Ist ein Wunschkennzeichen aus einer fremden Stadt möglich?
Hallo Experten,
ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂
Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.
Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:
- Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
- Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
- Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
- Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
- Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
- Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen
Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))
Beste Antwort im Thema
Sorry. Ich lieg grad vor lachen unterm Tisch.
Kann ich auch leider nicht beantworten.
204 Antworten
Wenn Du dort Leute kennst,
melde das Fahrzeug auf Ihren Namen an, dann hast Du dein "B".
Versicherung läuft weiter auf deinen Namen. Besitzrechte am FZ kann man auch regeln.
Heiße Geschichte mein FZ im Brief an einen Bekannten zu übergeben. Was heute noch eine gute Freundschaft ist kann morgen schon keine mehr sein. Diese Möglichkeit ist also keine wirkliche Option 4me. Traurig an der ganzen Sache finde ich eben, dass ich ohne zu mogeln , nicht an das Kennzeichen komme. Andere dagegen ziehen von HB in meine Heimatstadt und dürfen ihr Kennzeichen behalten. Oder fahren ausschließlich in meiner Region einen Firmenwagen aus M und alles ist gut und auch völlig legal, sowie mir verständlich. Meinem Wunsch aber kann laut Gesetz nicht entsprochen werden. Und dabei finde ich diesen völlig unverfänglich.
Bestell dir doch eins im Internet und hänge es ins Wohnzimmer
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Das wäre dann nicht das was ich möchte. Aber ich denke du hast es eher lustig gemeint. Mir hilft dein Tipp aber hier eher nicht wirklich weiter.
Ist auch nicht unverfänglich. Wenn Du in Berlin wohnen und dann mit Deinem Wagen wieder nach Hause ziehen würdest,dann würdest Du auch das B behalten. Aber auch nur solange,wie sich das Fahrzeug nicht ändert.
Beim neuen Fahrzeug ist das B dann auch wieder weg und Du bekommst das Kennzeichen, welches an Deinem Hauptwohnsitz ausgegeben wird. Da Du nicht umziehst, kannst Du von dieser Regelung der FZV nicht profitieren.
Gruß M
Zitat:
@play1971 schrieb am 9. Juli 2018 um 20:20:59 Uhr:
Ja als Hauptwohnsitz ist dann zwingend Berlin notwendig. Das haben mir die zuständigen Behörden in der Hauptstadt auch schon bestätigt. Nur ist das eben nicht so einfach. Man brauch eine Wohnungsgeberbetätigung... aber kenne ich in der Stadt nur Leute die selbst nur Mieter sind. Also drehe ich mich immer im Kreis.
Zudem soll es in Berlin ca. 2-3 Monate dauern bis man einen Termin auf einem der beiden Zulassungsstellen bekommt .... 😮 😰 😛
Mehr dazu dort: https://www.motor-talk.de/forum/zulassung-berlin-t6383299.html
Und aller Individualität kann man nicht gerecht werden. Und wenn, dann gibt es Mittel und Wege, die aber kosten.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. Juli 2018 um 21:21:28 Uhr:
Ist auch nicht unverfänglich. Wenn Du in Berlin wohnen und dann mit Deinem Wagen wieder nach Hause ziehen würdest,dann würdest Du auch das B behalten. Aber auch nur solange,wie sich das Fahrzeug nicht ändert.
Beim neuen Fahrzeug ist das B dann auch wieder weg und Du bekommst das Kennzeichen, welches an Deinem Hauptwohnsitz ausgegeben wird. Da Du nicht umziehst, kannst Du von dieser Regelung der FZV nicht profitieren.Gruß M
Wieso ist das B dann weg? Ich denk man kann sein Kennzeichen immer mitnehmen?
Wenn Du mit Auto umziehst, bleibt das Kennzeichen am Fahrzeug,wenn Du das möchtest. Wenn das Fahrzeug abgemeldet, verkauft wird, dann geht das Kennzeichen zurück an die Kennzeichenführende Zulassungsstelle.
Solange Du das Fahrzeug auf Deinen Namen angemeldet lässt,bleibt das Kennzeichen erhalten. Egal wie oft der Landkreis gewechselt wird.
Gruß M
Danke an @cyrous und alle anderen für die Auflösung .... wollte auch sowas machen jedoch aus Autogründen. Jedoch weiß ich nun das es nicht so einfach ist. Einen Fakewohnsitz dafür aufmachen oder so würde ich nicht machen.
Dann bleibe ich bei nicht sooo schlechten bisherigen Kennzeichen.
Es geht doch ganz einfach:
Du verkaufst dein Auto an deinen Freund in Mannheim,
dieser meldet es in Mannheim an und bekommt das Wunschkennzeichen.
Dann kaufst du das Auto wieder zurück und behälst das Kennzeichen.
Schön, nur funktioniert das nicht so.
Das ginge nur wenn der Freund danach in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, dann darf er es behalten.
Sobald er das Auto wieder verkauft gilt die Mitname nicht mehr.