSS

für den Schaden aufkommen.

Du kannst dir solange überlegen wie du möchtest ob du den Schaden selbst bezahlst oder nicht, dass kannst du mit deiner Versicherung bereden, bei einem Kfz Schaden gilt das Pflichtversicherungsgesetz, anders ist der Fall in z.B. der Privathaftpflicht.
Es spielt beim Kfz Haftplichtschaden keine Rolle mir gegenüber ob du den Schaden selbst bezahlen willst oder nicht, nochmal:
Ich als Gechädigter muss mit dir als Verursacher keinen einzigen Kontakt haben (außer den Unfall natürlich 😁), auch wenn du den Schaden selber tragen möchtest !

Wenn du den Schaden selbst zahlen möchtest, ist dies eine Sache zwischen dir und DEINER Versicherung, und nicht eine Sache zwischen Dir und mir.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Du hast den Bezug zur Antwort verdreht / vergessen / sonstwas damit getan ?

Ist doch egal ob Gutachten oder KV, du als Verursacher darfst mir persönlich keinen Gutachter vorbeischicken, darum gehts, dass hast du gesagt.

Du darfst schon, aber was mit den Gutachtern dann geschieht habe ich im vorigen Beitrag erwähnt.
Das Geld kannst du dir als Verursacher des Schadens auch gleich verbrennen 
Doch, deine Kfz Haftpflichtversicherung MUSS für den Schaden aufkommen.Du kannst dir solange überlegen wie du möchtest ob du den Schaden selbst bezahlst oder nicht, dass kannst du mit deiner Versicherung bereden, bei einem Kfz Schaden gilt das Pflichtversicherungsgesetz, anders ist der Fall in z.B. der Privathaftpflicht.Es spielt beim Kfz Haftplichtschaden keine Rolle mir gegenüber ob du den Schaden selbst bezahlen willst oder nicht, nochmal:Ich als Gechädigter muss mit dir als Verursacher keinen einzigen Kontakt haben (außer den Unfall natürlich 😁), auch wenn du den Schaden selber tragen möchtest !Wenn du den Schaden selbst zahlen möchtest, ist dies eine Sache zwischen dir und DEINER Versicherung, und nicht eine Sache zwischen Dir und mir.

Also erstmal, ich habe weder den Bezug zur Antwort verdreht, vergessen noch sonstwas damit getan, dass nur mal so vorweg, bevor hier evt. weitere Missverständnisse von Dir aufgebracht werden...😉

Ich habe lediglich meine Erfahrung diesbezüglich gepostet u.a aus folgendem Hintergrund. Ich hatte vor 2j mal eine kleine Unfall gehabt (Schadenshöhe damals €830,-) und mich dort mit meiner Versicherung bezüglich der Regulierung in Verbindung gesetzt.Diese hat mir empfohlen, den Schaden selber zu regulieren, sprich direkt Kontakt mit dem Unfallgegner aufzunehmen um die Sache so zu regeln.Hat alles wunderbar geklappt, meine Versicherung wurde nicht belastet, da ich den Schaden aus eigener Tasche reguliert habe und ich habe von meiner Versicherung diesbezüglich NIE wieder was gehört...

Also Nix von Rückkauf des Schadens u.s.w. das ganze lief ohne Sachverständigen/Gutachter u.s.w ab, sondern eben nur auf Basis eines Kostenvoranschlages der Werkstatt...

Deswegen bin ich eben der Meinung das es auch ohne Versicherung im Schadensfall geht, natürlich kommt es immer auf die Höhe des Schadens an...

Ich sehe das du dich mit dem Thema beschäftigst oder zumindestends etwas damit auskennst, daher würde ich gerne von Dir mal ein paar fundierte Quellen darüber haben, wo sowas niedergeschrieben ist, sprich wo man sowas auch nachlesen kann...

Pflichtversicherungsgesetzt habe ich schon "gegoogelt" und bin auch fündig geworden, allerdings steht da nur das jedes KFZ eine Haftpflichtversicherung haben MUSS (was auch schon vorher bekannt war) außer wenigen Ausnahmen natürlich, aber irgendwie NICHT, dass diese im Schadensfall auch IMMER tätig wird...😕

Die Ausgangsfrage war ja folgende gewesen:

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär
Am besten wäre es, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, falls einem die Rechnung von der Werkstatt nicht schmeckt...

worauf Du geantwortet hast:

Zitat:

Dies wird die Geschädigte wohl machen, denn dies ist Ihr gutes Recht einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen 😉

Dies ist aber m.M nach NICHT zwingend erforderlich, auch wenn es natürlich mein/ihr gutes Recht wäre einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen, muss man davon ja nicht unbedingt Gebrauch machen, da reicht ein KV der Werkstatt eben vollkommen aus...

