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Jetta zu tief für TÜV

VW Lavida 2

Hallo liebe leutz,

habe meinem Jetta nen neues Fahrwerk spendiert.

Nen 80/60.

War damit beim tüv zwecks eintragung doch leider ohne erfolg.

In den Radläufen hat alles gepasst, das war nicht das problem, das Problem sind die Scheinwerfer.

Die müssen einen mindestabstand von 50 Cm zur Straße haben. Bei mir hat er 47 Cm gemessen.

Nur leider ist das kein Gewindefahrwerk welches man eben mal höher legen kann.

Wer hat da eine Idee was man machen kann, ohne gleich neue Federn kaufen zu müssen.

Danke im Vorraus

28 Antworten

Also ich denke so ein Gutachten wird sich nur auf darauf beziehen, dass die Fahreigenschaften nich beeinträchtigt werden, also dass das Gutachten sich nur auf Teile / Maße / Werte bezieht, die direkt mit dem eingebauten Teil in Verbindung stehen. Die Scheinwerfer hingegen haben ja nur mittelbar etwas mit dem Fahrwerk zu tun. Nur weil die Karre tiefer is, leuchten Deine Scheinwerfer ja nich anders...

gibt es nicht diese höherlegungs federteller oder domlager?
mit so etwas müßte das ganze doch legal gehen oder?

kannst auch bevor der prüfer mißt den wagen vorn anheben :-)
oder auf bretter fahren (mit den brettern funktioniert das aber nur in ner kleinen werkstatt wenn er andersweitig beschäftigt ist während du dein auto auf die bretter stellst und es nicht merkt.
wobei die eintragung nacher noch immer nicht rechtsmäßig ist :-)

Alter! Kriminelle Energie hier... Unglaublich! 🙂 Aber das mit den Tellern und Domlagern verwechselst Du glaub ich - gibt die höchstens zum Tieferlegen. 🙂 Würd mich zumindest stark wundern, wenn ne Firma die zum Höherlegen rausbringen würde...

Hab jetzt keine Ahnung, was für Felgen/Reifen Du druff hast, aber mach doch mal standard Ballon-Reifen drauf, zwirbel da 3 oder 3,5 Bar drauf und hoff, dass es langt...

ich hatte mal irgend sowas bei nem alten bmw (e30) gesehen der hatte so was drinn damit er ne keilform hatte ohne tieferzulegen halt an der hinterachse
ich fands blöd aber der tüv hatte es ihm eingetragen

edit:
was wirfst du mir kriminelle energie vor nur weil ich informiert bin :-)
bei mir ist alles legal und eingetragen :-)
zumindest sehe ich das so übrigens mußte ich beim tüv nicht tricksen :-)

außerdem ist das ja nicht kriminell sonder nur etwas anpassungsarbeit es heißt ja 50 cm bis zum boden aber keiner sagt irgendwas davon damit das auto auf dem boden stehen muß ist also auslegungssache

übrigens ich habe 50 cm auf den selben boden auf dem das auto steht ohne dass ich es oben an ne kuppe oder nen bordsteinparke :-)

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Es gibt zwei Möglichkeite!

Nr1. dein Wagen hat eine EZ vor dem 1.1.88, dann hast du keine Probs, da für diese Fahrzeuge nur die Max. Höhe der Scheinwerfer festgelegt ist, aber nicht die min.😉

Nr2. du besorgst dir ne Rallygolf Front, da sind die Scheinwerfer ne Ecke höher. Kostet aber ne Stange Geld!

Spring Distance Kits

Moinsen !

klar gibt es was zum höherlegen. Schau mal auf www.weitec.de . Da gibt es sogenannte Spring Distance Kits. Damit bekommst das sicher hin. Hatte ich in meinem Vento auch. Das gab ne schicke Keilform und der TÜV hat nichts bemängelt..

Zitat:

Original geschrieben von paddo


......Die Scheinwerfer hingegen haben ja nur mittelbar etwas mit dem Fahrwerk zu tun. Nur weil die Karre tiefer is, leuchten Deine Scheinwerfer ja nich anders...

Solche Dinge sind aber genau der Grund, weshalb Lenkräder, Fahrwerke, etc. eingetragen werden müssen: es gibt Abhängigkeiten mit anderen Systemen, die berücksichtigt werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von BC-PD


......kannst auch bevor der prüfer mißt den wagen vorn anheben :-)......

