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Jahreswagen kaufen

Audi A6 C7/4G

Hallo Zusammen,

ich habe vor, mir einen Jahres 4G zu holen. Wobei ich am liebsten mir ein Kauf vom Werksangehörigen (meist sehr gut geplegt :-))
vorstellen könnte. Ich habe bereits einen Anbieter, der mir einen Vorvertrag anbietet. Es ist soweit o.k. Eine Frage habe ich, vlt. kennt sich jemand hier aus: unter Audi.de und Mobile.de wird das Fahrzeug mit einen Vorbesitzer angegeben. Jetzt habe ich den Vorvertrag in der Hand und muss feststellen, dass schon 2 Besitzer angegeben sind. Der Verkäfer hat noch eine Verkaufssperre, kann es sein, bei zwei Besitzer? Ist es womöglich bei Werksang. der erste Besitzer das Audi AG als Erstbesitzer eingetragen? Ich meine irgendwo so etwas gesehen zu haben.
Danke vorab für die Antwort.

Grüße
Roman

13 Antworten

Gegen Werksdienstwagen ist absolut nichts einzuwenden! Habe anfangs auch erst mit dem Gedanken gespielt, mir den 4G als Werkswagen zu kaufen, nicht zu letzt wegen der 5-Jahres Garantie und der enormen Preisersparnis bei meist topausgestatteten und wunderbar gepflegten Autos.
Habe mich dann aber doch für einen Neuwagen entschieden.

Ich glaube zu wissen, dass die AUDI AG als Erstbesitzer eingetragen ist. Zumindest war es bei dem Werkswagen den ich Anfangs im Visier hatte, so: AUDI AG Ingolstadt.
Stell doch vielleicht den Link mal hier rein, aber nur wenn du willst.

LG
Trobler

Hallo Roman

Meine erste Frage an dich: Wieso fragst Du nicht direkt beim Vorabanbieter nach, wieso bereits 2 Fahrzeughalter angegeben sind?
Ich habe z.B. einen 8 Monaten alten Werksdienstwagen von Audi. Da war nur 1 Halter als Vorbesitzer. Bei Werksangehörigen (hängt mich aber Bitte nicht an der Antwort auf) ist es schonmal so, dass Sie den Wagen vor 6 Monaten nach Erstzulassung und/oder unter 6000 KM Fahrleistung nicht veräussern dürfen. Soweit ich weiss ist der Wagen auf denjenigen zugelassen der ihn fährt.
Sprich: Werksangehöriger konfiguriert sich Wagen, er kauft ihn, er wird als 1. Halter eingetragen. Das was bei Dir der Fall sein könnte ist, dass der Wagen bereits eine Tageszulassung hatte, dieser dann von einem Werksangehörigen gekauft wurde und somit hättest Du rein hypothetisch deine 2 Vorhalter. Was ich persönlich noch nicht gehört habe.
Bei Werksdienstwagen ist es auf jeden Fall so, dass die Audi AG als Halter eingetragen ist.
Aber in deinem Fall solltest Du sicherlich mal deinen Vertragspartner fragen. 🙂

Gruss

Milfrider

Zitat:

Original geschrieben von Milfrider


Hallo Roman

Meine erste Frage an dich: Wieso fragst Du nicht direkt beim Vorabanbieter nach, wieso bereits 2 Fahrzeughalter angegeben sind?

seh ich genauso,beste informationsquelle!!

Zitat:

Bei Werksangehörigen (hängt mich aber Bitte nicht an der Antwort auf) ist es schonmal so, dass Sie den Wagen vor 6 Monaten nach Erstzulassung und/oder unter 6000 KM Fahrleistung nicht veräussern dürfen

zumindest das mit den 6 monaten kann ich bestätigen

gruss

möglichkeiten.

1.bevor der angehörige das auto gekauft hat war es ein leasingauto.

dann hatt es 2 vorbesitzer.
zuerst die audi.ag danach denn angehörigen

2.ein richtiger werkswagen hatt immer nur audi eigetragen.
3.nur wenn der angehörige das auto als neuwagen kauft.steht auch sein name im brief.

was genau der fall ist kann nur dein verkäufer sagen.

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Hallo zusammen,

ich habe mitlerweile die Antwort und Kopie des Zul.Bescheides.
Der Wagen hat tatsächlich 2 Besitzer: erster Audi AG, zweiter der Werksangehöriger.
Ich habe vesäumt danach zu fragen, an allen Suchstellen ( Audi.de, Mobile, usw..) habe ich stets max. einen Vorbesitzer eingetragen.
Ist mir nicht in Sinn gekommen, dass es nicht stimmt. Der Verkäufer meint, dass wenn der Angehörige den Wagen im Audi Portal zum Verkauf einstellt, wird automatisch 1 Besitzer generiert und in allen Suchmaschienen veröffentlicht.
Als er mir mitgeteilt hat, dass er noch die Verkaufssperre hat, war es für mich klar, dass er der erste Besitzer ist.
Geht es überhaupt, zweiter Besitzer und Sperre?

Noch kein Jahr alt und ich als dritte Besitzer, keine guet Idee oder? Oder den Preis etwas nach unten drücken.
Hat jemand Ahnung, wie sich der Wert des Wagens im etwa durch nen zusätzlichen Besitzer verringert?
Der Wagen ist im einwnadfreien Zustand und gefällt mir wirklich sehr. (habe für Besichtigung 600 km Anfahrt investiert) :-)

Danke an alle für die Antworten.

