Ist für ein einfaches Halteverbot eine MVAS-Schulung notwendig?

Hallo zusammen,

ich versuche so ausführlich zu erklären um was es geht.

Wir haben geplant zu einem bestimmten Datum eine neue große Maschine in unser Gebäude einzubringen.
Für die Einbringung, Vorarbeiten und Nacharbeiten benötigen wir Platz.

Vor dem Firmengrundstück befindet sich eine Straße, in einer Richtung doppelt befahrbar, mit einseitiger Verkehrsrichtung.
Auf der rechten Seite dieser Strasse besteht ein eingeschränktes Halteverbot.

Wir haben nun ein absolutes Halteverbot, für diese Woche, beantragt dass auf einem bestimmten Abschnitt (von Hausnummer 178 bis Hausnummer 188) gelten soll.
Es gibt bei der Stadt Stuttgart, Website direkt beim Amt für öffentliche Ordnung / Strassenverkehrsamt, Formulare zur Beantragung eines solchen Halteverbotes.
Dies haben wir ordnungsgemäß ausgefüllt und unser Vorhaben beschrieben. Dort muss auch eine Person zur Verkehrssicherung angegeben werden.

Es geht darum, dass in besagtem Bereich niemand unberechtigt parkt.
Es werden in der besagten Woche Maschinenteile per Sattelschlepper angeliefert, die mit einem Mobilkran entladen werden müssen. Ausserdem brauchen beteiligte Unternehmen einen Parkraum um ihre Fahrzeuge unterzubringen.
Der Mobilkran steht nicht auf der Strasse, sondern auf unserem Firmengelände.
Der fliessende Verkehr wird während der Arbeiten nicht beeinträchtigt.

Nun habe ich Antwort von der Stadt Stuttgart bekommen, erstens dass meine eingereichten Dokumente nicht aktuell wären.. (ich habe die direkt auf deren Webseite downgeloadet)
Zweitens fehle auch der Nachweis, der für die Verkehrsführung verantwortlichen Person, auf eine abgeschlossene Schulung mit MVAS-Nachweis.
Wie ich nun weiß unterscheidet sich meine Version der Dokumente nur in dem Nachweis für eine MVAS-Schulung.
Die "aktuellen" Anträge wurden mir gleich mitgeschickt.

Kann mir jemand durch das Dickicht helfen?
Braucht es nun für die Aufstellung von Halteverbotsschildern eine MVAS-Schulung?
Wir planen keine Baustelle auf der Strasse, auch wollen wir die Verkehrsführung nicht verändern.
Wir wollen lediglich daß niemand auf der rechten Straßenseite parkt während wir da arbeiten in dieser Woche zwischen 6:00 und 18:00 Uhr.

Die Dame des Amtes ist da ziemlich uneinsichtig und will das so haben.

Was wenn da jemand seinen Wohnungsumzug plant? Muss der das dann auch machen?

LG
Steffen

88 Antworten

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 14. Juni 2023 um 17:42:06 Uhr:


Das ist nicht korrekt.
Wir müssen für eine 15-minütige Hebe- oder Transportaktion keinen Gehweg, mit Genehmigung, mit Absperrungen versehen. Da reicht es wenn Mitarbeiter den Bereich sichern.

Du willst es irgendwie nicht verstehen 😉

Auch der Teil "Da stehen Mitarbeiter" gehört zur Absicherung der Arbeiten und zum Verantwortungsbereich des MVAS-Mitarbeiters. Das ist sogar der ganz entscheidende Teil des Ganzen, das Haltverbot ist Kindergarten. Das mag nicht riesig sein, letztlich führt ihr ganz einfach Arbeiten im bzw. über öffentlichem Verkehrsraum durch, auch wenn es nur 15min dauert. Und dafür dass für die 15min der Bereich ausreichend gesichert ist muss halt ein geschulter Mitarbeiter notfalls den Kopf hinhalten.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. Juni 2023 um 17:50:43 Uhr:



Du willst es irgendwie nicht verstehen 😉

Auch der Teil "Da stehen Mitarbeiter" gehört zur Absicherung der Arbeiten und zum Verantwortungsbereich des MVAS-Mitarbeiters. Das ist sogar der ganz entscheidende Teil des Ganzen, das Haltverbot ist Kindergarten. Das mag nicht riesig sein, letztlich führt ihr ganz einfach Arbeiten im bzw. über öffentlichem Verkehrsraum durch, auch wenn es nur 15min dauert. Und dafür dass für die 15min der Bereich ausreichend gesichert ist muss halt ein geschulter Mitarbeiter notfalls den Kopf hinhalten.

Was will ich denn da nicht verstehen?
Ich lass doch zwei Mitarbeiter schulen.

Liest du nur das was du willst, oder verstehst du nicht das was ich schreibe?

Das Problem ist, dass die "Postenregelung" verkehrsrechtlich nicht zulässig ist. Das was ihr vorhabt (Fußgänger anhalten) darf in solchen Fällen die Polizei und das war es dann auch schon. Die MVAS-geschulten Mitarbeiter müssten eigentlich eine Absicherung einfordern, wenn die Schulung inhaltlich gut war und das vermittelte Wissen verstanden wurde. Denn um ein 0815-Haltverbot aufzustellen, bedarf es im Regelfall keiner MVAS-Schulung - der eigentlich problematische Vorgang ist das Entladen mittels Kraneinsatz.

Mal anders gefragt…

Wie sieht es denn beim Heizöllieferanten aus?
Der parkt am Straßenrand und legt den Schlauch über den Gehweg um das Gebäude mit Heizöl zu betanken.

