Ist ein ausgeschalteter Gurtpiepser ein Mangel beim TÜV?
Ich muss bald zum TÜV und weiß nicht mehr, wie ich diesen Gurtpiepser aktiviere … wäre das ein Grund, keinen TÜV zu bekommen? Oder interessiert das den TÜV gar nicht?
Beste Antwort im Thema
Ich denke auch nicht, dass der Pipser beim TÜV jemanden interessiert. Zumindest aktuell.
Was Bootsmann22 sagt stimmt allerdings. Ab 2013 gibt es Änderungen bei der HU:
München, 25. Juni 2012
Probefahrt, keine Rückdatierung, Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme: Nachdem der Bundesrat am 30. April 2012 zugestimmt hat, stehen nun umfangreiche Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU) an, wie der TÜV Süd mitteilt. Die Änderungen treten am 1. Juli 2012 in Kraft. Wir sagen, was sich ändert.
Wegfall der Rückdatierung
Zu den wichtigsten Punkten gehört der Wegfall der Rückdatierung: Der Termin für die nächste HU orientiert sich künftig nicht mehr wie bisher am Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Eine Einladung zum Zeitschinden? Nein, sagen die Experten vom TÜV Süd, denn wer zukünftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer verschärften Hauptuntersuchung unterzogen, die um 20 Prozent teurer ist. Daneben droht, wie bisher auch, eine Geldbuße. Zudem sind Autofahrer, die mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall verursachen, möglicherweise nicht versichert. Der Wegfall der Rückdatierung wird in den meisten Bundesländern erst mit dem endgültigen Inkrafttreten der Änderungen wirksam. In Baden-Württemberg wurde die Rückdatierung allerdings bereits am 1. April ausgesetzt, in Hessen sogar schon im Jahr 2011.
Probefahrt zur Prüfung der elektronischen Systeme
Außerdem macht der Prüfer bei der HU eine Probefahrt mit dem Auto, um die elektronischen Systeme zu überprüfen. Sie wird bei mindestens acht km/h absolviert. Ab diesem Tempo sind bei allen Autos die elektronischen Sicherheitsassistenten aktiviert. Das sind Airbags, ABS, ESP und Abstandstempomat. Der Prüfer schließt ein Messgerät an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Autos an und checkt, ob die Sicherheitsassistenten richtig funktionieren. Diese Prüfung wird schrittweise ab 2013 eingeführt.
Der einheitliche Mängelbaum
Außerdem arbeiten künftig alle Prüforganisationen mit einem einheitlichen "Mängelbaum". Hinter dieser schönen Bezeichnung verbirgt sich so etwas wie eine hierarchische Gliederung der festgestellten Mängel. Praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es nun eine eindeutige Beschreibung, wo der Mangel festgestellt wurde. Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt weiterleiten. Die Neuerungen bei der HU führen trotz eines höheren Aufwandes zu keiner Verteuerung der Hauptuntersuchung.
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Über FUNK z.B.???? 😁 Oder legst du für Funk ein Kabel? Gegen soviel geballte Intelligenz kann ich nicht anstinken ... Pardon!
Ach ja, sind ja alles Fachleute hier die wissen, wie eine Elektronik funktioniert. Wofür gibt es dann nur soviel unsinnige Themen mit Fragen die ein Kleinkind im Kindergarten mit einem Satz erklären kann?
Wenn man natürlich davon ausgeht, dass hier nur Fachleute vertreten sind und jeder etwas mit Abkürzungen anfangen kann ... ja dann ... gehe ich nun wieder eine Runde mit meinem ... tschüs! 😁
Ein deaktivierter Gurtpiepser konnte bisher bei der HU
nicht erkannt werden weil ja keine OBD vorgeschrieben
war und es keine Probefahrt gibt wo man es hätte erkennen
können das das Teil deaktiviert ist.
Allerdings werden die neuen Prüfrichtlinien den OBD-Scan
sowie eine Probefahrt,mindestens 8km/h,beinhalten.
Inwieweit dies dann bei den Mängelkriterien eingestuft
wird mit der Sitzkennung ist mir bisher nicht bekannt.
Die Probefahrt wird bei allen Fahrzeugen durchgeführt. Für ab dem 1. Juli 2012 neu zugelassene Fahrzeuge relevant ist das Auslesen über die OBD-Schnittstelle, passiert somit erst ab Juli 2013.
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Ok, mit Rechtschreibfehlern behaftete Beiträge kann ich ja so gerade noch akzeptieren. Nur könntet ihr mal BITTE auf diese verdammten Abkürzungen verzichten oder sie zumindest in Klammern aufbröseln? Es gibt hier zum Glück nicht nur "Fachleute" sondern auch "Normalos", die mit den ganzen Abkürzungen nix anfangen können, sonst fange ich auch mal mit Abkürzungen und ob das dann einer vernünftigen Kommunikation dienlich ist, wage ich zu bezweifeln.
DANKE!
WAS ist BITTE eine OBD Schnittstelle? Eine CAN-Bus Schnittestelle kenne ich noch aus meinem Job ...
OBD;
Auslesen der hinterlegten Fehler in den Steuerteilen
des F.-zeuges.
Und die Schnittstelle bezeichnet nur die Steckerbuchse
über die die Verbind. zum Tester hergestellt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ok, mit Rechtschreibfehlern behaftete Beiträge kann ich ja so gerade noch akzeptieren. Nur könntet ihr mal BITTE auf diese verdammten Abkürzungen verzichten oder sie zumindest in Klammern aufbröseln? Es gibt hier zum Glück nicht nur "Fachleute" sondern auch "Normalos", die mit den ganzen Abkürzungen nix anfangen können, sonst fange ich auch mal mit Abkürzungen und ob das dann einer vernünftigen Kommunikation dienlich ist, wage ich zu bezweifeln.
