Ist ein Wunschkennzeichen aus einer fremden Stadt möglich?
Hallo Experten,
ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂
Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.
Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:
- Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
- Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
- Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
- Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
- Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
- Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen
Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))
Beste Antwort im Thema
Sorry. Ich lieg grad vor lachen unterm Tisch.
Kann ich auch leider nicht beantworten.
204 Antworten
Hätte da noch ne andere frage, habe auch Lust darauf bekommen und möchte ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt, habe jemanden gefunden der okay sagt, alles abgeklärt, aber was muss ich nun machen?
- Hinfahren, beim EMA sagen "ich ziehe in die Wohnung"? Muss der Typ, der dort wohnt, mitkommen? Wie schaut es aus? Wenn nicht, dann könnte man doch eine xbeliebige Adresse nehmen?
- Nach der Anmeldung das Auto anmelden & eigentlich wieder beim EMA abmelden & das Auto wieder abmelden + Kennzeichen behalten?
Danke.
Musst Du vorher beim EMA abklären ob es denen genügt,wenn Du sagst,wo Deine neue Hauptwohnung ist. Meines Wissens braucht man mittlerweile eine VermieterBescheinigung, um auszuschließen,dass sich auf x beliebige Adressen angemeldet wird.
Wenn im Perso die neue Adresse steht, zur Zulassungsstelle fahren und Fahrzeug mit Kennzeichenwechsel auf die neue Anschrift anmelden, dann wieder zum EMA der tatsächlichen Wohnung,die Adresse wieder ändern lassen und anschließend zur dort zuständigen Zulassungsstelle und das Fahrzeug ohne Kennzeichenwechsel ummelden.
Gruß
Für einen Vermieter der sich auf sowas einläßt, kann es richtig teuer werden.
https://www.anwalt.de/.../...eaendertes-asylrecht-und-mehr_074783.html
Muss jeder selber wissen. Ich zeig nur die Möglichkeit auf. Ob es das für ein Kennzeichen wert ist,muss jeder für sich entscheiden.
Die Anfragen für solch Aktion hab ich öfter.
Gruß m
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Zitat:
@Bressco schrieb am 17. März 2018 um 03:07:10 Uhr:
Hätte da noch ne andere frage, habe auch Lust darauf bekommen und möchte ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt, habe jemanden gefunden der okay sagt, alles abgeklärt, aber was muss ich nun machen?- Hinfahren, beim EMA sagen "ich ziehe in die Wohnung"? Muss der Typ, der dort wohnt, mitkommen? Wie schaut es aus? Wenn nicht, dann könnte man doch eine xbeliebige Adresse nehmen?
- Nach der Anmeldung das Auto anmelden & eigentlich wieder beim EMA abmelden & das Auto wieder abmelden + Kennzeichen behalten?
Danke.
ich bin in den letzten 3 Jahren , 3 mal umgezogen,
ich habe nie einen Mietvertrag oder ähnliches gebraucht. Bin sogar nach der Trennung wieder zurück in meine Eigentumswohnung , sozusagen zurück zur alten Adresse usw, meine Gemeinde wollte nie eine Bescheinigung, von wem auch.
Als Eigentümer ist die Bescheinigung entbehrlich. Ansonsten hab ich bei unserem EMA das gefunden.
"Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes sind alle Wohnungsgeber ab dem 01.November 2015 verpflichtet, ihren neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (z.B. beim Wegzug ins Ausland) ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszustellen.
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte; dazu gehören auch die Wohnungsverwaltungen.
Vermietet der Wohnungseigentümer seine Wohnung selbst, ist er der Wohnungsgeber; für Untermieter ist der Wohnungsgeber der Hauptmieter.
Eine Wohnungsgeberbescheinigung muss Angaben über:
den Namen und Anschrift des Vermieters,den Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist,die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,die Anschrift der Wohnung unddie Namen der meldepflichtigen Personen
enthalten."
Also einfach eine Anschrift aus den Fingern saugen ist nicht.
Gruß m
Doch klar, auch als Eigentümer wollten die nix. Ich würde anrufen auf der Gemeinde und nachfragen was sie benötigen. „Man ist gerade hingezogen und will sich ummelden“
Was wäre wenn ich mein Auto auf jemanden bekannten aus einem anderen LK anmelden lasse und danach auf mich umschreibe? Darf ich das Kennzeichen des anderen LKs behalten?
Grüße
Nein. Kennzeichen kann nur bei Umzug des Halters mitgenommen werden.
Schade, dass das immer noch so unnötig unflexibel gehandhabt wird. Es wäre eine wirkliche Entlastung für Bürger und Ämter, wenn man das Auto nicht daheim in der Großstadt, sondern in einem umliegenden Landkreis anmelden könnte.
Ich habe das selbe Problem... möchte an meinem KFZ die Stadtkennung Berlin. Auf legalem Weg nicht umsetzbar. Ich brauche einen Hauptwohnsitz in Berlin... habe ich aber nicht.
Na dann musst Dir einen Hauptwohnsitz in Berlin zulegen. Wenn Du unbedingt ein B auf dem Blech brauchst, dann musst halt etwas Aufwand betreiben.
Gruß m
Aber die ganzen Nebenkosten nicht vergessen.
Zitat:
@UliBN schrieb am 9. Juli 2018 um 19:24:15 Uhr:
Aber die ganzen Nebenkosten nicht vergessen.
Wer das Eine will . . . . .
Exclusiv Wünsche kosten halt.
Gruß m
Ja als Hauptwohnsitz ist dann zwingend Berlin notwendig. Das haben mir die zuständigen Behörden in der Hauptstadt auch schon bestätigt. Nur ist das eben nicht so einfach. Man brauch eine Wohnungsgeberbetätigung... aber kenne ich in der Stadt nur Leute die selbst nur Mieter sind. Also drehe ich mich immer im Kreis.