Grüße
Roman

Wo findet man denn solche Fahrzeuge von Werksangehörigen?

plgr65

Wie lange möchtest Du den Wagen denn fahren?

Wenn Du ihn länger hälst (vier - fünf Jahre) wird es dem nächsten Käufer egal sein, wenn Du nach einem Jahr verkaufen möchtest, sehe ich die Sache ehr kritisch...

Andererseits sind ja unendlich viele Tageszulassungen im Umlauf, da ist der Hersteller (oder das Autohaus) ja auch immer der erste Besitzer - und der Wertverlust hält sich durch die 2. Eintragungen auch in Grenzen.

Ich persönlich würde so ein Fahrzeug auf jedem Fall einem Vorführer oder einem Mietwagen vorziehen, gerade der A6 wird bei Probefahrten bestimmt nicht schonend warm gefahren 🙂

Also wenn der Wagen und Preis ok ist und Du beim Verkäufer ein gutes Gefühl hast: kaufen

Danke erstmal. Versuche, den Preis zu drücken. Mal schauen.

@plgr65: unter Audi.de -> Gebrauchtwagen -> in der Maske Anbieter: Audi Mitarbeiter wählen.
Allerdings ist der Auswahl bei A6 recht mager. Ich suche meinen schon paar Monate. Nicht, dass es am so wenig sind, aber ich habe mir bestimmtes "must have" Ausstattung ausgesucht und den max. Preis gesetzt. Daher dauert etwas.

Grüße
Roman

Was sind das für Must have und was hast du für ein Limit. Kannst du auch den Besichtigten linken?

wenn ein angehöriger einen wagen bei audi selbst kauft.dann darf er das auto erst nach einem halben jahr verkaufen.
gilt auch für leasingrückläufer oder werksdienstwagen.
bei einem neuwagen sind es 9 monate die er das auto nicht verkaufen darf.

Zitat:

Original geschrieben von ladadens


wenn ein angehöriger einen wagen bei audi selbst kauft.dann darf er das auto erst nach einem halben jahr verkaufen.
gilt auch für leasingrückläufer oder werksdienstwagen.
bei einem neuwagen sind es 9 monate die er das auto nicht verkaufen darf.

Irgendwie kann das nicht sein. Ich habe mir im März einen Werksdienstwagen A6 Avant EZ 01.2012 angeschaut. Der stand sehr wohl zum Verkauf und war gerade mal 3 Monate alt und 10 000 km gelaufen.

Werksdienstwagen ist was anderes als ein gekauftes Auto mit Mitarbeiterrabatt. Der TE schreibt ja er möchte einen Wagen von einen Werksangehörigen übernehmen. Die Sperre ist steuerlich vorgeschrieben, sonst würden die Mitarbeiter den Wagen mit 19% Rabatt kaufen und sofort wieder verkaufen.

Ich habe auch die Gelegenheit über einen Mitarbeiter einen Wagen zu kaufen. Ich würde den Wagen konfigurieren und er würde Ihn bestellen. Ich wäre von Anfang an der Fahrer, er der Halter, da der Wagen ein halbes Jahr auf ihn zugelassen sein muss. Nach einem halben Jahr würde ich ihn ummelden. Dann wären auch schon zwei Namen im Fahzeugbrief. Das hat sich aber letztendlich nicht rentiert. Er bekommt zwar 18-19 %. Dann hätte der Wagen aber anstatt 75.000 Euro incl. Nachbesteuerung immer noch ca. 64.000 Euro gekostet. http://www.topnews.de/...inanzhof-kippt-jahreswagen-besteuerung-371557

Deswegen habe ich mich lieber für einen Gebrauchten entschieden, der in 14 Monaten mit 5.000 km anstatt 92.000 nur noch 51.000 € kostetet 😁😁😁
Einziger kleiner Nachteil: Das Fahrzeug war ein Poolfahrzeug in Heilbronn, d.h. er wurde von mehreren bis vielen Mitarbeitern gefahren. Das war mir aber egal. Bei 4800 Km kann man nicht so viel kaputt machen und die Einfahrmärchen sind sowieso veraltet. http://www.heise.de/tr/artikel/Wie-geschmiert-1369325.html
Ausserdem machte die Werkstatt den 110 Punkte-Check mit Lackdichtemessungsprotokoll und es gab Winterreifen mit dazu incl. Garantieverlängerung bis 2016.
Der Wagen stand bei der Probefahrt gut im Saft und bei der Abholung wie neu im Showroom des Händlers. Alle Bekannten dachten ich hätte einen Neuwagen gekauft 🙂🙂

Allerdings zählen diese Rabatte nur für Limousinen, bei den Kombis schaut aufgrund der wesentlich höheren Nachfrage ganz anders aus.

Deswegen auch meine Frage an den TE nach den musthave und Budget, denn wenn er auch ein Ausstattungsjunkie ist wie ich würde ich ihm auch die Anlaufvariante K empfehlen. Von denen werden momentan noch ca. 40 Autos in Deutschland verkauft. Neupreis um die 90.000. Mittlerweile gibt es die schon für unter 50.000 Euro.

Beispiel:http://suchen.mobile.de/.../164238249.html?...

http://suchen.mobile.de/.../161127670.html?...

Danke für die ausführliche Erklärung. Habe den Unterschied bisher nicht gewusst, dachte das wäre das gleiche.

Eine Frage an den TE:
Hast du dir schonmal die WERKSDIENSTWAGEN angeschaut?
Top Ausstattung
Top in Schuss, kaum Abnutzungsspuren
Hoher Preisvorteil nach wenigen Tausend Kilometern
5 Jahre Garantie

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