Jedesmal wird mir 10,20€ für Wunschkennzeichen berechnet. Ist das korrekt?
Folgender Sachverhalt.
Sommer Auto und Winterauto. Ein Kennzeichen.
Kennzeichen wird vom Sommerauto entfernt. Damit gehe ich zur Zulassungsstelle. Sommerauto wird abgemeldet und Winterauto angemeldet. Winterauto bekommt die Kennzeichen vom Sommerauto.
Im Frühjahr das selbe Spiel.
Ich kann ja verstehen, als ich das Winterauto zum ersten mal auf mich angemeldet hatte, dass dann eine Gebühr für das Wunschkennzeichen verlangt wird, aber ich hab das jetzt schon mindestens den 3. Winter so gemacht, in den alten Papieren steht doch das Kennzeichen bereits drin. Also ist es für mich lediglich eine Wiederzulassung und die Gebühr die sie JEDESMAL für Wunschkennzeichen verlangen eigentlich Schwachsinn. Wer hat Recht? Dieser Zulassungsstelle traue ich nicht so ganz.
Beste Antwort im Thema
Warum lässt du beide nicht alsSaisonfahrzeuge zu? Wird nicht teurer sein, und erspart ne Menge Rennerei.
53 Antworten
Die Ruheversicherung hat mit dem Kennzeichenwechsel nichts zu tun. Sie beginnt automatisch und beitragsfrei mit der Stillegung des Fahrzeugs und läuft, je nach Versicherung 12 bis 18 Monate weiter. Was durch die Ruheversicherung abgedeckt ist, kann von Versicherung zu Versicherng abweichen. Lies am besten mal die Versicherungsbedingungen deiner Verträge. Dann weißt du es genau. Wenn du das Kennzeichen für das Sommerauto behalten willst, musst du es reservieren lassen. Das kostet natürlich auch wieder. Bringt also nichts.
Grüße vom Ostelch
Das Reservieren des Kennzeichens kostet aber nur 3-5€
Wir wissen doch gar nicht ob er überhaupt 2 Verträge hat. Davon gehe ich zumindest nicht aus. Somit gäbe es auch keine Ruheveraicherung weil immer mindestens 1 Auto in Betrieb ist und der Vertrag aktiv.
Das eine Reservierung des Kennz.für das vorübergehend abgemeldete Auto, welches nach paar Monaten wieder zugelassen werden soll, erforderlich ist wäre mir neu.
Ich fahre halt immer so lange mit dem Sommerauto bis ich denke jetzt könnte es bald glatt werden oder schneien. Bin jetzt noch bis Anfang Dezember damit gefahren. Gab auch schon mal ein Winter wo ich das Winter Auto erst im Januar angemeldet hatte weil der Dezember mild und trocken war deswegen möchte ich es halt nach Wetter machen. Und wenn ich im März dann merke jetzt kommt bestimmt kein Schnee mehr dann wird Sommerauto wieder angemeldet. Meine Schadensfreiheits Rabatte werden immer übernommen vom Sommer zum Winter Auto und wieder zurück
Ähnliche Themen
Zitat:
@Karkadam schrieb am 10. Dezember 2019 um 14:24:30 Uhr:
Gibt es denn jemand der die selbe Konstellation hat? Also ein Kennzeichen sowohl auf Winter als auch Sommerauto? Ich mach Saisonkennzeichen deswegen nicht, weil ich dann selber entscheiden kann wann ich welches Auto anmelde bzw abmelde.
Ich muss nochmal fragen:
Wo wäre das Problem, das Sommerfahrzeug beispielsweise von März bis November zuzulassen und das Winterauto von Oktober bis Mai?
Dann kannst du März-Mai und Oktober/November - jetzt als Beispiel mal -
dasAuto nutzen, das dir am meisten gefällt.
Dann zahlst du sozusagen "16 Monate" Steuern+Versicherung pro Jahr, was eigentlich noch GEHT / in meinen Augen das Beste ist, v.a. gegenüber den saudoofen Wechselkennzeichen... wo du beide Autos voll zahlst und nur eins nutzen darfst. Zum Kotzen ist das! 😠
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 10. Dezember 2019 um 22:07:09 Uhr:
Das eine Reservierung des Kennz.für das vorübergehend abgemeldete Auto, welches nach paar Monaten wieder zugelassen werden soll, erforderlich ist wäre mir neu.
Steht hier:
§ 14 Abs. 1 S. 5 FZV:
Zitat:
Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 4 außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen und erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.
Grüße vom Ostelch
OK.Danke.
Es hat sich halt doch so manches geändert in den letzten Jahren.
Früher war das undenkbar. dass Du beispielsweise im Oktober Dein Motorrad vorübergehend stilllegst und wenn Du es im März wieder zulassen willst, wurde Dein Kennzeichen an jemand anders vergeben? 🙁
@TE: Das heißt also Du hast nur 1 Versicherungsvertrag für beide Autos und musst bei Deiner Versicherung 2x im Jahr einen Fahrzeugeechsel melden und eine EVB beantragen?
Oder hab ich das falsch verstanden?
Dürftest Du theoretisch auch mal überlappend beide Autos angemeldet haben? Vom KENNZEICHEN Problem einmal abgesehen.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 10. Dezember 2019 um 22:21:37 Uhr:
OK.Danke.
Es hat sich halt doch so manches geändert in den letzten Jahren.
Früher war das undenkbar. dass Du beispielsweise im Oktober Dein Motorrad vorübergehend stilllegst und wenn Du es im März wieder zulassen willst, wurde Dein Kennzeichen an jemand anders vergeben? 🙁
Es gibt keine "vorübergehende Stilllegung" mehr. Es gibt nur noch die "Außerbetriebsetzung" und dann die "Wiederzulassung".
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:43:49 Uhr:
Du zahlst dann gar keine Reservierungen mehr.
Das Kennzeichen für das Sommerauto bleibt automatisch weiterhin Dir vorbehalten.
Stimmt nicht ganz.
Die Reservierung des Kennzeichens bei der AußerBetriebSetzung (VerbleibsKennzeichenReservierung) wird mit einer Gebühr von 2.60 für 12 Monate belegt.
Automatisch bleibt es dem alten Halter nicht vorbehalten.
Gruß M
Müsste mal parallel wissen ob ich mein normales jetzt bestehendes (Wunsch)-Kennzeichen in ein Saison-Kennzeichen ändern kann?
Frag einfach bei der Zulassungsstelle nach, die sollten es eigentlich wissen.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 11. Dezember 2019 um 10:41:42 Uhr:
Frag einfach bei der Zulassungsstelle nach, die sollten es eigentlich wissen.
😁 Vermutlich sind die Forenti hier schneller mit der Info als die Berliner Zulassungsstelle.
Ich schaue mal nach in die Berliner Hinweise. 😉
Ja schneller sicher , aber wie es meist so ist im Forum : einer sagt ja , der andere nein.
Leider finde ich keinen Hinweis auf der Berlin-Seite das die Kennzeichen-Kombination erhalten bleibt.
Würde mich aber wundern wenn es nicht geht.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 11. Dezember 2019 um 10:59:13 Uhr:
Leider finde ich keinen Hinweis auf der Berlin-Seite das die Kennzeichen-Kombination erhalten bleibt.
Würde mich aber wundern wenn es nicht geht.
Mich auch. Zumindest über den Weg der Reservierung des alten Kennzeichens sollte das möglich sein. Aber es ist Berlin, das macht die Sache unberechenbar. 😉
Grüße vom Ostelch