Das ein Sachverständigen im obigen Schadensfall immer beauftragt wird um ein Gutachten erstellen zu lassen, ist also erstmal nur eine Vermutung von Dir...

Das die HF-Versicherung im Schadensfall immer zum tragen kommt, höre ich jetzt auch zum ersten mal, daher würde ich das ganze gerne mal zum nachlesen haben.Wie oben schon geschrieben sind meine Erfahrungen da etwas anders verlaufen...

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Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Das die HF-Versicherung im Schadensfall immer zum tragen kommt, höre ich Heute zum ersten mal, daher würde ich das ganze gerne mal zum nachlesen haben.Wie oben geschrieben sind meine Erfahrungen da etwas anders verlaufen...

Das alles kannst du in den AKB deiner Versicherung nachlesen.

Wenn du dich mit dem Geschädigten ohne Versicherung einigst ist das schön.
Wenn der Geschädigte sich an deine Versicherung wendet, kannst du nichts dagegen machen.
Du kannst dann nur den Schaden jederzeit über deine Versicherung zurückkaufen.

Bei weiteren Fragen wende dich mit einem neuen Thread an das Versicherungsforum:
www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Dies ist aber m.M nach NICHT zwingend erforderlich, auch wenn es natürlich mein/ihr gutes Recht wäre einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen, muss man davon ja nicht unbedingt Gebrauch machen, da reicht ein KV der Werkstatt eben vollkommen aus...

Klar kann das ausreichen, aber von dir kam der Vorschlag das der

Unfallverursacher

einen Sachverständigen beauftragen soll.

Also:
- Ich als Geschädigter mache ein KVA und will dies auf WUNSCH des Unfallverursachers ohne Versicherung mit dem Unfallverursacher regeln.

- Jetzt kommt der Verursacher und sagt: Ne der KVA ist zu hoch, er will ein Sachverständigen beauftragen.

- Da mir als Geschädigter die freie Wahl eines Gutachter bleibt, werde ich einen Sachverständigen meiner Wahl beauftragen dessen Kosten der Verursacher bezahlen muss, denn er möchte ein Gutachter / Sachverständigen hinzuziehen.

- Spätestens da ist aber eh der Zeitpunkt gekommen, an dem ich mich an seine Versicherung wende, denn ein Hickhack mit Ich zahl dies nicht dies ist mir zu teuer erspare ich mir mit dem Unfallverursacher 😉

Das ist das schöne am Pflichtversicherungsgesetz.

Hier ein wenig Lesestoff:
http://www.unfallweb.de/index.php?page=waswirdersetzt
http://www.unfallweb.de/index.php?page=zehnwichtigepunkte

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Das alles kannst du in den AKB deiner Versicherung nachlesen.

Ich habe aber keine Lust mir meine AGB durchzulesen, ich dachte du könnste mir etwas konkrettes dazu liefern, da du ja relativ bewandert bist auf diesem Gebiet...

Zitat:

Wenn du dich mit dem Geschädigten ohne Versicherung einigst ist das schön.
Wenn der Geschädigte sich an deine Versicherung wendet, kannst du nichts gegen machen.
Du kannst dann nur den Schaden jederzeit über deine Versicherung zurückkaufen.

Es muss nicht schön sein, wenn ich mich mit dem Geschädigten außerhalb der Versicherung einige, es wäre nur zweckdienlich.Und nach einem Unfall kann ich mich mit dem Unfallgegener auch so verständigen, dass man eben versucht den Schaden außerhalb der Versicherung zu regeln, wenn es die Rahmenbedingungen zulassen.Schadensersatzansprüche kann ich bei Bedarf dann immer noch geltend machen, vorrausgesetzt der Unfallgener lässt sich drauf ein...

Zitat:

Bei weiteren Fragen wende dich mit einem neuen Thread an das Versicherungsforum:
www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Das werde ich dann bei Bedarf auch tun, aber Danke für den Hinweis...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Klar kann das ausreichen, aber von dir kam der Vorschlag das der Verursacher einen Sachverständigen beauftragen soll.

Richtig, aber es war ein VORSCHLAG und keine Aufforderung...

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Also:
Ich als Geschädigter mache ein KVA und will dies ohne Versicherung mit dem Unfallverursacher regeln.

