Jährliche KFZ Steuer - Golf 7 Variant Highline 1,5 l TSI ACT OPF 110 kW (150 PS) - DSG

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Zusammen,
ich habe mir einen Golf 7 Variant Highline 1,5 l TSI ACT OPF 110 kW (150 PS) - DSG gekauft und habe eben den Kraftfahrzeugsteuerbescheid erhalten.
In den Grundlagen zur Festsetzung wird von einem CO2-Ausstoß von 149g/km ausgegangen. Dies deckt sich mit dem in der Zulassung angegebenen Wert.
Dennoch bin ich etwas verwirrt. Mein "alter" Golf 7 hatte eine 1,4 l TSI ACT OPF (125 PS) - DSG - Motorisierung und wurde 2016 mit 118g/km versteuert.
Wenn ich auf die Webseite von Volkswagen gehe wird mir bei NEFZ kombiniert 118g/km und bei WLTP kombiniert 146g/km angezeigt (1,5 l TSI ACT OPF 110 kW - 150 PS).

Kann jemand der die gleiche Motorisierung fährt bitte in seinen Unterlagen schauen welcher CO2-Ausstoß als Grundlage zur Festsetzung der Kfz-Steuer herangezogen wird?

Falls es wirklich stimmt, dass der Grund für 149g/km die pure Tatsache das Heranziehen des WLTP anstelle des NEFZ-Werts darstellt so fühle ich mich ein wenig vom Zoll veräppelt. Der 1,4er Golf 7 hat mich 76€/Jahr gekostet. Der neue 1,5er schlägt bei gleichen Emmisionswerten mit 138€/Jahr zu gute...

Vielen Dank für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe die Überraschungen immer nicht...kann man sich doch vorher ausrechnen lassen:
https://...undesfinanzministerium.de/.../KfzRechner.html
Hat bei mir 100% mit dem Bescheid überein gestimmt.

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Zitat:

@Diabolomk schrieb am 21. Dezember 2019 um 13:09:30 Uhr:


Eine Steuererhöhung war eh hinfällig. So war es einfach. Ist auch recht.

Ja genau...wir zahlen eh viel zu wenig Steuern in Deutschland. Ich würde gerne 80% meines Gehaltes abgeben...hab eh keine Verwendung für mein Geld. *Ironie off*

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Dezember 2019 um 13:27:02 Uhr:


Angeblich nicht, da die WLTP-Werte in der Praxis auch überschritten werden. Aber die geplante Verbrauchsüberwachung eines jeden einzelnen Fahrzeugs (EU-Plan) ist schon der Schritt in die "richtige" Richtung, hin zum totalen Überwachungsstaat.

Natürlich haben wir das, siehe Steuerlast pro Liter Sprit.

Der angesprochene EU Plan besagt, dass durch diese Maßnahme WLTP einem KVP unterliegt.
Dass daraus eine Echtzeitsteuer abgeleitet werden soll steht nirgends, eh unsinnig, siehe oben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Dezember 2019 um 13:19:36 Uhr:


Fein, aber bitte mit Sepa-Mandat, sonst kann ich nichts abbuchen.

Da ist nicht viel zum Abbuchen 😁😁

Solltest noch angeben, ob das "Sterbegeld" am ersten oder fünfzehnten drauf geht, denn Kleinvieh macht au Mist

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"Dass daraus eine Echtzeitsteuer abgeleitet werden soll steht nirgends, eh unsinnig, siehe oben."

Die Worte les ich wohl, doch recht, mir fehlt der Glaube.

Unserer Politik (D wie auch EU) traue ich zu, dass diese Möglichkeit früher oder später genutzt wird, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Schließlich muss der Verwaltungsapparat geschmiert werden, nicht mit Öl, sondern mit Kohle. Sparen wird dort zwar gemeinhin als sehr wichtig angesehen, aber grundsätzlich nur bei anderen.

Schaut mal nach Österreich, was dort an Steuer gezahlt werden muss

Keiner zahlt gerne Steuern. Aber wenn man das in Relation zu den Gesamtkosten im Jahr setzt oder zu den Steuern in anderen Ländern, dann ist es lächerlich wenig !

