Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!

Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes
Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)

das Urteil
Mord 8Jahre und ein Paar Monate....

da half auch nix mit selbst stellen!

Beste Antwort im Thema

Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.
Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.

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Was würde das ändern oder was hätte es verhindert?

Es würde die Werbung auch die Verleihpraxis (in Zukunft!) verändern!
Wenn der Vermieter sich seiner Verantwortung bewusst wird....

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 14. September 2019 um 11:50:29 Uhr:


Es würde die Werbung auch die Verleihpraxis (in Zukunft!) verändern!
Wenn der Vermieter sich seiner Verantwortung bewusst wird....

Dann kannst auch gleich den Hersteller bzw. den ,,Tuner,, mit ins Boot holen. Der könnte gleich dafür sorgen, dass so ein Fahrzeug nicht in Hände gelangt, welche damit gar nicht umgehen können.
Und mal angenommen, das Fahrzeug wäre ohne Klappenauspuff, also serienmässig: Meinst, der Unfall mit Todesfolge wäre dann nicht passiert ?
Nicht das Fahrzeug ist das Problem, sondern der Fahrer. Leider kann man dem nicht hinter die Stirn schauen, um herauszufinden, wie der drauf ist.

Der laute Auspuff hat den Unfall nicht ausgelöst. Vielleicht sogar andere akustisch verhindert um es überspitzt auszudrücken..
Jetzt sind wir spätestens OT...

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 14. September 2019 um 11:50:29 Uhr:



Wenn der Vermieter sich seiner Verantwortung bewusst wird....

...vermietet er nur noch an mindestens 25 jährige, welche ein Fahrsicherheitstraining nachweisen können. Überdies belehrt er sie vor Fahrtantritt über mögliche Folgen illegaler Autorennen. Wäre allerdings sinnig wenn nicht nur "der" das tun würde, sondern alle. 😉

Zitat:

@twindance schrieb am 13. September 2019 um 15:44:43 Uhr:



FAST richtig 😁.

Fährst Du einen Fußgänger allein aus Unaufmerksamkeit mit viel zu hoher Geschwindigkeit tot, ist es kein Mord, sondern fahrlässige Tötung.

Fast richtig: Innerorts MUSS man überall mit Fussgängern rechnen, ebenso MUSS man wissen, dass man bei solch masslos übersetzten Geschwindigkeiten einen Unfall nicht mehr verhindern kann. Beides ist für eine Person mit Führerschein voraussetzbares und selbstverständliches Wissen.

Entsprechend wird immer häufiger auf eventualvorsätzliche Tötung erkannt:

Der Täter beabsicht zwar den Erfolg im juristischen Sinne (die Tötung) nicht, nimmt sie aber billigend in Kauf. (wiki: "„wer so fährt, der muss schlicht damit rechnen, dass etwas passiert, und kann sich nicht hinterher darauf berufen, er hätte nicht damit gerechnet“) Anders kann sein Verhalten nicht interpretiert werden.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. September 2019 um 12:23:19 Uhr:


Dann kannst auch gleich den Hersteller bzw. den ,,Tuner,, mit ins Boot holen. Der könnte gleich dafür sorgen, dass so ein Fahrzeug nicht in Hände gelangt, welche damit gar nicht umgehen können.

es gab schon Modelle wo man als Neuwagenkäufer eine Rennsportlizenz vorweisen musste um es kaufen zu dürfen. Aber wie qualifiziert dann der Zweitbesitzer ist?

Auf der anderen Seite sind solche Vögel das Klientel das auch auf die Fahrerlaubnis pfeift und auch Ohne fahren würde.
Und Kuschelgerichte und Gutachter helfen solchen Deppen auch noch.
Gutachter macht Täter zum Baby

Täterschutz vor Opferschutz.

Oh klasse. "JouWatch". Naja. Passt zu dir.

https://de.wikipedia.org/wiki/Journalistenwatch

Todesfahrt von Stuttgart: Gutachter empfiehlt Verurteilung nach Jugendstrafrecht

😰

das Problem am Jugendstrafrecht:
eigentlich wurde es als KANN im AUSNAHMEFALL ins Spiel gebracht....
HEUTE ist es praktisch die Ausnahme wenn einer nach Erwachsenenrecht verurteilt wird!

