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Ist ein ausgeschalteter Gurtpiepser ein Mangel beim TÜV?

Themenstarteram 2. Juli 2012 um 6:07

Ich muss bald zum TÜV und weiß nicht mehr, wie ich diesen Gurtpiepser aktiviere … wäre das ein Grund, keinen TÜV zu bekommen? Oder interessiert das den TÜV gar nicht?

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2012 um 9:30

Ich denke auch nicht, dass der Pipser beim TÜV jemanden interessiert. Zumindest aktuell.

Was Bootsmann22 sagt stimmt allerdings. Ab 2013 gibt es Änderungen bei der HU:

München, 25. Juni 2012

Probefahrt, keine Rückdatierung, Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme: Nachdem der Bundesrat am 30. April 2012 zugestimmt hat, stehen nun umfangreiche Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU) an, wie der TÜV Süd mitteilt. Die Änderungen treten am 1. Juli 2012 in Kraft. Wir sagen, was sich ändert.

Wegfall der Rückdatierung

Zu den wichtigsten Punkten gehört der Wegfall der Rückdatierung: Der Termin für die nächste HU orientiert sich künftig nicht mehr wie bisher am Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Eine Einladung zum Zeitschinden? Nein, sagen die Experten vom TÜV Süd, denn wer zukünftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer verschärften Hauptuntersuchung unterzogen, die um 20 Prozent teurer ist. Daneben droht, wie bisher auch, eine Geldbuße. Zudem sind Autofahrer, die mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall verursachen, möglicherweise nicht versichert. Der Wegfall der Rückdatierung wird in den meisten Bundesländern erst mit dem endgültigen Inkrafttreten der Änderungen wirksam. In Baden-Württemberg wurde die Rückdatierung allerdings bereits am 1. April ausgesetzt, in Hessen sogar schon im Jahr 2011.

Probefahrt zur Prüfung der elektronischen Systeme

Außerdem macht der Prüfer bei der HU eine Probefahrt mit dem Auto, um die elektronischen Systeme zu überprüfen. Sie wird bei mindestens acht km/h absolviert. Ab diesem Tempo sind bei allen Autos die elektronischen Sicherheitsassistenten aktiviert. Das sind Airbags, ABS, ESP und Abstandstempomat. Der Prüfer schließt ein Messgerät an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Autos an und checkt, ob die Sicherheitsassistenten richtig funktionieren. Diese Prüfung wird schrittweise ab 2013 eingeführt.

 

Der einheitliche Mängelbaum

Außerdem arbeiten künftig alle Prüforganisationen mit einem einheitlichen "Mängelbaum". Hinter dieser schönen Bezeichnung verbirgt sich so etwas wie eine hierarchische Gliederung der festgestellten Mängel. Praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es nun eine eindeutige Beschreibung, wo der Mangel festgestellt wurde. Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt weiterleiten. Die Neuerungen bei der HU führen trotz eines höheren Aufwandes zu keiner Verteuerung der Hauptuntersuchung.

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Themenstarteram 2. Juli 2012 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Ist ein ausgeschalteter Gurtpiepser ein Mangel beim TÜV?

Wer schaltet denn den Gurtpiepser aus ?? Ach ja ich hab ja das Lenkrad zum Anhalten.

Ich schalte den Gurtpiepser aus. Zum einen, weil ich mich ganz automatisch anschnalle und zwar noch bevor ich den Motor anlasse, zum anderen, weil jede kleine Sporttasche und jede kleine Einkaufstüte auf dem leeren Beifahrersitz in einem nervigen Gepiepse endet. Das ist einfach nicht zu ertragen, daher schalte ich ihn aus.

Was das mit einem Lenkrad zum Anhalten zu tun haben soll, kapier ich nicht. Aber da hast du sicher deine Gründe …

am 2. Juli 2012 um 20:56

Die Probefahrt wird mit 8km/h gefahren, um die Systeme, falls vohanden zu aktivieren, bevor die Onboarddiagnose angeschlossen wird, um evtl. Fehler auslesen zu können.

Auch heute noch, werden viele Fehler, mit Zündung aus gelöscht..

am 2. Juli 2012 um 22:09

diese dämlichen und völlig überflüssigen piepser gehören sowieso verboten!

braucht kein schwein und tötet den letzten nerv!:mad:

Irgendwo habe ich gelesen, daß bei der HU eine defekte Kennzeichenbeleuchtung nicht mehr als geringer Mangel, sondern als erheblicher Mangel eingestuft werden soll.

Es lebe die Abocke:D:D:D

Die dadurch erhöhten Mehrwertsteuereinnahmen (Wiedervorfahrt usw.) dienen der Finanzierung von Pleitestaaten.

Aber schließlich sind wir ja alle eine Gemeinschaft:" Europa" :):rolleyes:

am 3. Juli 2012 um 7:49

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Über FUNK z.B.???? :D Oder legst du für Funk ein Kabel? Gegen soviel geballte Intelligenz kann ich nicht anstinken ... Pardon!

....

Deine Großkotzige Art ist z.T. echt unerträglich!

Du hast doch sinngemäß geschrieben "Nix Elektronik, sondern Kabel", wenn Kabel, in diesem Fall, nichts mit Elektronik zu tun haben, mit was dann?

Und Funk kommt natürlich aus dem großen nichts :rolleyes:

Bevor du über die Intelligenz anderer Leute lästerst, solltest du in diesem Fall

a) deine selbst geschriebenen Sätze nochmal überprüfen

b) dir an die eigene Nase fassen

c) etwas höflicher ans Werk gehen

Es heisst immer das junge Leute keinen Anstand mehr haben, soweit ich weiß, gehörst du zu einer etwas älteren Generation, die den Anstand ja gepachtet hat - nur leider merkt man mal wieder nichts davon...

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 8:41

So, ich bin ein kleines Stück weitergekommen. Die Dekra schreibt

Zitat:

Grundsätzlich ist der Gurtwarner nicht vorgeschrieben. Ist das Fahrzeug vor 1.4.2006 erstmals zugelassen, ist der (teilweise) nicht funktionierende Gurtwarner nicht zu bemängeln. Liegt die Erstzulassung danach kann der Gurtwarner in den sog. Fahrzeugsystemdaten / Vorgaben aufgeführt sein. Ist dies der Fall, dann liegt bei entsprechender Fehlfunktion ein erheblicher Mangel vor. (Die Vorgaben werden über die Typverschlüsselung und die Fahrgestellnr. des Fahrzeugs gesteuert; um hier eine genaue Aussage machen zu können, bräuchte ich den Fahrzeugschein)

Ist also vom Fahrzeug und dessen EZ abhängig und nicht allgemein zu beantworten. Mal schauen, wie das beim Corolla Verso R1 ist … ;-)

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 9:08

… und jetzt die Bestätigung:

Zitat:

… in den Systemdaten ist zum Gurtwarner nichts hinterlegt, also kein Mangel.

Dann kann ich unbesorgt mit ausgeschaltetem Piepser zum TÜV :-)

(Aber, wie gesagt, das ist nicht allgemein gültig).

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