Jetzt kommt der Verursacher und sagt: Ne der KVA ist zu hoch, er würde ein Sachverständigen beauftrage.
Spätestens dann ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ich mich an seine Versicherung wende, denn ein Hickhack mit Ich zahl dies nicht dies ist mir zu teuer erspare ich mir mit dem Unfallverursacher 😉

Das ist das schöne am Pflichtversicherungsgesetz.

Tja, dass kann Dir aber als Geschädigter mit der Gegnerischen Versicherung ebenso passieren und die hat ja, wie du es selber sagt, sogar das Recht dazu, evt. Ansprüche wenn unbegründet/überzogen anzufechten.Und nun hast du dieselbe Situation wie vorher...😁

Das ist ebenfalls das tolle an Gesetzen, nicht nur Rechte sondern auch Pflichten...😁

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Tja, dass kann Dir aber als Geschädigter mit der Gegnerischen Versicherung ebenso passieren und die hat ja, wie du es selber sagt, sogar das Recht dazu, evt. Ansprüche wenn unbegründet/überzogen anzufechten.Und nun hast du dieselbe Situation wie vorher...

Im Gegensatz zu dem Unfallverursacher welcher bei 1000€ Schaden schon rumjammert das dies zu hoch sei, kennt die Versicherungen aber die tatsächliche Schadenhöhe welche entstehen können, und wird nur UNBEGRÜNDETE Ansprüche abwehren 😉

Dies kommt sehr selten bis gar nicht vor bei erstellten Gutachten im Kfz-Haftplichtschaden Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Schadensersatzansprüche kann ich bei Bedarf dann immer noch geltend machen, vorrausgesetzt der Unfallgener lässt sich drauf ein...

...zum letzten mal:

Ich benötige nicht die Zustimmung des Unfallverursachers um den Schaden mit seiner Versicherung abzuwickeln !!!

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Das alles kannst du in den AKB deiner Versicherung nachlesen.
Ich habe keine Lust mir meine AGB durchzulesen, ich dachte du könnste mir etwas konkrettes dazu liefern, da du ja scheinbar relativ bewandert bist auf diesem Gebiet...

Ich rede nicht von den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), sondern von den

AKB

(Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) 🙄

www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/AKB-2008.pdf
wenn das nicht konkret genug ist, weiß ich es auch nicht 😕

Habe im obigen Beitrag nach deiner Antwort noch 2 Links hinzugefügt hier nochmal:
www.unfallweb.de/index.php?page=waswirdersetzt
www.unfallweb.de/index.php?page=zehnwichtigepunkte

Seid ihr beiden bald fertig🙄🙄??

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Kai,die Dame hat aber keine Personen gesehen,sie hat sie lediglich vermutet und daraufhin eine Notankerung vollzogen.
Das mag kleinkariert klingen,aber es ist nunmal ein Unterschied,der entscheidend sein kann.

Hinten drauf ist hinten drauf. Auch wenn da niemand kam muss man soviel Abstand halten dass man nicht in den Vordermann reinhährt. Hier gilt ganz klar: Wer Auffährt hat Schuld.

Kann passieren, muss man mit leben. Aber im nachhinein versuchen das so hinzudrehen als wäre man selbst nicht schuld finde ich nicht richtig.

Und ganz nebenbei: Laut Fahrschulunterricht und StVO hat man neben einem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren, EGAL ob jemand kommt oder nicht.

grüße

bw83

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Im Gegensatz zu dem Unfallverursacher welcher bei 1000€ Schaden schon rumjammert das dies zu hoch sei, kennt die Versicherungen aber die tatsächliche Schadenhöhe welche entstehen können, und wird nur UNBEGRÜNDETE Ansprüche abwehren 😉
Dies kommt sehr selten bis gar nicht vor bei erstellten Gutachten im Kfz-Haftplichtschaden Bereich.

Ich benötige nicht die Zustimmung des Unfallverursachers um den Schaden mit seiner Versicherung abzuwickeln !!!

Ich rede nicht von den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), sondern von den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) 🙄

www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/AKB-2008.pdf
wenn das nicht konkret genug ist, weiß ich es auch nicht 😕

Ok, dass mit den AKB habe ich tatsächlich überlesen, war wohl schon etwas zu spät, ich dachte wirklich du meintest die AGB 🙄.

Dann gebe ich mich hiermit geschlagen und man kann nur hoffen, dass dort wirklich ein Sachverständiger zum Einsatz kommt, sprich durch die Geschädigte/deren Anwalt beauftragt wird, um alle Ansprüche in vollem Umfang geltend zu machen...😉

PS. So und jetzt raus mit der Sprache, was machst du Beruflich...😁

heute hat es mich gut erwischt, bei dem sau wetter

bilder sind im e30 forum🙁

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