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Wunschkennzeichen...

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 10:41

Hallo,

gestern Abend auf der Couch war uns langweilig und wir philosophierten über das neue mögliche Kennzeichen.

Online musste ich dann feststellen, dass derzeit in "KL" alle verfügbaren Kombinationen alles andere als toll sind. Nun habe ich ein paar Fragen, vll waren meine Quellen auch zu alt.

Faktencheck: Wohnsitz in "KL" (gemeldet in KL), Altes Auto mit "OG" (alter Wohnsitz).

Fragen:

a)

Kann ich mein derzeitiges Kennzeichen aus "OG" auch in "KL" für ein neues KFZ benutzen? Laut meinen Nachforschungen wäre ich gezwungen für ein neues KFZ, ein neues Kreis- Kennzeichen zu verwenden.

b)

Könnte ich mein neues Auto wieder in "OG" anmelden? (Zweitwohnsitz(Steuern daher ehr doof)? Elternwohnsitz? irgendwie?) Halter des neuen KFZ wäre ich. (Ohne meine Eltern als Halter anzumelden)

c)

Könnte ich ein Auto in z.b. SB / MA / S kaufen und dies über den Händler anmelden, dass ich dessen Kreiszeichen übernehme?

Sorry für diese total unwichtige Frage. Aber mein Auto mit meinem Wunschkennzeichen ist mir wichtiger, als 22" Megafelgen.

Grüße Tom

Beste Antwort im Thema

Version 2 und Version 3 werden nicht passieren da nicht möglich.

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Die ersten beiden Fragen sind mit nein zu beantworten. Bei der dritten bin ich mir nicht ganz sicher, was du meinst, definiere das mal genauer.

Alle drei Fragen sind mit nein zu beantworten.

Ausschlaggebend ist immer der Erstwohnsitz des Halters.

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 12:00

Bei genauem Überlegen stellen Sich bei c) folgende Fragen/ Probleme.

Beispiel:

Ich gehe zum Audizentrum Saarbrücken. Dieses bietet mir an, die Anmeldung für mich zu erledigen. Wir sprechen von einem Barkauf! Kein Leasing, Miete, Finanzierung! Mit dem Kauf geht das Eigentum der Sache auf mich über!

Version 1: Nun wird das Audizentrum wohl in Kaiserslautern das Auto auf mich zulassen. Kennzeichen "KL"... löst also das "Problem" nicht.

Version 2: Das AZ wird das Auto in Saarbrücken auf mich zulassen, obwohl ich in KL gemeldet bin? Klingt irgendwie unlogisch. (wäre aber genau das was ich will)

Version 3: Das AZ wird das Auto auf sich zu lassen, obwohl ich Halter des Autos bin? Nur um am Kennzeichen SB stehen zu haben??? Dort sehe ich einen Konflikt mit Adresse/Name/Personen.

c) stellte ich mir wohl etwas zu einfach vor.

Version 2 und Version 3 werden nicht passieren da nicht möglich.

Irgendwie muss es schon möglich sein sein Auto mit einem anderen Ortskennzeichen zuzulassen, frage mich bitte nicht wie. Warum? Da wo wir wohnen gilt normalerweise das Kennzeichen LAU (Lauf bzw Nürnberger Land), mein Nachbar hat sein Auto aber mit N zugelassen weil es ihm so besser gefällt. Es muss also irgendwie eine Möglichkeit geben. Das man sein Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Bereich mitnehmen kann ist klar, er ist aber nicht erst umgezogen sondern wohnt auch schon seit Jahren hier

 

Edit: Ich weiß nicht welche Voraussetzungen er hatte, werde aber nächste Woche mal nachfragen

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 13:04

Genau, das wie würde mich interessieren.

Zweitwohnsitz / Erstwohnsitz wäre zwar für mich eine "logische" Möglichkeit, aber doch nicht nur für ein Autokennzeichen?!

Vielleicht hat dein Nachbar eine Wohnung in Nürnberg? Oder hat sich nie umgemeldet von seinem alten Wohnort?

