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Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!

Themenstarteram 11. September 2019 um 9:43

Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes

Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)

das Urteil

Mord 8Jahre und ein Paar Monate....

da half auch nix mit selbst stellen!

Beste Antwort im Thema

Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.

Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.

Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 16. September 2019 um 07:57:24 Uhr:

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 15. September 2019 um 23:51:05 Uhr:

Todesfahrt von Stuttgart: Gutachter empfiehlt Verurteilung nach Jugendstrafrecht

:eek:

Wenn ein Gutachter bei einem 20 jährigen eine entsprechende geistige Reife feststellt, warum sollte er dann nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden? Und solltest du selbst mal jemanden mit dem Auto zu Tode bringen (ja, ich weiß, ist bei Menschen wie dir ausgeschlossen) dann wirst du heilfroh sein, wenn der eingesetzte Gutachter zu dem Schluss kommt, dass es keine fahrlässige Tötung war. Denk mal drüber nach und lies weniger BILD

Es ist schon eine Farce, dass Mord(!!!) im Jugendstrafrecht milder bestraft werden kann, als im Erwachsenenstrafrecht. Bei anderen, geringfügigeren Delikten, mag das zu verkraften sein. Wenn ein Jugendlicher z. B. mal beim Kiffen erwischt wird, muss man ihm deshalb nicht gleich die Zukunft verbauen und ihn deswegen in den Knast stecken. JEDER weiß aber, dass man nicht töten darf (Notwehr o. Ä. mal außen vor). Das ist eine natürliche Hemmschwelle, die man GEZIELT ignorieren/übertreten muss. Das war mir und jedem den ich kenne bereits als kleines Kind klar, dass man so etwas auf keinen Fall tun darf. Und zu Deiner Anmerkung: Nein, dass ich mit mehr als der dreifachen zHG innerorts jemanden tot fahre wird bei mir (und ich denke auch bei allen anderen hier) niemals vorkommen, das kann ich Dir hier und heute versichern.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 16. September 2019 um 18:26:38 Uhr:

 

. JEDER weiß aber, dass man nicht töten darf (Notwehr o. Ä. mal außen vor). Das ist eine natürliche Hemmschwelle, die man GEZIELT ignorieren/übertreten muss. Das war mir und jedem den ich kenne bereits als kleines Kind klar, dass man so etwas auf keinen Fall tun darf. Und zu Deiner Anmerkung: Nein, dass ich mit mehr als der dreifachen zHG innerorts jemanden tot fahre wird bei mir (und ich denke auch bei allen anderen hier) niemals vorkommen, das kann ich Dir hier und heute versichern.

Nun, einem Jugendlichen wird hier unterstellt, dass er die Reichweite seines Tuns noch nicht umfänglich abschätzen kann. Ausserdem kommt hier häufig noch eine Selbstüberschätzung dazu. Trotz der hohen Geschwindigkeit glaubt ein Jugendlicher vielleicht, dass er doch noch reagieren könnte. ( a la:,,ich hab schon immer gute Reflexe,,-,,Mir passiert sowas nicht.,,- ,,Der soll mal das Steuer mir überlassen.,,) Eine Art ,,Welteinreissermentalität,,.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. September 2019 um 18:45:49 Uhr:

Zitat:

@Niflheim schrieb am 16. September 2019 um 18:26:38 Uhr:

 

. JEDER weiß aber, dass man nicht töten darf (Notwehr o. Ä. mal außen vor). Das ist eine natürliche Hemmschwelle, die man GEZIELT ignorieren/übertreten muss. Das war mir und jedem den ich kenne bereits als kleines Kind klar, dass man so etwas auf keinen Fall tun darf. Und zu Deiner Anmerkung: Nein, dass ich mit mehr als der dreifachen zHG innerorts jemanden tot fahre wird bei mir (und ich denke auch bei allen anderen hier) niemals vorkommen, das kann ich Dir hier und heute versichern.

Nun, einem Jugendlichen wird hier unterstellt, dass er die Reichweite seines Tuns noch nicht umfänglich abschätzen kann. Ausserdem kommt hier häufig noch eine Selbstüberschätzung dazu. Trotz der hohen Geschwindigkeit glaubt ein Jugendlicher vielleicht, dass er doch noch reagieren könnte. ( a la:,,ich hab schon immer gute Reflexe,,-,,Mir passiert sowas nicht.,,- ,,Der soll mal das Steuer mir überlassen.,,) Eine Art ,,Welteinreissermentalität,,.

Es ging mir hier ja auch um Mord im Allgemeinen. Es werden ja auch genug Mörder, die jemanden totgeschlagen oder erstochen haben o. Ä. nach Jugendstrafrecht zu weit weniger als 10 Jahren verurteilt und dafür habe ich keinerlei Verständnis. Wenn ich jemandem z. B. ein Messer in den Oberkörper ramme, kann, ungeachtet meines Alters, kein Mensch damit argumentieren, dass ich die Reichweite meines Tuns nicht abschätzen konnte. Das weiß jedes Kind, dass man davon extreme Verletzungen erleidet, an denen man mit hoher Wahrscheinlichkeit stirbt. Aber ok, das ist jetzt zu viel OT. Sorry!

Heute gab es ein Urteil im Stuttgarter Raser-Prozeß. Der 21 jährige Täter, der im März mit einem gemieteten Jaguar mit 165 km/h in der Innenstadt ein junges Paar tödlich verletzt hat, kam mit 5 Jahren Jugendstrafe wegen verbotenem Autorennen mit Todesfolge davon. Zusätzlich muss er 4 Jahre seinen FS abgeben.

Die Anklage hatte auf Mord plädiert.