Auf diese Weise bekam ich auch schon mal ein Fahrwerk samt anderen Rädern an einem meiner Ex-Autos eingetragen. Damals freute ich mich mangels Schuldbewusstseins - heute würde ich mir so nichts mehr eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von ex Vento


......Nr1. dein Wagen hat eine EZ vor dem 1.1.88, dann hast du keine Probs, da für diese Fahrzeuge nur die Max. Höhe der Scheinwerfer festgelegt ist, aber nicht die min.😉......

Wo steht das denn? Das interessiert mich 🙂

Vielen Dank für euer Riesen Feedback!

Habe mir jetzt aber doch andere Federn besorgt.

60/60, damit hab ich genau 50 cm!

Diese höherlegung gibt es tatsächlich, kommt zwischen Feder und Federteller, nahm sich im Preis zu einem neuen Satz Federn aber nicht viel.

Nun auf zum TÜV - und komplett legal :-)

MfG

PsY

Zitat:

Original geschrieben von PsYcHeDeLiC


......Nun auf zum TÜV - und komplett legal :-)......

So ist's brav 🙂 😉

@ Lupf

müßte in der STVZO stehen, ist das gleiche wie mit den Nebelschlußleuchten und der Scheinwerferhöhenregulierung. Die brauchen auch nur Autos nach EZ 1.1.1990.

meine Erfahrung mit nem 120/ 90 Gewindefahrwerk und dessen Eintragung: Derprüfer entscheidet, ob er es einträgt. Und wenn, dann ist nur der Prüfer dafür zu belangen. Ausnahme: Gefälligkeitsgutachten (Prüfer = Schwager oder verwandt ). Da kann auch keine Polizei etwas sagen. Was eingetragen ist, bleibt eingetragen. Es besteht Anspruch auf Bestandschutz. Generell ohne Ausnahme: Beispiele: Jetta auf G60 umgebaut incl.bremsanlage, anschließend nen Vr rein. Aber ohne Wechsel der Bremsanlage. --> Trotzdem eingetragen, obwohl der Vr serienmäßig ne größere Bremsanlage hat. Vorteil: 14" Felgen auf nem Vr, die es so nie serienmäßig geben wird.... Nur der Prüfer hatte wenig später Ärger.

Anderes Beispiel eines Freundes: getönte vordere Seitenscheiben eingetragen bekommen. Er wurde zwar fast jedes Mal bei der Verkehrskontrolle angehalten, aber rechtlich konnten Sie ihm garnichts. Keine Punkte, keine Geldstrafe bekommen. Weil es ihm auber auf Dauer zu nervig wurde, hat er die Folien wieder herausgenommen.

Und das mit den kleinen Werkstätten... So hab ich auch die meisten Sachen eingetragen bekommen. Vom Motor über Fahrwerk bis zu den Sitzkonsolen (Recaro mit ABE)

Zitat:

Original geschrieben von ex Vento


@ Lupf

müßte in der STVZO stehen, ist das gleiche wie mit den Nebelschlußleuchten und der Scheinwerferhöhenregulierung. Die brauchen auch nur Autos nach EZ 1.1.1990.

Genau da finde ich nichts zur Höhen-Regelung bei "alten" Autos. Müsste ja wenn, dann im §50 drin stehen. Stimmt also vielleicht nicht...

nicht korrekt diese gefälligkeitseintragungen kann dir der tüv bzw. die polizei auich ganz schnell wieder rausstreichen bzw. rausstreichen lassen und dann hast ein kleines problem

wollt auch die rally-front vorschlagen, hat sich ja aber erübrigt.
zum eintragen: hab im vento ein 30er lenkrad, rundum 9*16 et15, tieferlegung 60/40 und hinten 15er spurplatten. heißt also wär ne abnahme nach §21 von nöten.
auch das kann man umgehen.
zuerst fahrwerk und felgen eintragen (nach dem 19er möglich), dann alles beim amt in den schein schreiben lassen, dann ab zum gleichen tüver und lenkrad und felgen oder fahrwerk eintragen, fahrwerk steht ja nun im schein ... wieder ab zum amt. zum schluss noch felgen und platten eintragen und wieder zum amt.
kosten: 3x36,50 fürs eintragen und 3x11,00 beim amt. kosten 21er: ca. 150,00, nach dem 21er hätt ich das aber nie eingertagen bekommen lt. dekra, ist aber legal und man kann ohne schlechtes gewissen rumfahren 😁 😁 😁

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