Ist Winterreifen pflicht?

Opel Vectra B

Habe gehört das nächstes jahr Winterreifen pflicht wird stimmt das .

58 Antworten

@ bio:

richtig, gegenwärtig ist TFL eine empfehlung und ab oktober (?) nächsten jahres pflicht.

vectra sport:
das hab ich ihm auch nicht unterstellen wollen :-)

das der gesetzestext arg schwammig ist, hab ich schon angemeckert (oder in einem anderen thread im omegaforum 😁 )

@BioMarco
Ob mir der Thread nun zusagt oder nicht, daß lass mal ganz getrosst meine Sorge sein.
Mein "Beitrag" diente lediglich zur "Information" und mehr auch nicht....
Wohl mal wieder in den falschen "Hals" bekommen.Schade eigendlich...🙄

@all
Es gibt viele "Gesetzestexte" und Vorschriften auch diese kann/sollte man klar "formulieren"
Sprich was man darf und was nicht....😉
Für alles andere gibt es sowas ja auch, nur nicht für wirklich wichtige "Reglungen" wie diese z.B....
Wie das ganze dann aber im einzelnen Auszusehen hat, ist ne ganz andere Sache...
Prinzipell vertrette ich den Standpunkt "Winterreifen sollte zur Pflicht werden" für alle PKW´s.....
Dies dient nicht nur der Sicherheit des jeweiligen Fahres, sondern auch der anderen Verkehrsteilnehmer.....:9

Lalelubär

Winterreifen

Gründe für Winterreifen.
1.
Winterreifen sind nicht nur bei Schnee und Eis von Vorteil.Sie führen auch besser Wasser ab und haben bei Temperaturen auch schon über null Grad die weichere Gummimischung und damit immer auch einen kürzeren Bremsweg.
2.
Bei deiner Versicherung kann ein Unfall auf winterlicher Straße mit Sommerbereifung schnell Propleme geben.Nicht bei deinem Unfall gegner, aber bei Dir.Das heißt du begehst eine Obligenheitsverletzung und handelst (meist) grobfahrlässig und kannst somit zu Regreß heran gezogen werden.Mal ganz abgesehen von deiner eventuellen Kaskoversicherung, die sich auch sträuben wird.
3.
Mit einem zusätzlichem Paar Reifen (Winter) fährt man natürlich auch insgesamt länger und kann denn Reifenverschleiß durch ein Tauschen der Reifen von angetriebener und nicht angetriebener Achse (Laufrichtung beachten) regelmäßig vermindern.
4.
Man gibt heute so viel Geld für das Auto aus. Steckt viel, viel elektrische Helferlein ins Fahrzeug (ABS,ASR,ESP,Bremsassistent und vieles mehr),blos an den Reifen, die alles übertragen sollen, da wird gespart.
Wenn die Reifen sch... sind nutz auch noch so viel Elektrik nichts.
5.
Man sollte sich selbst auch mal fragen.Was für Geld investiere ich jedes Jahr in sinnlose Sachen und
wieviel Geld ist euch das Leben von Bekannten, Frau, Kindern oder gar euer eigenes wert, ganz abgesehen von den anderen Verkehrsteilnehmern um euch herum.
Rechnet man mit einer Laufzeit der Reifen von 4 Jahren dann benötigt mann vielleicht nicht mal 5 Euro im Monat.

In diesem Sinne
Tschau fischi 74

@fischi 74

Das ist ein wahres wort !

Gruß

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@Lalelubär

Dein vorletzter Beitrag hat nichts, aber auch gar nichts zur hiesigen Diskussion beigetragen (bis auf den letzten Satz, der auch nur ein unbegründetes Statement ist). Im zitierten Thread habe ich auch schon für die WR-Pflicht plädiert, genau wie hier - warum also der Link? Um zu zeigen, wie "gut" Du in der Lage bist, sachlich zu diskutieren??? Ich dachte bzw. hoffte eigentlich, die Sache ist für Dich endgültig erledigt und Du ignorierst meine Beiträge...? 🙄

Aber gut, @topic:
Meiner Meinung nach stehen die Kosten, die eine wasserdichte Einführung der WR-Pflicht (also eben kein schwammiger Gesetzestext) mit sich bringen würden, in keinem Verhältnis zum praktischen Nutzen:

Zum einen müsste der Gesetzgeber verbindliche Kriterien für Sommer- und Winterreifen definieren, nach denen eine unabhängige Prüfstelle (TÜV) jeden Reifen auf dem Markt mit jedem Fahrzeug in den jeweils zugelassen Reifendimensionen testet und für die jeweilige Jahreszeit zulässt - und das jedes Jahr aufs neue. Die derzeitigen Bezeichnungen WR / SR beruhen schliesslich nur auf den Angaben der Hersteller und das reicht bei einem verbindlichen Gesetz nicht aus. Dass dadurch die Reifenpreise nicht gerade niedriger werden ist wohl klar, oder?
Zum anderen müsste der Gesetzgeber festlegen, von wann bis wann welche Reifensorte benutzt werden muss, z.B. inkl. den Übergangsmonaten Oktober und April, wo beide Reifensorten erlaubt sein könnten. Es kommt aber immer wieder auch vor, dass im Dezember und im März schon mal Temperaturen >10°C erreicht werden - wie soll der Gesetzgeber damit umgehen? Die andere Möglichkeit, die Pflicht an den Aussentemperaturen zu koppeln würde genauso an diesem Problem scheitern. Man denke sich mal, alle Autofahrer wechseln im Dezember noch einmal für 'ne Woche zurück auf SR...

Was würde das Ganze bringen? Je Menge neuer Regeln, deren Einhaltung doch keiner überprüfen kann!
Ausserdem: hat unsere Regierung nicht wesentlich wichtigere Probleme zu lösen, als sich mit so banalen Dingen auseinander zu setzen?
Die neue Regelung gibt der Polzei zumindest eine rechtliche Basis, auf Grund derer sie Fahrzeuge auf wettertaugliche Bereifung überhaupt überprüfen und ahnden kann. Sicher ist die Grundlage sehr schwammig, aber vorher hatte die Polizei gar keine Chance und musste auch Autofahrer, die offensichtlich mit SR durch den Schnee fuhren, unbelangt weiterfahren lassen. Ich würde mir ja auch eine präzisere Regelung wünschen, aber ich sehe ein, dass sich der damit verbundene bürokratisch Aufwand einfach nicht lohnt. Es ist ja so, dass nur eine recht kleine Minderheit der Autofahrer aus Überzeugung im Winter mit SR unterwegs sind, die Mehrheit fährt ja sowieso WR.

Alles in allem finde ich die neue Regelung begrüssenswert, allein das Bußgeld hätte ruhig auf dem Niveau des Bußgeldes für "mit abgefahrenen Reifen fahren" liegen können (75EUR / 3 Punkte).

Viele Grüße

Marco

Servus,

der Satz der in die StVO eingeliedert wurde verweist eben nicht auf eine "Pflicht" hinsichtlich einer speziellen Bereifung, sondern nur auf eine ahndbare Sorgfaltspflicht die bisher nicht ahndbar war, siehe hier:

In die Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a) wurde folgender Satz eingefügt:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“.

Die geeignete Bereifung kann z.B. ein Ganzjahresreifen oder im Extremfall die Gleitkette sein. Daß diese Formulierung dennoch schwammig ist liegt eben daran, daß eine Überregulierung vermieden werden sollte. Die kommt allerdings dann noch schnell genug wenn die Nachhaltigkeit dieser Regulierung nicht messbar ist bzw. wenn "Künstler" Auslegungen schaffen wollen.

Insgesamt finde ich den Passus i.O., zumindest dann wenn wieder einmal ein PKW oder LKW die Straßen dicht macht nur wegen ungeeignter Bereifung.

So Long!
PW

@BioMarco
Ich glaube nicht, daß du hier beurteilen solltest, wer hier etwas zu einer "Disskussion" beiträgt und wer nicht.
Noch ist das ein öffendliches Forum und da darf wohl jeder etwas zu schreiben. Wenn es für dich nicht "Informativ" genug sein sollte, dann lies es doch einfach nicht...
Und im übrigen auch extra nochmal für dich zum mitschreiben,der "Link" diente lediglich zur Information,MEHR NICHT....
(Jetzt endlich "verstanden" oder soll ich es noch buchstabieren?)