Also bekommt er den Führerschein bevor er aus dem Knast ist inwiefern ist dann der Führerscheinentzug 4 Jahre ne Bestrafung

Oder muss er Ihn dan nochmal von vorne mache (kostet 2.000 Euros )

Seh ich auch noch nicht als Strafe

Einfach so wiederbekommen tut er den FS nicht, da steht eine MPU davor. Komplett absitzen wird er die Strafe nicht müssen, daher ist er wieder raus bevor die Sperrfrist abläuft.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 15. November 2019 um 14:28:13 Uhr:

Also bekommt er den Führerschein bevor er aus dem Knast ist inwiefern ist dann der Führerscheinentzug 4 Jahre ne Bestrafung

Ich denke mal, dass die Frist mit dem Führerscheinentzug erst nach Absitzen der Freiheitsstrafe greift.

Ansonsten wärs tatsächlich ein Witz.

Ok dann ist die Strafe aber meines Erachtens trotzdem zu mild mpu muss jeder Drogen oder Alkohol Fahrer der NOCH niemanden auf den gewissen hat machen. Also eine sagen wir mal 0815 strafe.

Kürzer als 5 Jahre Haft ist jetzt nicht Die Welt an Strafe für die Tat

Denkt an Otto Wiesheu....

Zitat:

@BK30nP schrieb am 15. November 2019 um 15:06:25 Uhr:

Ok dann ist die Strafe aber meines Erachtens trotzdem zu mild mpu muss jeder Drogen oder Alkohol Fahrer der NOCH niemanden auf den gewissen hat machen. Also eine sagen wir mal 0815 strafe.

Kürzer als 5 Jahre Haft ist jetzt nicht Die Welt an Strafe für die Tat

das Gericht hat eine Mordanklage ja geprüft und selbst in dem Fall hat der Staatsanwalt nur eine Jugendstrafe von 6 Jahren Haft gefordert. Der "Täter" ist ein gut integrierter, in Ausbildung befindlicher, sehr reuiger Mensch. Er hat einen schrecklichen Fehler gemacht und zwei Leben zerstört. All das hat das Gericht in sein Urteil einfließen lassen. Ich würde mir nicht anmaßen, es besser zu wissen als der Richter, der klar gesagt hat, dass es nach Meinung des Gerichts kein Mord war.

Und die toten waren nicht integriert hatte keine jops und kein Spaß am leben ?

Keine Hinterbliebenen die Ihr Leben lang trauern? weil die sind für Ihr leben bestraft.

Über die Haft strafe kann man streiten aber 4 Jahre Führerschein Entzug finde ich zu wenig wenn sie zeitgleich mit der Haft verläuft

Schade das es in Deutschland nicht so eine Strafe gibt wie ( nur noch bis max 75 ps erlaubt ).

Für mich sind es halt immer noch 2 Tode und trauernde Familien.

 

Edit bei dem Thema das ist so komplex wo es kein richtig oder falsch gibt jeder empfindet anderst

Hier empfanden viele gleich....

 

Am 29. Oktober 1983 verursachte Wiesheu auf der Autobahn München–Nürnberg mit seinem Wagen unter Alkoholeinfluss (1,99 Promille[8]) einen Verkehrsunfall, bei dem ein anderer Verkehrsteilnehmer in seinem Auto getötet und dessen Begleiter schwer verletzt wurde.[4] Nachdem der Bayerische Landtag daraufhin Wiesheus Immunität aufgehoben hatte, wurde er wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt und in erster Instanz vom Amtsgericht München im Oktober 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

 

Wiesheu legte gegen dieses Urteil Berufung ein und einigte sich mit der Schwester des zu Tode gekommenen Unfallopfers in einem außergerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von 27.000 DM Entschädigung und 5.000 DM Anwaltskosten. Die Schwester zog daraufhin ihre Nebenklage zurück.[9]

 

In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu 12 Monaten Bewährungsstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM. Das Urteil löste zum Teil heftige öffentliche Reaktionen aus und wurde als zu milde kritisiert.[8]

 

Quelle: Wikipedia

 

PS: Vom evtl.FS Entzug oder MPU usw. lese ich hier nix.

Müsste man sich mal schlau machen.

Den fall habe ich mir vorhin auch durchgelesen aber da kann man wider die Grundsatzdiskussion anfange sind in Deutschland die Strafen zu lasch.

Ich frage mich immer, was die Leute von einer MPU erwarten. Bei Drogenprobllemen ist es sinnvoll, aber sonst muss man nur das erzählen, was sie hören wollen, ohne sich selbst zu widersprechen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. November 2019 um 15:56:14 Uhr:

 

das Gericht hat eine Mordanklage ja geprüft und selbst in dem Fall hat der Staatsanwalt nur eine Jugendstrafe von 6 Jahren Haft gefordert. Der "Täter" ist ein gut integrierter, in Ausbildung befindlicher, sehr reuiger Mensch. Er hat einen schrecklichen Fehler gemacht und zwei Leben zerstört. All das hat das Gericht in sein Urteil einfließen lassen. Ich würde mir nicht anmaßen, es besser zu wissen als der Richter, der klar gesagt hat, dass es nach Meinung des Gerichts kein Mord war.

Die Strafen hier in Deutschland sind wahrlich viel zu lasch. Desweiteren, daß der Täter nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde haut dem Faß den Boden aus.

Wer Menschenleben auf dem Gewissen hat ist für mich ein Mörder.

Laut Bericht war es dem jungen Raser von vorneherein klar was er da tut und er wusste auch, daß mit seinem Verhalten Menschen zu Schaden kommen könnten.

So Einer gehört nie wieder auf freien Fuß.

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