Ich sehe in OG auch einige Autofahrer die mit Lahrer Kennzeichen rumfahren und die definitiv in OG wohnen. Aber wie natürlich der Autobesitz geregelt ist, weiss ich nicht.

Es ist natürlich kein WorldFirstProblem, aber vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit!

Euch noch ein schönen Sonntag und danke für die regen Antworten.

Gibt keine Möglichkeit. Vielleicht gab es bei dem Nürnberger die Möglichkeit zu wählen, da die Kreise anders aufgeteilt wurden.

 

Suche dir ein Fahrzeug für Tageszulassung und spreche vorher mit dem Audi-Zentrum, welches Kennzeichen es sein soll. Hat den Nachteil, dass da ein Vorbesitzer mehr drin steht, aber Audi kann ihn als gebraucht verkaufen, wenn die denn gerade einen passenden abstoßen müssen und anhand der Daten kann man es beim Verkauf plausibel erklären. Da die Kennzeichen fahrzeuggebunden sind, müsstest du die eigentlich mitnehmen können. Ganz eventuell, aber das wäre ja schon arglistige Täuschung, kann man versuchen der Zulassungsstelle zu erzählen, dass das Fahrzeug irrtümlicherweise auf das Audi-Zentrum zugelassen wurde und die den 1 Halter nicht eintragen und die Geschichte werden die vermutlich auch nicht abkaufen, vor allem nicht, wenn zufällig Initialen und Geburtsdatum des Käufers auf dem falschen Kennzeichen stehen. Aber ob es da eine Möglichkeit gibt, dass der Erstbesitzer nach einem Tag nicht vermerkt wird, das weiß bestimmt @Tecci6N - ich halte es für fast unmöglich, sprich du wärst zweiter Besitzer nur wegen des Wunschkennzeichens.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. Juli 2019 um 15:25:53 Uhr:

Da die Kennzeichen fahrzeuggebunden sind, müsstest du die eigentlich mitnehmen können.

Ich glaube, jetzt begehst Du einen Denkfehler.

Ein auf das Audi-Zentrum im LK SB angemeldete Auto bekommt bei einem Besitzerwechsel in einen anderen LK automatisch ein neues Kennzeichen.

Wenn der TE sein eigenes, bereits auf seinen Namen zugelassene Fahrzeug mit in einen anderen LK nimmt, dann bleibt das Kennzeichen aber in diesem Fall wäre es ja bisher überhaupt nicht auf ihn zugelassen.

Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege aber alles andere ist doch eigentlich völlig unlogisch.

Nach kurzem Googeln scheinst du recht zu haben. Die Zulassungsstelle sagte mir damals, dass die Kennzeichen fahrzeuggebunden sind, was man wohl so und so auffassen kann und ich habe es wohl so und die Dame am Schalter so aufgefasst ;-)

Zitat:

@chevie schrieb am 21. Juli 2019 um 14:30:30 Uhr:

Irgendwie muss es schon möglich sein sein Auto mit einem anderen Ortskennzeichen zuzulassen, frage mich bitte nicht wie. Warum? Da wo wir wohnen gilt normalerweise das Kennzeichen LAU (Lauf bzw Nürnberger Land), mein Nachbar hat sein Auto aber mit N zugelassen weil es ihm so besser gefällt. Es muss also irgendwie eine Möglichkeit geben. Das man sein Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Bereich mitnehmen kann ist klar, er ist aber nicht erst umgezogen sondern wohnt auch schon seit Jahren hier

Edit: Ich weiß nicht welche Voraussetzungen er hatte, werde aber nächste Woche mal nachfragen

Im LK Nürnberger Land hat man außer LAU noch die Wahl zwischen

HEB: A 1-999 bis Z 1-999, AA 1-99 bis ZZ 1-99, AA 100-999 bis ZZ 100-999, A 1000 – 9999 bis Z 1000-9999

