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Ist für ein einfaches Halteverbot eine MVAS-Schulung notwendig?

Hallo zusammen,

ich versuche so ausführlich zu erklären um was es geht.

Wir haben geplant zu einem bestimmten Datum eine neue große Maschine in unser Gebäude einzubringen.
Für die Einbringung, Vorarbeiten und Nacharbeiten benötigen wir Platz.

Vor dem Firmengrundstück befindet sich eine Straße, in einer Richtung doppelt befahrbar, mit einseitiger Verkehrsrichtung.
Auf der rechten Seite dieser Strasse besteht ein eingeschränktes Halteverbot.

Wir haben nun ein absolutes Halteverbot, für diese Woche, beantragt dass auf einem bestimmten Abschnitt (von Hausnummer 178 bis Hausnummer 188) gelten soll.
Es gibt bei der Stadt Stuttgart, Website direkt beim Amt für öffentliche Ordnung / Strassenverkehrsamt, Formulare zur Beantragung eines solchen Halteverbotes.
Dies haben wir ordnungsgemäß ausgefüllt und unser Vorhaben beschrieben. Dort muss auch eine Person zur Verkehrssicherung angegeben werden.

Es geht darum, dass in besagtem Bereich niemand unberechtigt parkt.
Es werden in der besagten Woche Maschinenteile per Sattelschlepper angeliefert, die mit einem Mobilkran entladen werden müssen. Ausserdem brauchen beteiligte Unternehmen einen Parkraum um ihre Fahrzeuge unterzubringen.
Der Mobilkran steht nicht auf der Strasse, sondern auf unserem Firmengelände.
Der fliessende Verkehr wird während der Arbeiten nicht beeinträchtigt.

Nun habe ich Antwort von der Stadt Stuttgart bekommen, erstens dass meine eingereichten Dokumente nicht aktuell wären.. (ich habe die direkt auf deren Webseite downgeloadet)
Zweitens fehle auch der Nachweis, der für die Verkehrsführung verantwortlichen Person, auf eine abgeschlossene Schulung mit MVAS-Nachweis.
Wie ich nun weiß unterscheidet sich meine Version der Dokumente nur in dem Nachweis für eine MVAS-Schulung.
Die "aktuellen" Anträge wurden mir gleich mitgeschickt.

Kann mir jemand durch das Dickicht helfen?
Braucht es nun für die Aufstellung von Halteverbotsschildern eine MVAS-Schulung?
Wir planen keine Baustelle auf der Strasse, auch wollen wir die Verkehrsführung nicht verändern.
Wir wollen lediglich daß niemand auf der rechten Straßenseite parkt während wir da arbeiten in dieser Woche zwischen 6:00 und 18:00 Uhr.

Die Dame des Amtes ist da ziemlich uneinsichtig und will das so haben.

Was wenn da jemand seinen Wohnungsumzug plant? Muss der das dann auch machen?

LG
Steffen

88 Antworten

Die Öffentlichkeit.

Und in welcher Hinsicht?

Lies dir die Beiträge durch.
Man möchte aus öffentlicher Sicht nicht, dass derjenige, der da absichert wirtschaftliche Belange gegen Sicherheitsbelange abwägt. Oder für wie viel Geld kann man wie viel Sicherheit opfern?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. Juni 2023 um 06:02:35 Uhr:


Eine solche Konstellation ist u.a. vertragsrechtlich problematisch, weil das auch wirtschaftliche Folgen haben kann. Nehmen wir an, der beauftragte Dritte bricht die Sache ab, weil er Bedenken hat und verlangt nach einer ordnungsgemäßen Absicherung. Drinnen wartet das Montageteam auf das Einheben der Maschine, alles ist vorbereitet, eine Produktionslinie oder was auch immer steht extra deswegen still. Und dann stellt sich heraus, dass sich alles um mindestens eine Woche verzögert, weil eine neue Genehmigung beantragt werden muss.

