Jedesmal wird mir 10,20€ für Wunschkennzeichen berechnet. Ist das korrekt?

Folgender Sachverhalt.

Sommer Auto und Winterauto. Ein Kennzeichen.
Kennzeichen wird vom Sommerauto entfernt. Damit gehe ich zur Zulassungsstelle. Sommerauto wird abgemeldet und Winterauto angemeldet. Winterauto bekommt die Kennzeichen vom Sommerauto.

Im Frühjahr das selbe Spiel.
Ich kann ja verstehen, als ich das Winterauto zum ersten mal auf mich angemeldet hatte, dass dann eine Gebühr für das Wunschkennzeichen verlangt wird, aber ich hab das jetzt schon mindestens den 3. Winter so gemacht, in den alten Papieren steht doch das Kennzeichen bereits drin. Also ist es für mich lediglich eine Wiederzulassung und die Gebühr die sie JEDESMAL für Wunschkennzeichen verlangen eigentlich Schwachsinn. Wer hat Recht? Dieser Zulassungsstelle traue ich nicht so ganz.

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Warum lässt du beide nicht alsSaisonfahrzeuge zu? Wird nicht teurer sein, und erspart ne Menge Rennerei.

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Zitat:

@therealrob schrieb am 10. Dezember 2019 um 14:28:20 Uhr:


Wäre da ein Wechselkennzeichen nicht sinnvoller?

Wäre vermutlich am sinnvollsten. Aber bei Wechselkennzeichen fallen für das ganze Jahr für beide Fahrzeuge die KFZ Steuer an.

Damit in Deutschland alle gleich behandelt werden, würde unter anderen eine Gebührenordnung geschaffen. Danach haben sich die Zulassungsstelle zu richten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Keiner zwingt einen Halter stets das gleiche Kennzeichen zu nutzen. Es ist eher ein besonderer Wunsch der einen Mehraufwand mit sich bringt und dadurch halt auch mehr kostet. Viele haben hier bereits alles gut erklärt.

Zitat:

@Karkadam schrieb am 10. Dezember 2019 um 14:24:30 Uhr:


Ich mach Saisonkennzeichen deswegen nicht, weil ich dann selber entscheiden kann wann ich welches Auto anmelde bzw abmelde.

Den Zeitraum der beiden Saisonkennzeichen kannst du auch selbst bestimmen.

Aber nicht jährlich anders und nicht spontan.

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Wenn der TE sich dazu durchringen könnte, auf einem der Autos ein anderes als das favorisierte Kennzeichen zu akzeptieren, wäre das Problem erledigt.

Überschneidet man halt bisschen. Manche machen sich die Welt gerne extra kompliziert, hab' ich das Gefühl.

Ich glaube hier liegt ein klarer Fall von "ich will es nun mal so und die Welt passt sich nicht meinem Wunsch an" vor. Bzw. knöpft ihm die Welt dafür immer n Zehner ab.

Das Leben ist eins der Härtesten sag ich Euch.

Zitat:

Wenn der TE sich dazu durchringen könnte, auf einem der Autos ein anderes als das favorisierte Kennzeichen zu akzeptieren, wäre das Problem erledigt.

DAS erkläre mir mal bitte wie ich da jedesmal die 10€ sparen würde. Das verstehe ich nun wirklich nicht

Ganz einfach: Du hast dann zwei Kennzeichen, die dem Auto zugeteilt bleiben. Damit wird nur beim ersten Mal die Gebühr für das WKZ fällig.

Ist doch ganz einfach,
Bei der Abmeldung bleibt das jeweilige Kennzeichen für Dich und das Fahrzeug bis zur Wiederzulassung reserviert.
Es wird erst dann von der Zul.stelle für andere Halter oder Fahrzeuge freigegeben, wenn das Fzg.einen neuen Halter in einem anderen Zul.bezirk bekommt.

Wenn Du das von der Zul.stelle vorgeschlagene KZ für eines der beiden Autos akzeptierst, fällt nichtmal eine einmalige 10,20€ Gebühr an.

Z.B. Behältst Du beim Sommer Auto dein bisher genutztes Lieblingskennz. und bei der Wiederanmeldung des Winterautos nimmst halt des was man Dir zuteilt.

(Oder Du suchst Dir dann fürs Winter Auto ein anderes bleibendes Wunschkennz.aus. Hierbei musst Du dann natürlich EINMALIG die 10,20€ berappen.)

Und der Vorteil ist das die Autos in der Zeit in der man nicht mit ihnen fährt (außerhalb der Saison) noch eine Ruheversicherung. Ich grade bei Autos die was wert sind nicht zu verachten, falls die mal abbrennen oder geklaut werden oder oder oder....

Danke erstmal also wann hab ich den Vorteil dieser ruhe Versicherung? Sprich wenn ich mir nächstes Jahr im November / Dezember dann mein Winter Auto anmelde dann nicht mehr mit dem Kennzeichen vom Sommer Auto sondern ein x beliebiges ja? Aber die Reservierung des Kennzeichen für das Sommer Auto kostet doch auch oder?

Du zahlst dann gar keine Reservierungen mehr.
Das Kennzeichen für das Sommerauto bleibt automatisch weiterhin Dir vorbehalten (solange du das Auto nicht verkaufst) und wird nicht während der Abmeldephase anderweitig vergeben.
So ist mein Kenntnisstand.
Edit : Das mit der Ruheversicherung klappt glaube ich nur, wenn Du 2 unabhängige Versicherungsverträge für die beiden Autos hättest.
Aber in Deinem Fall nehme ich an, Du hast nur 1 Vertrag mit nur 1 SF Klasse.

Du meldest beide Autos als Saisonfahrzeuge an.
Z.b Winterauto von November -Februar
Sommerauto März -Oktober
Beide Autos bekommen ein eigenes Kennzeichen.
Du zahlst dir Steuern/Versicherung nur anteilig für die Angemeldete Zeit. Und du musst nicht Mehr an und abmelden. Sondern kannst in dem Zeitraum direkt losfahren.

Das will er aber nicht...
Hat er anfangs schongeschrieben.
Zudem weiß ich jetzt nicht...:
Ginge das überhaupt mit nur 1 Vertrag und 1 SF Klasse?

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