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Ist ein Wunschkennzeichen aus einer fremden Stadt möglich?

Hallo Experten,

ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂

Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.

Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:

  1. Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
  2. Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
  3. Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
  4. Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
  5. Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
  6. Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen

Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))

Beste Antwort im Thema

Sorry. Ich lieg grad vor lachen unterm Tisch.

Kann ich auch leider nicht beantworten.

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@Lattementa

Du liegst falsch. Seit Herbst 2019 ist es möglich, ein Kennzeichen einer fremden Zulassungsstelle zu übernehmen, wenn das Fahrzeug angemeldet übergeben und auf den neuen Halter umgemeldet wird.

Bei einer temporären Stilllegung oder bei der Änderung von Saison auf Jahr oder umgekehrt ist es "weg".

Zitat:

@Ompax schrieb am 4. September 2023 um 19:15:46 Uhr:


Ich habe mir mal interessiert mitgelesen.

Also ich wohne in Rheinland Pfalz, Kreis Birkenfeld, Kennzeichen BIR. Mein Kumpel wohnt in München und möchte seinen Wagen nächstes Jahr verkaufen. Das Auto sagt mir sehr zu. Ich habe Interesse es zu kaufen. Das tolle, er hat ein sehr kurzes prägnantes Kennzeichen.

So könnte ich also, wenn ich das hier richtig verstehe, das Cabrio von ihm kaufen und die abgefahrene Münchner Nummer übernehmen.
Die Münchner Zulassungsplaketten würden ebenfalls bleiben. Meine Versicherung würde mich aber, trotz Münchner Kennzeichen, im der hiesigen Regionalgebiet führen. (= günstiger als München, ist klar)

Wermutstropfen an der Geschichte wäre aber, lasse ich den Wagen im Winter ruhen, und ich lege in in dieser Zeit still, so wäre eine wieder Inbetriebnahme mit Münchner Kennzeichen nicht mehr möglich*.

Soweit richtig, oder habe ich etwas vergessen oder nicht beachtet?

(*Ausnahme, Saisonkennzeichen. Das möchte ich aber nicht, weil dann das Kennzeichen größer ausfallen würde.)

Vollkommen richtig.
Seit 10/19 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel möglich.

Das abgefahrene, Du kannst wenn ZB 1 und 2 schon die Sicherheitscodes hat, die Umschreibung von zu Hause machen und brauchst nicht mal aufs Amt

Weil es z.T. genau so hier im Faden geschrieben wurde. Hat mich ja auch gewundert. Aber ließ dich einfach mal durch.

(z.B. hier oben

"Du liegst falsch. Seit Herbst 2019 ist es möglich, ein Kennzeichen einer fremden Zulassungsstelle zu übernehmen, wenn das Fahrzeug angemeldet übergeben und auf den neuen Halter umgemeldet wird."😉

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. September 2023 um 19:42:41 Uhr:



Vollkommen richtig.
Seit 10/19 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel möglich.

Das abgefahrene, Du kannst wenn ZB 1 und 2 schon die Sicherheitscodes hat, die Umschreibung von zu Hause machen und brauchst nicht mal aufs Amt

Wahnsinnnnnnnnnnnn!
Das heißt ich muss nicht stundenlang trotz Termin auf dem "Bürgerbüro" herumlungern, und ich muss nicht mit den Verwaltungsangestellten, die möglicherweise denken das Kennzeichen wäre zu kurz, diskutieren.

Zitat:

@Ompax schrieb am 5. September 2023 um 09:56:41 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. September 2023 um 19:42:41 Uhr:



Vollkommen richtig.
Seit 10/19 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel möglich.

Das abgefahrene, Du kannst wenn ZB 1 und 2 schon die Sicherheitscodes hat, die Umschreibung von zu Hause machen und brauchst nicht mal aufs Amt

Wahnsinnnnnnnnnnnn!
Das heißt ich muss nicht stundenlang trotz Termin auf dem "Bürgerbüro" herumlungern, und ich muss nicht mit den Verwaltungsangestellten, die möglicherweise denken das Kennzeichen wäre zu kurz, diskutieren.

Die denken nicht es wäre zu kurz, wenn es zu kurz ist,dann wissen die das. Die vorgegebenen Maße sind in Anlage 4 zur FZV zu entnehmen und diese sind einzuhalten. Und für manche Bleche muss man nicht mal die Mühe machen nachzuschlagen/rechnen,um zu sehen,dass das zu kurz ist.
Inwieweit sich die Rennleitung und die SV in Zukunft damit beschäftigen,wird man sehen.
Durch ikfz klebt der Halter den Plakettenträger selbst auf das Blech. Im bescheid steht zwar drin, wie die Kennzeichen ausgeführt sein sollen(Anlage 4 zur FZV) aber wen interessiert schon der Inhalt eines bescheides.