Mach also keine "persönliche "Sache daraus BioMarco,ansonsten bekommen wir echt ein Problem miteinander und das nicht nur, was das Thema "unterschiedliche Meinungen" angeht.
Lass mich einfach in Zukunft in Ruhe und ich lasse dich auch in Ruhe dann gib es keine Probleme....

Und was das Thema Beiträge überlesen angeht:
Wenn mich jemand direkt hier im Forum, mit meinem Nicknamen anspricht, dann werde ich mich nartürlich auch dazu äußern...

@all
Das es in der STVO,durchaus eine recht dehnbare "Auslegung" der einzelnen "Verkehrsregelungen" gibt, ist wohl fast jedem klar.
Allerdings sollte das jeweilige anpassen, an die "Wetterverhältnisse" mit einer endsprechenden Ausrüstung, für jeden Autofahrer, selbstverständlich sein....
(Sowas sollte mir einfach der normale "Menschenverstand" gebieten,genauso wie ich nicht mit einer defekten "Bremsen" fahren sollte)
Leider ist es ja mom. etwas anders geregelt und deswegen muss man die Leute halt, zur allgemeinen und ihrer eigenen Sicherheit "zwingen"...
Ob nun mit einem hohen "Bussgeld" oder mit einer allg. WR Pflicht...

Beispiel:
Fahre ich z.B im Winter in die Berge,ist dort meist eine "Alpinausrüstung" für den Wagen "EMPFOHLEN" aber noch nicht, laut Gesetz "VORGESCHRIEBEN"....
Auch wenn es diesen Zusatz bereits laut "panzerwiesel" in der STVO gibt.Allerdings ist dieser wieder sehr "dehnbar" geschrieben und nicht eindeutig genung "formuliert" worden....
(Und für einen "Advokaten" der sein Handwerk versteht sowieso nicht)
Und genau hier, sollte eine sehr eindeutige Regelung/Formulierung dann auch einharken.
Weil es kann nicht sein,daß Leute die im Winter grob Fahrlässig handeln, bis jetzt einfach so davonkommen.
Oder,aber ab dem nächstem Jahr nur mit einem "lächerlichen" Bussgeld belegt werden...
Und Leute, die nur kleine nicht
grob "fahrlässige" Verstösse begehen,halb im Knast landen...

Lalelubär

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


... Auch wenn es diesen Zusatz bereits laut "panzerwiesel" in der STVO gibt.Allerdings ist dieser wieder sehr "dehnbar" geschrieben und nicht eindeutig genung "formuliert" worden....Lalelubär

Servus lalelubär,

mit dem Wort dehnbar hast du den Kern der Sache ziemlich gut getroffen, denn denkbar ist auch eine Auslegung bzw. Anwendung der OWI auf zugefrorene Scheiben bzw. auf die Gucklöcher.

Auch dies ließe sich aus der Formulierung ableiten! 😕

Schau ma mal was ncoh kommt.

So long!
PW

@Lalelubär

Eine Diskussion ist per Definition ein Gespräch zwischen mehreren Personen, in dem Argumente ausgetauscht werden. Benenne mir Deine Argumente im strittigen post und ich nehme meine Aussage sofort zurück. 😉
Meiner Meinung nach hast Du statt zu argumentieren nur reichlich unkonkrete Äusserungen über den anderen Thread gemacht und was von "das Verhängnis nahm seinen Lauf" geschrieben. Da wir beide uns in dem Thread gestritten haben, nehme ich das sehr wohl persönlich und antworte entsprechend. Ich habe nämlich im Gegensatz zu Dir die Sache in dem anderen Thread abgehakt und absolut keine Lust, hier damit weiter zu machen. Also lass Deine unsachlichen Anspielungen und ich lass Dich auch in Ruhe.

@all

Sicher wären eindeutige Formulierungen wünschenswert. Allerdings bedeutet dies einen sehr hohen bürokratischen Aufwand, wie ich im obigen post bereits ausführlich geschrieben habe.

Nach der ab nächstem Jahr gültigen Regelung kann ein Polizist den Fahrer eines im Schnee liegen gebliebenen und den Verkehr behindernden Fahrzeugs mit einem Bußgeld belasten, egal, ob er nun mit Sommerreifen unterwegs war oder mit untauglichen Winter- oder Ganzjahresreifen (ja, die gibt es laut diverser Tests).
Ich finde das eigentlich sehr clever: Zum einen ist es absolut unerheblich, was für einen Reifentyp die Autofahrer fahren, er muss dem Wetter angepasst sein. Zum anderen schafft man eine Kontrollmöglichkeit, ohne in den Regulierungswahn zu verfallen, für den Deutschland weltweit so bekannt ist. Je mehr ich mich mit dem Text befasse, desto mehr gefällt er mir...

