Jetzt hats mich auch erwischt--> Frontschaden :-(

BMW 3er E36

Servus,

leider Gottes hats mich heute früh erwischt.

Ich fahre wie jeden Tag auf Arbeit, rechts hält ein Bus, die Frau vor mir zieht rüber, ich hinterher und urplötzlich steigt sie voll in die Eisen.
Es kam kein Gegenverkehr, es war niemand auf der Straße .....

Bin zwar auch voll in die Eisen, ABS hat eingegriffen aber alles half nichts. Bin dann mit ungefähr 15kmh schön hinten drauf.

Bei Ihrem Peugot 206 sah man auf dem ersten Blick nichts, außer das die Stoßstange etwas eingedrückt ist, aber weiß man ja nie ob sich darunter noch was verzogen hat oder so.

Bin im Prinzip mit den Nieren ins andere Auto gefahren, hat dann auch schön die Motorhaube verdrückt und den linken Scheinwerfer zerbrochen.

Nach dem ersten Schock bin ich gleich zu meinem Onkel in die Werkstatt gefahren und wir haben versucht die Motorhaube zu öffnen, leider ging dies nicht ohne Brecheisen, da sich die "Kolben" etwas verdrückt haben und etwas schief standen.

Hab dann mal bei BMW angerufen zwecks KVA ---> Alles zusammen (Nieren, Nierenblech, Motorhaube) 550€.

Bin dann zum Schrottplatz gefahren und hab mir dort ne Haube für 50euro und ein Nierenblech mit Nieren für 20euro geholt.
Natürlich nicht in Wagenfarbe (wäre ja zu schön gewesen) aber zum Glück ist mein Onkel gelernter Lackierer.
Einen Satz Scheinwerfer hab ich zum Glück auch noch, so dass mir die Teile nicht besonders teuer kamen/kommen.

Auf die Frage, warum sie eigentlich gebremst hat, gab sie mir die Antwort: "Ich dachte da läuft noch jmd über die Straße"

Was will man dazu noch sagen....

Was denkt ihr bzgl. Versicherung um wie viel % sich diese im Schnitt erhöht?

Rentiert sich eine evtl. Rückzahlung des Schadens? (ab welchem Preis etwa-den reellen weiß ich leider noch nicht-)

Grüße

Matze

Beste Antwort im Thema

Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme, dann müsste die Dame einen saublöden Anwalt haben wenn sie auch nur eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Natürlich darf sie nicht ohne Grund eine Vollbremsung hinlegen, aber sie wird vor Gericht zumindest sowas wie: "Ich sah da vorne am Bus so einen Schatten und vermutete, dass dort gleich ein Kind auf die Straße laufen würde".
Das dürfte dann auch schon fast das Ende der Verhandlung sein.

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Zitat:

Original geschrieben von M-style66


Was will man dazu noch sagen....

also ich für meinen teil habe da mal was in der fahrschule gelernt, das man an haltenden bussen nur mit mäßiger/schritt-geschwindigkeit und unter ausschluss jeglicher behinderung sowie gefährdung der fahrgäste vorbeifahren darf........

demnach haben wir jetzt folgende fakten:
1. du warst deutlich zu schnell....
2. war dein abstand zu gering....
3. hast du (und die frau) verkehrswiedrig den bus überholt, sofern der bus warnblinklicht eingeschaltet hatte

an deiner stelle würde ich zahlen und gut ist......

solltest du es auf einen prozess anlegen, kämen die pkt. 1 & 2 einer selbstanzeige gleich, die zusätzliche kosten für dich verursachen wird.........

Zitat:

Was denkt ihr bzgl. Versicherung um wie viel % sich diese im Schnitt erhöht?

dies steht in deinen vers.unterlagen!

Zitat:

Rentiert sich eine evtl. Rückzahlung des Schadens?

dies kann dir deine vers. ausrechnen!

Zitat:

Original geschrieben von coyote55


Es gibt milerweile bei vielen Versicherungen die "einmal ist keinmal" Regelung.

nicht ganz richtig!

bei vielen versicherung wird "intern" der schaden nicht gezählt, aber beim wechsel zu einer anderen gesellschaft weitergegeben was dann hochstufung bedeuted!

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


.....
Zudem muss der TE damit rechnen das der Vorausfahrende beim überholen eines haltenden Busses genau aus diesem Grund bremst, die 100% Schuld wird dem TE garantiert zugesprochen, keine Chance auf Mithaftung in diesem Fall auf den Vordermann.
Aber der TE wird dies selbst feststellen 😉

Würde ganz kleine Brötchen backen, denn es kann durchaus noch passieren, das eine Strafe wegen Gefährdung auf den TE zukommt.

