1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ist für ein einfaches Halteverbot eine MVAS-Schulung notwendig?

Ist für ein einfaches Halteverbot eine MVAS-Schulung notwendig?

Hallo zusammen,

ich versuche so ausführlich zu erklären um was es geht.

Wir haben geplant zu einem bestimmten Datum eine neue große Maschine in unser Gebäude einzubringen.
Für die Einbringung, Vorarbeiten und Nacharbeiten benötigen wir Platz.

Vor dem Firmengrundstück befindet sich eine Straße, in einer Richtung doppelt befahrbar, mit einseitiger Verkehrsrichtung.
Auf der rechten Seite dieser Strasse besteht ein eingeschränktes Halteverbot.

Wir haben nun ein absolutes Halteverbot, für diese Woche, beantragt dass auf einem bestimmten Abschnitt (von Hausnummer 178 bis Hausnummer 188) gelten soll.
Es gibt bei der Stadt Stuttgart, Website direkt beim Amt für öffentliche Ordnung / Strassenverkehrsamt, Formulare zur Beantragung eines solchen Halteverbotes.
Dies haben wir ordnungsgemäß ausgefüllt und unser Vorhaben beschrieben. Dort muss auch eine Person zur Verkehrssicherung angegeben werden.

Es geht darum, dass in besagtem Bereich niemand unberechtigt parkt.
Es werden in der besagten Woche Maschinenteile per Sattelschlepper angeliefert, die mit einem Mobilkran entladen werden müssen. Ausserdem brauchen beteiligte Unternehmen einen Parkraum um ihre Fahrzeuge unterzubringen.
Der Mobilkran steht nicht auf der Strasse, sondern auf unserem Firmengelände.
Der fliessende Verkehr wird während der Arbeiten nicht beeinträchtigt.

Nun habe ich Antwort von der Stadt Stuttgart bekommen, erstens dass meine eingereichten Dokumente nicht aktuell wären.. (ich habe die direkt auf deren Webseite downgeloadet)
Zweitens fehle auch der Nachweis, der für die Verkehrsführung verantwortlichen Person, auf eine abgeschlossene Schulung mit MVAS-Nachweis.
Wie ich nun weiß unterscheidet sich meine Version der Dokumente nur in dem Nachweis für eine MVAS-Schulung.
Die "aktuellen" Anträge wurden mir gleich mitgeschickt.

Kann mir jemand durch das Dickicht helfen?
Braucht es nun für die Aufstellung von Halteverbotsschildern eine MVAS-Schulung?
Wir planen keine Baustelle auf der Strasse, auch wollen wir die Verkehrsführung nicht verändern.
Wir wollen lediglich daß niemand auf der rechten Straßenseite parkt während wir da arbeiten in dieser Woche zwischen 6:00 und 18:00 Uhr.

Die Dame des Amtes ist da ziemlich uneinsichtig und will das so haben.

Was wenn da jemand seinen Wohnungsumzug plant? Muss der das dann auch machen?

LG
Steffen

88 Antworten

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2023 um 21:41:21 Uhr:


Machen und gut ist.

So wird es vermutlich auch sein.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. Juni 2023 um 21:45:02 Uhr:


Naja… es ist günstiger eigene Leute zu schulen als dritte zu beauftragen.

Keine Ahnung was für einen Transporteur ihr da aufgetrieben habt. Ich halte es für extrem ungewöhnlich, dass die das nicht mit anbieten. Im Gegenteil, nicht wenige von denen würden schlicht gar kein Angebot ohne das machen. Natürlich wollen die Typen dafür auch ein paar Euro sehen, aber normalerweise sind sie nicht unglaublich unverschämt in diesem Punkt. Schlicht weil sie nicht wollen, dass da noch wer anders mit rein pfuscht (auch die Firma, die beauftragt). Denn selbst solch eine Schulung, macht einen ja nicht zum erfahrenen Profi. Ganz im Gegenteil zu den Typen, deren täglich Brot das ist.

Die Frage ist halt, ob der Transport komplett über ein externes Unternehmen abgewickelt wird, oder ob Steven4880 gewissermaßen als "Bauherr" die Gewerke einzelnen beauftragt.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. Juni 2023 um 22:23:30 Uhr:


Die Frage ist halt, ob der Transport komplett über ein externes Unternehmen abgewickelt wird, oder ob Steven4880 gewissermaßen als "Bauherr" die Gewerke einzelnen beauftragt.