Letztlich sind Fahrer mit SR im Winter ein großes Ärgernis, weil sie den Verkehr behindern und auch dumme Unfälle verursachen. Aber man muss sich fragen, was für ein Gefahrenpotential von diesen Fahrern tatsächlich ausgeht.
Durch das schlechte Profil der Reifen verlängert sich der Bremsweg oder man verliert die Kontrolle über das Fahrzeug und es kommt zum Unfall. Bei überhöhter Geschwindigkeit mit "dem Wetter angepassten Reifen" verlängert sich der Bremsweg oder verliert der Fahrer die Kontrolle eben aus einem anderen Grund. Beide Vergehen sind auf ihre Art und Weise vermeidbar und verursachen Unfälle mit ähnlichem Ausgang und ähnlicher Wahrscheinlichkeit.

Deshalb sollte man meiner Meinung nach die Kirche im Dorf lassen. Aus juristischer Sicht ist Fahren mit SR im Winter ebenso wenig grob fahrlässig wie Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in einem gewissen Rahmen. Jemand, der mit 77km/h in der 50er Zone geblitzt wurde (Toleranz einberechnet), sollte sich vielleicht erst einmal selbst an die Nase fassen, bevor er andere des "grob fahrlässigen" Verhaltens bezichtigt... 😉 Ich bin mir da nämlich gar nicht sicher, ob Fahren mit SR im Winter ein größeres Gefahrenpotential darstellt...

Das Bußgeld für Fahren mit "dem Wetter nicht angepassten Reifen" ist mit 20EUR recht niedrig, dem stimme ich zu. In Verbindung mit einem Mängelschein und Vorführpflicht wäre das aber OK, denn ein Fahrzeug, das einmal mit WR ausgerüstet wurde, stellt die nächsten Winter wahrscheinlich auch kein Gefahrenpotial wegen schlechter Bereifung dar. Es wäre schön, wenn man diesen Effekt auch bei notorischen Rasern erreichen könnte...
Leider ist ein Mängelschein mit Vorführpflicht nicht vorgesehen und so verliert die an und für sich positive Regelung ein wenig an Wirkung. Aber wenigstens tut sich überhaupt was in dieser Richtung, denn die bisherige Regelung, da stimme ich Lalelubär absolut zu, war absolut nicht tragbar.

In diesem Sinne noch gute Fahrt durch den Winter

Viele Grüße

Marco

hallo alle zusammen!

ich bin auch der auffassung das die strafe viel zu gering bemessen ist! hier in frankfurt fällt vielleicht nicht gerade viel schnee im jahr aber genau das ist das problem!
in den alpen bzw mittelgebirgen wird jeder normale mensch freiwillig wr aufziehen!
hier siehts anders aus! hier kommen dann so kommentare wenn ich 5x 20€ zahle komm ich immer noch günstiger wie wenn ich mir wr kaufe...
die 10 tage die hier schnee liegen brauch ich keine.....
wenn schnee liegt dann fahr ich eben langsam....

ich könnte noch 10 mehr aufzählen

ich denke die wirksamste alternative wäre die sofortige stillegung und anschließende vorführung bei der polizeistelle!
zum beispiel zur abnahme des fahrzeugscheins ....
geld ist da meiner meinung nach eine schlechte "erziehungsmaßnahme"

und bevor ich jetzt wieder nen rießen streit losreiße
das ist meine meinung und das bleib sie auch!

und ich denke auch das jemand der in einer 50 zone 60-70 fährt absolut in keiner weiße mit jemandem verglichen werden kann der im winter mit sommerreifen fährt! zudem ist 50er zone nicht gleich 50er zone. schnee ist aber schnee
gegal wo erliegt.
ich möchte hier keine "raser" in schutz nehmen aber man kann äpfel nicht mit birnen vergleichen!

gruß fuchs

Hi Fuchs

Nur so zur Info: Ich schrieb 77km/h und nicht 60-70 in der 50er Zone. Dass kostet dann nicht 30 sondern 60EUR und zusätzlich 3 Punkte. Ist also eine klein wenig andere Qualität von Geschwindigkeitsübertretung, oder?