Stimme Dir (fast) vollständig zu. Situationsbedingt könnte zwar ggf. eine geringe Mitschuld der Vorausfahrenden in Frage kommen, die bisherige Schilderung des Vorgangs deutet aber auch meines Erachtens darauf hin, dass die Vorausfahrende einen ausreichenden Grund zum Bremsen hatte (auch wenn nur die Vermutung bestand, dass eine Person auf die Strasse laufen würde). Zudem wird es sich ja wahrscheinlich auch nicht um eine "Gefahrenbremsung" bis zum Stillstand des Fahrzeugs gehandelt haben, sondern eher um eine starke Bremsung, mit der unser MTler nicht gerechnet hatte.

gruß hl

Also ich seh das ganz so: "Wer auffährt, hat Schuld - immer." Ja, das mein ich ernst.

Völlig unabhängig davon, ob eine Vollbremsung grundlos oder begründet stattfindet: Wenn man dem Vordermann drauffährt, liegt das immer an einem selber. Wirklich immer.

In 95% der Fälle wurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Faustregel: 2 Sekunden) und in den restlichen 5% hat der Auffahrende gepennt. Beides Fälle, in denen ich die Schuld nicht auf den Vordermann abschieben kann. Man kann sich darüber natürlich ärgern (würde ich auch, wenn einer vor mir plötzlich grundlos in die Eisen latscht), aber wenn man draufknallt, ist man einfach selber schuld. Abstand halten, dann kann man auch selber zu Stillstand kommen.

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM


Also ich seh das ganz so: "Wer auffährt, hat Schuld - immer." Ja, das mein ich ernst.

Völlig unabhängig davon, ob eine Vollbremsung grundlos oder begründet stattfindet: Wenn man dem Vordermann drauffährt, liegt das immer an einem selber. Wirklich immer.

In 95% der Fälle wurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten (Faustregel: 2 Sekunden) und in den restlichen 5% hat der Auffahrende gepennt. Beides Fälle, in denen ich die Schuld nicht auf den Vordermann abschieben kann. Man kann sich darüber natürlich ärgern (würde ich auch, wenn einer vor mir plötzlich grundlos in die Eisen latscht), aber wenn man draufknallt, ist man einfach selber schuld. Abstand halten, dann kann man auch selber zu Stillstand kommen.

Da bist Du aber gewaltig im Irrtum!

Lies Dir das

www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-4.html

mal durch!

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Dass das vorm Gesetz nicht so gesehen wird, weiß ich schon, aber es ist meine Meinung.

Ich wollte mich damit auch keinesfalls als Heiligen darstellen, denn auch ich unterschreite gelegentlich den Sicherheitsabstand oder bin eine Sekunde unaufmerksam - wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein. 🙄

Für mein Gerechtigkeitsempfinden ist es dennoch so, dass eigentlich der Auffahrende der wäre, der zur Verantwortung gezogen werden müsste.

Zitat:

Original geschrieben von norbi333


Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme, dann müsste die Dame einen saublöden Anwalt haben wenn sie auch nur eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Natürlich darf sie nicht ohne Grund eine Vollbremsung hinlegen, aber sie wird vor Gericht zumindest sowas wie: "Ich sah da vorne am Bus so einen Schatten und vermutete, dass dort gleich ein Kind auf die Straße laufen würde".
Das dürfte dann auch schon fast das Ende der Verhandlung sein.

Genau so sehe ich das auch, die Vollbremsung muss ja nicht aus einer Geschwindgkeit von 50km/h erfolgt sein, die Dame kann ja auch bereits ihre Geschwinigkeit angepasst haben und eine Vollbremsung aus 30km/h vollzogen haben...

Der bloße Verdacht das eine Person gerade bei einem stehenden Bus (u.a Schulkinder) sogleich die Fahrbahn betreten könnte, reicht m.M nach schon irgendwo aus, um eine evt. Notbremsung dennoch zu rechtfertigen, gerade bei solchen Szenarien...

Hier steht ja meist die Verhältnismässigkeit der Begründung im Vordegrund.Mache ich z.B auf einer Landstraße eine Vollbremsung, weil ich evt. der Meinung bin, dass gleich ein Wildtier über die Farbahn läuft, kann ich als Vorrausfahrender im Falle eines Auffahrunfalles sehr voll dafür Haftbar gemacht werden, da in dem Falle die Vollbremsung eher Unverhältnismässig ist.Allerdings beim einem Verdacht das Personen evt. zu Schaden kommen könnten, wird die Sachlage wahrscheinlich schon etwas anders liegen...🙁

So leid es mir tut, aber ich denke mal auch das in diesem Falle die alleinige Schuld beim Auffahrenden liegen wird.Allerdings kann man sich ja mal, die genaue Sachlage von einem Anwalt erklären lassen, der wird einem dann schon sagen. ob man evt. Aussicht auf Erfolg hat...😉

Ich lese hier die ganze Zeit Sicherheitsabstand wurde unterschritten ...mmmhhh.