Schlechte Kindheit- nicht reif!
zu gute Kindheit - nicht reif!

aber warum die dann Autofahren dürfen -- das wäre doch mal so eine Frage!

ist das Selbe mit dem Strafrecht ab 14 - die haben verstanden ja verstanden warum sie was nicht dürfen ist klar- also dann....

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 15. September 2019 um 23:51:05 Uhr:


Todesfahrt von Stuttgart: Gutachter empfiehlt Verurteilung nach Jugendstrafrecht

😰

Was ist das für ein bescheidenes Gutachten? Für ein 550 PS Auto und um damit 168 km/h im 50er Zone zu fahren ist er alt genug, also ist er auch alt genug für das Erwachsenstrafrecht! Und seine türkische Wurzel als Argument für seine Unreife zu nehmen, finde ich mehr als eigenartig. Lesen diese Gutachter, was sie schreiben? Er ist doch Deutscher und hat sich an die Regel zu halten - auch als Nesthäkchen mit türkischen Wurzeln! Er wollte doch gerne Erwachsensein und das bedeutet auch Konsequenzen für seine Handlungen tragen zu müssen. Wie kommen sich die Eltern der Opfer vor? Du bist dabei einen tollen Abend mit deiner Partnerin zu verbringen und wirst einfach vom Leben gerissen, weil ein junger Mann protzen will. Und diese Gestalten ziehen meist Unschuldige in den Tod.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 15. September 2019 um 23:51:05 Uhr:


Todesfahrt von Stuttgart: Gutachter empfiehlt Verurteilung nach Jugendstrafrecht

😰

Wenn ein Gutachter bei einem 20 jährigen eine entsprechende geistige Reife feststellt, warum sollte er dann nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden? Und solltest du selbst mal jemanden mit dem Auto zu Tode bringen (ja, ich weiß, ist bei Menschen wie dir ausgeschlossen) dann wirst du heilfroh sein, wenn der eingesetzte Gutachter zu dem Schluss kommt, dass es keine fahrlässige Tötung war. Denk mal drüber nach und lies weniger BILD

Ich möchte doch um ein gesittetes und reifes Auftreten bitten - egal, wie emotional das Thema ist!

Ich denke bei diesem Thema über Folgendes nach:

Die Sache mit der Anwendung von Jugendstrafrecht bei 18-21 Jährigen kommt aus einer Zeit, als der normale Volksschüler noch mit 14 die Schule abschloss und mit der Ausbildung begann. Heute sind die Kinder zwar viel weiter was Sexualität und intellektuellen Hirnschiss angeht, aber offenbar viel weniger weit in ihrer sittlich-moralischen Reife.

Folglich müsste man die Anwendung des Jugendstrafrechts doch auch bis wenigstens 27, besser noch 30 ermöglichen. Das würde es noch viel mehr Psychopathen erlauben sich auf gemeingefährliche Weise auszutoben, ohne sich im Unglücksfall angemessen dafür verantworten zu müssen.

Zeitgleich sollte man auch eine andere Idee umsetzen und das Wahlrechtalter auf 16 (oder besser sogar 14?) herabsetzen. Das kollektive Verantwortungsbewusstsein aller Wahlberechtigten ist ja jetzt schon oft besorgniserregend - da macht es bestimmt nichts aus wenn zusätzlich noch ein paar Millionen Halbwüchsige (die nicht im Mindesten für ihre Entscheidungen verantwortlich gemacht werden dürfen) an der politischen Entscheidungsfindung herum pfuschen.

Du arbeitest hier sehr gut heraus, dass die Reife auf den verschiedenen Gebieten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr unterschiedlich ausfallen kann. Und sich auch historisch wandelt.

Das alles sind doch aber genau Argumente FÜR ein besonderes Jugendrecht. Ich halte die Erkenntnis, dass das Erwachsensein nicht zu einem willkürlichen Zeitpunkt wie 18 oder 21 Erdumläufe seit Geburt eintritt, für einen ganz wichtigen Fortschritt.

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