Ist ein Wunschkennzeichen aus einer fremden Stadt möglich?
Hallo Experten,
ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂
Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.
Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:
- Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
- Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
- Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
- Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
- Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
- Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen
Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))
Beste Antwort im Thema
Sorry. Ich lieg grad vor lachen unterm Tisch.
Kann ich auch leider nicht beantworten.
204 Antworten
Mini GmbH in dem Zulassungsbezirk gründen, und fertig. Kostet ein paar Euro. Dann macht man nebenbei ein paar Arbeiten, die man über die Firma abrechnet. Und zack... Alles legal.
Zitat:
Schön, nur funktioniert das nicht so.
Das ginge nur wenn der Freund danach in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, dann darf er es behalten.
Sobald er das Auto wieder verkauft gilt die Mitname nicht mehr.
Doch, inzwischen geht das genauso. Man kann ein Auto mit Kennzeichen z.b. in Berlin kaufen, es in seinem Heimatort (z.b. in Frankfurt am Main) anmelden und das Kennzeichen aus Berlin behalten.
Seit wann geht das und wo steht das?
Seit Oktober 19 braucht man ein angemeldetes fzg nicht mehr beim Halterwechsel umkennzeichnen. Bundesweite Kennzeichenmitnahme ist möglich.
Steht in der FZV.
Hier ging es aber darum,dass jemand ein Kennzeichen aus einem anderen LK (wo er mal gewohnt hat und mit Auto weggezogen ist) für ein neues Fzg im neuen LK zugeteilt bekommen wollte.
Das geht immer noch nicht.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. April 2020 um 18:47:24 Uhr:
Hier ging es aber darum,dass jemand ein Kennzeichen aus einem anderen LK (wo er mal gewohnt hat und mit Auto weggezogen ist) für ein neues Fzg im neuen LK zugeteilt bekommen wollte.
Das geht immer noch nicht.
Ich wollte ein Kennzeichen aus einem Landkreis, in dem ich nicht wohne und auch nicht gemeldet bin. Um so meinen Namen im Kennzeichen zu haben.
Aber gemacht hast es nicht mehr, gell?
Hast Du die Idee jetzt auch komplett verworfen?
Also wir haben es auch so in der Familie. Aus Berlin hergezogen, Kennzeichen behalten trotz Ummeldung Und Co.
Aber einfach so sagen "ich will dass Kennzeichen aus Bielefeld weil cool" geht nicht.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 3. April 2020 um 16:48:41 Uhr:
Seit wann geht das und wo steht das?
Das geht, habe ich gemacht. Sogar incl Halterwechsel. Aber: der Wagen darf nicht abgemeldet werden, sondern muss umgemeldet werden.
Ich hab ein Kennzeichen aus Minden gehabt und bin nach Niedersachsen gezogen. das kennzeichen mit MI wurde anstandslos umgeschrieben. Das Kennzeichenhab ich behalten.
Also braucht der TE, dank neuer Vorschriften, nun also doch "nur" sein Auto an jemand verkaufen der im gewünschten Bezirk wohnt.
Dieser beantragt und bekommt das gewünschte Kennzeichen.
(Z.B. MA-MA 70) , später kauft TE das Auto wieder zurück , mekdet es auf seinen Namen um bei seinem Bezirk und behält auch z.B.in Bielefeld dieses Kennz.
Ist das nun so korrekt? Am Anfang des Threads war dies ja angeblich noch nicht gestattet.
Das ich das gemacht habe ist bestimmt 4 jahre her.
Ich klinke mich jetzt auch mal in die Thematik ein.
Ich komme aus Bayern und möchte auch ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk, mit dem ich eigentlich nichts zu tun habe.
Ich habe mir die ganze Konversation jetzt mal durchgelesen und steige nicht mehr so ganz durch. Also wenn ich das richtig verstanden habe, kann man sich das Kennzeichen aus dem Wunschbezirk nur holen, wenn der Hauptwohnsitz darauf angemeldet ist.
Heißt also ich müsste theoretisch
1. Einen Hauptwohnsitz im Wunschbezirk (in meinem Fall Gelsenkirchen) anmelden
2. Mein Auto auf den Wunschbezirk ummelden
3. Den Wohnsitz im Wunschbezirk wieder kündigen und den alten Wohnsitz anmelden
4. Mein Auto wieder auf den alten Bezirk anmelden, aber halt mit Kennzeichenübernahme
Ist die oben genannte Durchführung korrekt oder habe ich doch was falsch interpretiert? Ist das denn wirklich die einzige vernünftige Möglichkeit oder gibt es da doch noch unkompliziertere?
MfG
Nein völlig richtig. Es ist die einzig mögliche .
Was heißt kompliziert?
Du möchtest die Kennung eines LK, der nach FZV örtlich nicht für Dich zuständig ist.
Wer so was braucht, dem sollte es der Aufwand Wert sein.
Du hättest gern,dass Deine Zulassungsstelle Dir ein Kennzeichen mit GE zuteilt?
Das geht nicht und dass dies mal geändert werden soll, ist mir nicht bekannt.
Im Prinzip soll es wohl wie in GB gemacht wird, der richtige weg. ein neues Auto bekommt nach der Herstellung ein Kennzeichen, was er so lange behält bis er verschrottet wird. Da gibt es kein Problem mit neuen Kennzeichen, wenn man irgendwo hinzieht.
@Gil_Bro
Meiner Meinung nach muss Du nicht "umziehen" nach GE.... es würde genügen den Wagen dort zuzulassen: Familie, Freund, Kumpel. Achtung: Haltereintrag im Brief -> Wertverlust bei VK.