DANKE!
WAS ist BITTE eine OBD Schnittstelle? Eine CAN-Bus Schnittestelle kenne ich noch aus meinem Job ...
Da diese OBD seit 2000 in PKW vorgeschrieben ist, kann man davon ausgehen, das der Autofahrer das in 12 Jahren drin hat. 😁
Zitat:
On-Board-Diagnose (OBD) ist ein Fahrzeugdiagnosesystem. Während des Fahrbetriebes werden alle abgasbeeinflussenden Systeme überwacht, zusätzlich weitere wichtige Steuergeräte, deren Daten durch ihre Software zugänglich sind. Auftretende Fehler werden dem Fahrer über eine Kontrollleuchte angezeigt und im jeweiligen Steuergerät dauerhaft gespeichert. Fehlermeldungen können dann später durch eine Fachwerkstatt über genormte Schnittstellen abgefragt werden. Die Codes (die sogenannten P0-Codes) sind in der ISO-Norm 15031-6 festgelegt.
Quelle: Wikipedia
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Guck einfach unter deinen Sitz ob dort Kabel verlegt sind. Dann kannst du auch davon ausgehen, dass sich in deinem Sitz ein Schalter befindet.
Ja, und? Ich hab zwar Kabel unterm Sitz, aber keinen Gurtwarner. Und jetzt?
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Die Probefahrt wird bei allen Fahrzeugen durchgeführt. Für ab dem 1. Juli 2012 neu zugelassene Fahrzeuge relevant ist das Auslesen über die OBD-Schnittstelle, passiert somit erst ab Juli 2013.
Das steht nochmal genau wo?
Habe nun gerade die aktuelle Rechtsgrundlage:
"Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung
der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII
und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“). BMVBS/LA 20/7345.2/22-1 vom 24. 5. 2012,
VkBl S 419"
mehrfach durchgelesen und finde das von Dir behauptete nicht. Magst Du mir weiterhelfen?
Gardiner
@TE
So pauschal kann man das nicht sagen. Wenn der "Gurtpiepser" vom Fahrzeughersteller systemrelevant angesehen wird und somit in den Fahrzeugsystemdaten als Prüfpunkt hinterlegt ist, dann wird er für die HU auch relevant und Du fällst dann auch damit durch, wenn er net funzt. Mangelpunkt wäre dann:
701 Sicherheitsgurte........ Vorgaben nicht eingehalten.
@alle
Bitte macht euch doch die Mühe und lest einfach die neue Mängelrichtline mal durch. So lang ist sie nicht, mit Vorbemerkungen genau 31 Seiten, dann kommt hier im Forum nicht soviel Fehlinfo auf den Markt. Ich kann garnicht gegen das ganze Halbwissen anschreiben, was hier produziert wird. Einfach nur lesen, das ist doch nicht soooo schwer.
Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Habe nun gerade die aktuelle Rechtsgrundlage […] mehrfach durchgelesen und finde das von Dir behauptete nicht. Magst Du mir weiterhelfen?
Die Info hab ich bei der
Verkerhswacht Bayerngelesen. In den Anlagen VIII und VIIIa zur StVZO habe ich auch nichts dergleichen gefunden, nur in Art. 1 VIII b 1, 47. StVRÄndV steht, dass die Neufassung des §29 StVZO ab Juli 2012 Anwendung finden soll.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
@TESo pauschal kann man das nicht sagen. Wenn der "Gurtpiepser" vom Fahrzeughersteller systemrelevant angesehen wird und somit in den Fahrzeugsystemdaten als Prüfpunkt hinterlegt ist, dann wird er für die HU auch relevant und Du fällst dann auch damit durch, wenn er net funzt. Mangelpunkt wäre dann:
701 Sicherheitsgurte........ Vorgaben nicht eingehalten. …
Danke schon mal. Der Gurtwarner ist bei meinem Corolla Verso a) ein Lämpchen, was blinkt, und b) ein nerviges Gepiepse. Das Gepiepse lässt ich ausstellen, das Lämpchen nicht.
Ich werd das jetzt einfach wieder anschalten und nach dem TÜV wieder ausschalten.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Die Info hab ich bei der Verkerhswacht Bayern gelesen. In den Anlagen VIII und VIIIa zur StVZO habe ich auch nichts dergleichen gefunden, nur in Art. 1 VIII b 1, 47. StVRÄndV steht, dass die Neufassung des §29 StVZO ab Juli 2012 Anwendung finden soll.Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Habe nun gerade die aktuelle Rechtsgrundlage […] mehrfach durchgelesen und finde das von Dir behauptete nicht. Magst Du mir weiterhelfen?
Na ja, und das genau ist das Problem. Da wird fehlinterpretiert, falsch zitiert, die Sekreteuse sagt am Telefon irgendwas, die Bild schreibt was von Probefahrt von 8km Länge usw..
Einfach die korrekte Rechtsquelle benutzen und vollständig lesen, Quelle hatte ich ja bereits gepostet.
Gardiner
Ist ein ausgeschalteter Gurtpiepser ein Mangel beim TÜV?
Wer schaltet denn den Gurtpiepser aus ??
Ach ja ich hab ja das Lenkrad zum Anhalten.