Hallo @U.Korsch

Es läuft wie folgt:

Die Maschine wurde gekauft (Neumaschine).
Der Hersteller liefert die neue Maschine bis Bordsteinkante.
Der Hersteller hat ein Unternehmen empfohlen dass sich mit den Maschinen auskennt, um die Maschine abzuladen und ins Gebäude, an den Aufstellort einzubringen.
Diese Empfehlung haben wir auch wahrgenommen da die Maschine einen hohen Wert hat.
Die Beauftragung erfolgt da immer durch den Kunde.

Wir haben uns auch um das statische Gutachten kümmern müssen, sowie um die Vorarbeiten wie Elektrik, Fassaden und Fensterabbau und Wiederaufbau.

Das war schon immer so. Wir bekommen ja nicht zum ersten Mal Maschinen.

Oft ist es so, das kommt auf die Größe der Maschinen an, dass die LKW und sonstigen Fahrzeuge auf dem Firmengelände Platz haben.

Hin und wieder passt dies eben nicht. Wie im aktuellen Fall.

Ähnliche Themen

Verstehe. Dann verlassen sich alle einzelnen Gewerke vermutlich auf euch als Bauherr.

Zitat:

Der Hersteller hat ein Unternehmen empfohlen dass sich mit den Maschinen auskennt, um die Maschine abzuladen und ins Gebäude, an den Aufstellort einzubringen.

und hier hätte man den Zusatz der Einrichtung der notwendigen Absperrung mit beauftragen müssen. Solche Transportunternehmen kennen sich üblicherweise mit sowas aus.

Zitat:

@ktown schrieb am 17. Juni 2023 um 15:39:10 Uhr:


und hier hätte man den Zusatz der Einrichtung der notwendigen Absperrung mit beauftragen müssen.

Oder man lässt eigene Leute weiterbilden.

Fragt sich was billiger ist. Mit der Ausbildung hat man weiterhin immer noch nicht die entsprechenden Geräte um die Absperrung einzurichten. Man muss also nochmals Geld in die Hand nehmen.

Zitat:

@ktown schrieb am 17. Juni 2023 um 19:59:05 Uhr:


Fragt sich was billiger ist. Mit der Ausbildung hat man weiterhin immer noch nicht die entsprechenden Geräte um die Absperrung einzurichten. Man muss also nochmals Geld in die Hand nehmen.

Das ist das kleinere Problem.
Dort wo wir bisher alles bestellt haben, die liefern alles diesbezüglich und stellen das auf. Das sind Mietparks.

Das Problem weshalb ich dieses Thema erstellt habe ist ja nicht die ordnungsgemäße Absicherung.

Nur eben dass sich mit RSA21 ne ganze Menge geändert hat und uns nicht bekannt war dass es einer bestimmten Schulung bedarf.
Die Schulung dauert einen Tag.
Ich bin nie abgeneigt Mitarbeiter weiterbilden zu lassen. Und das sieht die Geschäftsleitung auch so.

Wie war das Seminar? Gibt es jetzt eine Anpassung der bisher geplanten Vorgehensweise einer bloßen Sicherung mit Posten?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. Juni 2023 um 18:00:42 Uhr:


Wie war das Seminar? Gibt es jetzt eine Anpassung der bisher geplanten Vorgehensweise einer bloßen Sicherung mit Posten?

Danke der Nachfrage.

Das Seminar wurde gestern erfolgreich absolviert.
Die Kollegen sind selbst nun sehr motiviert und es haben sich viele Fragen bezüglich unserer Aufgabe aufgetan.
Worum es bei uns geht, ist allen klar. Nur die Verknüpfung zur MVAS und RSA21 gestaltet sich hier etwas schwierig.

Es ging im ganzen Lehrgang um die Absicherung von Baustellen. Genauer um Arbeiten deren Mittelpunkt sich auf dem öffentlichen Raum abspielt.

Der Referent sowie seine Kollegen die den Lehrgang durchgeführt haben sind während des Lehrganges auf solch spezielle Fragen nicht eingegangen.
Jedoch haben sie nach dem Lehrgang ihre Unterstützung angeboten.
Meine zwei Mitarbeiter haben heute alle Infos, Fotos und Abmessungen zusammengetragen und per E-Mail an die Referenten gesendet und sind in Kontakt.

Wann ist dieses Schauspiel zu beobachten?

Ende Juli.
Wir machen Fotos.

Deine Antwort
Ähnliche Themen