Es sind ja nicht nur die KFZ-Steuern die wir für die Fahrzeuge abführen. Mineralölsteuer, Ökosteuer, Mehrwertsteuer, CO2 Abgaben....usw. aber ich sehe schon, es gibt wirklich Menschen, den kann das Autofahren nicht teuer genug sein. Ihr dürft gerne freiwillige Leistungen abführen wenn es Euch zu günstig ist. Es gibt aber durchaus Menschen, denen es nicht so gut geht und auf das Auto angewiesen sind. Ländliche Regionen...ältere Menschen z.B. die zum Arzt müssen...Behinderte...usw. aber das ufert aus hier. Bin nur überrascht welche arroganten Einstellungen es gibt. Sind wahrscheinlich Staatsdiener die solche Äusserungen tätigen.

Zitat:

@bklmn846 schrieb am 21. Dezember 2019 um 12:05:33 Uhr:


Hallo Zusammen,
ich habe mir einen Golf 7 Variant Highline 1,5 l TSI ACT OPF 110 kW (150 PS) - DSG gekauft und habe eben den Kraftfahrzeugsteuerbescheid erhalten.
In den Grundlagen zur Festsetzung wird von einem CO2-Ausstoß von 149g/km ausgegangen. Dies deckt sich mit dem in der Zulassung angegebenen Wert.
Dennoch bin ich etwas verwirrt. Mein "alter" Golf 7 hatte eine 1,4 l TSI ACT OPF (125 PS) - DSG - Motorisierung und wurde 2016 mit 118g/km versteuert.
Wenn ich auf die Webseite von Volkswagen gehe wird mir bei NEFZ kombiniert 118g/km und bei WLTP kombiniert 146g/km angezeigt (1,5 l TSI ACT OPF 110 kW - 150 PS).

Kann jemand der die gleiche Motorisierung fährt bitte in seinen Unterlagen schauen welcher CO2-Ausstoß als Grundlage zur Festsetzung der Kfz-Steuer herangezogen wird?

Falls es wirklich stimmt, dass der Grund für 149g/km die pure Tatsache das Heranziehen des WLTP anstelle des NEFZ-Werts darstellt so fühle ich mich ein wenig vom Zoll veräppelt. Der 1,4er Golf 7 hat mich 76€/Jahr gekostet. Der neue 1,5er schlägt bei gleichen Emmisionswerten mit 138€/Jahr zu gute...

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo, also mir wurden für genau diesen Motor und diesen Golf 68€ Steuer berechnet und abgebucht

VG

@Helldriver142 Nicht jeder, der eine andere Sichtweise hat, ist arrogant oder ein Staatsdiener oder beides. Aber zb wir in Österreich sind ganz andere Steuersätze gewohnt und die Gehälter sind eher niedriger als in Deutschland. Deswegen ist es aus unserer Sicht wenig. Eine positive Interpretation wäre auch gesünder. Es will dir nicht jeder was weg nehmen, es gibt auch noch andere, die vielleicht noch viel mehr Steuern zahlen als du. Aber wenn andere mehr Steuern zahlen als du, dann empfindest du das natürlich immer als gerecht, oder ? Nur du selbst sollst am besten gar nichts zahlen, richtig ?

@Kaefermobil Dann ist dein Golf aber vor 09/2018 zugelassen worden (EZ), wurde nach NEFZ versteuert.

Zitat:

@Luckyboy77 schrieb am 21. Dezember 2019 um 16:51:34 Uhr:


@Kaefermobil Dann ist dein Golf aber vor 09/2018 zugelassen worden (EZ), wurde nach NEFZ versteuert.

Ich habe ihn im Januar 2019 zugelassen. Ist ein Vorführwagen Modell 2018

@Kaefermobil Mag sein, Erstzulassung aber sicherlich vor 09/2018! Die Erstzulassung ist ausschlaggebend, wie er versteuert wird.

Zitat:

@Luckyboy77 schrieb am 21. Dezember 2019 um 16:59:57 Uhr:


@Kaefermobil Mag sein, Erstzulassung aber sicherlich vor 09/2018!

das stimmt 😉

@Kaefermobil Siehst du ;-)

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