Ich denke, man kann das sehr wohl gut miteinander vergleichen: Wenn ein Kind im Winter 50m vor Dir auf die schneebedeckte Strasse läuft, ist es ziemlich gleich, ob Du mit Winterreifen 77km/h fährst oder mit Sommerreifen 50km/h. Das Kind hat in beiden Fällen keine Chance, bei vernünftiger Ausstattung / Fahrweise schon.

Es ging mir aber auch nicht um die Diffamierung von "sehr zügigen Verkehrsteilnehmern". Es hat mich nur gewundert, mit welcher Intensität hier hohe Strafen für Fahrer mit SR im Winter gefordert werden. Die mindestens genau so gefährliche und weitaus mehr Opfer fordernde Raserei wurde hier, solange ich das Forum besuche, noch nie so ausdrücklich verdammt. Das könnte vielleicht daran liegen, dass ein Großteil der Forumsteilnehmer selbst schon mal geblitzt wurden (mich eingeschlossen!). Da kommt dann leicht eine "das passiert jedem mal" Mentalität auf. Besser oder weniger gefährlich werden Geschwindigkeitsübertretungen deshalb aber nicht...

Viele Grüße

Marco

Hi,

wer im Winter Autofahren will, muss Winterreifen haben - PUNKT!
Ein Winterreifen ist ein Reifen, der M + S - Zulassung hat, dazu gehören auch die meisten Ganzjahresreifen - PUNKT!
Zuwiderhandlung wegen Faulheit o.ä. Ausflüchten gehört empfindlich gestraft, erst recht, wenn Unschuldige dabei zu Schaden kommen.
Und wer ein armes Schwein ist und sich keine WR leisten kann, muss halt im Winter mit dem Bus fahren oder zuhause bleiben.

Ich selber bin mit meinem Kadett E und Astra F immer Ganzjahresreifen gefahren (Marshal Power Season und GoodYear Vector 3) und bin IMMER im Schnee sicher überall hingekommen, wo ich hinwollte...
Finanziell gibt es einen Riesenvorteil, weil man nur einen Satz Reifen braucht, der auch - der Fahrweise entsprechend - lange hält. Ich bin einen Satz immer rund 4 Jahre gefahren. Hätte ich auf meinem Vectra B keine Alus drauf, würde ich auch hier und jetzt Ganzjahresreifen fahren... weil ich - wie inzwischen jeder weiß - in einer schneearmen Gegend wohne.

@Lalelubär & Bio Marco
ich kann euch beide ja sehr gut leiden (ihr zwei euch offenbar nicht so) - aber wenn ihr euch weiterkloppen wollt, macht doch evtl. bitte hier weiter:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
den Thread habt ihr zwei Spezialisten mit seitenlangen Endlosbeiträgen und kindischen Rumgezeter nicht gerade lesenwert gemacht... nichwahr 😉

gruß cocker

.

@BioMarco
"Diskussionen" können durchaus auch in anderen Bahnen verlaufen als wie du es meinst,dieses muss nicht immer zwangsläufig den Austausch von "Argumenten" beinhalten.
Es kann sich lediglich auch, um einen "Erfahrungsaustausch und eine "Meinungswiedergabe" handeln...
Man könnte sowas auch im allg. als Unterhaltung bezeichnen.
Da du diese aber scheinbar nicht verstehst oder es einfach nicht verstehen möchte,kann ich dir auch nicht weiterhelfen...
Desweiteren ist der Satz "Und dann nahm das Verhägniss seinen Lauf" nicht auf unseren "Streit" und somit auch NICHT auf dich
Persönlich bezogen gewesen, sondern nur auf die dort "geposteten" Meinungen und Beiträge.Darin besteht ein sehr großer Unterschied,als das was du eine sog."Anspielung" nennst...
Und wenn du dir dann noch "den PERSÖNLICHEN Schuh" anziehst dann ist das ganz allein deine Sorge und nicht meine.
Aber mach ruhig weiterso BioMarco, passt schon....

