Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!
Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes
Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)
das Urteil
Mord 8Jahre und ein Paar Monate....
da half auch nix mit selbst stellen!
Beste Antwort im Thema
Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.
Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.
161 Antworten
Zitat:
@Teksaz schrieb am 13. September 2019 um 09:03:31 Uhr:
Zitat:
@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:55:47 Uhr:
Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.Lass gut sein, mache ich mittlerweile auch.
Er ist so erpicht darauf, Recht zu haben, dass er es nicht verstehen kann oder will.
Nein, er hat Recht. Oder seid Ihr wirklich der Meinung, dass Ihr die besseren Juristen seid als die Richter am BGH?
Zitat:
@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:43:51 Uhr:
Dann ist das Überfahren eines Fussgängers auf der Flucht vor der Polizei trotzdem noch lange keine Vertuschung, weil dadurch weder etwas vertuscht wird noch etwas vertuscht werden kann!
Wäre die Flucht erfolgreich gewesen hätte man die andere Straftat wohl erfolgreich "vertuscht"
Zitat:
@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:55:47 Uhr:
Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.
Das sehen diverse Richter bis hin zum BGH wohl etwas anders. Die meinen wohl es bedarf heftiger Überschreitung der regionalen Regeln wie z.B. Nichtbeachtung roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen im mehrfachen Bereich des Erlaubten usw.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 13. September 2019 um 09:04:53 Uhr:
Zitat:
@Teksaz schrieb am 13. September 2019 um 09:03:31 Uhr:
Lass gut sein, mache ich mittlerweile auch.
Er ist so erpicht darauf, Recht zu haben, dass er es nicht verstehen kann oder will.Nein, er hat Recht. Oder seid Ihr wirklich der Meinung, dass Ihr die besseren Juristen seid als die Richter am BGH?
puh,, danke - ich hatte schon Angst!
(das Danke ist von mir aber nur einmal möglich!)
Ähnliche Themen
Zitat:
@Teksaz schrieb am 13. September 2019 um 09:03:31 Uhr:
Zitat:
@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:55:47 Uhr:
Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.Lass gut sein, mache ich mittlerweile auch.
Er ist so erpicht darauf, Recht zu haben, dass er es nicht verstehen kann oder will.
Ja, du hast Recht, das führt hier zu nix. Der Klügere gibt nach...
Zitat:
@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 09:34:48 Uhr:
Zitat:
@Teksaz schrieb am 13. September 2019 um 09:03:31 Uhr:
Lass gut sein, mache ich mittlerweile auch.
Er ist so erpicht darauf, Recht zu haben, dass er es nicht verstehen kann oder will.Ja, du hast Recht, das führt hier zu nix. Der Klügere gibt nach...
Dann solltest Du unbedingt weiter machen...
Zitat:
@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:55:47 Uhr:
Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.
Genau deshalb wird aber ermittelt. Wie schnell war der Wagen ? Alkohol oder Drogen im Spiel(auf beiden Seiten) ? Und nicht zuletzt: Wo gabs den Unfall? Wird ein Fussgänger auf der Autobahn überfahren, wird das niemals mit einem Mordvorwurf enden. Geschwindigkeiten jenseits der 100 sind dort normal und erlaubt. Ausserdem dürfte der Fussgänger da gar nicht sein.
In einer Stadt(geschlossene Ortschaft) ist das Tempolimit im allgemeinen auf 50km/h gesetzt. Muss man hier damit rechnen, dass einer mit über 100 durchfährt ? Bei jeder Menge Hindernissen und Fussgänger zu Hauf ?
Wenn man bedenkt wie schwer sich die Justiz mit Mord bei Tötungsdelikten im allgemeinen tut, kommt mir das ganze bezogen auf solche Taten konstruiert vor, nicht unbedingt ungerecht...
Fährt jemand mit Selbstmordabsicht falschrum auf die BAB ist es eindeutig..
Zitat:
@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:55:47 Uhr:
Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.