ESB: N 1-999

PEG: A 1-999

N: A 1-999 bis Z 1-999 (ohne B,F,G, Q, I, O und S)

(Quelle: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=336)

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 21. Juli 2019 um 15:50:38 Uhr:

Im LK Nürnberger Land hat man außer LAU noch die Wahl zwischen

HEB: A 1-999 bis Z 1-999, AA 1-99 bis ZZ 1-99, AA 100-999 bis ZZ 100-999, A 1000 – 9999 bis Z 1000-9999

ESB: N 1-999

PEG: A 1-999

N: A 1-999 bis Z 1-999 (ohne B,F,G, Q, I, O und S)

Genau, das sind die "historischen" Landkreisnummern (HEB-Hersbruck; ESB-Eschenbach; PEG-Pegnitz und N-Nürnberger Land), die dann in LAU (Kreisstadt Lauf a.d. Pegnitz) zusammengefasst wurden. Inzwischen können die alten Nummern wieder ausgegeben werden, für Lokalpatrioten anscheinend irgendwie interessant.

Gibt es in anderen Landkreisen auch - z.B. HIP (Hilpoltstein) im Landkreis Roth (RH), ROT (Rothenburg ob der Tauber) LK Ansbach (AN) oder auch BSK (Beeskow), FW (Fürstenwalde) EH (Eisenhüttenstadt) im LK Oder-Spree LOS usw.

(Wer vom Lande sich als "Nürnberger" ausgeben will, wird trotzdem sofort erkannt: Die Stadt N hat mindestens 2 Buchstaben und nur 3 Ziffern nach dem Kennbuchstaben. So können auch Stadt- und Landkreis FÜ unterschieden werden ... :p)

Dein Vorhaben ist so nicht möglich, außer irgendein Autohaus lässt sich darauf ein, dass das Fahrzeug auf selbiges zugelassen ist und du das Fahrzeug inkl. aller Kosten nutzt. Halte ich für unwahrscheinlich. Außerdem werden hier wieder Begriffe durcheinander geworfen und falsch benutzt. Im Zulassungsbereich ist zunächst mal der Halter interessant (wenn man es noch genauer machen will, gibt es auch den eingetragenen, vorläufigen oder faktischen Halter, hier aber uninteressant). Eigentümer ist derjenige, dem das Fahrzeug tatsächlich gehört, durch Kaufvertrag und Bezahlung des Kaufpreises. Wer Besitzer ist, hat die unmittelbare Gewalt über das Fahrzeug. Alle drei Begriffe können, aber müssen nicht zwangsläufig die gleiche Person sein.

Fazit: entweder suchst du dir was aus den vorhandenen Kennzeichen aus oder du fragst direkt bei der Zulassungsstelle, ob die noch andere Kennzeichen zur Verfügung haben, die evtl. online nicht einsehbar sind.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. Juli 2019 um 15:45:21 Uhr:

Nach kurzem Googeln scheinst du recht zu haben. Die Zulassungsstelle sagte mir damals, dass die Kennzeichen fahrzeuggebunden sind, was man wohl so und so auffassen kann und ich habe es wohl so und die Dame am Schalter so aufgefasst ;-)

Dem Fahrzeug wird ein Kennzeichen zugeteilt bei der Zulassung. Das Fahrzeug wird auf einen Halter zugelassen. Beim Wechsel des Zulassungsbezirks ist dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zuzuteilen, außer der Halter bleibt gleich und er führt das bisherige Kennzeichen weiter.

Für die örtliche Zuständigkeit einer Zulassungsstelle (und damit das zu vergebende Kennzeichen) ist ausschließlich der Hauptwohnsitz (oder ggf. Firmensitz) des Halters entscheidend.

Such dir einen Bekannten, in dessen Wohnung du deinen ersten Wohnsitz nehmen kannst, und später ziehst du wieder um.

Und das alles nur für ein Stück Blech am Blech. Ich finde es viel wichtiger, welches Blech zwischen den beiden Blechen ist.

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