@cocker
Es tut mir leid, daß der Thread für euch andere "Motortalker" evt. nicht mehr so "lesenswert" ist,allerdings habe ich nicht damit angefangen...🙁
Bei den anderen von dir oben geschriebenen Sachen, stimme ich dir vollkommen zu...🙂

@panzerwiesel and all.
Jo, diese mom. "dehnbare" Auslegung der "Gesetzesregelung" lässt sich durchaus auch auf andere Sachen erweitern....
So wie z.B die von dir angesprochenden "Gucklöcher" oder auch "Schneehaufen" auf dem Dach.
Auch diese sachen sind meiner Meinung nach,als grobe "Fahrlässigkeit" zu bezeichnen.
Auch hier müsste es eine, eindeutige Gesetzesreglung" mit Bussgeldern geben...
Naja mal schauen wenn es soweit ist, was dann noch auf uns zukommt....😉

Gruß Lalelubär

Zitat:

Original geschrieben von BioMarco


Nach der ab nächstem Jahr gültigen Regelung kann ein Polizist den Fahrer eines im Schnee liegen gebliebenen und den Verkehr behindernden Fahrzeugs mit einem Bußgeld belasten, egal, ob er nun mit Sommerreifen unterwegs war oder mit untauglichen Winter- oder Ganzjahresreifen (ja, die gibt es laut diverser Tests).

Das ist falsch. Die Bereifung muss lediglich ein M+S Symbol tragen und die Mindestprofiltiefe muss vorhanden sein. Alles andere spielt keine Rolle.

Übrigens ist das Ausstellen eines Mängelberichts mit Vorführpflicht logischerweise grundsätzlich unmöglich, da niemand verpflichtet ist und auch niemand dazu gezwungen werden kann Winterreifen zu montieren.

Gruß Wolfgang

@Lalelubär

Dann habe ich das wohl alles ganz falsch verstanden. Ich habe natürlich im besagten Thread angefangen, an DEINER Ausdrucksweise unsachlich rumzumosern (nicht umgekehrt? 🙄 ) und Du hast den Streit dadurch auch nicht angefangen, sondern ich war es. Eigentlich bist Du ein ganz lieber Kerl und ich der Bösewicht... 😉

@Nimm6 / cocker

Zitat:

Original geschrieben von Nimm6


Das ist falsch. Die Bereifung muss lediglich ein M+S Symbol tragen und die Mindestprofiltiefe muss vorhanden sein. Alles andere spielt keine Rolle.

Nein, eben DAS steht nicht im Gesetz, sondern eben nur:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“

Wer mit seinen Winterreifen / Ganzjahresreifen egal welcher Qualität im Winter trotzdem liegen bleibt und den Verkehr behindert, hat sein Fahrzeug offensichtlich nicht "in seiner Ausrüstung den Wetterverhältnissen angepasst", oder? 😉

Man könnte schliesslich auch Schneeketten mit sich führen, die die Wintertauglichkeit eines Fahrzeugs bei Bedarf weiter erhöhen. Es gibt genug Leute, die ohne Schneeketten in den Mittelgebirgen unterwegs sind und dann trotz Winterreifen - ob sie nun gut sind oder nicht - liegen bleiben und den Verkehr behindern. Bei reiner Pflicht für M+S Reifen im Winter könnte man die nicht belangen - mit der "schwammigen" Formulierung schon und ich finde das gut so.

Für den Otto-Normalverbraucher, der im Winter selten aus dem Stadtverkehr heraus kommt, reichen wahrscheinlich auch Ganzjahresreifen, obwohl diese in Tests auf Schnee nicht mit guten Winterreifen mithalten können. Wer sich mit der Bereifung in verschneitere Regionen aufmacht, sollte aber für alle Fälle dann wenigstens Schneeketten mitführen.

@cocker

Dafür, dass es nach Deinen Angaben so gut wie keinen Schnee im südwestlichen Saarland gibt, habe ich heute aber ganz schön lange gebraucht zwischen die Haustüre verlassen und den Motor anlassen... 😉 😁
Und ich bin mir nicht so sicher, ob man in den verschneiten und steilen Seitenstrassen in Dudweiler mit Ganzjahresreifen so gut fahren würde. Ich habe einen Bremstest aus ca. 20km/h gemacht (nicht am Hang) und bin trotz greifendem ABS gut einen Meter gerutscht. Aber meine WR sind ja auch nicht gerade der Hit...

Viele Grüße

Marco

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