FAST richtig 😁.
Fährst Du einen Fußgänger allein aus Unaufmerksamkeit mit viel zu hoher Geschwindigkeit tot, ist es kein Mord, sondern fahrlässige Tötung. Wirst Du dabei beobachtet und der Streifenwagen jagt hinter Dir her, Du bretterst über eine rote Ampel und erwischst einen zweiten Fußgänger tödlich, ist hier das Mordmerkmal des bedingten Vorsatzes erfüllt, da dieser Unfall im Rahmen einer Flucht zur Verdeckung einer Straftat erfolgte.
Moderator an
Ansonsten möchte ich anmerken, dass mir der teils rüde Umgangston der letzten Beiträge missfällt
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 13. September 2019 um 14:34:23 Uhr:
Wenn man bedenkt wie schwer sich die Justiz mit Mord bei Tötungsdelikten im allgemeinen tut, kommt mir das ganze bezogen auf solche Taten konstruiert vor, nicht unbedingt ungerecht...
.
Das kommt dir nicht nur so vor, das wird so sein.
Um ein möglichst hohes Strafmass verkünden zu können, müssten entweder Gesetze geändert werden oder aber ,die Anklage muss anders erfolgen. Und so ist es eben kein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr mehr( was verhältnismässig harmlos klingt), sondern Mord bzw. Mordversuch. Die Opfer sind schliesslich arglos, rechnen nicht mit derart durchgeknallten Typen. Auch, wenn dem Täter hier kein Vorsatz unterstellt werden kann, handelt er mit hoher krimineller Energie und einer ziemlichen Gleichgültigkeit.
Wieso darf überhaupt ein 19 jähriger ein 550 PS Auto fahren?! Dachte immer, dass solche Autos erst ab 21 gefahren werden dürfte?
https://www.google.com/.../...Fahrer-20-ein-Moerder.html%3fservice=amp
Zitat:
@Epidemiologin2017 schrieb am 14. September 2019 um 09:12:08 Uhr:
Wieso darf überhaupt ein 19 jähriger ein 550 PS Auto fahren?! Dachte immer, dass solche Autos erst ab 21 gefahren werden dürfte?
Bei PKW gibts keine Begrenzung. Die existiert nur bei Motorrädern.
Trotzdem können Autoverleiher in Absprache mit ihrer Versicherung Grenzwerte selbst festlegen. Ist aber nur eine Kann-, keine Muss-Bestimmung.
ich erlaube mir mal aus deinem zitierten Artikel zu zitieren....
Zitat:
Kommt jeder 20-Jährige an einen Sportwagen wie den Jaguar F-Type?
Ja, zumindest wenn er im Besitz eines Führerscheins ist. Der 20 Jahre alte Raser hatte den Wagen in Nürtingen (Baden-Württemberg) für einen Tag gemietet. Vermieter war ein kleiner Verleih, der sich auf Luxusautos spezialisiert hat. Offenbar erschien der Wagen ideal zum Protzen und Posen: Im Internet war das Modell mit dem Ausstattungsmerkmal „extrem laute Auspuffklappenanlage“ beworben worden.
"cool die laute Auspuffanlage".... - warum wird der Vermieter nicht auch noch belangt (zumindest wenn da was nachgewiesen werden kann?
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 14. September 2019 um 09:37:09 Uhr:
"cool die laute Auspuffanlage".... - warum wird der Vermieter nicht auch noch belangt (zumindest wenn da was nachgewiesen werden kann?
Öhm, und was willst damit nachweisen ? Dass jeder mit einer Auspuffklappe ein gewissenloser Raser ist ? Und dass der Autoverleih damit hätte rechnen müssen ? Und dies ab einem bestimmten Alter nicht mehr vorkommt ?
nein... - ich will nix nachweisen!
ich will nur dass der Wagen dahingehend überprüft wird ob der Wagen manipuliert war...
Und wenn das dann der Fall ist den Vermieter "mit ins Boot" holen!