Und stundenlang trotz Termin, wo ist das denn der Fall, außer in der Bundeshauptstadt vielleicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. September 2023 um 19:09:36 Uhr:


Und stundenlang trotz Termin, wo ist das denn der Fall, außer in der Bundeshauptstadt vielleicht.

Wenn ich auf der Zulassungsstelle etwas zu erledigen habe, dann mache ich online einen Termin (das geht auch einen Tag vorher problemlos)

Der Termin ist z.B. um 10.15, dann betrete ich das Büro um 10.16 und bin um 10.20 wieder draußen.

Fertig.

(wenn ich neue Schilder brauche, hole ich die dann gegenüber, betrete mit diesen um 10.30 erneut das Büro und bin um 10.35 fertig)

Ich reserviere mir das Kennzeichen online, bestelle das bei kennzeichenprofis und gehe dann zum Termin.

Zitat:

@nogel schrieb am 5. September 2023 um 19:30:58 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. September 2023 um 19:09:36 Uhr:


Und stundenlang trotz Termin, wo ist das denn der Fall, außer in der Bundeshauptstadt vielleicht.

Wenn ich auf der Zulassungsstelle etwas zu erledigen habe, dann mache ich online einen Termin (das geht auch einen Tag vorher problemlos)

Der Termin ist z.B. um 10.15, dann betrete ich das Büro um 10.16 und bin um 10.20 wieder draußen.

Fertig.

(wenn ich neue Schilder brauche, hole ich die dann gegenüber, betrete mit diesen um 10.30 erneut das Büro und bin um 10.35 fertig)

So sollte das inzwischen in den meisten Zulassungsstellen mit Terminvergabe laufen, wenn nicht die Technik streikt.

Online Termine gibts bei uns nur mit 2 bis 3 Wochen Vorlauf..

Braucht ja seit 1.9. nicht mehr unbedingt. Onlinezulassung geht oft schon.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 5. September 2023 um 19:43:44 Uhr:


Online Termine gibts bei uns nur mit 2 bis 3 Wochen Vorlauf..

Hab gerade nachgesehen: morgen vormittag sind noch 4 Termine frei ;-)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 04. Sept. 2023 um 19:42:41 Uhr:


Das abgefahrene, Du kannst wenn ZB 1 und 2 schon die Sicherheitscodes hat, die Umschreibung von zu Hause machen und brauchst nicht mal aufs Amt

Genau das wollte ich heute machen. Mein Auto online abmelden. Und an einem Schild ist nach vorsichtigem abziehen der Plakette kein Code lesbar und online wäre dem Code der ZB 1 kein Fahrzeug im System zugeordnet.

Na sind den außen auf den Landkreis Plaketten die QR codes mit der drückstücksnummer vorhanden?

Dann sind unter dem Landeswappen auch die Sicherheitscodes.

800px-zulassungsplakette-mse-neu-retuschiert

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. September 2023 um 19:09:36 Uhr:



Zitat:

@Ompax schrieb am 5. September 2023 um 09:56:41 Uhr:


Wahnsinnnnnnnnnnnn!
Das heißt ich muss nicht stundenlang trotz Termin auf dem "Bürgerbüro" herumlungern, und ich muss nicht mit den Verwaltungsangestellten, die möglicherweise denken das Kennzeichen wäre zu kurz, diskutieren.

Die denken nicht es wäre zu kurz, wenn es zu kurz ist, dann wissen die das. Die vorgegebenen Maße sind in Anlage 4 zur FZV zu entnehmen und diese sind einzuhalten. Und für manche Bleche muss man nicht mal die Mühe machen nachzuschlagen/rechnen,um zu sehen,dass das zu kurz ist.
Inwieweit sich die Rennleitung und die SV in Zukunft damit beschäftigen,wird man sehen.
Durch ikfz klebt der Halter den Plakettenträger selbst auf das Blech. Im bescheid steht zwar drin, wie die Kennzeichen ausgeführt sein sollen(Anlage 4 zur FZV) aber wen interessiert schon der Inhalt eines bescheides.

Und stundenlang trotz Termin, wo ist das denn der Fall, außer in der Bundeshauptstadt vielleicht.

Wenn er das Auto zugelassen übernimmt und auf sich mit der Nummer umschreibt, muss er die Kennzeichen nicht vorlegen. Da reicht ZB1 und ZB2. Die Siegel bleiben drauf, sprich er fährt in Birkenfeld mit Münc´hner Siegel rum.

Aus der Nummer selbst kann man nicht direkt auf kurzes Blech schließen. Es gibt auch 520mm Kennzeichen mit nur vier Zeichen drauf, selbst schon gesichtet. Aber klar ist, als neues Kennzeichen gibt es nur lange, es sei denn, es liegt ein Grund vor. Und um es gleich zu sagen, eine Ami-Heckklappe montieren ist kein Grund, das muss schon ein (Re)-Import sein.

Aber was anderes, weiß jemand, welcher § in der FZV das mit der Mitnahme bei Halterumschreibung das regelt?

@windelexpress du giltst hier als der Papst für so was.

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