Stellt vielleicht noch ein paar Hütchen auf…

Wo sind da die zwei MVAS geschulten Mitarbeiter?

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. Juni 2023 um 18:13:35 Uhr:


Denn um ein 0815-Haltverbot aufzustellen, bedarf es im Regelfall keiner MVAS-Schulung - der eigentlich problematische Vorgang ist das Entladen mittels Kraneinsatz.

Dann beantrage das mal. Die Formulare sind so gestaltet.

Ich hab das nicht erfunden.
Ich habe lediglich ein Halteverbot beantragt.
Das ist automatisch dabei wenn man das Antragsformular runterlädt. (Nur gerade nicht aktualisiert bei der Stadt Stuttgart)
Es wurde nie in dem Formular über einen Kraneinsatz geschrieben. Es ging nur um das Halteverbot.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 14. Juni 2023 um 17:30:10 Uhr:



Hätte ja die TWS z. Bsp. Sein können 🙂

TWS… 😁

Das ist ja sooo alt.

Hieß dann NWS, EnBW, Neckarwerke… heute Netze Stuttgart glaube ich.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 14. Juni 2023 um 09:13:56 Uhr:


Extern wird es niemand geben. Denn es muss jemand sein der die Befugnis hat jederzeit das ganze Vorhaben anzuhalten.
Also jemand von uns.

Warum nicht einem (äh, zwei) Dritten vom Kranunternehmen oder anderen mit MVAS Schulung eine Vollmacht in die Hand drücken, mit der sie die Möglichkeit haben, die Aktion ggf. anzuhalten oder abzubrechen? Könnte für dich auch zeitlich schneller gehen.

Eine solche Konstellation ist u.a. vertragsrechtlich problematisch, weil das auch wirtschaftliche Folgen haben kann. Nehmen wir an, der beauftragte Dritte bricht die Sache ab, weil er Bedenken hat und verlangt nach einer ordnungsgemäßen Absicherung. Drinnen wartet das Montageteam auf das Einheben der Maschine, alles ist vorbereitet, eine Produktionslinie oder was auch immer steht extra deswegen still. Und dann stellt sich heraus, dass sich alles um mindestens eine Woche verzögert, weil eine neue Genehmigung beantragt werden muss.

Ok, jetzt werden zwei Mitarbeiter geschult.....
mich würde interessieren, wie Ihr das vor 10 Jahren gemacht habt?

Vor 10 Jahren war das noch nicht vorgeschrieben, um eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erlangen. Heute machen sie es vermutlich genauso wie vor 10 Jahren, mit dem Unterschied, dass es dann zwei geschulte Mitarbeiter gibt, die wissen was sie falsch machen.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. Juni 2023 um 06:20:41 Uhr:


Vor 10 Jahren war das noch nicht vorgeschrieben, um eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erlangen. Heute machen sie es vermutlich genauso wie vor 10 Jahren, mit dem Unterschied, dass es dann zwei geschulte Mitarbeiter gibt, die wissen was sie falsch machen.

Nur geht es nicht darum es falsch zu machen. Das ist nicht unser Bestreben.
Wenn dann zwei Mitarbeiter geschult sind, wissen die was notwendig ist, können erforderliche Sicherungsmaßnahmen anfordern.

Vor 9 Jahren (2014 war die letzte Aktion) hat das niemanden interessiert.

Dann braucht ihr aber nicht nur Haltverbotsschilder mit Posten, sondern eine komplette Absperrung des Gefahrenbereiches, inkl. einer gesicherten Fußgängerführung. Das zu beantragen und die Behörde mit den notwendigen Informationen zu versorgen ist offensichtlich deine Aufgabe. So wie es bislang geplant ist, können die MVAS-geschulten Mitarbeiter nur zusehen, wie ihr schwebende Lasten über ungesicherte Verkehrsflächen hebt. Denn die geplante Postenregelung ist so nicht zulässig - auch nicht kurzzeitig.

Meine Mitarbeiter sind nachher aber nicht nur geschult um zuzusehen.

Ich kann bei meinen Aufgaben durch deren erlangtes Wissen doch profitieren.
Da die dann ja das Wissen haben, das ich nicht habe.

Hätte das Amt mir nicht mitgeteilt dass sowas notwendig ist, würde ich es heute vermutlich auch nicht wissen.
Ich bin nicht im „Baustellengewerbe“ tätig.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. Juni 2023 um 06:02:35 Uhr:


Eine solche Konstellation ist u.a. vertragsrechtlich problematisch, weil das auch wirtschaftliche Folgen haben kann. Nehmen wir an, der beauftragte Dritte bricht die Sache ab, weil er Bedenken hat und verlangt nach einer ordnungsgemäßen Absicherung. Drinnen wartet das Montageteam auf das Einheben der Maschine, alles ist vorbereitet, eine Produktionslinie oder was auch immer steht extra deswegen still. Und dann stellt sich heraus, dass sich alles um mindestens eine Woche verzögert, weil eine neue Genehmigung beantragt werden muss.

Natürlich kann das wirtschaftliche Folgen haben. Aber der da draußen, der hat schlicht keine Abwägung vorzunehmen, wie viel Sicherheit er gegen wie viel Geld er opfert. Der da draußen, egal ob eigen oder fremd, hat nur einen Job, nämlich den sicheren Transport zu gewährleisten. Nur das hat diese Person zu betrachten. Genau diese deine Betrachtung möchte man nicht haben.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2023 um 11:48:21 Uhr:


Genau diese deine Betrachtung möchte man nicht haben.

Wer möchte diese nicht haben?

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