Nehmen wir an, es ist kein beauftragter Dritter, sondern ein eigener, der weiß, dass da drinnen die Produktionslinie steht und das viel Geld kostet. Was macht der? Bricht nicht ab und irgendwem fällt deshalb was auf den Kopf. Hat der dann richtig gehandelt bzw. richtig abgewägt?

Nur das wir uns richtig verstehen: Ich befürworte das in keinem Fall, eher das Gegenteil. Darum kann ich es auch nicht nachvollziehen, dass die Behörde die bloße Haltverbotsstellung unter der Auflage "MVAS-Schulung" genehmigt, ohne das eigentliche Problem zu erkennen und dem Antragsteller eine entsprechende Absicherung zu beauflagen. Genau dazu dient ja eigentlich die MVAS-Schulung: Dass der Antragsteller das Problem erkennt. Jetzt haben wir den Fall, dass extra geschulte Mitarbeiter dabei zuschauen, dass ohne Absicherung Lasten über Verkehrsflächen gehoben werden und hierzu widerrechtlich Passanten angehalten werden.

Was mein Zitat zu den Kosten angeht, so geht es mir nicht darum, Sicherheit und Kosten abzuwägen, sondern darum, wer das macht. Wenn die Verantwortung allein beim Unternehmen liegt, so liegt das Problem dann auch allein auf deren Tisch. Wenn allerdings ein Dritter die Verantwortung übernehmen soll, ohne die erforderliche Abwägung treffen zu können, dann läuft etwas schief. Nicht weil er nicht fachgerecht plant, sondern weil er für die Entscheidungen, die dann vor Ort und ohne sein Beisein getroffen werden, verkehrsrechtlich gesehen verantwortlich ist. Das funktioniert nicht und den Schuh will sich auch normalerweise niemand anziehen.

Darum kann die Verantwortung auch nur dort liegen, wo solche wichtigen Entscheidungen auch getroffen werden können - auch wenn es sich womöglich um Fehlentscheidungen handelt.

Eine Verkehrssicherungsfirma wird jedenfalls in der Praxis z.B. nicht einen laufenden Asphaltierungsvorgang beenden können, weil die Absperrung auf Grund fehlender Fahrbahnbreiten nicht aufgestellt werden kann bzw. vom Bauunternehmen widerrechtlich entfernt wurde. Entsprechend kann sie auch nicht verantwortlich sein, weil es an der notwendigen Handlungskompetenz fehlt.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. Juni 2023 um 18:32:39 Uhr:



Genau dazu dient ja eigentlich die MVAS-Schulung: Dass der Antragsteller das Problem erkennt.

Jetzt haben wir den Fall, dass extra geschulte Mitarbeiter dabei zuschauen, dass ohne Absicherung Lasten über Verkehrsflächen gehoben werden und hierzu widerrechtlich Passanten angehalten werden.

Darf ich dem was du da schreibst energisch widersprechen?

Mich wundert es seit einigen Beiträgen was ihr denkt, was mein Bestreben angeht.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. Juni 2023 um 18:50:26 Uhr:


Darf ich dem was du da schreibst energisch widersprechen?

Klar. Ich habe aber schon mehrfach nachgefragt: Eine Absperrung ist offensichtlich weder geplant noch beantragt, sondern nur ein Haltverbot. Und falls Passanten während des Hubs vorbeikommen, wollt ihr die anhalten. Oder?

Stimmt. Ich hab aber, in diesem Themenbereich, auch keine Ahnung.

Deshalb lass ich ja zwei Mitarbeiter dieses Seminar machen. Ist auch gleich kommenden Montag 😉

Und wenn die dann kommen und sagen wir müssen das so und so einrichten… dann beantrage ich das auch so. Das ist nicht das Problem.

Das wiederum halte ich für sehr sinnvoll.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. Juni 2023 um 19:34:11 Uhr:


Das wiederum halte ich für sehr sinnvoll.