Irgendwann einmal wurde auch in der Fahrschule darüber gesprochen, wie man sich bei einem Haltenden Bus auf der Straße oder in einer Haltebucht verhalten soll.
Es gibt doch z.B. die Regel wenn der Bus mit Warnblinker steht muss ich in Schrittgeschwindigkeit vorbei.
Schrittgeschwindigkeit wäre 7-10km/h, davon der viertel Tacho ist ~2m Abstand.
Der TE glaubt das er mit 15km/h drauf gefahren ist, das macht also einen Abstand von ~3,5m.
Wurde der Abstand nun wirklich nicht eingehalten??

^^Man möge mich korrigieren wenn daran etwas falsch.

Gruß ich

Ich kenne das eigendlich so, dass bei eingeschalteter Warnblinkanlage garnicht vorbeigefahren werden darf...😕

Und genügend Sicherheitsabstand rein Rechnerisch eingehalten, ist auch immer so ein "zweischneidiges Schwert"...

Je nach Wetterbedingungen sind 2m Sicherheitsabstand m.M nach auch bei Schrittgeschwindigket viel zu wenig und damit meine ich nicht unbedingt "Schneefall"...😉

Man bedenke es ist Herbst und was gibt es meist im Herbst, genau feuchte Fahrbahnen (gerade am Morgen) und somit nasses Laub/Blätter auf den Straßen, was meist unweigerlich zu einer Rutschpartie bei heftiger Bremsung führt und gerade mit SR...

PS: Würde auch erklären, warum das ABS beim Threadsteller angefangen hat zu regeln, trocken war die Straße denke ich mal weniger...

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Ich kenne das eigendlich so, dass bei eingeschalteter Warnblinkanlage garnicht vorbeigefahren werden darf...😕

Und genügend Sicherheitsabstand rein Rechnerisch eingehalten, ist auch immer so ein "zweischneidiges Schwert"...

Je nach Wetterbedingungen sind 2m Sicherheitsabstand m.M nach auch bei Schrittgeschwindigket viel zu wenig und damit meine ich nicht unbedingt "Schneefall"...😉

Man bedenke es ist Herbst und was gibt es meist im Herbst, genau feuchte Fahrbahnen (gerade am Morgen) und somit nasses Laub/Blätter auf den Straßen, was meist unweigerlich zu einer Rutschpartie bei heftiger Bremsung führt und gerade mit SR...

PS: Würde auch erklären, warum das ABS beim Threadsteller angefangen hat zu regeln, trocken war die Straße denke ich mal weniger...

Wenn der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage steht, dann darfst Du mit Schrittgeschwindigkeit (7km/h) vorbeifahren.

Wenn der Bus noch in Bewegung ist mit eingeschalteter WB-Anlage, dann darfst Du ihn NICHT überholen, sondern erst vorbeifahren wenn er steht.

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Je nach Wetterbedingungen sind 2m Sicherheitsabstand m.M nach auch bei Schrittgeschwindigket viel zu wenig und damit meine ich nicht unbedingt "Schneefall"...😉

zwei Meter? Sicherheitsabstand? 😰 Irgendwie schließen sich die beiden Begriffe aus, oder?

Kommt auf die Geschwindigkeit an...

Roll doch mal auf nem Parkplatz mit Schrittgeschwindigkeit lang und stempel ab nem leicht merkbaren Punkt voll in die Eisen,da wirste dann sehen,das du dafür keine 2 Meter ABstand brauchst. 😉

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Kommt auf die Geschwindigkeit an...

Stimmt natürlich.

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Roll doch mal auf nem Parkplatz mit Schrittgeschwindigkeit lang und stempel ab nem leicht merkbaren Punkt voll in die Eisen,da wirste dann sehen,das du dafür keine 2 Meter ABstand brauchst. 😉

Bremsweg vielleicht nicht, aber zum Anhalteweg kommt noch die aus der Fahrschule bekannte, beliebte Schrecksekunde dazu. 😉

Jetzt du wieder. 😁

Dann stell dir halt vor,da rennt grad n Kind vors Auto,Schrecksekunde genug? 😛

Greetz

Cap

Ähm... reden wir aneinander vorbei oder versuchst du komisch zu sein und ich versteh's nicht? 😁

Die Schrecksekunde ist die, in der du zwar merkst, dass du bremsen müsstest, es aber noch nicht tust. In diesem Zeitraum fährst du ja noch das Ausgangstempo. Erst wenn du die Bremsung einleitest, beginnt der eigentliche Bremsweg.

Also: Schrecksekunde + Bremsweg = Anhalteweg.

Is mir schon klar,der is bei SCHRITTGESCHWINDIGKEIT aber sicher keine 2 Meter lang,oder? 😉

Greetz

Cap

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