Ist euer Compact auch in der Regional und Typenklasse hochgestuft worden??
Habe gestern ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen. Beitrags-Rechnung nennt sich das Schreiben..
Darin steht jetzt:
Regionalklasse
alt neu
R 4 R 5 Haftpflichtversicherung
R 4 R 4 Fahrzeugversicherung
alt neu
17 18 Haftpflichtversicherung
20 19 Fahrzeugversicherung
ist das bei euch auch der Fall???
Obwohl ich in die KH-SF 5 "gerutscht" bin ergibt sich dadurch keine Ersparnis mehr...
19 Antworten
Du bekommst doch jedes Jahr eine neue Beitragberechnung von deiner KFZ Versicherung, wo die neue SF Einstufung und die Typenklassen ausgewiesen werden...
Das ist im Rahmen der Gesetzlichen Regelung ja so festgelegt...
Festgelegt ist aber NICHT das wenn Grundsätzliche Tarifänderungen im Bereich der z.B Kfz-Versicherungen staffinden, diese auch dem Kunden gemeldet werden müssen...
Es gilt der Vertrag den der Kunde abgeschlossen hat und da spielt es weniger eine Rolle, ob dieser nun vor 10j oder vor 1j abgeschlossen wurde.Lediglich die jährliche SF und Typenklassen Anpassungen eines jeweiligen Modells, werden weitergegeben, aber nicht die Grundsätzlichen Tarifänderungen...
Das hat zweierlei Gründe, zum einen ist es Gesetzlich NICHT festgelegt, dass der Versichere dies tun muss und zum anderen, was wohl der hauptsächliche Grund, ist würde der Versicherung in den meisten Fällen, ihre Prämie verloren gehen...
(Sprich viel Geld auf die Anzahl der Versicherer gesehen)
Sobald ein Versicherer die Beiträge ändert und dieses unabhängig von der SF und Typenklasseneistufung ist, hat der Kunde meines Wissen nach auch ein sog. Sonderkündigungsrecht, da sich der Versichrungsvertrag maßgeblich ändert...
Daher sollte man bei der Versicherung anrufen und sich seine SF und Typenklassen nach der neuen Tarifberechnung ausrechnen lassen…
Bei Arbeitskollegen von mir, hat das eine Ersparnis von €60,- bis €140,- pro Jahr gebracht….😉
Bär
Hi,
also bei mir ist es leider auch so, dass mein Compi in schlechtere Klassen eingeordnet wurde.
Haftpflicht: R7 -> R8 -> 14,06 € mehr... (wären wegen Versicherungssteuererhöhung aber auch so scon 8,36 € mehr gewesen).
Teilkasko: R8 -> R8 -> trotzdem 6,18 € mehr wegen 19% Versicherungssteuer die sich nicht vermeiden lässt (Der Beitrag wurde nicht wegen Mehrwertsteuer erhöht).
Wegen einer solchen Umordnung gleich zu kündigen würd ich mir allerdings 3x überlegen.
Meist machen Rabatte weil man schon lange bei ner Versicherung ist ne ganze Menge aus. Außerdem muss man, wenn man es richtig machen will, auch bedenken, wie die Verträge bei der neuen Versicherung gestrikt sind. Nicht selten verliert man da ne ganze Menge zusätzliche Rechte oder Leistungen.
Mein Compakt ist in Haftpflicht von 17 auf 18 hochgestuft worden und in der TK um eine Klasse (weiß grad nicht welche) gesunken.
Kann es denn sein dass solch eine Hochstufung des Autos die Haftpflicht (ohne MwsT) um 160 EURO erhöht?
Letztes Jahr hab ich 700 im Jahr bei 140% bezahlt, jetzt bin ich 2007 bei 100%, und soll 660 zahlen. Nach einfachem Dreisatz wären das aber nur 500 Euro, da 700 durch 140 = 5 Euro, das mal 100= 500 EURO und nicht 660 🙁
Mein Vater setzt sich jetzt mal mit dem von der Versicherung auseinander, der will den Brief dann mal sehen, weil die ja von der bundesweiten Zentrale der Versicherung verschickt wurden.
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn ohne die Änderung einer Typklasse, Regionalklasse oder SF-Klasse ein höherer Beitrag zustande kommen würde. (Daher gibt es auch auf der Beitragsrechnung immer diesen Vergleichsbetrag, an dem man das erkennen kann.) Eine Erhöhung der Kosten, die durch Umstufung des Fahrzeuges in eine andere Typ- oder Regionalklasse bzw. die Umstufung des Versicherungsnehmers in eine andere SF-Klasse so wie eine Erhöhung der Versicherungssteuer ergeben kein Sonderkündigungsrecht.
Die jährlichen Änderungen von Typklassen, Regionalklassen und SF-Klassen werden übrigens von den Versicherungen automatisch fürs neue Jahr zugrunde gelegt (ist gesetzlich geregelt), eine Nachfrage zwecks Umstellung der Typklasse lohnt sich daher nur bei Verträgen, die noch nach dem alten Typklassensystem berechnet werden, also schon mehrere Jahre alt sind.
Das ist vollkommen richtig, wenn eine Umstufung in eine andere Typenklasse/SF Sparte u.s.w vorgenommen wird, hat man kein Sonderkündigungsrecht....🙂
Aber in diesem Falle haben sich die Tarifberechnungen für KFZ Versicherungen geändert, daher ist es erforderlich das man bei seiner Versicherung nachfragt und sich den Pramiensatz nach der NEUEN Tarifberechnung ausrechnen lässt...😉
Und wenn dieser zu hoch ausfallen sollte, DANN hat man eben das Sonderkündigungsrecht...
Von alleine machen die Versichrungen das leider nicht, da in in ca. 90% der Fälle, meist eine niedrigere Prämie für die Versicherung herauskommt, als wie vorher und wer verzichtet schon gerne auf Geld...😉
Daher einmal nachfragen und zwar unabhängig davon, ob man nun nächstes Jahr in eine ander Typenklasse oder SF Sparte rutscht oder nicht....🙂
Bär
Ähnliche Themen
Mein Kurzer wurde leider auch hochgestuft. Irgendwas mit Typklasse.
Bei meinen 140% zahle ich fast 100 Euros mehr im Jahr.