Ich auch.

Verstehe mich, bitte.
Ich bin nicht im Transportgewerbe, nicht im Gewerbe von Baustellen im öffentlichen Verkehr.

Hingewiesen wurde ich von niemandem. Lediglich durch die Aufforderung vom Amt bei der Beantragung eines Halteverbotes.

Die Firma die die Maschine einbringt ist vom Maschinenhersteller empfohlen worden.

Es gab einen Termin vor Ort mit allen beteiligten Firmen. Maschinenhersteller, Gebäudestatik, Transport, Kran, Einbringung, Maurerarbeiten, Fassade, Maschinenfundament, Elektriker.

MVAS wurde nie erwähnt.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. Juni 2023 um 20:13:58 Uhr:


Hingewiesen wurde ich von niemandem.

Das ist bitter, aber Realität. Spätestens die Behörde hätte bei den Stichworten "Haltverbot für Transport-LKW" und "Kraneinsatz" nachfragen müssen, was wo und wie geplant ist. Anhand der Örtlichkeit (Gehweg) hätte sie einen Verkehrszeichenplan einfordern müssen, sofern sie diesen nicht selbst erstellt. Hierbei wäre die Problematik "schwebende Lasten über Verkehrsflächen" und "sichere Führung der Fußgänger" zu klären gewesen.

Ja, leider war die Behörde anfangs ziemlich geizig mit Informationen.

Ich halte mich stets an Vorschriften. Wenn ich diese auch kenne.

Mittlerweile sind wir ja schon weiter.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. Juni 2023 um 18:32:39 Uhr:


Jetzt haben wir den Fall, dass extra geschulte Mitarbeiter dabei zuschauen, dass ohne Absicherung Lasten über Verkehrsflächen gehoben werden und hierzu widerrechtlich Passanten angehalten werden.

Was mein Zitat zu den Kosten angeht, so geht es mir nicht darum, Sicherheit und Kosten abzuwägen, sondern darum, wer das macht. Wenn die Verantwortung allein beim Unternehmen liegt, so liegt das Problem dann auch allein auf deren Tisch. Wenn allerdings ein Dritter die Verantwortung übernehmen soll, ohne die erforderliche Abwägung treffen zu können, dann läuft etwas schief. Nicht weil er nicht fachgerecht plant, sondern weil er für die Entscheidungen, die dann vor Ort und ohne sein Beisein getroffen werden, verkehrsrechtlich gesehen verantwortlich ist. Das funktioniert nicht und den Schuh will sich auch normalerweise niemand anziehen.

Naja, wir können auch einfach die Kirche im Dorf lassen. Das was die Firma vom TE da macht, ist jetzt kein Hexenwerk. Und ob jemand widerrechtlich auf die andere Straßenseite gezwungen wird ... mein Gott, wo kein Kläger da kein Richter. Es wird jedenfalls nicht so furchtbar schwer werden, dass niemand gefährdet oder verletzt wird und das ist nun mal das oberste Ziel der ganzen Nummer.

Ansonsten darf es keine Abwägung von Kosten gegen Sicherheit geben. Das versuche ich die ganze Zeit zu sagen. Und jede seriöse Firma wird das auch nicht tun. Genau darum ist es auch kein Problem einen Dritten dort einzusetzen, wenn man das denn genau so sieht. Was sicher ist, dafür gibt es klare Kriterien und wenn die nicht eingehalten sind, dann gibt es eben keine Transport. Aber man muss hier halt auch nicht so tun, als wäre es unglaublich schwierig die Sicherheit herzustellen. Machen und gut ist.

Naja… es ist günstiger eigene Leute zu schulen als dritte zu beauftragen.

Und dritte legen zu ihren Auslagen nochmal was drauf.

Lieber machen wir das selbst und korrekt. War nie das Problem. War in fast 150 Jahren nie das Problem.

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